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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 31.03.2020

Beginn: 17.00 Uhr

Ort: Klosterkirche

TOP 1: Weiterentwicklung Kindertagesstätten- Bewerbungen WABE e. V. und Kita Profil gGmbH

Die Stadt Oberndorf plant, eine größere Kindertagesstätte auf dem Lindenhof zu bauen. Hierfür hat sie den Bau und Betrieb dieser Einrichtung öffentlich ausgeschrieben. Beworben haben sich zwei potentielle Träger: WABE e. V. und Kita Profil gGmbH mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten. Der Verwaltungsausschuss hat sich nach ausführlicher Diskussion mit acht Ja-Stimmen, einer Enthaltung und zwei Nein-Stimmen für den Träger “Wabe e.V.” ausgesprochen. Der Gemeinderat wird nun in seiner Sitzung abschließend beraten und soll folgende Entscheidungen treffen:

1. Der WABE e.V., Hamburg, wird das Grundstück FlST – Nr. 1382 an der Von -Gunzert-Straße zum Bau eines Kinderhauses veräußert.

2. Die WABE e.V. , Hamburg, wird in die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit 100 Plätzen, davon mindestens 40 Krippenplätze, aufgenommen.

3. Auf die geplante Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin an der Ringstraße wird verzichtet.

TOP 2: Robert- Gleichauf- Platz; Vorstellung und Beschluss über Bebauungskonzeptionen der Merz Wohnbau, Rottweil und den Herren Jungkind, Oberndorf

Rund um den Robert-Gleichauf-Platz auf dem Lindenhof gibt es noch unbebaute städtische Grundstücke. Seit 2 Jahren ist die Verwaltung in Kontakt mit Bauinteressenten, um eine ansprechende städtebauliche Bebauung mit mehrgeschossigen Wohngebäuden zu realisieren. Die Firma Merz Wohnbau beabsichtigt die Überbauung der Flächen 1 und 2 mit 2 Gebäuden (18 Wohneinheiten) und jeweiliger Tiefgarage. Die Herren Jungkind beabsichtigen die Überbauung der Fläche 3 mit 2 Gebäuden (12 Wohneinheiten) und gemeinsamer Tiefgarage. Die Änderungen sollen in einem Bebauungsplanänderungsverfahren zusammengefasst werden. Die Investoren werden in der Sitzung anwesend sein und ihre Planung vorstellen. Der Verwaltungsausschuss hat am 17.03.2020 dem Beschlussvorschlag mit einer Enthaltung zugestimmt.

TOP 3: Weitere Entwicklung ehemaliges Brauereiareal

Nachdem die Bebauung des Brauereiareals durch den bisherigen Investor gescheitert ist, möchte die Stadt das nun baureife Gelände zur Entwicklung neu ausschreiben . Folgende Vorgaben sind Bestandteil der Ausschreibung:

1. Das Grundstück hat eine Größe von 3900 qm.

2. Der Kaufpreis ist projektbezogen und durch einen Gutachter zu ermitteln (sanierungsbedingter Neuordnungswert entsprechend der baulichen Nutzung).

3. Das Bauprojekt muss sich städtebaulich in die Umgebungsbebauung einfügen.

4. Die Neuprojektierung soll eine barrierefreie Verbindung zwischen Talstadt und Oberstadt beinhalten.

5. Im Zuge der erforderlichen Parkierung für das Quartier sind zugleich mindestens 30 öffentliche Stellplätze herzustellen.

6. Der Sudhausturm kann abgebrochen werden,. Alternativ: Der Sudhausturm sollte in die geplante Bebauung integriert werden.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat dieses Vorhaben für den Gemeinderat vor beraten. Über die Frage des Abbruchs vom Sudhausturm herrschten unterschiedliche Meinungen vor. Deshalb soll nun der gesamte Gemeinderat über diese Frage nochmals beraten und entscheiden.

