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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Mi 7.12.2022

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal im Rathaus, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (Vorberatung)

Die Feuerwehr-Entschädigungssatzung wurde zuletzt im Jahr 2012 geändert. Der
Feuerwehrausschuss schlägt nun in Abstimmung mit der Verwaltung die beigefügte
Neufassung der Satzung vor. Diese beinhaltet insbesondere Anpassungen der zusätzlichen Entschädigungen für Funktionsträger. Eine solche haben bisher lediglich die
Abteilungskommandanten, die Geräteverwalter, der Stadtkommandant und seine
Stellvertreter erhalten. Der Feuerwehrausschuss bittet hier künftig auch die stellvertretenden Abteilungskommandanten sowie die Funktionen Jugendwarte, Kleiderwarte und die Gerätewarte, die sich um die Atemschutzgeräte kümmern, zu berücksichtigen. Die jeweiligen Entschädigungen wurden prozentual von der jeweiligen Kommandantenentschädigung berechnet und sollen so transparenter werden. Als Grundlage für die Entschädigung des Kommandanten wurde der Vorschlag des Landesfeuerwehrverbands herangezogen. Die Darstellung der Funktions-Entschädigungssätze
soll als Anlage zur Satzung erfolgen.
Auf Vorschlag des Großteils der Bürgermeister im Landkreis Rottweil wird außerdem
eine Erhöhung des Stundensatzes bei Einsätzen auf 15 Euro – der Vereinbarung über
die Überlandhilfe entsprechend – befürwortet. Dementsprechend sieht der beigefügte
Entwurf eine Erhöhung des Stundensatzes bei Einsätzen und Brandwachen von 12
Euro auf 15 Euro vor. Für Feuersicherheitswachdienste soll die Entschädigung von 10
Euro auf 12,50 Euro angehoben werden.

Auch die Entschädigungen für Aus- und Fortbildungslehrgänge sollen angepasst und
transparenter gestaltet werden. Der Feuerwehrausschuss und die Verwaltung schlagen vor, die Entschädigung an die Ausbildungsstunden zu knüpfen. Dem folgt auch der Kreisfeuerwehrverband. Vorgeschlagen ist ein Stundensatz von 2 Euro pro Ausbildungsstunde.
Mit angepasst werden soll außerdem die jährliche Übungs- und Kameradschaftszuwendung der Stadt an die Kameradschaftskassen. Bisher lag diese bei 30 Euro pro Mitglied der Abteilung Kernstadt und 20 Euro pro Mitglied der anderen Einsatzabteilungen. Vorgeschlagen sind nun 60 Euro und 50 Euro. Bei der Jugend- und Alterswehr soll der Satz von 11 Euro auf 15 Euro erhöht werden. Dies soll nun auch Eingang in die Satzung finden und nicht wie bisher über einen separaten Beschluss festgelegt werden. Zuletzt angepasst wurde dieser Satz für die Übungs- und Kameradschaftszuwendung im Jahr 2001.


Kosten und Finanzierung
Durch die Anpassung der zusätzlichen Entschädigungen für Funktionsträger entstehen Mehrkosten in Höhe von 17.273 Euro pro Jahr.
Die Anpassung der Einsatz-Stundensätze wird höhere Kosten von ungefähr 12.000
Euro verursachen, die zum Teil durch Kostenersatzrechnungen wieder erwirtschaftet
werden können (gerechnet anhand der Entschädigungen 2020 mit 200 Einsätzen).
Die Neufassung der Satzung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Der Ausschuss für Technik und Umwelt berät diesen Tagesordnungspunkt für den Gemeinderat vor.

TOP 2: Vergaben

2.1 Solarfaltdach Kläranlage Aistaig – Vergabe der Vorplanung und der statischen Machbarkeit

Über die Klärbecken der Kläranlage Aistaig soll einen faltbare Solaranlage installiert werden. Nun soll in die Vorplanung eingestiegen und die statische Machbarkeit überprüft werden. Hierzu soll der Ausschuss die Firma dhp technology AG aus der Schweiz für 35.000 Euro beauftragen.

TOP 3: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 4: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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