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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 28.06.2022

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Mehrfachbeauftragung Planungsstudie Altoberndorf, Empfehlung der Bewertungskommission

Im Rahmen einer städtebaulich-verkehrlichen Planungsstudie soll sowohl eine neue
städtebauliche Entwicklungsperspektive als auch ein neuer integrierter verkehrlicher
Entwicklungsansatz für den Stadtteil Altoberndorf erarbeitet werden.
Hierzu wurden drei Planungsbüros mit einer “Planungsstudie Altoberndorf” beauftragt. Die Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Architekten Hopf + Pfäffle Partnerschaftsgesellschaft mbB und Wick + Partner Architekten Stadtplaner Partnerschaft mbB haben an der Mehrfachbeauftragung teilgenommen.
Die Themenstellung der Mehrfachbeauftragung wurde in enger Abstimmung mit dem
Ortschaftsrat Altoberndorf entwickelt. Zusätzlich fand hierzu am 30.03.2019 ein Bürgerworkshop in Altoberndorf statt. Die Ergebnisse dieses Workshops wurden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Die finalen Auslobungsunterlagen wurden in Zusammenarbeit mit der Bewertungskommission erstellt.
Der Gemeinderat hat am 23.11.2021 der Auslobung der Mehrfachbeauftragung zugestimmt.
Am 16.05.2022 kam die Bewertungskommission einstimmig zu dem Schluss, dass die
Arbeit des Büros Wick + Partner mbB in Zusammenarbeit mit Breinlinger Ingenieure
Tiefbau GmbH zur Grundlage der weiteren Bearbeitungsschritte gemacht werden soll.
Der Vorsitzende der Bewertungskommission Herr Pit Müller, Freiburg, wird im Gemeinderat ausführen.

Es sind Kosten von 85.000 Euro im Haushalt eingeplant.

TOP 2: Karg-Elert-Musikschule – Zuschuss 2023 bis 2025

Die Stadt Oberndorf fördert die Karg-Elert-Musikschule seit 1995 mit einem jährlichen
Festbetrag. Dieser wurde im vergangenen Jahr auf 75.000 Euro erhöht. Die Bewilligung endet zum 31.12.2022.
Mit Schreiben vom 2. Mai 2022 hat die Karg-Elert-Musikschule nun die erneute Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von 75.000 Euro für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 beantragt. Die
Vorsitzende des Vereins, Christina Fernandez-Calvet, wird im Verwaltungsausschuss
über die aktuellen Entwicklungen an der Musikschule berichten und zum Zuschussbedarf ausführen.
Die Karg-Elert-Musikschule besteht seit 1990 in eigener Trägerschaft und unterrichtet
nahezu 400 Schülerinnen und Schüler. An der Schule sind aktuell 15 Lehrkräfte beschäftigt. Die Vereinsführung arbeitet ehrenamtlich. Die Karg-Elert-Musikschule stellt
einen wichtigen Bestandteil des Bildungsangebotes für Personen aller Altersstufen in
der Stadt dar. Sie vermittelt mit hoher Qualität insbesondere Kindern die musikalischen Grundlagen und ist für viele unserer Musikvereine eine unverzichtbare Einrichtung und die Basis für ihre Nachwuchsarbeit. Der Einrichtung kommt zusehends auch in der Ganztagesbetreuung eine große Bedeutung zu.
Die Musikschule kooperiert mit Kindergärten, Schulen und Vereinen im Stadtgebiet.
Derzeit werden Bläserklassen in Bochingen und in Sulz-Bergfelden unterhalten. Weitere sind für das kommende Schuljahr geplant, unter anderem an der Grundschule
Lindenhof.

TOP 3: Kindertagesstättenangelegenheiten, insbesondere

3.1 Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023

Oberndorf ist, was die Betreuungsplätze für Kinder angeht, fast überall ausgelastet. Vor allem in der Kernstadt, auf dem Lindenhof, in Bochingen und Beffendorf fehlen Plätze und es gibt Wartelisten. So wird das seit langem geplante “WABE”-Kinderhaus auf dem Lindenhof dringend gebraucht. Hierfür ist die Baugenehmigung nun erteilt und es soll noch im Sommer ein Spatenstich in der Von-Gunzert-Strasse erfolgen. Zumal der Übergangskindergarten auf dem Lindenhof im katholischen Gemeindehaus nur noch bis Ende 2023 zur Verfügung stehen.

