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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Verwaltungsausschuss Di 6.10.2020

Beginn: 17 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstraße 1, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Vorberatungen zum Haushalt 2021, insbesondere

1.1 Forstlicher Betriebsplan

Die Stadt Oberndorf a. N. ist auch Waldbesitzerin und muss diesen Wald auch bewirtschaften. Hierzu wird ein jährlicher forstlicher Betriebsplan aufgestellt. So sollen im Jahr 2021 10.210 Festmeter Holz geschlagen werden. Gleichzeitig müssen auch Bäume gepflanzt werden. So sollen 3400 Nadelhölzer und 360 Laubbäume auf insgesamt 6,5 ha gepflanzt werden. Weiter werden Pflege- und Wildschutzmaßnahmen im städtischen Wald durchgeführt. Der Borkenkäfer muss bekämpft und die Waldwege in Stand gehalten werden. Es werden Ersatzbeschaffungen für Motorsägen und Freischneider getätigt.

Insgesamt wird mit einem geringen Überschuss von 3.509 Euro im Waldhaushalt 2021 gerechnet.

TOP 2: badenova AG & CO.KG -Kapitalerhöhung, Aufstockung Kommanditanteile und Änderung des Gesellschaftsvertrags (Vorberatung)
Die Stadt Oberndorf ist seit 2012 an der badenova AG & CO. KG beteiligt. Der Gemeinderat hat am 25.09.2012 für den Eigenbetrieb Wasserwerk Oberndorf a. N. eine Beteiligung mit einem KG-Anteil in Höhe von 505.000 Euro und zusätzlich eine stille Beteiligung in Höhe von 1 Mio. Euro an der badenova AG & Co. KG beschlossen .

Ausgangslage
Bei Gründung der badenova AG & Co. KG im Jahr 2001 hatten die Gründungsgesellschafter bereits vorgesehen, dass die Gesellschaft für die Beteiligung weiterer Gesellschafter offen sein solle. In der Folge erweiterte sich die Anzahl der Gesellschafter von ursprünglich sechs auf nunmehr 98. Insbesondere durch das Projekt KOMPAS konnte eine Vielzahl an neuen Kommanditisten gewonnen werden.
Im Rahmen des Projektes KOMPAS wurde den neuen Gesellschaftern nicht nur die Möglichkeit geboten, sich direkt durch den Erwerb von Kommanditanteilen an der badenova AG & Co. KG zu beteiligen. Darüber hinaus konnten auch stille Beteiligungen begründet werden. Hintergrund war, dass nicht genügend Kommanditanteile zur Verfügung standen, um allen Kommunen/Kommanditisten eine ihrer Größe adäquate Beteiligung anzubieten. Die stille Beteiligung konnte im Verhältnis 1:2 (Erwerbspreis Kommanditbeteiligung zu stille Beteiligung) begründet werden.
Von den 81 Kommunen, die im Rahmen des KOMPAS Projekts neue Kommanditisten der badenova AG & Co. KG geworden sind, haben 48 daneben noch stille Beteiligungen begründet in einem Gesamtwert von 41,881 Mio. Euro. Die Stadt bzw. der Kommanditist Oberndorf a. N. hat einen Kommanditanteil in Höhe von 505.000 Euro erworben und zudem noch eine stille Gesellschaft in Höhe von 1.000.000 Euro begründet (Beschluss des Gemeinderats vom 25.09.2012).
Seit 2015 hat die Energiekartellbehörde des Landes Baden-Württemberg (EKartB) Ermittlungen gegen die badenova AG & Co. KG aufgenommen, da aus Sicht der EKartB Teile des KOMPAS Projektes nicht zulässig gewesen sein sollten. Das KOMPAS Projekt wurde seinerzeit von vielen Stellen geprüft, beispielsweise vom Innenministerium, der Regierungspräsidien, aber auch vom Steinbeis-Institut und für zulässig erachtet. Allerdings wurde damals nicht das Hauptaugenmerk auf das Kartellrecht gelegt und insofern wurde die EKartB nicht beteiligt. Im Zuge der Ermittlungen der EKartB konnte eine Einigung zur Beendigung der Verfahren gefunden werden. Ein wesentlicher Punkt der Einigung war die Beendigung aller stillen Gesellschaften. Zwischenzeitlich wurden auch die stille Beteiligungen der Stadt Oberndorf a. N. zum 31.03.2020 gekündigt.
Um den Kommanditisten, die stille Beteiligungen gezeichnet hatten, aber trotzdem in einem adäquaten Umfang an der badenova AG & Co. KG zu beteiligen, soll diesen die Möglichkeit gegeben werden, bis zur Höhe ihrer bisherigen stillen Einlage an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen. Insgesamt kann das Eigenkapital also nominal um bis zu 41,881 Mio. Euro erhöht werden. Die Stadt Oberndorf a. N. kann daher bis zu 1 Mio. Euro in eine Aufstockung ihres Kommanditkapitals investieren. Neben der Stärkung der kommunalen Beteiligung soll mit der Erhöhung des Eigenkapitals auch die Kapitalstruktur der badenova AG & Co. KG gestärkt werden. Dies wird sich nachhaltig positiv auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens auswirken.
Aufgrund der Beendigung der stillen Beteiligungen und der Erhöhung des Kommanditkapitals muss zudem der Gesellschaftsvertrag der badenova AG & Co. KG geändert werden. Zum einen sieht der Gesellschaftsvertrag in § 4 Abs. 3 vor, dass eine Änderung der Kapitalanteile nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrags möglich ist. Zum anderen durften bisher gem. § 11 Abs. 2 lit. d) die ehemals stillen Gesellschafter ein Aufsichtsratsmitglied stellen. Aufgrund der Beendigung der stillen Gesellschaften muss hier eine neue Regelung gefunden werden.
Die erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrags soll zum Anlass genommen werden, auch weitere sinnvolle Anpassungen vorzunehmen.

