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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 16.03.2021

Beginn: 17.00 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.

Zutritt nur mit medizinischen Masken (OP oder FFP2 Masken)

TOP 1: Bürgerfragestunde

Anwesende Bürger*innen können Fragen an die Verwaltung richten, allerdings nicht zu Themen, die auf der Tagesordnung stehen.

TOP 2: Brauereiareal- Vorstellung der Bewerber/Grundstücksverkauf

Nachdem der ursprüngliche Investor ACTIV- Immobilien vom Projekt Brauereiareal zurückgetreten ist, wurde das baureife Grundstück auf Beschluss des Gemeinderats unter folgenden Vorgaben erneut ausgeschrieben:

  1. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 3900 qm.
  2. Der Kaufpreis ist projektbezogen und durch einen Gutachter zu ermitteln
    (sanierungsbedingter Neuordnungswert entsprechend der baulichen Nutzung).
  3. Das Bauprojekt muss sich städtebaulich in die Umgebungsbebauung einfügen.
  4. Die Neuprojektierung soll eine barrierefreie Verbindung zwischen Talstadt und Oberstadt erhalten.
  5. Im Zuge der erforderlichen Parkierung für das Quartier sind zugleich mindestens 30 öffentliche Stellplätze zu erstellen.
  6. Der Sudhausturm kann zurückgebaut werden

Neben zahlreichen Anfragen sind 14 Interessensbekundungen eingegangen. Von diesen haben letztendlich folgende 3 Bewerber entsprechende Konzepte vorgelegt:
IMMAC – Sozialbau GmbH, Hamburg
Convivo Holding GmbH, Bremen
ORPEA Gruppe Deutschland, Frankfurt am Main
Die Bewerber nehmen an der Sitzung teil und stellen ihre Projektkonzepte vor.

Der Kaufpreis wird durch ein Gutachten festgelegt. Die Einnahmen aus dem Grundstückserlös sowie die Aufwendungen für die öffentlichen Stellplätze und für eine barrierefreie Verbindung zwischen Talstadt und Oberstadt entstehen erst ab dem Jahr 2022.

TOP 3: Sanierung der Treppe “Langer Weg” und Bau einer Wasserkraftanlage

Im Zuge der Sanierung der Talstadt (ASP/LZP) soll auch die Treppe „Langer Weg“ erneuert und baulich attraktiv umgestaltet werden. Die Treppe und die bergseitige Mauer sind ca. 100 Jahre alt und sehr baufällig. Im unteren Bereich wurden Ausbrüche der vergangenen Jahre bereits notdürftig repariert. Der Gesamteindruck ist sehr schlecht.
Unter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Fläche sind zukünftig eine Kinderwagenspur und Sitzgelegenheiten auf den Podesten vorgesehen. Die talseitige Mauer wird in Teilbereichen saniert. Bergseitig muss ein neues Stützbauwerk erstellt werden. Aufgrund der stattgefundenen geologischen Erkundungen ist eine Spritzbetonvernagelung zur Aufnahme des Erddruckes notwendig. Durch eine davorgestellte Gabionenwand soll ein ansprechendes Erscheinungsbild erreicht werden.
Die Attraktivität soll zudem durch das Anbringen einer 23 m langen Tunnelrutsche im oberen bergseitigen Bereich erhöht werden. Der Rutscheneinstieg ist östlich des Gebäudes Graubenstraße 15 geplant. Um das nötige Mindestgefälle der Rutsche zu erreichen, bedarf es zu Beginn zusätzlicher Höhe, die wir in ersten Überlegungen baulich, in Form eines Treppenpodestes lösen wollten, diese Möglichkeit dann aber verworfen haben. Inzwischen sieht die Planung vor, bereits den Rutscheneinstieg mit einem Kletterspielgerät zu kombinieren, in dem auf die notwendige Höhe der Rutsche im Gerät geklettert werden kann. Dadurch wird eine zusätzliche Aufwertung der bisherigen Nutzung um den Faktor Spiel/Spaß im Sanierungsgebiet erreicht, als Verbindung zwischen Ober- und Unterstadt.

