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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 21.03.2023

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Wahl des Bürgermeisters (m/w/d)

Die Amtszeit von Bürgermeister Hermann Acker endet mit Ablauf des 05.09.2023.

In Oberndorf steht also eine Neuwahl des Stadtoberhaupts an.

Der Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird auf Sonntag, 25. Juni 2023,
festgesetzt.

Der Wahltag für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird auf Sonntag,

Juli 2023, festgesetzt.

Die Stellenausschreibung soll am Freitag, 14. April 2023 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, auf der Homepage und im Schwarzwälder Bote veröffentlicht werden.

Bewerbungen sind ab Samstag, 15. April 2023, bis spätestens Dienstag, Mai 2023, 18.00 Uhr, bzw. bei Neuwahl bis Mittwoch, 28. Juni 2023,18.00 Uhr, beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses einzureichen.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und drei
Beisitzern. Für den Vorsitzenden und die Beisitzer werden Stellvertreter
benannt.

Der Vorsitzende ist Lothar Kopf, Erster Beigeordneter, seine Stellvertreterin Manuela Schumann.

Ob der Amtsinhaber wieder antritt, ist noch nicht bekannt.

TOP 2: Bau einer Photovoltaikanlage am Schulzentrum; Ergebnis Feinanalyse

Auf den Dächern des Schulzentrums soll einen PV-Anlage zur Solarstromgewinnung installiert werden. Zur Umsetzung hat der Gemeinderat am 26.07.2022 die Verlängerung des Contractingvertrags mit
Engie Deutschland um 20 Monate, bis zum 28.02.2027, beschlossen. Im nächsten
Schritt wurde Engie Deutschland mit der Erstellung einer Feinanalyse beauftragt, um
die elektrische Einbindung der PV-Anlage zu beurteilen.
Die Feinanalyse liegt nun vor. Sie weist als Ergebnis eine Anlagengröße von 240 kWp
aus, mit einem Ertrag von rund 213.000 kWh/Jahr. Bei einer vollständigen
Umsetzung des Konzepts entstehen Investitionskosten von ca. 564.169 Euro, die
vom Contractor finanziert werden. Die Einspargarantie erhöht sich um 95.666 Euro
jährlich.
Das Ergebnis unterscheidet sich von dem der Grobanalyse durch erhöhte
Investitionskosten, aufgrund gestiegener Beschaffungspreise und durch höhere
Einsparungen, aufgrund gestiegener Strommarktpreise. Auch kann die Fläche an der
Karl-Wider-Schule wegen Verschattung nicht realisiert werden, weshalb die
Anlagengröße um 42 kWp kleiner wird.
Die Verlängerung des bestehenden Contractingvertrags um 20 Monate wird bestätigt.
Die Amortisationszeit der Anlage verkürzt sich von rund 10,7 Jahre auf circa 6 Jahre.


III. Kosten und Finanzierung
Mehraufwendungen durch Contractingraten:
ca. 142.637 Euro für 18 Monate (Januar 2024 bis Juni 2025 je 7.924,25 Euro)
ca. 551.551 Euro für 20 Monate (Verlängerung je 27.577,58 Euro/Monat)
Gesamtaufwendungen: rund 694.188 Euro
Erträge ca. 302.942 Euro (ab Januar 2024 jährliche Einspargarantie 95.666
Euro/Jahr, 38 Monate je 7.972,17)
Nettobelastung bis Ende Laufzeit: rund 391.246 Euro
Dies entspricht den bisherigen Contractingraten.
Finanzierung: in den jeweiligen Haushaltsjahren 2023 bis 2027

TOP 3: Bebauungsplan “Fluorner Straße, 3. Änderung”; Satzungsbeschluss

Im April 2021 hat der Gemeinderat den Verkauf des Flurstücks 1104/10 an einen
Bauinteressenten beschlossen. Die zugrundeliegende Planung, der Bau eines
Mehrfamilienhauses mit Büro und einer Lagerhalle, bedingt die Änderung des
Bebauungsplans. Das bestehende Baufenster muss um ca. 8 m nach Osten erweitert
werden. Der Grenzabstand zu dem östlich geplanten Gebäude wird dabei weiter
eingehalten.
Ergänzend soll eine 3-geschossige Bauweise möglich sein, mit der Einschränkung,
dass das 2. Obergeschoss nur als Attikageschoss ausgebildet werden kann. Die GRZ
wird von 0,4 auf 0,6 erhöht werden, da eine verdichtete Bauweise im Mischgebiet
dies städtebaulich erfordert. Gleichermaßen wird durch die Erhöhung der maximalen
Vollgeschosse eine Erhöhung der GFZ von 0,8 auf 1,0 erforderlich. Beschränkend
wird eine maximale Gebäudehöhe von 10 m festgesetzt.
Mit der verdichteten Bauweise kommt die Planung der Forderung der Landes- und
Regionalplanung vollumfänglich nach.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Die wesentlichen Kosten des Bebauungsplanverfahrens werden von den Investoren
getragen.
Die Kosten der eigenen hoheitlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit den
erforderlichen Ratsbeschlüssen trägt die Stadt selbst.

