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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 27.06.2023

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Archiv/Museum – Jahresbericht 2022

Der Leiter der Museen und des Archivs Simon Zimmermann stellt in der Sitzung den aktuellen Jahresbericht mit den Besucherzahlen der Jahre 2019-2022 vor. Er informiert darüber hinaus
über weitere Entwicklungen im Archivwesen.

TOP 2: Stadtbücherei, Anpassung der Benutzungs- und Gebührenordnung

Die aktuell verwendete Gebührenordnung wurde im Oktober 2020 beschlossen. Die
derzeitige Benutzungsordnung gilt seit April 2004. Durch die neuen Angebote in der
Bücherei (u.a. Rückgabekasten, WLAN, Selbstverbucherterminal) sind einige Aktualisierungen nötig.
Eine Anpassung der Jahresgebühren ist nicht vorgesehen. Hier befindet sich die
Stadtbücherei bereits auf dem Gebührenniveau der vergleichbaren, umliegenden Bibliotheken.

TOP 3: Bebauungsplan “Brandhalde”, Aistaig – Aufstellungsbeschluss

Im Bereich Brandhalde in Aistaig gibt es verschiedene Anfragen für Umbau und Erweiterung
von Wohngebäuden aber auch für Vorhaben im gewerblichen Bereich.
In diesem Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan und die Zulässigkeit von Bauvorhaben wird auf Basis des §34 BauGB – Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – auf Grundlage eines faktischen Wohngebietes beurteilt.
Mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens „Brandhalde“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung des Gebietes geschaffen. Des Weiteren wird ein Übergang in den Außenbereich festgelegt. Durch die zu treffenden Festsetzungen soll eine städtebaulich angemessene und nachfragegerechte Wohnbebauungsstruktur vorgegeben werden.

https://oberndorf-sitzungsdienst.komm.one/bi/getfile.asp?id=59462&type=do

TOP 4: Bebauungsplan “Brandhalde”, Aistaig, Veränderungssperre für den Geltungsbereich – Satzungsbeschluss

Unter dem Tagesordnungspunkt „Bebauungsplan „Brandhalde“, Aistaig – Aufstellungsbeschluss“ wurde über die Aufstellung des Bebauungsplans „Brandhalde“ Beschluss gefasst (Vorlage-Nr. 082/2023).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung des Gebietes geschaffen. Des Weiteren wird ein
Übergang in den Außenbereich festgelegt. Durch die zu treffenden Festsetzungen soll
eine städtebaulich angemessene und nachfragegerechte Wohnbebauungsstruktur vorgegeben werden.

Bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist, wird eine sogenannte Veränderungssperre erlassen. das bedeutet, dass in diesem Bereich nicht gebaut oder Nutzungsänderungen gemacht werden dürfen.
Hintergrund ist, dass bei der unteren Baurechtsbehörde zwei Anträge auf Baugenehmigung für
den Neubau eines Garagen- und Werkstattgebäudes sowie die Errichtung eines
Schuppens auf dem FlSt-Nr. 652 eingereicht wurden. Seit einiger Zeit ist festzustellen, dass
sich auf dieser zentralen Fläche des Gebiets eine gewerbliche und forstwirtschaftliche
Nutzung entwickelt.
Außerdem wurde bei der Baurechtsbehörde ein Antrag auf Baugenehmigung für den
Umbau und die Erweiterung des Wohngebäudes Brandhalde 13, FlSt-Nr. 806/1, gestellt. Dieser Antrag ruht auf Wunsch der Bauherrschaft derzeit.
Das Gebiet ist derzeit dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen, in dem sich Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssen (§ 34 BauGB). Im
südlichen und östlichen Teil des Plangebiets stellen sich Abgrenzungsfragen zwischen
Innen- und Außenbereich.

