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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Verwaltungsausschuss Di 7.10.2022

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1 Forstangelegenheiten

1.1 Haushalt 2023 – Forstlicher Betriebsplan

Im forstlichen Betriebsplan wird die Bewirtschaftung des städtischen Waldes geplant. Es wird festgelegt, wieviel Bäume gefällt werden, also wieviel Festmeter Holz geerntet werden. Es werden Pflegemaßnahmen, wie Durchforstungen und auch das Pflanzen neuer Bäume geplant.

Der forstliche Betriebsplan 2023 sieht ein positives Ergebnis in Höhe von 119.210 Euro
(2022: 123.390 Euro) vor. Die Aufwendungen belaufen sich auf 740.865 Euro (2022:
743.774 Euro), die Erträge auf 860.075 Euro (2022: 867.164 Euro).

Im Nutzungsplan ist ein Holzeinschlag von 9.800 Erntefestmetern ohne Rinde (EFm
o. R.) vorgesehen (2022: 9.910 EFm o. R.). Durch den Gesamteinschlag werden Erlöse in Höhe von 756.070 Euro eingeplant.

Im Betriebsplan 2022 war die Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs (VW Pritsche
Allrad mit Aufbau) vorgesehen. Das Fahrzeug wurde im April dieses Jahres bestellt.
Aufgrund der langen Lieferzeiten rechnen wir mit einer Lieferung im Jahr 2023.
Revierleiter Simon Köninger wird den Betriebsplan in der Sitzung vorstellen.

1.2 Forsteinrichtung 2024-2033 – Eigentümerzielsetzung

Die Forsteinrichtung ist die mittelfristige Betriebsplanung (10 Jahre) für den Wald.
Der aktuelle Forsteinrichtungszeitraum endet mit Ablauf dieses Jahres. Für die Forsteinrichtungserneuerung 2023 mit temporärer Betriebsinventur ist auch eine neue
Eigentümerzielsetzung erforderlich, die Ökologie, Ökonomie und Soziales in Einklang
bringt.

Betriebliches Leitbild ist die nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung mit einem Wirtschaftsergebnis unter Beachtung klimatischer, ökologischer und gesellschaftlicher Veränderungen. Dies umfasst den Aufbau, die Pflege und die Erhaltung naturnaher, standortgerechter, stabiler und klimaresilienter Wälder, die ihren Waldfunktionen gerecht werden, mit einer anzustrebenden Baumartenvielfalt dem Klimawandel Rechnung tragen sowie das Risiko der Waldschäden minimieren.


Eigentümerzielsetzung Kommunalwald
Die Eckpfeiler der naturnahen Waldwirtschaft sind:
• Naturnähe und Vielfalt bei der Baumartenwahl,
• Begründung und Erhaltung arten- und strukturreicher, standortsgerechter Mischbestände,
• Förderung der Stabilität,
• Anwendung geeigneter Verjüngungsverfahren,
• angepasste Wildbestände,
• Vermeidung von Schäden,
• Biotopsicherung und Biotoppflege.
Dabei soll der Stadtwald Oberndorf ökonomische, ökologische und soziale Zielsetzungen erfüllen.

Die Gebietsleiterin Schwarzwald-Baar und stellvertretende Forstamtsleiterin
Verena Strasdeit hat die Grundsätze bei der Waldbegehung vorgetragen und stellt
die Eigentümerzielsetzung in der Sitzung vor.

1.3 Zentrale Ausbildung von Forstwirten – Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Ab 1. September 2023 sollen in Oberndorf insgesamt 3 Forstwirte ausgebildet werden (bisher 2). Die Stadtverwaltung wird auf Grundlage der bisherigen Vereinbarung
beauftragt, für die Finanzierung der weiteren Ausbildungsstelle, die Vereinbarung um
die Stadt Rottweil sowie die Gemeinden Deißlingen, Dietingen, Wellendingen und
Zimmern ob Rottweil zu erweitern.

Die durch die Kommunen Rottweil, Deißlingen, Dietingen, Wellendingen und Zimmern o. R. getragene Ausbildungsstelle in Deißlingen wurde zum 30.08.2021 aufgelöst. Aufgrund dessen ist die Stadt Oberndorf a. N. aktuell die einzige Ausbildungsstelle für Forstwirte im Landkreis Rottweil.
Der Wegfall des Ausbildungsplatzes in Deißlingen könnte durch die Ausbildungsstelle
in Oberndorf mit einer Aufstockung von bisher zwei auf künftig drei Auszubildende
kompensiert werden.
Aufgrund des Fachkräftemangels ist eine qualifizierte Ausbildung im Forstbereich
elementar wichtig. Durch einen weiteren Auszubildenden erhöht sich die Chance auf
qualifizierte Bewerber für die offenen Stellen kommunaler Arbeitgeber im gesamten
Landkreis.
Für die Ausbildungsstelle in Oberndorf hätte ein weiterer Auszubildender auch bezüglich der Ausbildungsqualität, der -organisation sowie der Arbeitssicherheit enorme
Vorteile. Mit drei Auszubildenden und einem Forstwirtschaftsmeister könnte eine voll
funktionsfähige Arbeitsgruppe gebildet werden.
Die Ausbildungskosten sind pro Auszubildenden auf jährlich 15.000 Euro kalkuliert.
Darin enthalten sind neben den Lohnkosten unter anderem auch die Kosten für Ausrüstung und die Infrastruktur. Aktuell beteiligen sich die Kommunen Sulz am Neckar,
Vöhringen, Dunningen, Bösingen, Fluorn-Winzeln, Aichhalden, Schiltach, Villingendorf
und Dornhan, gemessen an der jeweiligen Waldfläche, anteilig an der Finanzierung von 30.000 Euro (2 Azubis). Auf die Stadt Oberndorf a. N. entfallen mit damaligen
rund 1.200 ha Waldfläche bisher 5.211 Euro pro Jahr.
Durch die Beteiligung weiterer Kommunen und der Aufstockung um einen Ausbildungsplatz verringern sich die anteiligen Kosten für Oberndorf auf rund 4.400 Euro.

TOP 2 Adelheid Bathe/Dr. Karl Wider-Stiftung – Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens

Das Stiftungsvermögen weist zum 31.12.2021 einen Stand von 561.157,29 Euro aus.
Davon sind 488.470,28 Euro Geldvermögen und 72.687,01 Euro Sachvermögen.
Dies ist eine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr um 12.171,58 Euro. Das erhaltungspflichtige Vermögen (576.660,30 Euro) wird noch um 15.503,01 Euro unterschritten.
Die Gewerbeeinheit im Gebäude Hafenmarkt 4 war ab dem Jahr 2020 wieder ganzjährig vermietet. Mit den Gesamterträgen von 17.787,62 Euro konnten die Aufwendungen für die Immobilie (Hausgeld, Strom, Versicherung u. ä.) in Höhe von 4.813,91 Euro sowie die Abschreibungen mit 12.000 Euro vollständig erwirtschaftet werden.
Der Fond Deka-Nachhaltigkeit Kommunal I(A) hatte im Jahr 2021 eine positive Wertentwicklung von 11.197,87 Euro.
Insgesamt ergibt sich ein Ertrag von 12.171,58 Euro.

Die Bathe/Dr. Wider-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, besonders begabte junge Oberndorfer zu fördern. Unterstützt werden Schüler, Studenten und Auszubildende bis zu einem Alter von 27 Jahren.

Wir fördern junge Menschen, die in Oberndorf a. N. gemeldet sind. Findet die Ausbildung an einem anderen Ort statt, sollten die Eltern ortsansässig und Oberndorf der zweite Wohnsitz des Bewerbers sein.
Wir erwarten von den Bewerbern besondere Leistungen in ihrer Ausbildung, sei es Schule, Lehre oder Studium, die das Normale deutlich übersteigen (in Noten ausgedrückt: mindestens einen Durchschnitt von 2,0 und besser).
Wir fördern auch talentierte junge Menschen, die sich durch eine außergewöhnliche Begabung In künstlerischen Disziplinen (z. B. besondere Musikalität) auszeichnen.
Wir beziehen bei der Vergabe unserer Förderleistung auch die persönlichen Verhältnisse mit ein und berücksichtigen gegebenenfalls eine besondere Bedürftigkeit.

Anträge auf Förderung und nähere Infos erhalten sie beim Amt für Bildung und Sport, Christoph Rümenapp, Telefon 07423-771160.

TOP 3 Änderung der Streupflicht-Satzung

Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen
und Bestreuen der Gehwege, kurz Streupflicht-Satzung, der Stadt Oberndorf a. N.
stammt aus dem Jahr 1989. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat in der Zwischenzeit sein Satzungsmuster unter anderem an aktuelle Rechtsprechung angepasst, weshalb auch die städtische Streupflicht-Satzung angepasst werden soll.
Grund für die letzte Änderung der Mustersatzung war ein Urteil des OLG Karlsruhe
bezüglich Straßen ohne Gehweg. Demnach ist es ausreichend, wenn bei entsprechenden Verhältnissen lediglich auf einer Straßenseite ein Streifen geräumt und bestreut wird. Die Satzung wird diesbezüglich um § 2 Abs. 5 ergänzt. Dem Satzungsmuster entsprechend, wird eine jährlich wechselnde Verpflichtung aufgenommen.
Geändert werden soll außerdem die Formulierung des § 3 Abs. 6. Hier wurde die
Formulierung in der Mustersatzung vereinfacht. Hinterlieger haben weiterhin die
Pflicht, den Gehweg entlang des Grundstücks zu reinigen bzw. zu räumen und zu
streuen, über das ihr Zugang erfolgt.
In § 4 Abs. 1 erfolgt ebenfalls auf Vorschlag aus der Mustersatzung die Ergänzung,
dass auch unbefestigte Flächen um Straßenbäume zu reinigen sind.
Nicht aufgenommen werden soll ein neuer Absatz zum Räumen und Streuen von
Bushaltestellen. Nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt, werden sämtliche Haltestellen durch den Werkhof geräumt und gestreut. Von einer Übertragung auf die Straßenanlieger soll deshalb weiterhin abgesehen werden.
An das Muster angepasst werden soll zudem § 6 Abs. 2 bzw. 3. Demnach sind auftauende Streumittel (Streusalz) künftig verboten.
Bezüglich der Zeiten für das Räumen und Streuen, soll es bei der bisherigen Regelung bleiben. Das Satzungsmuster sieht teilweise frühere Zeiten vor, im Vergleich mit den Nachbargemeinden liegt Oberndorf im Mittel.

TOP 4 Änderung § 7 Polizeiverordnung

Die Polizeiliche Umweltschutzverordnung wurde nach der Zustimmung des Gemeinderats gem. § 24 Polizeigesetz der Fachaufsicht vorgelegt. Die Fachaufsicht beanstandete die Formulierung des § 7, wonach das Schießen mit Böllern und Vorderladerwaffen bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen ist. Sachlich zuständig ist die Stadtverwaltung jedoch nur für das Böllern; dementsprechend soll die Polizeiverordnung
angepasst werden.

TOP 5 Beschaffung von Konferenztechnik für den Sitzungssaal des Rathauses

Die Mikrofonanlage des Sitzungssaales ist komplett veraltet und entspricht nicht ansatzweise mehr den heutigen Anforderungen an eine funktionierende Konferenztechnik. Erfahrungen aus der Coronazeit zeigten die Notwendigkeit, mit mobilen drahtlosen Systemen unabhängig von der Örtlichkeit des Sitzungssaales flexibel zu sein. Die vorgesehene Erweiterung mit einem Kamerasystem für Videokonferenzen bietet alle zukunftsfähigen Voraussetzungen zur Durchführung von Videositzungen.
In der Fraktionssprechersitzung am 12.09.2022 wurden die beiden alternativ zur Diskussion stehenden Anlagen von Shure und Bosch vorgestellt. Dabei fiel die Vorauswahl eindeutig zugunsten des technisch weiterentwickelten Produkts der Firma Shure aus. Das Angebot der Firma PCS Vertriebs- und Service GmbH bezieht sich auf 30 Konferenzeinheiten mit 3 Ladestationen, Koffer und NFC-Karten zur Personalisierung der Sprechstellen; Bruttopreis: 68.425 Euro.
Die Videokonferenzerweiterung mit Kamera, entsprechender Software und Monitorstativ wurde zum Preis von 8.000 Euro angeboten. Gesamtpreis: 76.425 Euro brutto.
Weitere angefragte Firmen haben kein Angebot abgegeben.

Der Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss lautet deshalb:

  1. Die Firma PCS Vertriebs- und Service GmbH aus Düsseldorf erhält den Auftrag
    zur Lieferung und Installation eines Shure-Konferenzsystems mit Videokonferenzerweiterung zum Gesamtpreis von 76.425 Euro.
  2. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.425 Euro werden genehmigt.

TOP 6 Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 7 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte


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