Beginn: 17 Uhr Ort: Neckarhalle, Austraße, 78727 Oberndorf a. N. TOP 1: Bürgerfragestunde Bürger/innen können an die Verwaltung Fragen stellen. TOP 2: Wohnheim der Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH auf dem Flst- Nr. 293/4 an der Wasserfallstraße- Änderung der baulichen Konzeption Der Gemeinderat hat beschlossen, der Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH (nachfolgend: Lebenshilfe) das Grundstück FlSt-Nr. 293/4 an der Wasserfallstraße unter der Maßgabe zu verkaufen, dass das vorgelegte Baukonzept weitestgehend umgesetzt wird.Das vorgelegte Baukonzept beinhaltet zum einen ein 3-geschossiges Gebäude als Wohnheim für Menschen mit Behinderung, zum anderen ein geplantes Besuchercafé im Erdgeschoss, mit einer Terrasse in Richtung „Teichlandschaft“. Der Kaufvertrag wurde abgeschlossen und die Bauge...
Beginn: 17 Uhr Ort: Foyer der Neckarhalle, Austraße 12, 78727 Oberndorf a. N. TOP 1: Wohnheim der Lebenshilfe im Kreis RottweilgGmbH auf dem Flurstück Nr. 293/4 an der Wasserfallstraße – Änderung der baulichen Konzeption Der Gemeinderat hat beschlossen, der Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH (nachfolgend: Lebenshilfe) das Grundstück FlSt-Nr. 293/4 an der Wasserfallstraße unter der Maßgabe zu verkaufen, dass das vorgelegte Baukonzept weitestgehend umgesetzt wird.Das vorgelegte Baukonzept beinhaltet zum einen ein 3-geschossiges Gebäude als Wohnheim für Menschen mit Behinderung, zum anderen ein geplantes Besuchercafé im Erdgeschoss, mit einer Terrasse in Richtung „Teichlandschaft“. Der Kaufvertrag wurde abgeschlossen und die Baugenehmigung für das Projekt liegt vor.Mit Schreiben vom 24...
Beginn: 17 Uhr Ort: Foyer der Neckarhalle, Austr. 12, 78727 Oberndorf a. N. TOP 1: Stadtbücherei- Gebührenanpassung (Vorberatung) Die Mahngebühren für die Überziehung der Ausleihfrist sollen erhöht werden: 1. Mahnung (nach 1 Wo Überziehung Rückgabetermin): von 2 auf 4 Euro 2. Mahnung ( nach 2 Wo Überziehung Rückgabetermin): von 4 auf 6 Euro 3. Mahnung ( nach 3 Wo Überziehung Rückgabetermin): von 6 auf 8 Euro Der Verwaltungsausschuss berät diese Erhöhung für den endgültigen Beschluss im Gemeinderat vor. TOP 2: Änderung der Hundesteuersatzung zum 1.01.2021 (Vorberatung) Der Hegering hat die Befreiung von der Hundesteuer für brauchbare Jagdhunde, die eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung nachweisen können, beantragt. Begründet wird der Antrag u. a. mit der tierschutzrechtlichen Erforderlic...
Beginn: 17.00 Uhr Ort: Neckarhalle, Austraße 12, 78727 Oberndorf a. N. TOP 1: Bebauungsplan “Neckar-Talaue, 7. Änderung” – Ergänzendes Verfahren, Satzungsbeschluss Eine Discountmarktkette plant eine Filialverlagerung an den Standort des derzeitigen Parkplatzes an der Hochbrücke im Bebauungsplan Neckar-Talaue. Die Verkaufsfläche von derzeit 800 m² soll auf 1.210 m² erweitert werden. Um dies zu ermöglichen, muss der geltende Bebauungsplan geändert werden. Im Vorfeld gab es vor allem Diskussionen um die Verkehrsführung und damit einhergehend eventuell erhöhte Lärmbelästigungen der Anwohner. Deshalb wurden im Laufe des Verfahrens mehrere Gutachten beauftragt. Die Ergebnisse sind nun in den aktuellen Entwurf, der zur Beratung und Beschlussfassung für den Gemeinderat ansteht, e...
Beginn: 17 Uhr Ort: Klosterkirche, Klosterstraße 1, 78727 Oberndorf a. N. TOP 1: Bebauungsplan “Neckar – Talaue, 7. Änderung” – Ergänzendes Verfahren, Satzungsbeschluss (Vorberatung) Eine Discountmarktkette plant eine Filialverlagerung an den Standort des derzeitigen Parkplatzes an der Hochbrücke im Bebauungsplan Neckar-Talaue. Die Verkaufsfläche von derzeit 800 m² soll auf 1.210 m² erweitert werden. Um dies zu ermöglichen, muss der geltende Bebauungsplan geändert werden. Im Vorfeld gab es vor allem Diskussionen um die Verkehrsführung und damit einhergehend eventuell erhöhte Lärmbelästigungen der Anwohner. Deshalb wurden im Laufe des Verfahrens mehrere Gutachten beauftragt. Die Ergebnisse sind nun in den aktuellen Entwurf, der zur Vorberatung für den Gemeinderat ans...