TOP 5: Bebauungsplan “Strüten II Erweiterung”, Entwurfsfeststellung

Durch die Möglichkeit der Erweiterung des bestehenden Wohnbaugebiet „Strüten II“ auf dem Lindenhof
um eine kleinere Parzelle, schafft die Stadt Oberndorf eine Ergänzung der Siedlung
als Fortführung und Arrondierung des Bestands. Mit der vorliegenden Planung werden die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete
und rechtssichere Umsetzung der Erweiterung hergestellt. Gleichermaßen können
weitere Flächen im Außenbereich geschont werden.
Im Jahre 2006 wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Parzelle zur
Rechtskraft geführt. Im Durchführungsvertrag zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde vermerkt, dass die Planung die Rechtskraft verlieren würden,
wenn das Projekt nicht bis zum 21.06.2008 realisiert würde. Diese Frist wurde nicht
eingehalten, so dass die damalige Planung obsolet ist.
Die Stadt Oberndorf will aber das Potential des Grundstücks nutzen und die Fläche
einer Überplanung zuführen.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

TOP 6: Rathaus Altoberndorf – Erstellung eines Planungskonzepts für Umbau

Für die Sanierung und Modernisierung des Altoberndorfer Rathauses wird ein Planungsauftrag erteilt.
Die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 25.000 Euro werden genehmigt.
Sachverhalt und Begründung
Im Jahr 2025 feiert Altoberndorf das 750jährige Jubiläum der 1.urkundlichen Erwähnung. Dies hat der Altoberndorfer Ortschaftsrat zum Anlass genommen, um das Rathaus als Begegnungsstätte wiederzubeleben und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Im Rathaus in Altoberndorf sind derzeit verschiedene Nutzungen untergebracht:

  • der Bereich der Ortsverwaltung mit Sitzungssaal
  • 2 städtische Wohnungen, davon die Wohnung im EG als Flüchtlingsunterkunft
  • Vereinsraum im EG und der Schulsaal im OG als Veranstaltungsort für kleinere
    Veranstaltungen
  • WC-Anlagen im EG, die auch bei Veranstaltungen im Außenbereich benutzt
    werden.
    Folgende Punkte sollten saniert, bzw. modernisiert werden:
  • Der Verwaltungsbereich soll neu organisiert werden.
  • Die Sanitäranlagen sind in einem unansehnlichen Zustand und entsprechen
    nicht mehr den zeitgemäßen Standards.
  • Es wurde bereits festgestellt, dass in der abgehängten Decke im Schulsaal künstliche Mineralfaser verwendet wurde, was als wahrscheinlich krebserregend eingestuft ist. Somit sind die Schadstoffe auszubauen und eine neue abgehängte Decke einzubringen.
  • Die Beleuchtung entspricht in weiten Teilen nicht mehr den heutigen Energiestandards. Auch die Elektrik im Gebäude ist noch in Teilen veraltet.
  • Die Fenster sollten aus energetischer Sicht getauscht werden. Über eine
    Dämmung des Gebäudes sollte im Zuge eines Gesamtkonzepts nachgedacht
    werden.
  • Die Heizung sollte dringend getauscht werden, da momentan mit 3 verschiedenen Medien (Öl, Holz, Nachtspeicher) geheizt wird und die jeweiligen Systeme veraltet und störanfällig sind.
    Um ein schlüssiges Sanierungskonzept zu erstellen, das auch in verschiedenen Bauabschnitten durchgeführt werden kann, soll ein Planungsbüro für die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts beauftragt werden.

TOP 7: Bauplatzvergaberichtlinien – Antrag auf Änderung – wird abgesetzt

Der Antrag des Ortschaftsrates Bochingen auf Änderung der städtischen Bauplatzvergaberichtlinien fand im Verwaltungsausschuss, der das Thema vor beraten hat, keine Mehrheit und soll deshalb von der Tagesordnung abgesetzt werden.

TOP 8: Vergaben, insbesondere

8.1 Kläranlage Aistaig, Erneuerung der Gebläse, Vergabe

Die Gebläse (Baujahr 1992) zur Versorgung der Belebungsbecken der Kläranlage mit
Druckluft, haben das Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht, und sollen
durch energieeffiziente neue Gebläse ersetzt werden. Es wird eine Stromersparnis
von ca. 50.000 kWh/a = 20 % erwartet.

