Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Persönliche Erklärung des Bürgermeisters
TOP 2: Bürgerfragestunde
TOP 3: Wahl der Ortsvorsteher/innen und ihrer Stellvertreter/innen
TOP 4: Unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt Baden-Württemberg
Den Städten, Gemeinden und Landkreisen kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Daher haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände
Ende 2015 den „Klimaschutzpakt Baden-Württemberg“ geschlossen.
Im Klimaschutzpakt Baden-Württemberg bekennen sich die Parteien zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Zielen des Klimaschutz und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW).
Der Klimaschutzpakt Baden-Württemberg wurde zunächst für die Jahre 2016 und
2017 vereinbart und kontinuierlich fortgeschrieben. Aktuell befindet er sich in der
vierten Fortschreibung (2023 und 2024).
Um die Wirkung des Paktes zu verstärken, können Städte den Klimaschutzpakt Baden-Württemberg mit einer Erklärung unterstützen. Sie machen damit deutlich, dass
sie beim Klimaschutz aktiv sind und dass sie diese Aktivitäten auch weiterentwickeln
möchten. Städte, die den Klimaschutzpakt Baden-Württemberg unterstützen möchten, können die dafür notwendige, sogenannte unterstützende Erklärung beim Umweltministerium einreichen.
Voraussetzung um in den Förderprogrammen des Landes, „Klimaschutz-Plus“ und
„KLIMOPASS“, Fördermittel zu erhalten, ist unter anderem die Abgabe der Unterstützungserklärung.
Die Stadt hat im September 2016 die unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt
Baden-Württemberg abgegeben, sowie 2021 erneuert und sich damals schon zum
Ziel der klimaneutralen Verwaltung bis 2040 bekannt.
Durch die Unterzeichnung der Unterstützungserklärung soll der Wille der Stadt zur
Erreichung des Ziels der klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2040 bekräftigt und damit ein deutliches Zeichen gesetzt werden. Die Stadt Oberndorf a. N. hat bereits in der Vergangenheit viele verschiedene Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt und will auch künftig seiner Vorbildfunktion gerecht werden, indem Sie den Klima- und Umweltschutz weiter vorantreibt.
TOP 5: Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 im Zuge der Grundsteuerreform
Nachdem jetzt für die meisten Grundstücksbesitzer die Bemessungsgrundlagen nach der Grundsteuerreform von den Finanzämtern festgelegt wurden, will der Gemeinderat über den zukünftigen Hebesatz für die Grundsteuer beraten. Erst dann wissen die Grundstücksbesitzer, was sie im Jahr 2025 bezahlen müssen.
TOP 6: Notstromkonzept, Auftragserteilung
Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen vom 29.11.2022 und 27.08.2024 die Planung der Notstromkonzeption beschlossen und der Umsetzungsplanung zugestimmt.
Auf Grund der Komplexität des Themas wurde ein Planungsbüro für Elektrotechnik,
die Firma P.I.C. GmbH aus Villingen-Schwenningen, mit der Ausführungsplanung und
der Erstellung der Vergabeunterlagen beauftragt.
Für die Elektroarbeiten an Neckarhalle, Rathaus, den Hallen Boll und Beffendorf, sowie den Feuerwehrhäusern Beffendorf, Bochingen, Boll und Hochmössingen ist insgesamt ein Angebot eingegangen. Dieses wurde von der Firma P.I.C. GmbH geprüft.
Das Angebot ist wirtschaftlich annehmbar und entspricht den Ausschreibungsunterlagen. Entsprechend soll der Auftrag an die Firma Elektro-Moos GmbH aus Oberndorf mit der Auftragssumme von 104.778,55 Euro brutto erteilt werden.
Für die Lieferung und Wartung der ersten Notstromaggregate für die oben genannten Feuerwehrhäuser sowie das Rathaus sind zwei Angebote eingegangen. Beide Angebote wurden ebenfalls von der Firma P.I.C. GmbH geprüft. Sie entsprechen beide den Ausschreibungsunterlagen. Das wirtschaftlichere Angebot der Firma Elektro Lehmann, Bad Lausick, soll den Zuschlag für die Lieferung und Wartung von Notstromaggregaten mit der Auftragssumme von 189.707,40 Euro brutto erhalten.
Die Elektroinstallationen liegen innerhalb des geplanten Kostenrahmens. Im Haushaltsplan sind dafür insgesamt 180.000 Euro veranschlagt. Die Notstromaggregate
liegen etwas über den dafür veranschlagten 180.000 Euro, Deckungsmittel sind über
die restlichen Mittel für die Installation vorhanden.