Beginn: 17 Uhr Ort: Klosterkirche, Klosterstraße 1, 78727 Oberndorf a. N. TOP 1: Kindertagesstätten Bochingen/Boll – Standortentscheidung Modulbau (Vorberatung) Der Bedarf an Kindergartenplätzen kann aktuell in Boll nicht gedeckt werden. In Bochingen kann der Bedarf im kommenden Kindergartenjahr durch einen Änderung der Betriebserlaubnis in der vorhandenen Kindertagesstätte sichergestellt werden. Es soll nun zur Deckung des Bedarfs in Boll ein Übergangslösung durch die Erstellung eines Modulbaus auf einem Grundstück unweit des Kindergartens Boll realisiert werden. Da aber auch noch der Bebauungsplan geändert werden muss, ist eine Fertigstellung des Modulbaus erst zum Kindergartenjahr 2021/2022 realistisch. Für das nun folgende Kindergartenjahr 2020/2021 will der Kirchengemenderat Bol...
Beginn: 17 Uhr Ort: Klosterkirche, Klosterstraße 1, Oberndorf a. n. TOP 1: Bürgerfragestunde Bürger/innen können ihre Anliegen vortragen, jedoch nicht zu Themen, die bei der aktuellen Sitzung auf der Tagesordnung stehen. TOP 2: Straßensanierung Austraße und Hochwasserschutz Das Land Baden-Württemberg, das für den Hochwasserschutz auf Gemarkung Altoberndorf zuständig ist, plant auf einer Länge von ca. 420 m entlang der Austraße den Bau einer Hochwasserschutzmauer – beginnend südlich des Turnerheims bis ca. auf Höhe des ALDI. Der Bau der Hochwasserschutzmauer bedingt einen Eingriff in die Austraße, die aufgrund ihres schlechten Zustandes ohnehin saniert werden muss. Es macht deshalb Sinn, die Straßenbauarbeiten und die Hochwasserschutzarbeiten gemeinsam und koordiniert anzugehen.Aufgru...
Beginn: 18 Uhr Ort: Klosterkirche Oberndorf a. N. TOP 1: Auftragsvergaben, insbesondere 1.1. Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 10 Für die Feuerwehrabteilung Bochingen soll ein neues Löschfahrzeug (LF10) beschafft werden. Das alte Fahrzeug der Fa. Iveco aus dem Jahr 1980 soll ersetzt werden. Nach einer europaweiten und interkommunalen Ausschreibung mit den Kommunen Eschbronn und Dornhan sollen nun folgende Aufträge vom Gemeinderat vergeben werden: Die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Umkirch, erhält den Auftrag für die Lieferung des Fahrgestelles (Los 1) zum Gesamtpreis von 77.338,10 Euro (brutto). Die Fa. Albert Ziegler GmbH, Giengen, erhält den Auftrag für die Lieferung des Fahrzeugaufbaus (Los 2) zum Angebotspreis von 206.548,20 Euro (brutto) inkl. verschiedener Zusatzleis...
Beginn: 17:00 Uhr Ort: Klosterkirche Oberndorf TOP 1: Bedarfsplanung Kindertagesstätten Jährlich hat die Kommune eine Bedarfsplanung mit Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung für die Kindertagesstätten (Kindergartenplätze) zu machen. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 bietet die Stadt Oberndorf 617 Plätze in den Einrichtungen und 28 Plätze in der Tagespflege; also 645 Plätze. Die in den Kindertagesstätten vorhandenen Plätze sind komplett mit 527 Kindern belegt. Hierzu muss man wissen, dass für Kinder unter drei Jahren 2 Plätze pro Kind vorzuhalten sind. Unter Berücksichtigung der bestehenden Wartelisten werden für das Kindergartenjahr 2020/2021 jedoch 731 Plätze für 603 Kinder benötigt. Das heißt, es fehlen Kindergartenplätze, besonders für die unter Dreijährigen. Insbesondere in der Kern...
Beginn: 17.00 Uhr Ort: Klosterkirche TOP 1: Weiterentwicklung Kindertagesstätten- Bewerbungen WABE e. V. und Kita Profil gGmbH Die Stadt Oberndorf plant, eine größere Kindertagesstätte auf dem Lindenhof zu bauen. Hierfür hat sie den Bau und Betrieb dieser Einrichtung öffentlich ausgeschrieben. Beworben haben sich zwei potentielle Träger: WABE e. V. und Kita Profil gGmbH mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten. Der Verwaltungsausschuss hat sich nach ausführlicher Diskussion mit acht Ja-Stimmen, einer Enthaltung und zwei Nein-Stimmen für den Träger “Wabe e.V.” ausgesprochen. Der Gemeinderat wird nun in seiner Sitzung abschließend beraten und soll folgende Entscheidungen treffen: 1. Der WABE e.V., Hamburg, wird das Grundstück FlST – Nr. 1382 an der Von -Gunzert-Straße ...
Beginn: 17 Uhr Ort: Seminarraum, Zimmer Nr. 2 im EG des Rathauses Top 1: Gründung und Beitritt zum Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen (Vorberatung) Die Entsorgung der bei der kommunalen Abwasserbehandlung anfallenden Klärschlämme unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung). Seit 03.10.2017 ist die Neuordnung der Klärschlammverordnung in Kraft. Mit dieser Neufassung verbietet der Gesetzgeber aus Vorsorgegründen die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm, z.B. als Dünger. Auf diese Weise soll die Einbringung von giftigen und/oder belastenden Stoffen (z.B. Nitraten) und Mikroplastik in die Böden und damit in die Nahrungskette nachhaltig vermieden werden. Mit der Neufa...