Die Firma Stetter GmbH, Nagold, soll den Zuschlag für Gewerk 1 „Maschinentechnische Ausrüstung“ zum Bruttoangebotspreis von 164.541,30 Euro erhalten.

Die Firma Eliquo Stulz GmbH, Grafenhausen, soll den Zuschlag für Gewerk 2
„Elektrotechnische Ausrüstung“ zum Bruttoangebotspreis von 49.320,75 Euro erhalten.

8.2 Kläranlage Aistaig, Lieferung und Montage eines Solarfaltdaches, Vergabe

Der Prozess der Abwasserreinigung ist sehr energieintensiv. Die Kläranlage Aistaig ist
deshalb einer der größten städtischen Stromverbraucher. Bei steigenden Anforderungen an die Abwasserreinigung und den Gewässerschutz ist es unser Ziel, mit nachhaltigen Lösungen Energie einzusparen und effizienter zu nutzen. Vor diesem Hintergrund soll die Kläranlage in den kommenden Jahren energetisch optimiert und die Produktion erneuerbarer Energien vorangetrieben werden.
Es ist beabsichtig, einen Teil des Strombedarfs mit Solarenergie zu decken. Da der
Großteil der Fläche der Kläranlage mit Becken und Hochbauten belegt ist, gibt es
sehr wenige Möglichkeiten leistungsstarke Photovoltaik Anlagen (PV-Anlagen) zu installieren. Das Solarfaltdach der Firma dhp ist hierfür einzigartig innovativ und ermöglicht die Doppelnutzung von Beckenflächen zur Solarstromproduktion. Zudem
wird durch die Beschattung das Aufheizen des Abwassers und in der Folge das Algenwachstum reduziert, was sich wiederum positiv auf den Reinigungsprozess der Kläranlage sowie auf Natur und Umwelt auswirkt.
Die integrierte Seiltechnik ermöglicht das Zusammenfalten der Module bei Unwetter
oder Montageeinsätzen. Dank der Leichtbauweise sind weite Stützenabstände und
hohe Lichthöhen möglich. Die Beckenwände der Belebungsbecken dienen als sichere
Befestigungsmöglichkeit für die Masten der Tragkonstruktion.

Ein für Kläranlagen geeigneter Korrosionsschutz sorgt für Robustheit und Langlebigkeit.
Realisiert werden soll ein System bestehend aus 756 Leichtbaumodulen der neusten
Generation mit einer Leistung von je 520 Wp/Modul, auf einer Fläche von 2.497 m²
und einer installierten Leistung von 393,12 kWp. Es wird ein Stromertrag von
344.000 kWh pro Jahr erwartet. Das entspricht ca. 41 % des jährlichen Gesamtstrombedarfs der Kläranlage in Höhe von 825.000 kWh. Der technische Fortschritt
der Module erbringt ca. 20 % Leistungssteigerung im Vergleich zum Projektstand im
Juli 2022. Durch die Installation der Anlage werden ca. 177 Tonnen CO2 jährlich eingespart.
Die Nutzungsdauer der Anlage beträgt 25 Jahre. Die Amortisation der Investition
wird nach 15 Jahren erreicht. Die Maßnahme stellt, unabhängig von ihrer Wirtschaftlichkeit, einen wertvollen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz dar.

Es wird mit 1,8 Mio Euro gesamtkosten gerechnet.

Das Projekt wird aus dem Kommunalen Klimaschutz- und Innovationsfonds mit insgesamt
150.000 Euro gefördert .

8.3 Online-Marktplatz LOCALgenie, Ausschreibung der Plattform, Vergabe

Die für den Betrieb der Online- Plattform LOCALgenie gegründete Genossenschaft wurde wieder aufgelöst und der Betrieb der Plattform ausgeschrieben. In der Sitzung soll diese Leistung nun vergeben werden.

TOP 9: Grundstücksangelegenheiten

TOP 10: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 11: Anregungen und Anfragen der Gemeinderäte

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