Der Neubau der Treppe umfasst zudem die Erneuerung sämtlicher Kanäle und Leitungen. Zur Nutzung des alten Wasserrechts über 185 l/s von der ehemaligen Brauereiturbine im Schweizermühlegässle werden der Triebwerkskanal und die Übereichleitung ab der Graubenstraße neu trassiert und zukünftig in der Treppe bis zum neuen Turbinenstandort in der Sulzbachstraße geführt. Hier soll aus Wasserkraft über eine moderne Turbine umweltfreundlicher Strom erzeugt und ein Beitrag zum Umwelt-schutz geleistet werden.
Mit den Arbeiten soll im Spätsommer 2021 am Turbinengebäude begonnen werden. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist Mitte 2023 geplant.
Vertreter des Ingenieurbüros Breinlinger sind zur Sitzung anwesend und informieren ausführlich.


Kosten und Finanzierung
Kosten: 3.490.000 Euro (inklusive 19 % Mehrwertsteuer)
Finanzierung: planmäßig in 2021 bis 2023 (die Finanzierung der
Wasserkraftanlage erfolgt durch den Eigenbetrieb Wasserwerk)

TOP 4: Gymnasium – Erneuerung Trafostation

Im Gebäude des Gymnasiums befinden sich insgesamt 4 Umspanntransformatoren, von denen 3 im Besitz der Stadt Oberndorf sind (1 Transformator steht im Eigentum der EnbW). Die Transformatoren stammen aus dem Baujahr der Errichtung des Gymnasiums 1971. Sie sind somit 50 Jahre alt und wurden seither nicht erneuert.
Im Zuge der Sanierung der Innenräume im Gymnasium zeigte sich, dass der hier angeschlossene Niederspannungshauptverteiler nicht mehr den heutigen technischen Vorschriften entspricht und ausgetauscht werden muss. Vorgesehen war in 2021 die Ausführungsplanung zur Instandsetzung der Trafostation durchzuführen und diese im Anschluss an die Sanierung der Innenräume im Gymnasium in 2022 zu erneuern und entsprechend umzurüsten.
Im Zuge der parallel durchgeführten Sanierungsplanung für die Turnhallen hat sich gezeigt, dass sich die Trafostation in einem Zustand befindet, in der jeder Zeit mit einem Ausfall von Anlagenteilen zu rechnen ist. Die Erneuerung der Anlage sollte daher bereits vor der Sanierungsmaßnahme der Turnhallen durchgeführt werden. Bei einem Ausfall des Niederspannungshauptverteilers während der Hallensanierung ist auf Grund der beengten Verhältnisse und der eingeschränkten Zugänglichkeit vor Ort ein Austausch und Ertüchtigung der Trafostation nicht möglich.

Die Instandsetzungsplanung des Büro Bagusat sieht nun vor, zwei der vorhandenen Transformatoren auszutauschen sowie die Niederspannungshauptverteiler, den Potentialausgleich und die Erdung der Anlage nach dem heutigen Stand der Technik zu erneuern. Der dritte vorhandene Transformator wird nach heutigem Stand nicht mehr benötigt und wird zurück gebaut.
Für die Instandsetzungsplanung und dazugehörigen Kostenermittlung der Trafostation mit Niederspannungshauptverteiler sind im Haushalt 2020 bisher 30.000 Euro veranschlagt. Für die nun geplanten Maßnahmen werden vom Ingenieurbüro Bagusat Kosten in Höhe von 120.000 Euro brutto angesetzt.

Der Beschlussvorschlag lautet :

  1. Die Erneuerung der Trafostation im Gymnasium am Rosenberg wird in 2021 durchgeführt.
  2. Das Projektbudget wird auf insgesamt 150.000 Euro erhöht. Zugleich werden die hierdurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben (Haushalt 2021) in Höhe von 120.000 Euro genehmigt.

TOP 5: Instandsetzung Lindenhofbrücke (L415) – Vergabe


Die Lindenhof- brücke muss aufgrund einer aktuellen Brückenprüfung saniert werden.
Die notwendigen Sanierungsarbeiten an den Widerlagern, Brückenkappen, dem Betonüberbau und den asphaltierten Flächen wurden nach VOB öffentlich ausgeschrieben. Es gingen 11 Angebote ein. Günstigste Bieterin ist die Firma Gebr. Stumpp GmbH & Co. KG, Balingen. Sie soll den Zuschlag für die Instandsetzungsarbeiten an der Lindenhofbrücke über die L415 zum Bruttoangebotspreis von 297.587,36 Euro erhalten. Dieser Preis liegt unterhalb der Kostenberechnung in Höhe von 320.707,38 Euro.
Im Rahmen des Kommunalen Sanierungsfonds für Brücken wurden vom Regierungspräsidium Freiburg Fördermittel in Höhe von 208.000 Euro bewilligt. Aufgrund der geringeren Kosten reduziert sich der Zuschuss auf 193.000 Euro. Aus dem Haushalt der Stadt Oberndorf sind somit 104.587,36 Euro zu finanzieren.
Mit den Arbeiten soll im Mai 2021 begonnen werden.