TOP 4: Brauerei-Areal – Convivo Holding GmbH

Nachdem die Bebauung des ehemaligen Brauereiareals durch die Convivo Holding GmbH, die dort im wesentlichen ein Altersheim errichten wollte, gescheitert ist, soll nun der Gemeinderat den Beschluss zum Verkauf aufheben und weitere Verhandlungen mit der Convivo Holding GmbH beenden.

Über die Verfahrensweise zur weiteren Entwicklung des ehemaligen Brauerei- Areals wird neu beschlossen

Sachverhalt und Begründung
In den Jahren 2020/2021 wurde das Brauerei-Areal ergebnisoffen zur
Neuentwicklung ausgeschrieben. Am 16.03.2021 stellten drei Bewerber dem
Gemeinderat ihre Entwicklungskonzepte vor. Einer der drei Bewerber war die
Convivo Holding GmbH als Investor mit dem Betreiber Convivo Park. Am 27.04.2021
erteilte der Gemeinderat dann Convivo den Zuschlag. Dabei wurde deutlich, dass ein
großer Teil der Gemeinderäte diese Entscheidung maßgeblich damit begründete,
dass sich Convivo zugleich als Investor und Betreiber beworben hatte.
Am 22.02.2022 beschloss der Gemeinderat, das ehemalige Brauerei-Areal an die
Convivo Holding GmbH zum gutachterlich ermittelten Kaufpreis zuzüglich
Nebenkosten zu verkaufen. Dem lag die in der Beratungsvorlage niedergelegte
Annahme der Stadtplanung zu Grunde, dass sich das Brauerei-Areal in einem
altlastenfreien Zustand befindet und keine weiteren Kontaminationen im Sinne des
Bundes-Bodenschutzgesetzes mehr aufweist.
Bereits im Herbst 2021 überlies die Stadtverwaltung

der Convivo Holding GmbH die
Vertragsentwürfe des im ersten Schritt abzuschließenden Kostenübernahmevertrages, der insbesondere die Übernahme von Planer-,Gutachter- und Rechtsanwaltskosten durch Convivo regelt, sowie des im zweiten Schritt abzuschließenden kombinierten Grundstückskauf- und städtebaulichen
Vertrages.
Obwohl die Verhandlungen zum Kostenübernahmevertrag bereits im Frühjahr 2022
inhaltlich im Wesentlichen abgeschlossen waren, hat die Convivo Holding GmbH
diesen Vertrag bis heute nicht unterschrieben mit der Folge, dass die Stadt etwaige
Kosten selbst beauftragter Planer, Gutachter und Rechtsanwälte selbst tragen muss.
Stattdessen forderte Convivo immer wieder verschiedene Detailunterlagen und –
angaben als Entscheidungsgrundlage an. Zudem machte die Convivo Holding GmbH
bereits unmittelbar nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 22.02.2022 geltend, dass
der für das Grundstück zu leistende Kaufpreis mit von der Convivo Holding GmbH
benannten Mehraufwendungen zu „verrechnen“ sei.
Mit E-Mail vom 06.12.2022 teilte Convivo voraussichtliche „Mehrkosten“ mit,
hinsichtlich derer sich Convivo auf den Standpunkt stellte, dass für die Kostentragung
zwischen dem Projektträger und der Stadt Oberndorf a. N. eine Einigung gefunden
werden müsse. Diese „Mehrkosten“ betrafen jedoch zu großen Teilen nicht Themen,
die fachlich unter „Altlasten“ oder „Kontaminationen“ im vorgenannten Sinne fallen,
sondern andere Positionen, etwa die Herstellung von Baugrube, Spritzbetonwand
und Fundamenten.
Somit forderte Convivo faktisch, dass ein großer Teil des Kaufpreises letztlich nicht
an die Stadt bezahlt werden muss, obwohl die geltend gemachten Gegenpositionen,
größtenteils weder „Altlasten“ noch „Kontaminationen“ im Sinne des BundesBodenschutzgesetzes betrafen. Dies indiziert, dass Convivo bis zuletzt nicht zum
Abschluss eines Kaufvertrages auf Grundlage der dem Gemeinderatsbeschluss vom
22.02.2022 zu Grunde liegenden Rahmenbedingungen bereit war.
Die Stadtverwaltung hat im Januar 2023 zunächst nur aus den Medien – nicht von
Convivo selbst – erfahren, dass die Convivo Unternehmensgruppe für die
wesentlichen Gesellschaften Insolvenzanträge beim Amtsgericht Bremen gestellt hat.
Der Pressemitteilung der Convivo Unternehmensgruppe vom 23.01.2023 ist zu
entnehmen, dass unter anderem für die Convivo Holding GmbH und die Convivo
Parks GmbH Insolvenzanträge eingereicht wurden. Damit sind auch die beiden
Gesellschaften betroffen, die sich als Investor und Betreiber bei der Stadt beworben
hatten. Zwar hat Convivo auf Anfrage der Stadt mitgeteilt, am Projekt festhalten zu
wollen, die Fortsetzung des Projektes mit im Insolvenzverfahren befindlichen
Unternehmen wird jedoch von der Stadtverwaltung nicht empfohlen.

