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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 22.02.2022

Beginn: 18 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.

Zutritt nur mit 3 G-Nachweis und FFP2 – Maske

TOP 1: Hochwasserschutz am Neckar M3, Sanierung der Austraße, Umweltplanung mit Ausgleichsmaßnahmen

Die Austraße soll von der Brücke bei der Neckarhalle bis nach Altoberndorf saniert werden und auch gleichzeitig einen Hochwasserschutzdamm erhalten. Im Zuge dieser Baumaßnahmen müssen die Bäume entlang des Straßenrands bis nach Altoberndorf entfernt werden. Der Naturschutzbund hat sich jedoch vehement für den Erhalt der Bäume eingesetzt. So liegen dem Gemeinderat zur Diskussion und Entscheidung nun zwei Vorschläge vor:

Variante A berücksichtigt die Verpflanzung von 22 geeigneten Bäumen und Ergänzung durch neu gepflanzte Bäume zu einer Allee unterhalb des Straßendamms.
Variante B sieht vor, alle Bäume durch Neupflanzungen (Stammumfang 18 – 20 cm)
zu ersetzen.

Variante A: Großbaumverpflanzung und Pflege, Kostenschätzung Stand 09/2021:
267.000 Euro (Bruttobaukosten)
Kostentragung: 140.300 Euro Stadt, 126.700 Euro Land
Variante B: Neupflanzung der Bäume und Pflege, Kostenschätzung Stand 01/2022:
122.000 Euro (Bruttokosten)
Kostentragung: 73.700 Euro Stadt, 48.300 Euro Land

Variante A: Großbaumverpflanzung und Pflege, Kostenschätzung Stand 09/2021:
267.000 Euro (Bruttobaukosten)
Kostentragung: 140.300 Euro Stadt, 126.700 Euro Land
Variante B: Neupflanzung der Bäume und Pflege, Kostenschätzung Stand 01/2022:
122.000 Euro (Bruttokosten)
Kostentragung: 73.700 Euro Stadt, 48.300 Euro Land

Variante A: Großbaumverpflanzung und Pflege, Kostenschätzung Stand 09/2021:
267.000 Euro (Bruttobaukosten)
Kostentragung: 140.300 Euro Stadt, 126.700 Euro Land
Variante B: Neupflanzung der Bäume und Pflege, Kostenschätzung Stand 01/2022:
122.000 Euro (Bruttokosten)
Kostentragung: 73.700 Euro Stadt, 48.300 Euro Land

Unter dem nachfolgenden Link finden sie den Maßnahmenplan:

https://service.oberndorf.de/buergerinfo/getfile.php?id=48902&type=do

TOP 2: Gemeinsam für Boll e. V. – Projekt Öffentliches Wohnzimmer

Die Senioreninitiative Boll hat mit dem Bouleplatz neben dem ehemaligen „Cafe
Walz“ in der Ortsmitte von Boll seit 2016 einen niederschwelligen Treffpunkt für Senior*innen geschaffen, der rege genutzt wird. Nachdem das „Cafe Walz“ im April 2018 geschlossen wurde, konnten die Räumlichkeiten von der Senioreninitiative bis Juli 2021 als Treffpunkt genutzt werden. Ab August 2021 wurden die Räumlichkeiten von der Stadt als Ausweichquartier für die Ev. Kirchengemeinde angemietet. Dieser Mietvertrag lief zum 31.12.2021 aus.
Im Juli 2021 hat sich der Verein „Gemeinsam für Boll e.V.“ gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, das Gemeinschaftsleben in Boll durch verschiedenste Angebote für alle Generationen zu stärken und in der Ortsmitte einen entsprechenden Treffpunkt zu schaffen. Die Senioreninitiative hat sich nun dem Verein „Gemeinsam für Boll e.V“ angeschlossen und zusammen wollen sie in den Räumlichkeiten des ehemaligen „Cafe Walz“ diesen Treffpunkt verwirklichen. Träger und Mieter der Einrichtung wird der
Verein „Gemeinsam für Boll e.V.“ sein.
Zur Renovierung und Ausstattung konnten schon Spenden und Fördermittel akquiriert werden. Die Stadt Oberndorf stellt die gebrauchte Küche aus der Rathauskantine zur Verfügung. Bis das Projekt jedoch auf eigenen Füßen stehen kann, ist der Verein auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
Deshalb wird ein Mietzuschuss in Höhe von 900 Euro jährlich, befristet auf 2 Jahre, beantragt.