TOP 6: Gewerbegebiet “Vogelloch Erweiterung”, Bochingen – Festlegung Bauplatzpreise

Der Preis für Bauplätze im Gewerbegebiet „Vogelloch Erweiterung“ wird auf 65 Euro/m² zuzüglich Vermessungskosten festgelegt.

Die Erschließungsmaßnahme für den 1. Bauabschnitt ist bereits im Gange und wird dieses Jahr abgeschlossen. Aufgrund der hohen Nachfrage soll der 2. Bauabschnitt im Jahr 2022 erschlossen werden. Grundlage der Kalkulation sind die Grunderwerbskosten für das komplette Gebiet sowie die Herstellungskosten für den 1. und 2. Bauabschnitt. Das Ergebnis der Kalkulation liegt bei 65 Euro/m². Die Kalkulation wird in der Sitzung erläutert.
Im Bauplatzpreis sind die Kosten für die Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser enthalten. Die Vermessungskosten fallen beim individuellen Zuschnitt der Baugrundstücke an und sind wie die Notariats- und Grundbuchamtskosten sowie die Grunderwerbsteuer vom Erwerber zu tragen.

TOP 7: Förderprogramm “Leben Mittendrin”

In den Jahren 2014 bis 2020 hat die Stadt Oberndorf mit dem Förderprogramm „Leben Mittendrin“ den Abriss von Gebäuden gefördert, wenn an derselben Stelle eine Neubebauung erfolgte.

Im Durchschnitt dieser 7 Jahre wurden jährlich mit rund 50.000 Euro zwei bis drei Maßnahmen gefördert, insgesamt bisher 20 Maßnahmen.

Durch die Corona-Pandemie wurde im Haushaltsjahr 2020 eine hauswirtschaftliche Sperre erforderlich und das Förderprogramm vorerst ausgesetzt. Da sich die finanzielle Lage der Stadt Oberndorf nicht verbessert hat, schlägt die Verwaltung vor, dieses freiwillige Förderprogramm der Stadt auch im Jahr 2021 auszusetzen.

Im Verwaltungsausschuss wurde das Thema kontrovers diskutiert. Letzten Endes wurde der Vorschlag der Verwaltung, das Programm 2021 auszusetzen, ganz knapp bei sieben Ja- und fünf Nein- Stimmen abgesegnet. Nun muss der Gemeinderat abschließend beraten und abstimmen.

TOP 8: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Stadt Oberndorf soll geändert werden. Insbesondere soll die Möglichkeit der Durchführung von Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse in Form von Videokonferenzen aufgenommen werden.

Im Zuge dieser Hauptsatzungsänderung soll die Gültigkeit der Regelungen zur Ortschaftsverfassung um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Der Verwaltungsausschuss hat die Änderungssatzung am 09.03.2021 vor beraten und dieser einstimmig zugestimmt.
Dabei wurde auf Antrag beschlossen, dass bei der Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken im Gebiet der Kernstadt, dem Kernstadtbeirat ein Vorschlagsrecht eingeräumt wird. Grundsätzlich hat der Kernstadtbeirat dieses Vorschlagsrecht gemäß § 5a der Hauptsatzung bei allen Angelegenheiten, die die Kernstadt betreffen. Daher erfolgt nur eine Ergänzung bei § 5 Abs.2 Nummer 6.
Der Antrag des Ortschaftsrats Bochingen die Wertgrenzen bei der Entscheidung der Ortschaftsräte über die Veräußerung von Wohnbaugrundstücken von 80.000 Euro auf 120.000 Euro zu erhöhen (§ 9 Abs. 3 Buchstabe b), wurde im Verwaltungsausschuss abgelehnt.

TOP 9: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 10: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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