TOP 4: Bebauungsplan “Vogelloch Erweiterung”, Bochingen (Satzungsbeschluss)

Im neuen Bochinger Gewerbegebiet “Vogelloch Erweiterung” war eine LKW-Aufstellfläche geplant. Dagegen hatten sich mehr als 450 Bürger in Unterschriftslisten eingetragen und Einwände im Bebauungsplanverfahren vorgebracht. Insbesondere der damit verbundene Lärm für das nahegelegene Wohngebiet war den Bürgern, Anlass zu Kritik. Daraufhin gab die Stadt ein Lärmgutachten in Auftrag. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass solche ein Abstellfläche für Lastwagen in der Nähe zur Wohnbebauung nur dann möglich ist, wenn entsprechende JNachtruhen eingehalten werden. Nachts dürften also keine Kühlaggregate laufen, das Rückwärtsfahren, das bei LKWs laute Piep-Geräusche verursacht, müsste in den Nachtstunden unterbleiben. Da sich das nicht kontrollieren lasse, so erläuterte Stadtbauamtsleiter Michael Lübke, habe man entschlossen, ganz auf die Fläche zu verzichten. Im Gemeinderatsausschuss für Technik und Umwelt (TUA) wurde der geänderte Bebauungsplan verabschiedet. Einsprüche von Bürgern sind auch keine mehr eingegangen. Nun muss noch der Gemeinderat den Satzungsbeschluss fassen.

Top 5: Bebauungsplan “Boller Halde Mitte, 2. Änderung”, Altoberndorf (Entwurfsfeststellung)

In der ursprünglichen Planung „Boller Halde Mitte 1. Änderung“ von 1971 war im östlichen Bereich des Plangebiets eine Straße geplant. Die Straße ist entbehrlich, da die Grundstücke 960/3 und 960/5 durch eine Stichstraße erschlossen sind und die Erschließung des Flurstück 969 aufgrund der Topographie von Süden her erfolgen müsste.

Durch die Lage der geplanten Straße ist eine Fläche an der „Sonnenhalde“ derart tangiert, dass eine Bebauung nicht möglich ist. Dem kann nur durch eine Bebauungsplanänderung entgegen gewirkt werden. Der Ortschaftsrat Altoberndorf unterstützt die Planung. Die Stadt Oberndorf schafft dadurch die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere bebaubare Flächen im Innenbereich.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat dieses Vorhaben für den Gemeinderat vor beraten.

TOP 6: Gründung und Beitritt zum Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen

Die Entsorgung der bei der kommunalen Abwasserbehandlung anfallenden Klärschlämme unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung). Seit 03.10.2017 ist die Neuordnung der Klärschlammverordnung in Kraft. Mit dieser Neufassung verbietet der Gesetzgeber aus Vorsorgegründen die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm, z.B. als Dünger. Auf diese Weise soll die Einbringung von giftigen und/oder belastenden Stoffen (z.B. Nitraten) und Mikroplastik in die Böden und damit in die Nahrungskette nachhaltig vermieden werden.

Mit der Neufassung der Klärschlammverordnung werden die Betreiber größerer Kläranlagen je nach Größenklasse ab den Jahren 2029 bzw. 2032 darüber hinaus zur Rückgewinnung des Phosphors aus Klärschlämmen und Klärschlammaschen verpflichtet. Ausnahmen gibt es lediglich für kleinere Kläranlagen, die zudem eng gesetzte Mindestmengen an Phosphorrückständen im Klärschlamm unterschreiten. Umweltschutzgründe allein waren für diese Verpflichtung jedoch nicht ausschlaggebend. Phosphor ist einer der weltweit wichtigsten Rohstoffe überhaupt. Er muss aus begrenzten Lagerstätten, die zudem vornehmlich in Schwellenländern liegen, bergmännisch abgebaut werden.

Mit dem Wegfall der Möglichkeit zur Ausbringung des Klärschlamms und der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung, reduzieren sich die Entsorgungswege. Dies erhöht die Nachfrage nach Mitverbrennung und Monoverbrennung von Klärschlamm, wodurch die Entsorgungskosten bereits jetzt steigen.