Im Einzelnen hat die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 folgende Eckdaten:

Bestandsaufnahme (in Klammer die Vorjahreszahlen)
Die Einrichtungen in der Stadt Oberndorf a. N. bieten für das Kindergartenjahr
2022/2023 672 (669) Plätze. Die Zahlen der Tagespflege liegen bei 23 (28).
Bedarfsermittlung
Die in den Kindertagesstätten vorhandenen 672 Plätze sind nach den derzeitigen
Anmeldungen mit 620 Kindern belegt. Durch die U3-Betreuung sind jedoch faktisch
645 Plätze belegt. Unter Berücksichtigung der bestehenden Wartelisten werden für
das Kindergartenjahr 2022/2023 weitere 208 Plätze für 174 Kinder benötigt.
Insgesamt besteht für 912 (819) Kinder vom 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch spiegelt aber nicht
die tatsächliche Nachfrage, da sich nicht alle Eltern für einen Betreuungsplatz in
Oberndorf a. N. entscheiden.

Wartelisten
Auf den Wartelisten der einzelnen Kindertagesstätten sind 174 Kinder vermerkt, denen in den verschiedenen Einrichtungen kein Platz zur Verfügung steht. 96 Kinder sind über drei Jahre alt und 78 Kinder sind unter drei Jahre. Ein Großteil der Kinder kann in der neuen Kindertagesstätte WABE e.V. aufgenommen werden, deren Inbetriebnahme zum Kindergartenjahr 2023/2024 geplant ist.

Personalsituation
In Bochingen und in der Übergangs-Kita auf dem Lindenhof (im Kath. Gemeindehaus
an der Ringstraße) wurden die Betreuungszeiten an die Personalsituation angepasst.
Insgesamt fehlen in Bochingen derzeit 1,0 Stellen und in der Übergangs-Kita zur vollständigen Betriebserlaubnis 1,8 Stellen.
Allgemein ist festzustellen, dass sich die Personalgewinnung zunehmend schwieriger
gestaltet.
In der Übergangs-Kita wird die zweite Gruppe als Kleingruppe (11 Plätze) betrieben.
Es liegt eine Betriebserlaubnis für zwei VÖ-Gruppen vor. Sobald das nötige Personal
gefunden ist, kann die VÖ-Gruppe vollständig betrieben werden – dann stehen weitere 11 Plätze zur Verfügung. Die Plätze sind in der Bedarfsplanung berücksichtigt.
Bauliche Erfordernisse
Nach dem 31.12.2023 stehen die im katholischen Gemeindehaus auf dem Lindenhof
angemieteten Räume zum Betrieb der Übergangs-Kita nicht mehr zur Verfügung.
Spätestens dann muss der Neubau der WABE e.V. fertiggestellt sein.
Es wird unterstellt, dass die neue Einrichtung der WABE e.V. auch von Eltern mit Kindern aus anderen Stadtteilen nachgefragt wird und zu Entlastungen in den Stadtteilen bzw. der Tal- und Oberstadt führt. Sie kann jedenfalls bis auf Weiteres die entstehenden Bedarfe in Beffendorf und Hochmössingen mit abdecken.
In Bochingen entsteht durch neue wohnbauliche Entwicklungen, insbesondere im
Gebiet „Im Gehrn Süd“ und durch innerörtliche Nachverdichtungen ein zusätzlicher
Bedarf an Kitaplätzen. Aufgrund der Bedarfszahlen in Bochingen sind dort künftig
drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen nötig. Zur Bedarfsdeckung sind
bauliche Maßnahmen dringend erforderlich. Dabei ist insbesondere auch die künftig
zunehmende Nachfrage nach Ganztagesplätzen zu berücksichtigen. Auf die dem Gemeinderat hierfür bereits vorgestellten Planungen wird verwiesen. Die aktuellen Bedarfszahlen weisen zudem einen weiteren Bedarf von ein bis zwei Kindergartengruppen im Kernstadtgebiet aus. Erweiterungsmöglichkeiten an den Einrichtungen in der Kernstadt bestehen nicht. Hinzu kommt, dass für die Gebäude am Rosenberg und an der Teckstraße ein großer Sanierungsbedarf besteht. Hiervon sind
mehr als 100 Kinder in vier Kindergartengruppen und einer Krippengruppe betroffen,
die im Falle einer Sanierung ausgelagert werden müssten. Aufgrund dessen stellt sich die Frage, ob kostenaufwendige Sanierungen im Bestand überhaupt sinnvoll sind, oder ob es zweckmäßiger ist, zwei oder eine neue Einrichtung mit einem Ganztagesangebot in der Talstadt – unter welcher Trägerschaft auch immer – zu errichten.