TOP 3: Parkhaus Wettestraße – Benutzungsgebühren

Auf Antrag des Kernstadtbeirates sowie Anregungen aus der Einwohnerschaft wurden die im November 2021 im Verwaltungsausschuss vorberatenen Parkhausgebühren einer erneuten Prüfung unterzogen.
Nach intensiver Diskussion empfiehlt der Kernstadtbeitrat:
Tagtarif: Montag bis Samstag 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Kostenlos für eine Parkdauer von bis zu 2 Stunden,
1,00 Euro/Stunde ab einer Parkdauer von mehr als 2
Stunden, je angefangene ½-Stunde 0,50 Euro,
bis max. 10,00 Euro (Höchstparksatz)
Nachttarif: Montag bis Sonntag 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr
pauschal 1 Euro.
Wochenendtarif: Sonn- und Feiertag pauschal 1 Euro/Tag
Die städtische Wirtschaftsförderung teilt mit, dass in einem Gespräch mit Mitgliedern
des HGV Vorstandes zum schnelleren Umschlag der Stellplätze des Parkhauses Wettestraße die Einführung von Gebühren begrüßt wird.
Für die in der Oberstadt Beschäftigten werden kostenfreie Dauerparkplätze in der
Brandeckerstraße, der Mauserstraße und der Wasserfallstraße zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus werden ca. 60 neue Stellplätze auf dem ehemaligen Schlachthausareal in der Wasserfallstraße im Laufe des Jahres eingerichtet.

TOP 4: Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg – Gesamtplanfortschreibung

Im Regionalplan wird festgelegt, wie sich eine Region und deren Infrastruktur entwickeln soll.

Seit Inkrafttreten des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg von 2003 gab es
fünf Teilfortschreibungen in den Themen regionales Gewerbegebiet Sulz, Ausbau der Gäubahn, Rohstoffsicherung, Einzelhandelsgroßprojekte und regionalbedeutsame Windkraftanlagen sowie zwei Regionalplanänderungen.
Nun steht die Gesamtfortschreibung des Regionalplans an, zu der die Stadt Oberndorf a.N. und die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft im Rahmen des Beteiligungsverfahrens angehört wird.

Im Regionalplan wird festgelegt, wo Siedlungs-und Industriegebiete sind, wo Freiräume für die Natur erhalten bleiben müssen und wo Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen und den Hochwasserschutz sind. Weitere Themen sind die regionale Infrastruktur für den Verkehr, die Energieversorgung , die Abfallwirtschaft und die Versorgung mit schnellem Internet.

Die Region Schwarzwald – Baar – Heuberg umfasst folgendes Gebiet:https://service.oberndorf.de/buergerinfo/getfile.php?id=49149&type=do

TOP 5: Ausbau der Photovoltaiknutzung

Die Stadt Oberndorf a.N. hat sich mit der Unterzeichnung des Klimaschutzpakts zu
den Zielen des Landes Baden-Württemberg zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2040
bekannt. Zur Erreichung dieses Ziels wurden bereits in den vergangenen Jahren
städtische Flächen, wie das Dach des Kindergartens an der Ringstraße, des Feuerwehrhauses in der Kernstadt, des Freibades oder der Erddeponie Boll mit Photovoltaik belegt.
Im Technischen Ausschuss am 25.09.2021 und im Gemeinderat am 28.09.2021 haben die Freien Wähler die Ausweisung weiterer geeigneter Flächen zum Ausbau der Photovoltaik im Stadtgebiet beantragt, insbesondere auch auf Freiflächen.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Antrag in die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft einzubringen, mit der Zielsetzung ein Fachbüro zu beauftragen einen Suchlauf nach geeigneten Freiflächen im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft durchzuführen. Tabuflächen, wie Siedlungsgebiete, Naturschutz- oder Hochwassergefahrengebiete werden dabei zunächst ausgeschlossen. Nach weiterer
Abgrenzung durch Standortkriterien, wie Waldabstand, Landschaftsbild usw. sollen
Vorrangflächen für die besondere Eignung mit Photovoltaik festgelegt und planerisch
ausgewiesen werden.
Die Kapazität der Erddeponie Nestelwasen ist voraussichtlich innerhalb der nächsten
zwei Jahre ausgeschöpft. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Erddeponie nach deren Schließung als Vorrangfläche zur PV-Nutzung auszuweisen und den bisherigen Rekultivierungsplan diesbezüglich anzupassen. Zur Umsetzung dessen ist ein FNP- und Bebauungsplanverfahren notwendig. Bei der weiteren Rekultivierung der Erddeponie Hochmössingen wird die Aufbringung von PV-Modulen ebenfalls angestrebt.
Die SPD-Fraktion hat bei der Einbringung des Antrages der Freien Wähler zugleich
beantragt, dass alle städtischen Dachflächen nochmals auf deren Eignung zur Belegung mit Photovoltaik überprüft werden.
In die Liste nicht aufgenommen wurden Gebäude, die aus Gründen des Denkmalschutzes, aus statischen Gründen oder mangels perspektivischer Umsetzbarkeit (Abriss, Verkauf, anstehende Sanierung) ausscheiden. Die Investorensuche erfolgt durch die Liegenschaftsverwaltung.
Am Schulcampus wurde festgestellt, dass die Dachflächen des Fachklassenbaus, der
Karl-Wider-Schule, des Bonhoefferhaus und des Gymnasiums mit den Turnhallen G1-
G3 für eine Belegung mit Photovoltaik geeignet sind. Im Zuge der derzeit laufenden
Hallensanierung bietet es sich an, die Flächen gemeinsam zu belegen. Hierfür liegt
ein Angebot unseres Contractors, der ENGIE Deutschland GmbH, vor, das derzeit geprüft wird. Über die Einbindung der Photovoltaikanlage in das bestehende Contracting soll in einer der nächsten Sitzungen beraten werden.