Der Klärschlamm unserer Kläranlage Aistaig wird seit dem Jahr 2012 über den landwirtschaftlichen Betrieb des Herrn Alexander Buhl, Leinstetten, getrocknet und anschließend im Zementwerk Holcim, Dotternhausen, verbrannt (Kosten 2019: 96,35 Euro/t, einschl. Transport). Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2025.

Wie lange die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken und Zementwerken noch möglich sein wird, ist wegen eines möglichen Kohleausstiegs Deutschlands nicht sicher, zumal durch die Vermischung der Aschen die Phosphorrückgewinnung erschwert oder unmöglich gemacht wird. Die Monoverbrennung von Klärschlamm, also die ausschließliche thermische Behandlung von Klärschlamm in einer Verbrennungsanlage unter Ausschluss anderer Brennstoffe, wird die zentrale Rolle in der Klärschlammentsorgung einnehmen.

Bereits jetzt sind die in Baden-Württemberg bestehenden Klärschlammmonoverbrennungsanlagen auf den Klärwerken Stuttgart und Karlsruhe sowie auf der Kläranlage Steinhäusle (Neu-Ulm, Bayern) weitgehend ausgelastet. Mit der Novelle der Klärschlammverordnung und der Forderung nach einer Phosphorrückgewinnung wird die Nachfrage nach Monoverbrennungskapazitäten erheblich zunehmen. Der zusätzliche Bedarf kann nur durch die Neuschaffung von Monoverbrennungskapazitäten an anderen Standorten gedeckt werden.

Mit Ausblick auf die dargestellte Entwicklung wurde bereits im Jahr 2016 eine Machbarkeitsstudie für eine Klärschlammverbrennungsanlage am Standort des Restmüllheizkraftwerks in Böblingen vorgestellt. In enger Zusammenarbeit zwischen Betreibern und dem Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen wurde für das Projekt Klärschlammverwertung Böblingen eine interkommunale Lösung erarbeitet, die durch ihre Struktur für alle Beteiligten kaum Risiken aber sehr viele Chancen birgt. Das enorme Synergiepotential am Standort macht dieses Projekt, insbesondere anderen vergleichbaren Projekten gegenüber, wirtschaftlich und politisch überlegen. Die Organisation in Form eines Zweckverbands verspricht dabei neben der langfristigen Entsorgungssicherheit auch eine faire Preisbildung im Sinne der Mitglieder.

Die Stadt Oberndorf a. N. will nun diesem Zweckverband zur Klärschlammverwertung (Verbrennung) in Böblingen beitreten und ihren Klärschlamm zukünftig in Böblingen entsorgen.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat dieses Vorhaben für den Gemeinderat vor beraten.

TOP 7: Auftragsvergaben, insbesondere

7.1 Ersatzbeschaffung eines Werkstattbusses für den Eigenbetrieb Wasserversorgung – Außerplanmäßige Ausgabe

Das Fahrzeug der Gärtnerei, Fiat Ducato (RW O 432, Baujahr 2005, 220.125 km), welches hauptsächlich für Reparaturen und Montage von Geräten der städtischen Spielplätze eingesetzt wird, hat vom TÜV aktuell keine neue Prüfplakette zugeteilt bekommen. Die Mängelliste ist sehr lang; Reparaturen sind teils unwirtschaftlich, teils auch unmöglich. Die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges ist dringend erforderlich.

In der Gesamtbetrachtung des städtischen Fahrzeugpools gibt es seit einiger Zeit bei der Wasserversorgung Diskrepanzen dahingehend, dass durch Personalwechsel neue Mitarbeiter den Werkstattbus nicht fahren dürfen, weil dafür ein Führerschein über 3,5 to benötigt wird. Die älteren Kollegen haben meist den „alten“ PKW-Führerschein bis 7,5 to. Der Werkstattbus ist jedoch das wichtigste Fahrzeug der Wasserversorgung, den jeder bedienen muss. Qualifiziertes Personal ist ohnehin nur sehr schwierig zu finden. Die Bedingung eines LKW-Führerscheins ist dann nahezu ein Ausschlusskriterium, was unsere Wasserversorgung zwischenzeitlich in enorme Schwierigkeiten bringt.

