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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Mi 16.11.2022

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Neubau Kreisverkehr L 424 / L 415 Rottweiler Straße (“Mutschlerkreisel”), Gestaltung des Stützbauwerkes

Die Planungen des Regierungspräsidiums Freiburg zum Kreisverkehr L 424/L 415
(„Mutschlerkreisel“) schreiten voran und erfordern nun Entscheidungen bezüglich der
optischen Gestaltung des Stützbauwerkes.
Konstruktiv wird das Bauwerk als vernagelte Spritzbetonwand hergestellt. Die Länge
beträgt ca. 135 m, die maximale Höhe beträgt ca. 20 m. Im Entwurf sind bereits
zwei begrünte Bermen vorgesehen. Vom Regierungspräsidiums wurde mitgeteilt,
dass nur die wirtschaftlichste Variante genehmigungsfähig ist, und zwar Variante A
als spritzraue Nagelwand mit Abdeckung der Nagelköpfe („Höcker“). Höhere gestalterische Ansprüche sind von der Stadt Oberndorf a. N. zu tragen.
Zur Auswahl stehen folgende Möglichkeiten:
Variante B: spritzraue Nagelwand mit ebener Fläche, 75.000 Euro brutto Mehrkosten
im Vergleich zu Variante A
Variante C: Spritzbetonnagelwand mit zusätzlicher Mörtelschicht in „Naturstein Mauerwerksoptik“, 225.000 Euro brutto Mehrkosten im Vergleich zu Variante A
Eine Verkleidung der Wand mit Gabionen ist nach den Ausführungen des Regierungspräsidiums aus technischen Gründen nicht möglich. Ebenso wurde die vollständige flächige Begrünung der Wand abgelehnt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, mithilfe von Rankgittern Teilbereiche der Wand zu begrünen.
Die Investitionskosten für die Begrünung von 287 m² Wandfläche, entsprechend
dem beigefügten Planvorschlag, betragen ca. 68.000 Euro brutto und sind zuzüglich
der jährlichen Unterhaltung von der Stadt Oberndorf a. N. zu tragen.
In Anbetracht der innenstadtnahen Lage des Stützbauwerkes schlagen wir eine Aufwertung der Optik, über die technische Notwendigkeit hinaus, entsprechend Variante
B, mit zusätzlichen begrünten Rankgittern vor.
III. Kosten und Finanzierung
Kosten: 143.000 Euro brutto zzgl. Grünpflegeaufwand (75.000 Euro für Spritzbetonwand mit glatter Oberfläche + 68.000 Euro für Rankgitter mit Begrünung).

TOP 2: Notstromkonzept – Planung Einspeisepunkte und Beschaffung Notstromaggregate

Für die weitere Vervollständigung des Krisenhandbuchs und die Vorbereitung eines
Krisenfalls ist die Versorgung wichtiger Infrastruktur mit Notstrom ein wesentlicher
Bestandteil. Dazu gehören nach Auffassung von Feuerwehr, Ordnungsamt und
Hochbauamt die Ausstattung des Rathauses, der Feuerwehrhäuser sowie der im Krisenhandbuch definierten Notunterkünfte mit sogenannten Einspeisepunkten für Notstrom und die Beschaffung dazu gehörender entsprechender Notstromerzeuger.
In der Vorbereitung der durch das Land unterstützten sogenannten Notfalltreffpunkte
soll außerdem die Halle Hochmössingen mit einem Einspeisepunkt ausgerüstet werden, um das vom Land zur Verfügung gestellte Musterausstattungsset, das ein zweckorientiertes Notstromaggregat enthalten wird, beantragen und nutzen zu können.
Die Nachrüstung von Einspeisepunkte für die Notstromversorgung wäre demnach an
folgenden Gebäuden sinnvoll und notwendig:
Gebäude Funktion im Krisenfall
Rathaus Oberndorf Krisenstabsraum
Kronesaal Bochingen Ausweich-Krisenstabsraum
Sämtliche Feuerwehrgerätehäuser Aistaig, Beffendorf, Bochingen, Boll,
Hochmössingen*
Neckarhalle Oberndorf Zentrale Notunterkunft gem. Krisenhandbuch
Gymnasiumturnhallen G1-G4 Notunterkunft gem. Krisenhandbuch
Turn- und Festhalle Beffendorf Notunterkunft gem. Krisenhandbuch
Mehrzweckhalle Boll Notunterkunft gem. Krisenhandbuch
Turn- und Festhalle Hochmössingen geplanter Notfalltreffpunkt mit Musterausstattungsset des Landes