TOP 6: Verabschiedung des Haushalts 2022 (Stadt, Wasserwerk, Freibad)

Am 12.10.2021, 09.11.2021, 30.11. und 01.12.2021 fanden Vorberatungen im Verwaltungsausschuss sowie im Ausschuss für Technik und Umwelt statt. Im Gemeinderat wurde am 23.11.2021 der Stellenplan 2022 beschlossen und am 14.12.2021 der Übernahme der Plansummen des Hoch- und Tiefbauprogramms sowie des Erwerbs beweglicher Vermögensgegenstände zugestimmt.
Der Entwurf des Haushalts 2022 und die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2022 für die
Eigenbetriebe Wasserwerk und Freibad sind am 25.01.2022 im Gemeinderat eingebracht worden. Die Mittelfristigen Finanzplanungen 2021 bis 2025 für die Stadt und die Eigenbetriebe wurden ebenfalls im Gemeinderat am 25.01.2022 vorgestellt.

Nun sollen der Haushalt der Stadt und die Wirtschaftspläne des Wasserwerks, sowie des Freibads für das Jahr 2022 endgültig beschlossen werden.

Im Ergebnishaushalt (laufende Verwaltungstätigkeit) sind Ausgaben in Höhe von 42.756.000 Euro und Erträge von 43.384.100 Euro geplant. Es ist also ein positives Ergebnis von + 628.100 Euro vorgesehen.

Im Finanzhaushalt sind Investitionen in Höhe von knapp 15 Mio Euro geplant. Es klafft eine Finanzierungslücke von knapp 4.5 Mio Euro. Deshalb sollen im Jahr 2022 4.468 Mio Euro Schulden aufgenommen werden können.

TOP 7: Vergaben, insbesondere

7.1 Beschaffung von Digitalfunk für die Feuerwehr

Seit 2017 läuft in Baden-Württemberg die Einführung des digitalen Sprechfunknetzes
für Feuerwehren und den Rettungsdienst. Das digitale Sprechfunknetz stellt die
Kommunikation zwischen Einsatzfahrzeugen, Integrierter Leitstelle und den Feuerwehrhäusern sicher und bildet somit die wichtige Basis für die Abarbeitung unterschiedlichster Einsatzlagen. Das digitale Sprechfunknetz ist nicht zu verwechseln mit dem digitalen Alarmierungsnetz der Feuerwehren, das bereits im Jahr 2020 vollständig umgesetzt wurde.
Der Digitalfunk ist bundeseinheitlich aufgebaut und ermöglicht so eine interdisziplinäre und länderübergreifende Kommunikation. Um die Feuerwehren im Landkreis Rottweil flächendeckend mit Digitalfunkgeräten auszustatten, führte das Sachgebiet für Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt, in Abstimmung mit allen Gemeinden, eine Sammelbeschaffung für alle Feuerwehren im Landkreis Rottweil durch.
Hierzu hat der Landkreis Rottweil eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage der notwendigen Endgeräte europaweit ausgeschrieben. Die Freiwillige Feuerwehr Oberndorf a.N. hat dafür den Bedarf an Digitalfunkgeräten samt Zubehör und Dienstleistungen, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Innenministeriums, bereits im August 2021 an den Kreisbrandmeister gemeldet.