Grundlage und Umsetzung Kapitalerhöhung
Zur Durchführung der Kapitalerhöhung musste zunächst der Unternehmenswert der badenova AG & Co. KG ermittelt werden. Auf Basis des IDW S 1 Standards hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH den Ertragswert der badenova AG & Co. KG zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt und kommt zu einem Unternehmenswert in Höhe von 998,7 Mio. Euro. Das Gesamtvolumen der Kapitalerhöhung von 41,881 Mio. Euro entspricht also einem Anteil von 4,193 Prozent an diesem Unternehmenswert.
Auf dieser Grundlage sollen die ehemaligen stillen Gesellschafter neue Kapitalanteile zusätzlich zu ihrer bisher bestehenden Kapitalbeteiligung zeichnen können. Sofern einzelne ehemalige stille Gesellschafter ihr ehemaliges stilles Beteiligungskapital nicht bzw. nicht in voller Höhe als neues Eigenkapital einzahlen, fällt die gesamte Kapitalerhöhung um das nicht bzw. nicht in voller Höhe eingezahlte Eigenkapital niedriger aus. Dieses Recht soll also nicht ersatzweise durch andere Gesellschafter ausgeübt werden.
Für die Stadt bzw. den Kommanditist Oberndorf a. N. bedeutet dies, dass sie für ihre ehemaliges stilles Beteiligungskapital in Höhe von 1 Mio. Euro weitere Kommanditanteile in Höhe von 1 Mio. Euro erwerben kann. In der Anlage 1 der Beratungsvorlage ist eine Übersicht beigefügt, aus der eine mögliche Renditeentwicklung bei der Erhöhung der Kommanditanteile im vorgenannten Umfang ersichtlich ist. Hierbei wird in 2021 von einem Jahresergebnis in Höhe von 85.888 Euro ausgegangen.
Da die Kapitalerhöhung begrenzt auf die ehemaligen Einlagen der stillen Gesellschafter sein soll, sollen die weiteren Gesellschafter nicht von ihrem Recht auf eine entsprechende anteilige Kapitalerhöhung Gebrauch machen. Insofern bedarf es von jedem Gesellschafter, der keine stille Beteiligung an der badenova AG & Co. KG gezeichnet hatte, einer Verzichtserklärung bezüglich seines Aufstockungsrechts.

Änderung des Gesellschaftsvertrags
Aufgrund der notwendigen Anpassung des Gesellschaftsvertrags allein wegen der Kapitalerhöhung, soll dieser insgesamt überarbeitet und auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Die Grundlage des Gesellschaftsvertrags stammt aus dem Gründungsjahr 2001 der badenova AG & Co. KG. Im Laufe der Jahre haben sich die Rahmenbedingungen und die Konzernstrukturen der badenova AG & Co. KG verändert, so dass einzelne Regelungen im Gesellschaftsvertrag nunmehr durch zeitgemäße Regelungen zu ersetzen sind.

Der Verwaltungsausschuss berät diesen komplizierten Sachverhalt für den Gemeinderat vor und es sollen folgende Beschlüsse gefasst werden:

  1. Zur Stärkung und zur Ausweitung der engeren kommunalen Zusammenarbeit stimmt der Gemeinderat der Kapitalerhöhung bei der badenova AG & Co.KG um maximal 41.881.000 Euro auf Grundlage dieser Sitzungsvorlage zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Kommanditanteile der Stadt Oberndorf a. N. von 505.000 Euro um 1.000.000 Euro auf 1.505.000 Euro zu.
  3. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG gemäß Anlage 2 der Beratungsvorlage zu.
  4. Der Gemeinderat stimmt den im Zuge der Aufstockung der Kapitalerhöhung einzelner Kommanditisten erforderlichen Änderungen des Gesellschafterkreises und der Kapitalanteile in § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG, zu.
  5. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. seinen Stellvertreter oder anderweitig Bevollmächtigten die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2, 3 und 4 in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.

TOP 3: Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 der eigenbetriebe Wasserwerk und Freibad (Vorberatung)

Für die städtischen Eigenbetrieb Wasserwerk und Freibad liegen un die Jahresabschlüsse für das Jahr 2018 vor. Sie werden vom Verwaltungsausschuss für den Gemeinderat vor beraten.

Das Wasserwerk hat im Jahr 2018 einen Gewinn in Höhe von 28.621,02 Euro erwirtschaftet. Dieser Gewinn soll zur Tilgung früherer Verluste verwendet werden.

Das Freibad hat im Jahr 2018 einen Verlust von 214.666,91 Euro erwirtschaftet. Dieser Verlust muss aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt ausgeglichen werden.

TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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