Die Überlegung ist deshalb folgende: Der Werkstattbus der Wasserversorgung (RW O 1375, MB Sprinter 513 CDI, Baujahr 2012, 87.000 km) erfüllt ausgeräumt die Anforderung des abgängigen Fahrzeuges der Stadtgärtnerei. Das Führerscheinproblem besteht dort nicht. Für die Wasserversorgung wird ein neuer Werkstattbus MB Sprinter 314 in abgelasteter Ausführung beschafft. Sämtliche Einbauten, Regale und Aggregate werden übernommen. Durch den Austausch der Fahrzeuge ist beiden Abteilungen geholfen und die Einsatzbereitschaft bei der Wasserversorgung wird deutlich verbessert.

Die Kosten für einen neuen Werkstattbus für die Wasserversorgung betragen 47.538,12 Euro und müssen außerplanmäßig genehmigt werden.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat dieses Vorhaben für den Gemeinderat vor beraten.

7.2 Freibad Oberndorf: Pumpentausch

Im Freibad müssen die Beckenwasserpumpen ausgetauscht werden. Die erforderlichen Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben.

Die Firma Gottfried Braun GmbH, Baiersbronn soll nun den Zuschlag für den Pumpentausch im Freibad zum Angebotspreis von brutto 149.812,32 Euro (netto 125.892,71 Euro) erhalten. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von netto 25.892,71 Euro muss vom Gemeinderat genehmigt werden.

Für den Austausch der Beckenwasserpumpen wurde im September 2019 ein Förderantrag im Rahmen des Förderprojektes „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld“ (Nationale Klimaschutzinitiative) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gestellt. Hierfür wurde eine Zuwendung in Höhe von 33.698,00 Euro bewilligt.

Im Zuge der Ausführungsplanung zeigte sich, dass neben dem Austausch der Pumpen noch weitergehende Anpassungen und Änderungen am Rohrleitungssystem erforderlich sind.

Kosten und Finanzierung

Kosten: 149.812,32 Euro brutto, 125.892,71 Euro netto

Finanzierung: 100.000,00 Euro netto planmäßig 25.892,71 Euro netto überplanmäßig

Förderung: 33.698,00 Euro im Haushaltsjahr 2021

7.3 Flößerhalle Altoberndorf Brandschutzmaßnahmen (Elektroinstallationsarbeiten)

Für die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung, der RWA-Öffnungen und der Blitzschutzanlage der Flößerhalle in Altoberndorf wurden die Elektoinstallationsarbeiten beschränkt ausgeschrieben.

  1. Die Firma Hillmaier Elektrofachgeschäft e.K., Schramberg-Sulgen, soll den Zuschlag für die Elektroinstallationsarbeiten zum Angebotspreis von 89.911,54 Euro erhalten.
  2. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 29.911,54 Euro muss vom Gemeinderat genehmigt werden.

Kosten und Finanzierung

Kosten: 89.911,54 Euro

Finanzierung: 60.000,00 Euro planmäßig 29.911,54 Euro überplanmäßig

7.4 Kläranlage Aistaig – Betonsanierung

Auf der Kläranlage Aistaig müssen Betonsanierungsarbeiten gemacht werden. Nähere Informationen werden nachgereicht.

TOP 8: Bürgerbeteiligungsmodell “openPetition”

Stadtrat Hauser hat namens der CDU-Fraktion am 18. Februar 2020 in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats beantragt, die Plattform „opTO“ durch einen Vertreter der Plattformbetreiber im Gemeinderat vorzustellen.

Die Inhalte der Plattform und die Möglichkeiten der Durchführung von Petitionen über „opTO“ können unter www.“openPetition“ abgerufen werden. Die Webseite ist umfassend und informativ. Hierauf wird verwiesen.