3.2 Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023

Die in den kommenden Jahren zu tätigenden hohen Investitionen in den Ausbau der
Kita-Strukturen machen aus Sicht der Verwaltung die Anpassung sämtlicher Beiträge
erforderlich. Es wird deshalb vorgeschlagen, diese Anpassung im nächsten Jahr für das Kindergartenjahr 2023/2024 vorzunehmen.

Die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen, bezogen auf 11 Entgeltmonate, werden ab 01. August 2022 wie folgt angepasst:
I. Kindertageseinrichtungen – Alter: 3 Jahre bis Schuleintritt

  1. Regelgruppe (RG)

    Betreuungszeit 30 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 133 € auf 139 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 103 € auf 108 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 69 € auf 72 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 23 € auf 24 €
    Betreuungszeit mit 31,25 Wochenstunden
    Nur Kindergarten Boll
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 139 € auf 145 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 107 € auf 113 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 72 € auf 75 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 24 € auf 25 €
    Betreuungszeit 32,5 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 144 € auf 151 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 112 € auf 117 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 75 € auf 78 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 25 € auf 26 €
    Betreuungszeit 35 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 155 € auf 162 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 120 € auf 126 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 81 € auf 84 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 27 € auf 28 €
  2. Halbtagsgruppe (HG); 75% der RG m. 30 Stunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 100 € auf 104 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 77 € auf 81 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 52 € auf 54 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 17 € auf 18 €
  3. Gruppe m. verl. Öffnungszeiten (VÖ) 125% der RG
    mit 30 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 166 € auf 174 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 129 € auf 135 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 86 € auf 90 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 29 € auf 30 €
  4. Gruppe m. verl. Öffnungszeiten m. 31,25 Wochenstd.
    Nur Kindergarten Arche Noah, Aistaig
    Betreuungszeit 31,25 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 173 € auf 181 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 134 € auf 141 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 90 € auf 94 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 30 € auf 31 €
  5. Gruppe m. verl. Öffnungszeiten m. 33 Wochenstd. 2021/22 2022/23
    Nur Kindergarten Hochmössingen
    Betreuungszeit 33 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 183 € auf 191 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 142 € auf 149 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 95 € auf 99 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 32 € auf 33 €
  6. Gruppe m. verl. Öffnungszeiten m. 33,5 Wochenstd.
    Nur Kindergarten Lindenhof
    Betreuungszeit 33,5 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 186 € auf 194 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 144 € auf 151 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 96 € auf 101 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 32 € auf 34 €
  7. Ganztagesbetreuung (7.15 bis 16.00 Uhr)
    Nur Kindergarten St. Raphael
    Betreuungszeit 41 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 227 € auf 237 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 176 € auf 185 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 118 € auf 123 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 39 € auf 41 €
  8. Ganztagesbetreuung (7.00 bis 16.00 Uhr)
    Nur Kindergarten St. Martin
    Betreuungszeit 42 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 233 € auf 243 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 180 € auf 189 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 121 € auf 126 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 40 € auf 42 €
  9. Ganztagesbetreuung (7.00 bis 17.00 Uhr)
    Nur Kinderhaus Regenbogen
    Betreuungszeit 46 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 255 € auf 266 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 197 € auf 207 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 132 € auf 138 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 44 € auf 46 €
    Das Essen wird pauschal im Monat mit 60,-€ berechnet.
    II. Kleinkindbetreuung – Alter: 1 bis 3 Jahre
  10. Altersgemischte Gruppen (AM) – Kinder ab 2 Jahre
    a) Regelgruppe (RG)
    (150% der Regelgruppenzeit Ü3)
    Betreuungszeit 30 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 200 € auf 209 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 155 € auf 162 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 104 € auf 108 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 35 € auf 36 €
    Betreuungszeit 32,5 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 216 € auf 226 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 167 € auf 176 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 112 € auf 117 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 37 € auf 39 €
    Betreuungszeit 35 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 233 € auf 243 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 180 € auf 189 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 121 € auf 126 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 40 € auf 42 €
    b) Halbtagsgruppe (HG); (75% der RG)
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 150 € auf 156 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 116 € auf 122 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 78 € auf 81 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 26 € auf 27 €