  • Das Feuerwehrgerätehaus Oberndorf ist bereits ausgestattet. Für das Feuerwehrgerätehaus Aistaig steht zwar ggf. ein Neubau an, dies ist jedoch zeitlich noch nicht
    einzugrenzen.
    Mittelfristig wäre außerdem eine Nachrüstung mit Einspeisepunkten erweiternd für
    die Turnhalle Aistaig und die Flößerhalle Altoberndorf möglich.
    Zu den Einspeisepunkten ist eine entsprechende Anzahl an Notstromerzeugern zu
    beschaffen und vorzuhalten. Jeder Einspeisepunkt – außer die zwei Standorte für den
    Stabsraum – sollten separat ausgestattet werden, um bei einem flächendeckenden
    Stromausfall alle Standorte gleichzeitig betreiben zu können. Eine gemeinsame Nutzung eines Aggregats für mehrere Standorte ist nicht zielführend, da im Fall einer
    Krise sicherlich keine Kapazitäten für einen Austausch der Geräte vorhanden sind und
    keiner der Räume sinnvollerweise nur zeitweise mit Notstrom versorgt werden sollte.

    Kosten und Finanzierung
    Je Einspeisepunkt ist nach Erfahrungen des Hochbauamtes mit ca. 15.000 € zu rechnen, insgesamt also mit 180.000 €. Für die Aggregate sind nach einem ersten aktuellen Informationsangebot ebenfalls Kosten von 180.000 € zu veranschlagen.
    Insgesamt fallen bei dem oben dargestellten Vorgehen im ersten Schritt Kosten i. H
    v. ca. 360.000 € an.
    Diese werden in den Haushalt 2023 eingestellt.
    Im Vorgriff auf den Haushalt 2023 soll bereits mit der Umsetzung der Notstromkonzeption in diesem Jahr begonnen werden. Gerade für die Aggregate ist von einer Lieferzeit bis zu 12 Monaten auszugehen.

TOP 3: Haushalt 2023 – Hoch- und Tiefbauprogramm

Das Hoch- und Tiefbauprogramm für das Jahr 2023 wird vorgestellt und beraten.

TOP 4: Bebauungsplan “Hinter der Kirche”, Hochmössingen – Aufstellungsbeschluss

Die Stadt Oberndorf a. N. hat mit der katholischen Pfarrstelle Hochmössingen ein
notarielles Kaufangebot über den Kauf des Flst.-Nr. 755 abgeschlossen. Auf dieser
Grundlage kann nun der Bebauungsplan „Hinter der Kirche“ für das geplante neue
Wohnbaugebiet entwickelt werden.

Für den kurzfristigen Bedarf an Wohnbauflächen hat die
Bundesgesetzgebung den § 13b BauGB geschaffen. Hier kann in einem sogenannten
beschleunigten Verfahren eine städtebauliche Planung in einen Bebauungsplan überführt werden. Der § 13b BauGB sieht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in
das beschleunigte Verfahren vor.

Da im Stadtteil Hochmössingen die Wohnbausituation sehr angespannt ist, und
Wohnbauflächen fehlen, macht sich die Stadt Oberndorf die vorgenannte Gesetzgebung zu eigen und schafft durch ein beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB
kurzfristig Wohnbauflächen.