In der europaweiten Ausschreibung gingen zwei Angebote ein. Den Zuschlag soll das
wirtschaftlichste Angebot erhalten. Berücksichtigt wurden zudem bereits vorhandene
Komponenten und Vorrüstungen in vorhandenen Einsatzfahrzeugen. Das wirtschaftlichere Angebot hat nach Auswertung aller Unterlagen die Firma SELECTRIC abgegeben. Nach Auftragsvergabe besteht nun für die Gemeinden die Möglichkeit, die Digitalfunkgeräte samt Zubehör und Montagearbeiten über den Warenkorb abzurufen.
Dies soll mit dieser Auftragsvergabe erfolgen. Damit werden alle Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr Oberndorf a.N. entsprechend der Vorgaben des Landes ausgestattet und können das zukunftsfähige Digitalfunknetz zur gemeinsamen Kommunikation nutzen.
Kosten und Finanzierung
Für die Maßnahme waren bereits im Haushalt 2021 Mittel eingestellt. Da sich die
Ausschreibung verzögerte, wurden die Mittel zur Übertragung in das Jahr 2022 angemeldet und stehen zur Verfügung.
Für die Beschaffung der Digitalfunkgeräte wurde außerdem ein Förderzuschuss i.H.v.
18.000 € bewilligt.
Die Gesamtkosten zur Umstellung auf den digitalen Sprechfunk durch die Firma
SELECTRIC betragen 106.496,39 Euro.

7.2 Sanierung Bozenhardstraße

Die Bozenhardstraße auf dem Lindenhof soll komplett saniert und auch eine neue Wasserleitung verlegt werden.

Die Straßen- und Tiefbauarbeiten wurden nach VOB öffentlich ausgeschrieben. Zur
Submission lagen sieben gültige Angebote vor. Nach Abschluss der Prüfung ist die
Firma Strabag günstigste Bieterin.
Die Arbeiten zur Lieferung und Verlegung der Wasserleitung wurden nach VOB beschränkt ausgeschrieben. Zur Submission lagen drei gültige Angebote vor. Nach Abschluss der Prüfung ist die Firma Rack günstigste Bieterin.
Es wurden weder Preisnachlässe noch Nebenangebote eingereicht. Die Angebotspreise entsprechen der Kostenberechnung.
Mit den Arbeiten soll zeitnah begonnen werden.
Der Beschlussvorschlag zur Vergabe der Arbeiten lautet:

  1. Die Firma Strabag GmbH, Villingen-Schwenningen, erhält den Zuschlag für die
    Straßen- und Tiefbauarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 1.476.982,67 Euro.
  2. Die Firma Rack, Renquishausen, erhält den Zuschlag für die Lieferung und
    Verlegung der Wasserleitung zum Bruttoangebotspreis von 111.445,52 Euro.

7.3 “Vogelloch Erweiterung”, Bochingen – Erschließung 2. BA

Im Gewerbegebiet “Vogelloch Erweiterung” soll nun der 2. Bauabschnitt erschlossen werden.

Die Straßen- und Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes „Vogelloch
Erweiterung“ 2. BA, wurden nach VOB öffentlich ausgeschrieben. Vier gültige Angebote gingen fristgerecht ein. Es wurden Preisnachlässe bis 3 % geboten. Nach Abschluss der Prüfung ist die Firma Bantle zum Bruttoangebotspreis von 1.072.128,85 Euro günstigste Bieterin unterhalb der Kostenberechnung in Höhe von 1.200.000 Euro.
Mit den Arbeiten soll im April 2022 begonnen werden.

7.4 “Am Rathausplatz”, Boll – Erschließung

Das innerörtliche Baugebiet “Am Rathausplatz” in Boll soll nun erschlossen werden.

Die Straßen- und Tiefbauarbeiten wurden nach VOB öffentlich ausgeschrieben. Zur Submission lagen acht gültige Angebote vor. Es wurden Preisnachlässe bis 1,5 % geboten. Die eingereichten Nebenangebote wurden in die Wertung einbezogen. Nach Abschluss der Prüfung ist die Firma Bantle zum Bruttoangebotspreis von 254.607,86 Euro günstigste Bieterin.
Die Arbeiten zur Lieferung und Verlegung der Wasserleitung wurden nach VOB beschränkt ausgeschrieben. Zur Submission lagen drei gültige Angebote vor. Nach Abschluss der Prüfung ist die Firma Rack zum Bruttoangebotspreis von 22.658,68 Euro günstigste Bieterin.
Die Angebotspreise entsprechen der Kostenberechnung.
Mit den Arbeiten soll zeitnah begonnen werden.

