Beginn: 17 Uhr, im Seminarraum (Zi Nr. 2) im EG des Rathauses
TOP 1: Lokaler Online- Marktplatz – Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der Firma 4R form & funktion GmbH, Oberndorf a. N.
Der Oberndorfer Gewerbe- und Handelsverein (HGV) und die Stadt Oberndorf a.N. haben im letzten Jahr an einem Ideenwettbewerb des Landes Baden-Württemberg zum Aufbau eines Online- Marktplatzes teilgenommen und mit ihrem Konzept 200.000 Euro Fördermittel gewonnen. Nun soll dieser lokale Online-Marktplatz für Oberndorf verwirklicht werden. Ziel ist die Belebung des innerörtlichen Handels. Mit diesem Online- Marktplatz können die Oberndorfer dann vielleicht bald ihre Weckle online bestellen und ins Haus liefern lassen.
Mit der Umsetzung soll die Firma 4R form& funktion GmbH, Oberndorf a. N. beauftragt werden und hierzu auch einen sogenannten „Lokalen Marktplatz- Kümmerer“ mit mindestens 20 Arbeitsstunden in der Woche einstellen. Das Projekt soll bis zum Jahr 2020 laufen.
TOP 2: 1. Änderung der Friedhofssatzung (Gebührenverzeichnis)
Der Gemeinderat hat am 20.11.18 die Neufassung der Friedhofsatzung und der Gebühren für die Grabnutzungen nach umfangreichen Beratungen beschlossen. Hierbei wollte der Gemeinderat, dass die Grabnutzungsgebühren für zweistellige Rasen- Wahlgräber nicht sofort fällig werden, sondern 65% der Kosten sollten sofort gezahlt und 35% erst dann, wenn die Zweitbelegung des Grabes erfolgt ist, spätestens jedoch 10 Jahre nach der Erstbelegung. Dies hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die alle Satzungen der Kommunen auf ihre Rechtmäßigkeit prüft, nun für unzulässig erklärt. Nun muss also die Satzung wieder geändert werden. Die Grabnutzungsgebühren werden also sofort in voller Höhe bei der Erstbelegung des Grabes fällig.
TOP 3: Aufhebung der Ganztagesschule an der Werkrealschule (Vorberatung)
Bis jetzt ist an der Werkrealschule ein Ganztagesbetrieb eingerichtet, der von den Eltern freiwillig in Anspruch genommen werden konnte.
Mit dem für das Schuljahr 2019/20 vorgesehenen neuen Betreuungskonzepts im Rahmen des Schul-Campus passt dieses Modell nicht mehr. Im neuen System haben die Schüler eine weitergehende Wahlmöglichkeit und die Betreuung wird gemeinsam mit der Realschule, dem Gymnasium und der Grundschule altersabhängig gestaltet. Es wird eine Grundschulbetreuung und eine Betreuung für die Klassenstufen 5-7 geben. Zum Teil sind die Betreuungsformen mit Gebühren verbunden. Beide Ansätze parallel anzubieten ist nicht möglich.
Die Gesamtlehrerkonferenz des Schulverbundes Oberndorf bittet den Schulträger beim Regierungspräsidium Freiburg die Aufhebung des Ganztagsbetriebs für den Bereich der Hauptschule zu beantragen.
Betreuungsmodell an den weiterführen Schulen (Schulcampus)
Das nachfolgende Konzept des Betreuungsangebots am Schulcampus wurde gemeinsam mit den Schulleitungen (Gymnasium und Schulverbund) und der Stadtverwaltung erarbeitet. Grundlage ist auch die Schulentwicklungsplanung, die zusammen mit der Firma biregio aufgestellt wurde.
An den weiterführenden Schulen in Oberndorf a. N. soll ein gemeinsames Betreuungsangebot ab dem Schuljahr 2019/2020 eingeführt werden.
Das Betreuungsangebot wird aufgeteilt in die beiden Gruppen Klasse 1-4 und Klasse 5-7.
Der Fokus ist nachfolgend auf die Klasse 5-7 gelegt, da die Gruppe Klasse 1-4 durch die Ganztagsgrundschule versorgt ist.
Grundsätzliches:
– Das Betreuungsangebot soll in einen Zeitrahmen von 7.00 – 15.45 Uhr durchgeführt werden.
– Ein Betreuungsangebot findet nur statt, wenn mind. 5 Kinder angemeldet sind.
– Ab 15 Kindern in der Betreuung ist eine weitere Betreuungskraft notwendig.
– Bis zu 30 Kinder können aufgenommen werden.
– Die Teilnahme ist verbindlich für mind. ein Schulhalbjahr.
– Die verbindliche Teilnahme beginnt ab 1. Oktober des jeweiligen Schuljahres, die zwei Wochen zuvor sollen als Schnupperwochen dienen.
– 10 Monate sind entgeltpflichtig, der August und September sind aufgrund der Sommerferien kostenfrei.