TOP 5: Vergaben, insbesondere,

5.1 Gymnasium am Rosenberg – Nachträge Schulbausanierung

In der Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2020 wurden in den Klassenzimmern
zusätzlich zu den Sanierungsmaßnahen weitere Einzelmaßnahmen beschlossen. Diese Maßnahmen umfassen im Einzelnen:

  • Verkleidung von weiteren Wandflächen mit MDF-Platten;
  • Verkleidung der Waschbeckennischen in den Klassenzimmern mit MDF-Platten
  • Verkleidung der offenliegenden Heizkörperleitungen im Sockelbereich
    Für die erforderlichen Schreinerarbeiten wurde bei der Firma Holz & Mehr, Inh.
    Raimund Roth, Hochmössingen, folgende Nachträge eingeholt. Die Einheitspreise
    wurden durch das baubegleitende Architekturbüro Koczor Teuchert Lünz, Rottweil,
    geprüft und entsprechen den Preisen aus dem Hauptauftrag.
    Nachtrag Nr. 1 in Höhe von 176.890,30 Euro brutto für die zusätzlichen Verkleidung
    von weiteren Wandflächen mit MDF-Platten.
    Nachtrag Nr. 2 in Höhe von 31.357,69 Euro brutto für die Verkleidung der Waschbeckenrückwände mit MDF-Platten.
    Nachtrag Nr. 3 in Höhe von 34.083,62 Euro brutto für die Verkleidung der Heizungsrohre in den Klassenzimmern.
    Im 1. UG müssen weitere Türelemente ausgebaut und ausgetauscht werden, da sie
    nicht die erforderlichen Brandschutzeigenschaften aufweisen. Hierfür liegt von der
    Firma Holz & Mehr, Hochmössingen, ein Nachtrag in Höhe von 27.374,76 Euro vor.
    In den Beratungen zum Haushalt 2022 wurde beschlossen, den Verwaltungsbereich
    des Gymnasiums ebenfalls entsprechend den Klassenzimmern zu sanieren. Hierfür
    wurden von den Firmen folgende Nachträge vorgelegt:
    Nachtrag Nr. 4 in Höhe von 91.289,78 Euro brutto für die Schreinerarbeiten durch
    die Firma Holz & Mehr, Hochmössingen.
    Nachtrag Nr. 5 in Höhe von 19.429,02 Euro brutto für die Rückbauarbeiten durch die
    Firma Howe Umwelttechnik GmbH
    Nachtrag Nr. 6 in Höhe von 34.543,44 Euro brutto für die Trockenbauarbeiten durch
    die Firma Trockenbau Thiel, Vöhringen.
    Für die Gesamtmaßnahme der Brandschutz-, Gefahrstoff- und Sanitärsanierung des
    Gymnasiums wurden bisher 6.883.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Nachträge betragen die voraussichtlichen Kosten für die
    Gesamtmaßnahme 6.879.393,56 Euro.
    Die Gesamtkosten werden in der Sitzung detailliert vorgestellt.

5.2 Erweiterung Kindergarten Bochingen – Vergabe Planungsleistungen

Für die Weiterführung der Entwurfs- und Ausführungsplanung der Erweiterung des
Kindergarten Bochingen sind die Fachplaner für die Tragwerksplanung, die Planung
der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen sowie der Elektroinstallationen zu beauftragen. Die Auswahl der Fachbüros fand in Abstimmung mit den beauftragten Architekten Glück + Partner, Dornhan, statt.


Tragwerksplanung:
Ingenieurbüro: Bugenings & Eisenbeis GmbH & Co. KG,
Freudenstadt
voraussichtliche Honorarkosten: ca. 50.000 Euro brutto


Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen
Ingenieurbüro: Westhauser GmbH & Co. KG, Wurmlingen
voraussichtliche Honorarkosten: ca. 66.000 Euro brutto

Elektroinstallation:
Ingenieurbüro: Bagusat Elektro- und Lichtplanung GmbH & Co. KG,
Haiterbach
voraussichtliche Honorarkosten: ca. 70.000 Euro brutto


Die Beauftragung der Fachplaner erfolgt im Vorgriff auf den Haushalt 2023. Um den
weiteren Planungsablauf nicht zu unterbrechen, ist eine Beauftragung der Leistungen
zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich.
Die voraussichtlichen Honorarkosten wurden auf Basis der Kostenschätzung der Architekten vom 13.07.2022 ermittelt. Die endgültigen Honorarkosten werden gemäß
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nach der noch zu erstellenden
Kostenberechnung ermittelt und festgelegt.

Kosten und Finanzierung

voraussichtliche Honorarkosten: 186.000 Euro
Finanzierung: Haushalt 2023

TOP 6: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 7: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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