7.5 Kindergarten Boll – raumlufttechnische Anlage

Für den Erweiterungsbau des Kindergartens Boll wurde zur Sicherstellung des Mindestluftwechsels in den Räumen der Einbau einer raumlufttechnischen Anlage ausgeschrieben.

Die Firma Gauß Gmbh, Freudenstadt soll nun zum Angebotspreis von 50.354,15 Euro den Zuschlag erhalten. Da die Anlage aber teurer wird, als geplant, müssen noch 10.354,15 Euro außerplanmäßig genehmigt werden.

TOP 8: Verabschiedung von Stadträtin Annette Elben (Austritt 28.02.2022)

Frau Elben, die am 28.02.2022 aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, soll im Rahmen der Sitzung feierlich verabschiedet werden.

TOP 9: Einführung und Verpflichtung von Christoph Seidel (Eintritt 01.03.2022)

Als Nachfolger von Frau Elben wird Christoph Seidel als Stadtrat verpflichtet.

TOP 10: Ergänzung von Ausschüssen des Gemeinderats und sonstigen Verbänden, Unternehmen und Einrichtungen

Auf ihren Antrag scheidet Stadträtin Annette Elben zum 28. Februar 2022 aus dem
Gemeinderat aus. Für sie rückt aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) Herr Christoph Seidel zum 01.03.2022 nach.

Aufgrund des Wechsels müssen Ergänzungen der Ausschüsse, sowie das Nachrücken
in verschiedene Verbände, Unternehmen und Einrichtungen erfolgen.

In Abstimmung mit der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, dass Herr Christoph Seidel
in die Positionen von Stadträtin Annette Elben nachrückt.

Folgende Änderungen müssen beschlossen werden:

  1. Ordentliches Mitglied im Verwaltungsausschuss ab 01.03.2022: Christoph Seidel.
  2. Persönlicher Stellvertreter von Stadtrat Ralf Heinzelmann im Ausschuss für
    Umwelt und Technik ab 01.03.2022: Christoph Seidel.
  3. Reihenfolgestellvertreter für die CDU-Fraktion nach Alphabet im Ausschuss für
    Umwelt und Technik ab 01.03.2022: Christoph Seidel.
  4. Ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a.N. ab 01.03.2022: Christoph Seidel.
  5. Persönlicher Stellvertreter von Stadtrat Reiner Emmering im Beirat des Altenzentrums Oberndorf a.N. der Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung ab 01.03.2022: Christoph Seidel.
  6. Als Mitglied des Verwaltungsausschusses auch Mitglied im Kuratorium der
    „Adelheid Bathe / Dr. Karl Wider – Stiftung“ ab 01.03.2022: Christoph Seidel.
  7. Christoph Seidel gehört ab 01.03.2022 dem Kernstadtbeirat an

TOP 11: Zweite ehrenamtliche Stellvertretung des Bürgermeisters – Wahl

Nach § 48 i.V.m. § 49 Abs. 1 S. 3 der Gemeindeordnung bestellt der Gemeinderat
aus seiner Mitte einen oder mehrere ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters.
Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung (z.B. wegen Urlaub, Terminüberschneidungen, Erkrankung oder Befangenheit), wenn auch der Beigeordnete verhindert ist. Die ehrenamtlichen Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte in Abstimmung mit den Fraktionen neu bestellt.
Stadträtin Annette Elben (CDU-Fraktion) hat das Amt der zweiten ehrenamtlichen
Stellvertreterin des Bürgermeisters inne. Aufgrund ihres Ausscheidens zum
28.02.2022 ist die zweite ehrenamtliche Stellvertretung des Bürgermeisters neu zu
wählen.
Die CDU-Fraktion schlägt vor, Stadtrat Wolfgang Hauser als zweiten ehrenamtlichen
Stellvertreter des Bürgermeisters ab 01.03.2022 zu bestellen.

TOP 12: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (25. Januar -21. Februar 2022)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. Januar 2022 folgende nichtöffentliche
Beschlüsse gefasst:
 Zustimmung zur Übernahme der kirchlichen/katholischen Sozialstation Rottweil
durch die Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH und den Änderungen der Beteiligung bei den katholischen Gesellschaftern,
 Besetzung einer Beamtenstelle in der Finanzverwaltung,
 Zustimmung zum Abschluss eines notariellen Kaufangebots zum Kauf des
Grundstücks FlSt-Nr. 755, Hochmössingen.

TOP 13: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 14: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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