Bekanntlich hat ein Mitbürger am 12. Dezember 2019 einen Einwohnerantrag gestellt, mit dem Ziel, den Gemeinderat über die Einführung von „opTO“ abstimmen zu lassen. Mit Schreiben vom 24. Januar 2020 hat er anschließend aber der Verwaltung mitgeteilt, dass er bittet, den Antrag als noch nicht offiziell gestellt zu betrachten. Er teilte zudem mit, dass der Antrag offiziell erst dann eingereicht werde, wenn das nach der Gemeindeordnung erforderliche Quorum erreicht ist.

Der Gemeinderat wird sich in seiner Sitzung über diese neue Möglichkeit der Bürgerbeteiligung informieren und darüber diskutieren.

TOP 9: Satzung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung)

Der Landkreis Rottweil ist zuständig für die Erstattung von notwendigen Schülerbeförderungskosten. Dies hat er in einer rechtsverbindlichen Satzung geregelt. Die Stadt Oberndorf will nun diese Satzung für die Schulen übernehmen, die sich in Trägerschaft der Stadt Oberndorf (Gymnasium, Schulverbund, Ivo- Frueth-Schule und die Grundschulen) befinden. Der Verwaltungsausschuss hat dieses Thema für den Gemeinderat vor beraten.

TOP 10: Aktualisierung der städtischen Ehrenordnung

Die Stadt Oberndorf hat eine sogenannte Ehrenordnung. Im Rahmen dieser Ehrenordnung können Personen, die sich besonders um die Stadt Oberndorf a. N. verdient gemacht haben, geehrt werden. Es gibt eine Ehrung in drei Stufen:

die Bürgermedaille, für Persönlichkeiten, die mit ihren Leistungen insbesondere auf kulturellem, sozialem, wirtschaftlichem und kommunalpolitischem Gebiet in hervorragender Weise der Stadt Oberndorf a. N. und ihrer Bürgerschaft gedient oder außergewöhnlichen Bürgersinn beweisen haben.

der Ehrenring, für Persönlichkeiten, die sich um das Wohl und Ansehen der Stadt Oberndorf a. N. besondere Verdienste erworben haben. Der Ehrenring soll nur verliehen werden, wenn die Verdienste sich nicht auf Leistungen für einzelne Organisationen oder Vereine beschränken, sondern für die gesamte Stadt umfassend wirksam geworden sind.

das Ehrenbürgerrecht, für Persönlichkeiten, die sich besonders verdient gemacht haben. Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Ehrung der Stadt Oberndorf und wird nur für eine außergewöhnliche Lebensleistung zum Wohle der Stadt verliehen.

Die Verleihung einer Ehrung durch die Stadt Oberndorf a. N. kann wegen unwürdigen Verhaltens auch wieder widerrufen werden.

Über die Verleihung dieser Ehrungen beschließt der Gemeinderat. Hierzu soll nun die einfache Mehrheit der Mitglieder ausreichen, nachdem in der alten Fassung noch eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates Voraussetzung war.

TOP 11: Elternbeiträge für Kindertagesstätten

Der Einzug der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und der Entgelte für die Schulcampusbetreuung einschließlich der zusätzlichen Betreuung an der Grundschule Lindenhof für den Monat April wird zunächst ausgesetzt. Grund dafür ist die Schließung der Einrichtungen aufgrund der Corona-Krise.

TOP 12: Bekanntgaben der Verwaltung

12.1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen folgende Themen beraten und Beschlüsse gefasst:

Grundstücksangelegenheiten

– Verkauf eines Baugrundstücks im Gebiet „Breite II“ in Beffendorf;

– Verkauf eines Bauplatzes im Gebiet „Aspen“;

– Beschluss über einen Antrag im Rahmen des städtischen Förderprogramms für Innenentwicklung „Leben mittendrin“.

Personalangelegenheiten

– Stellungnahme zur Besetzung der Schulleiterstelle der Ivo-Frueth-Schule;

– Besetzung der Leitungsstelle der Stadtbücherei;

– Befristete Gewährung einer Zulage für die Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit; 

– Unbefristete Übertragung der Leitung der Kindertagesstätte Bochingen;

– Ehrung.

TOP 13: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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