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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Mi 9.09.2020

Beginn: 17 Uhr

Ort: Foyer der Neckarhalle, Austraße 12, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Wohnheim der Lebenshilfe im Kreis RottweilgGmbH auf dem Flurstück Nr. 293/4 an der Wasserfallstraße – Änderung der baulichen Konzeption

Der Gemeinderat hat beschlossen, der Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH (nachfolgend: Lebenshilfe) das Grundstück FlSt-Nr. 293/4 an der Wasserfallstraße unter der Maßgabe zu verkaufen, dass das vorgelegte Baukonzept weitestgehend umgesetzt wird.
Das vorgelegte Baukonzept beinhaltet zum einen ein 3-geschossiges Gebäude als Wohnheim für Menschen mit Behinderung, zum anderen ein geplantes Besuchercafé im Erdgeschoss, mit einer Terrasse in Richtung „Teichlandschaft“. Der Kaufvertrag wurde abgeschlossen und die Baugenehmigung für das Projekt liegt vor.
Mit Schreiben vom 24.08.2020 hat uns die Lebenshilfe mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat der Lebenshilfe beschlossen hat, das „Projekt Oberndorf a. N.“ als reines Wohnheim zu bauen. Hintergrund des Beschlusses sind betriebswirtschaftliche Überlegungen und Rahmenbedingungen der Lebenshilfe. Aus der geplanten 3-Geschossigkeit soll ein 2-geschossiges reines Wohnheim für Menschen mit Behinderung entstehen. Der geplante Durchgang im Erdgeschoss ist aufgrund der reinen 2-geschossigen Wohnheimnutzung nicht mehr möglich. Das Besuchercafé entfällt.

Die Mitglieder des Ausschusses für Technik und Umwelt sollen dieser geänderten Konzeption nun zustimmen.

TOP 2: Vergabe, insbesondere

2.1 Neubeschaffung eines Schlegelmulchers

Die Mitglieder des Ausschusses für Technik und Umwelt sollen der Neubeschaffung eines funkgesteuerten Schlegelmulchers Modell Irus Deltrak 2.5 bei der Firma Irus, Burladingen, zum Bruttoangebotspreis von 53.568,80 Euro zustimmen.
Sachverhalt und Begründung:
Die zunehmenden Aufgaben der Grünflächenpflege bei Regenrückhaltebecken, Wassergräben, unbebauten Grundstücken und sonstigen steilen Grünflächen können mit diesem Gerät effizienter und wirtschaftlicher durchgeführt werden als auf herkömmliche Weise. Durch den Einsatz des funkgesteuerten Mulchers werden die Mitarbeiter der Gärtnerei sowie des Bauhofs zudem körperlich und zeitlich entlastet. Das Grüngut muss nur noch im Einzelfall entsorgt werden.

TOP 3: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 4: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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