    c) Gruppe m. verl. Öffnungszeiten, (125% der RG)
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 249 € auf 261 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 193 € auf 203 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 129 € auf 135 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 43 € auf 45 €
    d) Gruppe m. verl. Öffnungszeiten mit 31,25 Wochenstd.
    Nur Kindergarten Arche Noah, Aistaig
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 260 € auf 271 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 201 € auf 211 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 135 € auf 141 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 45 € auf 47 €
    e) Gruppe m. verl. Öffnungszeiten, 33 Wochenstd.
    Nur Kindergarten Hochmössingen
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 274 € auf 287 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 212 € auf 223 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 142 € auf 149 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 47 € auf 50 €
    f) Gruppe m. verl. Öffnungszeiten, 33,5 Wochenstd.
    Nur Kindergarten Lindenhof
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 278 € auf 291 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 216 € auf 226 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 144 € auf 151 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 48 € auf 50 €
    g) Ganztagesbetreuung (7.15 bis 16.00 Uhr)
    Nur Kindergarten St. Raphael
    Betreuungszeit 41 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 341 € auf 356 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 264 € auf 277 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 177 € auf 185 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 59 € auf 62 €
    h) Ganztagesbetreuung (7.00 bis 16.00 Uhr)
    Nur Kindergarten St. Martin
    Betreuungszeit 42 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 349 € auf 365 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 270 € auf 284 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 181 € auf 189 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 60 € auf 63 €
    i) Ganztagesbetreuung (7.00 bis 17.00 Uhr)
    Nur Kinderhaus Regenbogen
    Betreuungszeit 46 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 382 € auf 400 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 296 € auf 311 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 198 € auf 207 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 66 € auf 69 €
    Das Essen wird pauschal im Monat mit 60,- € berechnet.
    Einzelessen sind für 3,- € erhältlich.
  11. Altersgemischte Gruppe (AM) – ab 1-2 Jahre
    a) Gruppe mit verl. Öffnungszeiten (90% der Krippe)
    30 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 270 € auf 281 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 237 € auf 246 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 195 € auf 203 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 143 € auf 148 €
  12. Kinderkrippe (KK) – Alter: 1 bis 3 Jahre
    a) Krippe mit VÖ-Zeiten (7.00 bis 13.00 Uhr)
    30 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 300 € auf 312 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 263 € auf 273 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 217 € auf 225 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 158 € auf 164 €
    b) Krippe mit VÖ-Zeiten (7.15 bis 14.00 Uhr)
    Nur Kindergarten St. Raphael
    Betreuungszeit 33 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 331 € auf 343 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 290 € auf 301 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 239 € auf 248 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 174 € auf 181 €
    c) Ganztageskrippe (7.15 bis 16.00 Uhr)
    Nur Kindergarten St. Raphael
    Betreuungszeit 41 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 411 € auf 426 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 360 € auf 373 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 297 € auf 308 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 217 € auf 224 €
    d) Ganztageskrippe (7.00 bis 17.00 Uhr)
    Nur Kinderhaus Regenbogen
    Betreuungszeit 46 Wochenstunden
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 461 € auf 478 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 404 € auf 419 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 333 € auf 346 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 243 € auf 252 €
    Das Essen wird pauschal im Monat mit 30,-€ berechnet.
    III. Sonstige Betreuung
  13. Ferienbetreuung
    Öffnungszeiten sind die Regelzeiten (8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 –
    16.00 Uhr)
    Es werden nur Kinder aufgenommen, die in einem städtischen oder
    kirchlichen Kindergarten angemeldet sind.
    Eine Aufnahme ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden
    Kapazitäten der Einrichtung möglich.
    Die Zulassung erfolgt nur wochenweise.
    Kinder ab 3 Jahren:
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 37 € auf 38 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 31 € auf 32 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 24 € auf 25 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 14 € auf 15 €
    Kinder von 2 bis 3 Jahren:
    Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind von 49 € auf 51 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern von 43 € auf 45 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern von 36 € auf 37 €
    Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern von 27 € auf 28 €
    IV. Einkommensabhängige Ermäßigung
    Auf Antrag der Personensorgeberechtigten wird das vorstehend unter den Ziffern I und II zu entrichtende Kindergartenentgelt einkommensabhängig ermäßigt, sofern kein Anspruch auf Übernahme des regulären Entgelts nach sozialhilfe-, versicherungsrechtlichen oder sonstigen Bestimmungen besteht. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechtes.