Die Ausschreibung der restlichen Notstromaggregate erfolgt im Jahr 2025.
TOP 7: Vergaben, insbesondere
7.1 Aistaig, Instandsetzung Stützwand Pfarrwaldstraße – Vergabe
Die Bauwerksprüfung der Stützwand entlang der Pfarrwaldstraße in Aistaig attestierte Handlungsbedarf aufgrund der Kippung eines Teilbereichs der Wand über eine Länge von
ca. 30 m. Es sind Risse und Kantenabplatzungen im oberen Wandbereich und an den
Fugen vorhanden. Das betonierte Bankett zwischen Bord und Wandkopf ist ebenfalls
schadhaft. Eindringendes Oberflächenwasser und Frosteinwirkung schaden dem Bauwerk zunehmend.
Die ausgeschriebenen Instandsetzungsarbeiten umfassen die Rückverankerung des
Wandabschnittes mit Mikropfählen, Betonsanierung, die Erneuerung des Wandkopfes
und ein neues Geländer.
Die Firma Stotz Bau GmbH & Co. KG, Balingen, soll den Zuschlag für die Arbeiten
zur Instandsetzung der Stützwand Pfarrwaldstraße zum Bruttoangebotspreis von
138.376,02 Euro erhalten.
7.2 Aistaig, Sanierung Friedhofsmauer – Vergabe
In Aistaig muss die Friedhofsmauer saniert werden. Das günstigste Angebot hat mit 195.774,87 Euro die Firma MB-Baudienstleistungen GmbH & Co KG, Sulz a. N. abgegeben. Allerdings sind die Kosten höher als der Kostenvoranschlag. Im Haushalt sind für das Jahr 2024 180.000 Euro vorgesehen. Der Gemeinderat soll 58.640,64 Euro überplanmäßig genehmigen.
Deckungsvorschlag: 50.000,00 Euro aus dem Budget Gebäudemanagement „allgemeine
Instandhaltung“.
Die Maßnahme wird nicht in diesem Jahr abgeschlossen, sondern läuft noch bis in
das Jahr 2025 weiter.
7.3 Aistaig, Turnhalle Erneuerung Kanal – Vergabe
Aktuell werden sowohl das Regen- als auch das Schmutzwasser in den Abwasserkanal geleitet. Aufgrund neuerer Regelungen ist die Einleitung von Regenwasser in den
öffentlichen Kanal nicht mehr zulässig, sondern muss direkt in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden. Versickerung ist auf dem Grundstück aber nicht möglich, deshalb muss das Regenwasser in den Neckar eingeleitet werden. Aus diesem Grund können die Leitungen nicht mehr parallel geführt werden, sondern es sind 2 Leitungen mit 2 verschiedenen Neigungen auszuführen, was die Arbeiten komplizierter
macht. Um das Regenwasser fachgerecht in den Neckar einleiten zu können, ist auch
die Übergabestelle am Ufer entsprechend zu modellieren.
Bei der Einführung des Schmutzwassers in den Kanal sind Elektroleitungen zu kreuzen. Dies war im Vorfeld bekannt. Allerdings gestaltet sich die Durchführung aufgrund der Lage und Anzahl der Leitungen komplizierter als im Vorfeld gedacht. Also wird es teurer als geplant.
Die Firma Graf GmbH Tief- und Straßenbau aus Dietingen soll den Zuschlag
für die Sanierung der Entwässerung Turnhalle Aistaig zum Angebotspreis in
Höhe von 151.958,06 Euro brutto erhalten. Der Gemeinderat muss 81.958,06 Euro überplanmäßige Kosten genehmigen, da im Haushalt 2024 nur 70.000 Euro vorgesehen waren.
Deckungsvorschlag: Budget „Instandsetzung Schrägverglasung Turnhalle G4“ (105.000,00 Euro), da diese Arbeiten nicht in diesem Jahr ausgeführt werden.
Die Maßnahme wird nicht wird im Jahr 2025 abgeschlossen sein.
TOP 8: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (09.07.2024 – 23.09.2024)
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2024 folgenden nichtöffentlichen Beschluss gefasst:
- Es wurde beschlossen, Grundstücke im Bereich Irslenbach, auf Gemarkung
Bochingen zu erwerben. Hierbei handelt es sich vorrangig um Waldflächen, die
an Stadtwald angrenzen. Ein Wiesengrundstück dient der Arrondierung des Gebiets.
TOP 9: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 10: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte