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Aktuell / Gemeinderat

Gemeinderat Dienstag 24.04.18

Beginn 17.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal

TOP 1 Bürgerfragestunde

Bürger/innen, die eine Frage oder ein Anliegen an die Stadtverwaltung haben, können sich bei diesem Tagesordnungspunkt melden.

TOP 2 Bericht des Ersten Polizeihauptkommissars Effenberger über die Sicherheitslage in Oberndorf a.N.

Der Polizeihauptkommissar Effenberger berichtet über die Sicherheit in Oberndorf und Umgebung. Dabei zeigt er anhand von Statistiken auf, wie viele Einbrüche oder andere Verbrechen es im letzten Jahr gab. Auch Verkehrsunfälle sind ein Thema.

TOP 3 Planung Freizeitgelände Dollau (Vorstellung der Konzepte)

 Die „Dollau“ soll als Freizeit- und Naherholungsgebiet aufgewertet werden. Im Gespräch ist z.B. das vom Tourismusverein vorgestellte Turmprojekt mit Hochseilgarten, ein Strandkiosk/-cafe mit einem Zugangs- und Erlebnisbereich am Neckar oder ähnliches. Die Stadtverwaltung hat im letzten Jahr ein Planungsbüro damit beauftragt, entsprechende Konzepte zu entwickeln. Diese Entwürfe sollen nun im Gemeinderat öffentlich vorgestellt werden.

TOP 4 Fortschreibung der Stadt-und Verkehrsentwicklungsplanung für den Stadtteil Altoberndorf (Mehrfachbeauftragung)

 Für den Stadtteil Altoberndorf soll eine aktualisierte Stadt – und Verkehrsplanung gemacht werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund der geplanten neuen Verkehrsführung in der Talstadt Oberndorf, wobei vor allem der geplante Kreisverkehr beim Autohaus „Mutschler“ Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in Altoberndorf haben wird.

TOP 5 Bebauungsplan „Am Brühlbach“, Bochingen (Entwurfsplanung)

Am Ortseingang von Bochingen (aus Richtung Boll) soll auf der linken Seite ein Verbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche von 800qm, einschließlich Backshop zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung angesiedelt werden. Damit dies möglich ist, muss für die entsprechenden Flächen ein Bebauungsplan aufgestellt werden. In der Sitzung des Gemeinderates wird der Entwurf des Bebauungsplanes vorgestellt und die eingegangen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung werden beraten und abgewogen. Es gab von 3 Bürgern(innen) Einwendungen, die hauptsächlich den Flächenverbrauch und das Zubauen der Landschaft zwischen Bochingen und Boll, die Lärmbelästigung, den vermehrten Verkehr und die Auswirkungen auf die innerörtlichen Läden (Bäcker, Metzger) thematisierten.

Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren trägt der Vorhabeninvestor.

TOP 6 5. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 (Entwurfsfeststellung)

Parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes muss für die Ansiedelung des Verbrauchermarktes in Bochingen auch die übergeordnete Planung, nämlich der sogenannte Flächennutzungsplan 2010, geändert werden. Ein Flächennutzungsplan dient dazu, Flächen auszuweisen, wo gebaut werden darf. Auch hier werden die Gemeinderäte über die Entwurfsplanung und die eingegangenen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung beraten. Auch die Kosten dieses Verfahrens trägt der Vorhabeninvestor.

TOP 7 Auftragsvergaben, insbesondere

7.1 Abbruch Gebäude Langer Weg 5

Nachdem im Langen Weg 5 das Außenlager und die Lagerhalle abgerissen wurden, sollte nun auch das Hauptgebäude entfernt werden. Die Ausschreibung der Abbrucharbeiten ergab jedoch nur ein Angebot, das mit 84.786,31 Euro über der Kostenberechnung lag. Für die notwendigen Sicherungsarbeiten zum Nachbarhaus ging gar kein Angebot ein. Somit bleibt das Gebäude vorerst stehen. Die Ausschreibung wird aufgehoben und muss wiederholt werden.

7.2 Brauereiareal; Hangsicherung und Abbruch der Gebäude

Nachdem auf dem ehemaligen Brauereiareal nun schon ein großes Loch klafft, sollen die restlichen zum Abbruch vorgesehenen Gebäude entfernt werden. Stehenbleiben soll der Sudhausturm, der saniert und einer neuen Nutzung zugeführt werden soll. Wie vom Gemeinderat beschlossen, soll der Investor, der auf dem Gelände eine Anlage für altersgerechtes Wohnen erstellen will, ein baureifes Grundstück zum Erwerb erhalten. Das bedeutet, dass im Vorfeld von der Stadt auch die Sicherung des dahinterliegenden Hangs gemacht werden muss. Die notwendigen Arbeiten wurden nun ausgeschrieben und sollen vom Gemeinderat an die Bietergemeinschaft Bombardi Tiefbau GmbH, Titisee-Neustadt und Schlösser Grund-und Tiefbau GmbH Berg –Weiler zum Bruttoangebotspreis von 2.918.844,39 Euro vergeben werden. Diese Summe entspricht den vorhergehenden Kostenberechnungen und ist planmäßig finanziert. Die Arbeiten sollen in Kürze beginnen und innerhalb eines Jahres fertig gestellt sein.

7.3 Gymnasium am Rosenberg, Modernisierung Foyer, Vergabe Bodenbelagsarbeiten

Die Bauarbeiten zur Sanierung des Foyers am Gymnasium am Rosenberg laufen. Nun sollen auch noch die Bodenbelagsarbeiten nach einer Ausschreibung an die Firma Heckele Raumausstatter, Trichtingen zum Angebotspreis von 49.565,94 Euro vergeben werden. Die Gesamtkosten für die Sanierung des Foyers liegen mittlerweile um 7.000 Euro über dem bisher genehmigten Projektbudget von 506.000 Euro.

TOP 8 Satzung über die Höhe der zulässigen Mieten für geförderte Wohnungen

Für öffentlich geförderte Wohnungen in Oberndorf am Neckar darf die Miete nicht höher sein, als sich bei einem Abschlag von zehn Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete ergibt. Nebenkosten sind in den Höchstbeträgen nicht enthalten.

Nach einer Modernisierung kann der Vermieter die jährliche Miete grundsätzlich bis zu elf Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Diese zulässigen Höchstbeträge und weitere Details sind in einer Satzung geregelt, die der Gemeinderat zu verabschieden hat.

TOP 9 Verlässliche Grundschule – Gebührenbefreiung

Die Betreuung im Rahmen von „Verlässlichen Grundschulen“ in Aistaig, Beffendorf und Bochingen soll weiterhin gebührenfrei für die Eltern bleiben. Für das Angebot der „Verlässlichen Grundschule“, das eine Betreuungszeit der Schüler/innen vor und nach dem Unterricht bietet, liegen in Aistaig 50, in Beffendorf 24 und in Bochingen 31 Anmeldungen vor. Dieses Angebot an die Eltern kostet die Stadt 37.900 Euro im Jahr.

TOP 10 Sportler- und Musikerehrung

Zusätzlich zur alljährlichen Sportlerehrung sollen nun auf Anregung des Musikvereins Stadtkapelle Oberndorf auch Musiker geehrt werden. Hierzu wurden entsprechende Richtlinien ausgearbeitet, die nun von den Gemeinderäten beschlossen werden sollen. Die Kosten für die gemeinsame Sportler-und Musikerehrung werden sich auf ca 5.500 Euro pro Jahr belaufen.

TOP 11 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 -2023

 An den Amts-und Landgerichten sind in Deutschland auch ehrenamtliche Richter, sogenannte Schöffen, bei den Gerichtsverhandlungen und der Urteilsfindung tätig. Die Amtszeit dieser Schöffen beträgt 5 Jahre. Die aktuelle Amtsperiode endet am 31.12.2018. Die Stadt Oberndorf hat nun in einem Aufruf Bürger/innen aufgefordert, sich als Schöffen und Jugendschöffen für das Amtsgericht und die Jugendkammern beim Landgericht Rottweil zu melden. Hierauf haben sich 30 Bürger/innen gemeldet. Dem Gemeinderat liegen nun entsprechende Vorschlagslisten vor, denen zugestimmt werden soll. Bei Zustimmung der Gemeinderäte werden die Vorschlagslisten an das Landratsamt weitergeleitet.

TOP 12 Bekanntgaben der Verwaltung

 TOP 13 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

 

 

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