TOP 5: Vergaben, insbesondere

5.1 Gymnasium – Sanierung Turnhallen G1 bis G3, Vergaben

Die Sanierung der Turnhallen G1 bis G3 schreitet voran. Nun sollen Arbeiten im Wert von 809.397,94 €uro vergeben werden:

  1. Die Firma Karl-Heinz Lange GmbH & Co. KG, Oberndorf, erhält den Zuschlag
    für die Dachabdichtungsarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 148.584,82
    Euro.
  2. Die Firma Holzbau Leopold GmbH & Co. KG, Rottweil, erhält den Zuschlag für
    die Fassadenverkleidung zum Bruttoangebotspreis von 225.719,20 Euro.
  3. Die Firma Metallbau Bacher GmbH, Mengen, erhält den Zuschlag für die
    Glaser- und Fensterbauarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 374.249,05
    Euro.
  4. Die Firma Smolorz Stuckateurmeisterbetrieb, Oberndorf, erhält den Zuschlag
    für die Außenputzarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 31.334,33 Euro.
  5. Die Firma Lange Metalltechnik GmbH, Oberndorf, erhält den Zuschlag für die
    Klempnerarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 17.084,59 Euro.
  6. Die Firma F & P Blitzschutz GmbH & Co. KG, Villingendorf, erhält den Zuschlag
    für die Blitzschutzarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 2.900,00 Euro.
  7. Die Firma H. Fritz GmbH, Sulz erhält den Zuschlag für die
    Absturzsicherungseinrichtungen zum Bruttoangebotspreis von 9.525,95 Euro.

III. Kosten und Finanzierung
Kosten der Vergaben unter I. 1-7: 809.397,94 Euro
Nach der aktuellen Kostenfortschreibung belaufen sich die Kosten für die
Gesamtmaßnahme auf etwa 8.180.000 Euro.
Finanzierung der Vergaben unter I. 1-7: planmäßig in 2023
Restfinanzierung der Gesamtmaßnahme: 830.000 Euro in 2024
Förderung: Die Gesamtmaßnahme, Sanierung der Turnhallen G1 bis G3, wird
im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms mit
2.613.000 Euro und mit Mitteln des Ausgleichstocks 2021 in Höhe
von 600.000 Euro gefördert.

Seit September 2020 sind Zusatz-und Mehrkosten von 3.34 Mio Euro entstanden. Die Gründe dafür, im wesentlichen Preissteigerungen, zusätzlich erforderliche Leistungen, Materiallieferschwierigkeiten werden in der Sitzung dargelegt.

TOP 6: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
(14. Februar – 8. März 2023)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14. Februar 2023 folgende
nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
 Besetzung der Leitungsstelle Hochbauamt.
 Besetzung einer Stelle in der Finanzverwaltung.
 Beförderung eines/r Mitarbeiters/in.

TOP 7: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 8: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

TOP 9: Bürgerfragestunde

Bei diesem Punkt können Bürger und Bürgerinnen Anfragen an die Verwaltung stellen.

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