TOP 4: Eröffnungsbilanz – Feststellung zum 01.01.2018

Die Stadt Oberndorf a. N. hat zum 01.01.2018 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Neben einer Ergebnis- und Finanzrechnung verlangt das NKHR die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die das kommunale Vermögen und die Verbindlichkeiten (Schulden) darstellt (Drei-Komponenten-Rechnung). Die Eröffnungsbilanz der Stadt Oberndorf a. N. veranschaulicht umfassend die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Stichtag 01.01.2018.
Die vorliegende Eröffnungsbilanz fasst ein Bilanzvolumen von insgesamt rund 122.671.900 Euro.
Die Bewertung des Vermögens war bei der Erstellung dieser ersten Bilanz der Stadt die größte Herausforderung. Das Vermögen besteht aus den immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Softwareprogramme), dem Sachvermögen (Gebäuden, Fahrzeugen etc.) und dem Finanzvermögen (Geldanlagen).
Das Finanzvermögen der Stadt Oberndorf a. N. besteht im Wesentlichen aus den Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren und Einlagen sowie den liquiden Mitteln zum Stichtag 01.01.2018. Außerdem sind im Finanzvermögen die offenen Forderungen enthalten unter Vornahme angemessener Wertberichtigungen.
Das Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz der Stadt Oberndorf a. N. umfasst rund
122.598.100 Euro.
Dem gegenüber stehen die Posten der Passivseite. Diese setzt sich zusammen aus
den Positionen Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und
passive Rechnungsabgrenzungsposten. Das Eigenkapital der Stadt Oberndorf a. N.
beläuft sich zum 01.01.2018 auf rund 65.876.700 Euro. Dem Sachvermögen der Aktivseite stehen die Sonderposten insbesondere aus Zuweisungen und Beiträgen auf
der Passivseite mit rund 29.842.100 Euro gegenüber, diese werden analog zu den
Abschreibungen aufgelöst. Die Rückstellungen betragen zum Stichtag rund
23.269.900 Euro, darin enthalten sind Finanzausgleichs-Rückstellungen für die Jahre
2018 und 2019 in Höhe von rund 20.463.500 Euro. Die Verbindlichkeiten (Schulden) belaufen
sich zum Stichtag auf rund 2.011.200 Euro, davon sind rund 995.500 Euro auf das
Contracting am Schulzentrum zurückzuführen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen rund 1.672.100 Euro.

