Beginn: 17 Uhr
Ort: Klosterkirche, Klosterstraße 1
TOP 1: Bebauungsplan “Boller Halde Mitte, 2. Änderung”, Altoberndorf – Satzungsbeschluss (Vorberatung)
In der ursprünglichen Planung „Boller Halde Mitte, 1. Änderung“ von 1971 war im östlichen Bereich des Plangebiets eine Straße geplant. Die Straße ist entbehrlich, da die Grundstücke 960/3 und 960/5 durch eine Stichstraße erschlossen sind und die Erschließung des Flurstücks 969 aufgrund der Topographie von Süden her erfolgen müsste.
Durch die Lage der geplanten Straße ist eine Fläche an der „Sonnenhalde“ derart tangiert, dass eine Bebauung nicht möglich ist. Dem kann nur durch eine Bebauungsplanänderung entgegen gewirkt werden. Der Ortschaftsrat Altoberndorf unterstützt die Planung.
Die Stadt Oberndorf schafft dadurch die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen
für weitere bebaubare Flächen im Innenbereich.
TOP 2: Straßensanierung “Austraße” und Hochwasserschutz- Vorstellung der Planung
In der Neckartalaue entlang der Austraße vom Schotterparkplatz bis Altoberndorf sollen umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen realisiert werden. Sinnvoll im Zuge dieser Baumaßnahmen ist eine zeitgleiche Sanierung der Austraße. Die Planungen hierzu werden dem Gremium vorgestellt.
TOP 3: ASP Talstadt – Wettbewerb “Talplatz”; weitere Bürgerbeteiligung (Vorberatung)
Die Neugestaltung des Talplatzes und seines Umfeldes beschäftigt den Gemeinderat bereits seit Jahren.
Zur Neuentwicklung des ehemaligen Brauereiareals wurde ein städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis sich leider nicht erfüllen ließ. Die Industriebrache ist inzwischen weitestgehend entfernt. Das freigeräumte Gelände steht nun für neue Investoren zur Verfügung.
Für den Talplatz und die daran angrenzenden Bereiche wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, an dem sich zahlreiche renommierte Büros beteiligt haben. Dem voraus gingen 2 Bürgerworkshops, dessen Ergebnisse in die Auslobung eingeflossen sind.
Erster Preisträger des Wettbewerbs waren die capatti staubach Architekten aus Berlin. Der Empfehlung des Preisgerichtes entsprechend hat der Gemeinderat am 27. März des vergangenen Jahres beschlossen, deren Entwurf weiterzuverfolgen.
Die Entwurfsplanung wurde im vergangenen Jahr wiederholt in der Öffentlichkeit vorgestellt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die ihnen gebotene Gelegenheit, um sich zu informieren und Detailfragen an die Verwaltung zu richten. Dabei stellte sich heraus, dass insbesondere das künftige Parken und die Aufenthalts- bzw. Erlebnisqualität auf dem neuen Talplatz die zentralen Diskussionspunkte waren.
Zur Weiterentwicklung des Entwurfs der capatti staubach Architekten wird nun vorgeschlagen, die Einwohnerschaft zu diesen zentralen Diskussionspunkten online über die städtische Homepage zu befragen.
Daran anschließend ist eine zusätzliche und abschließende Bürgerbeteiligung mit Zufallsauswahl als Workshop geplant. Neben den durch das Zufallsauswahlverfahren ausgewählten Einwohner/innen aus dem Bereich der Gesamtstadt sollen selbstverständlich auch die im Wettbewerbsgebiet gemeldeten Einwohner/innen, Eigentümer/innen, Gewerbetreibenden, der Ausschuss des HGVs, verschiedene Verwaltungsmitarbeiter/innen, der Gemeinderat, die Planer und die STEG, die den Wettbewerb begleitet hat, eingeladen werden. Die STEG würde den Workshop auch moderieren.
In diese abschließende Bürgerbeteiligung müssen dann selbstverständlich
auch die Ergebnisse der Online-Umfrage einfließen.
Das Mittel der Bürgerbeteiligung mit Zufallsauswahl ist inzwischen auch im Bereich der Stadtentwicklung ein Instrument, um partizipative Verfahren auf eine breite Grundlage zu stellen, möglichst alle Bevölkerungsgruppen einzubinden und so Entscheidungen zu einer hohen Qualität und Akzeptanz zu führen. Die Auswahl nach dem Zufallsprinzip garantiert insbesondere Chancengleichheit für alle. Sie schränkt die Selbstselektion ein. Die Gruppe wird vielfältiger, spiegelt eher die Meinungen in
der Bürgerschaft und minimiert Partikularinteressen.
Nach Abschluss dieser nochmaligen Bürgerbeteiligung kommt dem Gemeinderat dann die Aufgabe zu, den capatti staubach Architekten die Vorgaben zur Weiterentwicklung ihres Entwurfs mitzuteilen und nach Einarbeitung der Vorgaben den Entwurf für die weiteren Planungsphasen zu beschließen.
Die Mitglieder des Ausschusses sollen nun folgenden Beschlussvorschlag für den Gemeinderat vorberaten:
Zur Weiterentwicklung des Entwurfs der capatti staubach Architekten wird eine Online-Umfrage über die städtische Homepage und zusätzlich ein Bürgerbeteiligungsverfahren mit Zufallsauswahl als Workshop durchgeführt.
TOP 4: Krippe Boll, Umbau Schlafraum und Anbau Kinderwagenbox – Aufhebung Sperrvermerk (Vorberatung)
Im Zuge der Beratungen zum Haushalt 2020 wurde vom Gremium die Notwendigkeit der Maßnahme hinterfragt und deshalb ein Sperrvermerk verfügt. Sperrvermerk bedeutet, dass die Maßnahme nur nach nochmaliger Beratung und Freigabe vom Gemeinderat umgesetzt werden darf. Der Ausschuss für Technik und Umwelt berät diesen Punkt für den Gemeinderat vor und fasst einen Empfehlungsbeschluss.