– Die Beiträge für die anderen Monate sind komplett, ohne Rücksicht auf die Ferienzeiten, zu entrichten.
– Die Beiträge sind im Erhebungszeitraum, unabhängig davon, ob die Betreuung genutzt wird oder nicht, in gebuchter Höhe zu entrichten.
Es werden drei kostenpflichtige Zeitmodule eingeführt (täglich 3 Module, freitags nur noch 2 Module da allgemeines Ende freitags um 14.00 Uhr).
Die Module umfassen folgende Zeiten:
Modul 1 von 7.00/7.20 Uhr – 8.05 Uhr
Modul 2 von 11.35 – 14.00 Uhr
Modul 3 von 14.00 – 15.35 Uhr
Die monatlichen Elternbeiträge bemessen sich nach der Wochennutzung der Module, in welchen das Kind für die Betreuung angemeldet ist.
Eine Sozialstaffelung bei mehreren Kindern einer Familie in der Betreuung ist auch angedacht. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Die Module sind von den Eltern vorab frei wählbar, jedoch dann für mind. ein Schulhalbjahr verbindlich. In Modul 2 ist die Mittagessenszeit, sowie die Hausaufgabenbetreuung durch pädagogische Fachkräfte (Schule) integriert.
Zur Essenszeit sollen die Kinder geschlossen betreut werden, egal ob ein Mensaessen oder ein Vesper eingenommen wird. Dies kann in der Mensa oder in den Betreuungsräumen stattfinden.
Weitere Angebote, wie das Jugendbegleiterprogramm sind vorgesehen.
Die Betreuung beinhaltet spielerische, kreative und auch freizeitbezogene Aktivitäten. Sie dient nicht zum Auffangen von Unterrichtsausfall der Schulen.
Vorgesehen sind folgende Gebühren:
Modul 1 = 3,30 Euro x 5 für einen Monat = 16,50 Euro
Modul 2 = 6,60 Euro x5 für einen Monat = 33,00 Euro
Modul 3 = 6,60 Euro x 4 für einen Monat = 26,40 Euro
Eine Buchung aller Module würde somit einer monatlichen Gebühr von 75,90 Euro entsprechen.
TOP 4: Fasnet 2019 – Verkürzung der Sperrzeit (Vorberatung)
Um den Narren ausgiebig Zeit zum Feiern zu geben, sollen die Sperrzeiten nach dem Gaststättenrecht verkürzt werden. Das bedeutet, dass die Gaststätten und Fasnetsbars länger offen haben dürfen, als sonst.
Von Donnerstag (Schmotziger), 28.02.19 auf Freitag, 1.03.19 bis 4 Uhr
Von Freitag, 1.03.19 auf Samstag, 2.03.19 bis 5 Uhr
Von Samstag, 2.03.19 auf Sonntag, 3.03.19 bis 5 Uhr
Von Sonntag, 3.03.19 auf Montag, 4.03.19 bis 3 Uhr
Von Montag (Rosenmontag), 4.03.19 auf Dienstag, 5.03.19 bis 5 Uhr
Von Dienstag (Fasnetsdienstag) 5.03.19 auf Mittwoch, 6.03.19 bis 3 Uhr
TOP 5: Verkaufsoffene Sonntage in Oberndorf a. N. 2019 (Vorberatung)
Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen maximal drei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr festgesetzt werden. Die Gemeinden bestimmen diese Tage in eigener Zuständigkeit. Vom Handels- und Gewerbeverein wurden der Wahlsonntag am 26. Mai und der 13. Oktober 2019 als verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die Kirchen sind zur Stellungnahme bis zu den anberaumten Sitzungen aufgefordert.
TOP 6: Pächterwechsel in den Jagdbezirken 4, Oberndorf a. N. und 8, Bochingen
Der ehemalige Jagdpächter Werner Bauer ist verstorben. Die frei gewordene Pächterstelle im Revier 4, Oberndorf a.N., wurde deshalb ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hat sich Dr. Ulrich Schneider, Lohwiesenstr. 17, Beffendorf, beworben. Dr. Schneider übt die Jagd schon seit mehreren Jahren zusammen mit dem weiteren Pächter Markus Graf im Jagdrevier 4 aus. Weitere Bewerbungen lagen nicht vor.
Armin Breyer, Im Öschle 31, Bochingen, bisheriger Jagdpächter im Revier 8, Bochingen, hat den Jagdpachtvertrag zum 31.03.2019 gekündigt. Auf die Ausschreibung hat sich Dr. Josef Dieringer, Altdorfstr. 33, Altoberndorf, beworben. Dr. Dieringer übt die Jagd ebenfalls schon mehrere Jahre zusammen mit dem weiteren Pächter Stephan Hofer in Bochingen aus.
Weitere Bewerbungen liegen nicht vor. Die Ausschussmitglieder sollen diesen Pächterwechseln zustimmen.
TOP 7: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Die Gemeinderäte müssen die bei der Stadt eingegangenen Spenden förmlich annehmen.
TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 9: Anfragen und Anregungen