TOP 5: badenova – Ausgliederung Teilbetrieb Vertrieb in eine Tochtergesellschaft

Die badenova AG & Co. KG beabsichtigt mit der Gründung der badenova Energie
GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren. Das Ziel ist weitere Kompetenzen durch Partner zu aktivieren und einen Zugriff auf Kundengruppen durch Partner zu ermöglichen, wie z.B. Beratungsdienstleister, Smart Home Anbieter, andere Branchen und andere Versorger. Mit der Ausgliederung soll die Partnerfähigkeit verbessert werden, um nicht alle Kompetenzen selbst aufbauen zu müssen.
Die Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von 5.000.000 Euro erfolgt durch Übertragung von Geschäftsanteilen der badenova AG & Co. KG.
Die Tochtergesellschaft soll sämtliche Bereiche der Energiewende zu den Kunden
bringen wie z. B. Heizung, erneuerbare Energien, Telekommunikation, E-Mobilität, Gebäude-Effizienz, Förderung usw.

In der bisherigen Gesellschaftsform ist es möglich die eigenen Lösungen anderen
anzubieten oder sich an anderen zu beteiligen. Durch eine Ausgliederung des Geschäftsfeldes Energie in eine GmbH ist die Beteiligung von anderen an der badenova besser möglich.
Der Gesellschaftsvertrag der badenova Energie GmbH wird inhaltlich dem Gesellschaftsvertrag der bnNetze GmbH entsprechen. Da die badenova Energie GmbH jedoch nicht mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen wird, wird sie nicht über einen eigenen Aufsichtsrat verfügen. So wird sichergestellt, dass die badenova AG & Co. KG als Muttergesellschaft weiterhin auf das Geschäftsfeld Markt- und Energiedienstleistungen Einfluss nehmen kann.
Die Ausgründung soll zum 01.01.2023 erfolgen, Voraussetzung ist, dass alle Gesellschafter die aufgeführten Beschlüsse fassen und bis spätestens 19. Juli 2022 der badenova AG & Co. KG vorlegen. Da die Stadt Oberndorf a. N. Gesellschafter ist, muss sich der Gemeinderat mit diesem Thema befassen und die entsprechenden Beschlüsse fassen.

TOP 6: Schuppengebiet “Mesnerhalde”, Bochingen – Festlegung des Bauplatzpreises und Zuteilung der Baugrundstücke

In Bochingen soll ein Schuppengebiet mit 12 Bauplätzen entwickelt werden.

Die vorläufige Bauplatzpreiskalkulation hat einen Verkaufspreis von 29 Euro je m²
ergeben. Dieser liegt unter anderem eine grobe Schätzung der Erschließungskosten
aus dem Jahr 2021 des Ingenieurbüros Gförer mit rund 85.000 Euro zu Grunde. Die
Erschließung soll im Jahr 2023 erfolgen. Ob diese Kostenermittlung aufgrund der aktuellen Baukostenentwicklung realistisch ist, ist fraglich. Der endgültige Kaufpreis kann deshalb erst nach Abrechnung der Erschließungsmaßnahme festgelegt werden.
Die Erschließungsmaßnahme finanziert sich durch die Verkaufserlöse der zwölf Bauplätze.
Die Verwaltung wird nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat mit dem vorläufigen Bauplatzpreis auf die Interessenten zugehen und die Zuteilung der Bauplätze vorbereiten. Der Verkauf erfolgt aber erst nach Abschluss der Erschließung.
Sollte die Anzahl der Interessenten die Anzahl der Grundstücke übersteigen, werden
zunächst die Oberndorfer/innen bedient. Bei zu vielen Interessenten aus dem Stadtgebiet entscheidet das Los.

TOP 7: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
(24. Mai – 20. Juni 2022)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 folgende nichtöffentliche
Beschlüsse gefasst:
– Das Flurstück 105 in Oberndorf a. N. mit dem Gebäude Rosenbergstraße 8
wird zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert, zuzüglich anfallender Nebenkosten, erworben.
– Für den Eigenbetrieb Wasserwerk wird eine zweite Wassermeisterstelle ausgeschrieben.

TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 9: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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