Notwendigkeit:
Bereits bei der Erteilung der Betriebserlaubnis für die Krippe Boll in 2015 erging die Auflage, dass „für unter 2-jährige Kinder ein eigener Schlafraum erforderlich ist“.
Bei einer Begehung der Einrichtung durch den KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) Ende 2018 wurde festgestellt, dass in der Krippe in Boll Schlafmöglichkeiten für die Kinder in der Teeküche vorgehalten werden. Nachdem dieser Raum jedoch gleichzeitig als Essbereich genutzt wird, ist die Anforderung eines separaten Schlafraums nicht erfüllt. Ohne Änderung dieser Situation droht deshalb der Verlust der Betriebserlaubnis.
2016 wurde erstmals die Ergänzung eines überdachten Kinderwagenabstellplatzes von der evangelischen Kirchengemeinde beantragt. Die Überdachung ist eine dringende Empfehlung in den KVJS-Richtlinien und eine Vorgabe in der Handreichung der UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) „Kinder unter drei Jahren sicher betreuen“ von 2006. Die Umsetzung war in 2019 eingeplant. Sie wurde aufgrund des neuen Sachverhalts zum Schlafraum aber nochmals zurückgestellt und als gemeinsame Maßnahme für 2020 erneut geplant.
Der Sperrvermerk bezieht sich auf das Budget für beide Maßnahmen.
Maßnahmenumfang:
In Abstimmung mit dem Betreiber wurde die Verlagerung der Teeküche in den Gruppenraum und die Anpassung der Trennwand als Lösung zur Einrichtung eines separaten Schlafraums geplant.
Für den Kinderwagenabstellplatz ist der Anbau von Abstellboxen geplant.
Es wird mit Kosten von 38.000 Euro (Schätzung vom 17.05.2019) gerechnet.
TOP 5: Vergabe, insbesondere
5.1 Turnhalle Aistaig – Fliesenarbeiten und Anpassung Projektbudget (Vorberatung)
Im Zuge der Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage in der Turnhalle Aistaig ist ebenfalls vorgesehen, das baurechtlich erforderliche barrierefreie WC einzurichten. Hierfür wurden im Rahmen einer Angebotsbeiziehung die Fliesenarbeiten ausgeschrieben:
Das günstigste Angebot hat die Firma Fliesen Lehmann GmbH, Aistaig eingereicht.
Höhe Angebot: 5.850,03 Euro
Höhe Kostenschätzung: 10.000,00 Euro
Für den 2021 vorgesehenen Küchenumbau der Turnhalle sind Anpassungsarbeiten an der Elektro- und Trinkwasserinstallation notwendig. Aus bauablauftechnischen Gründen ist es sinnvoll und kostensparend, diese im Zuge der Erneuerung der Heizungs-
und Lüftungsanlage mit auszuführen.
Für die Elektroinstallationsarbeiten liegt von der Firma Elektro Moos GmbH, Oberndorf, ein Nachtragsangebot in Höhe von 7.024,23 Euro vor.
Für die Sanitärarbeiten liegt von der Firma Sülzle Kopf GmbH, Sulz-Bergfelden, ein Nachtragsangebot in Höhe von 9.053,00 Euro vor.
Im Zuge der bisher durchgeführten Arbeiten sind bauliche Mängel im Dachbereich sowie im Bereich der Abwasserleitungen aufgetreten, die zu beheben waren und die in den bisher angesetzten Kosten nicht enthalten sind.
Instandsetzung Grundleitung barrierefreies WC: 6.000,00 Euro
Dachöffnung: 1.780,66 Euro
Erneuerung Betonstütze Küche: 5.000,00 Euro
Bodenbelag Küche und Umkleidebereich: 4.500,00 Euro
Im Haushalt 2019 und 2020 wurden für die Maßnahme bisher insgesamt 222.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die Kostenprognose des Hochbauamtes vom 05.06.2020 für die Maßnahme beläuft sich auf insgesamt etwa 257.000,00 Euro mit überplanmäßigen
Kosten in Höhe von etwa 35.000 Euro.
Bei den Kosten für die Anpassung der Elektro- und Trinkwasserinstallation in Höhe von insgesamt 16.077,23 Euro handelt es sich um vorgezogene Kosten, die im Haushalt 2021 nicht mehr anfallen.
Diese Kosten und die Kosten für den neuen Bodenbelag werden über Mittel aus der Nemetz-Stiftung vorfinanziert.
Kosten und Finanzierung
Kosten: 35.000,00 Euro
Finanzierung: 20.577,23 Euro vorfinanziert Nemetz-Stiftung
14.422,77 Euro überplan HH 2020
Der Beschlussvorschlag, über den die Mitglieder des Ausschusses beraten und einen Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat treffen sollen, lautet:
- Die Firma Fliesen Lehmann GmbH, Aistaig erhält den Zuschlag für das Gewerk Fliesenarbeiten zum Angebotspreis von 5.850,03 Euro.
- Der Nachtrag der Firma Elektro Moos GmbH, Oberndorf, für die Anpassung der Elektroinstallation in Höhe von 7.024,23 Euro wird beauftragt.
- Der Nachtrag der Firma Sülzle Kopf GmbH, Sulz-Bergfelden, für die Anpassung der Kücheninstallation in Höhe von 9.053,00 Euro wird beauftragt.
- Das Projektbudget für Arbeiten im Rahmen der Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage und des Küchenumbaus in der Turnhalle Aistaig wird um 35.000 Euro erhöht.
TOP 6: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 7: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte