Beginn: 16 Uhr
Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.
Die Stadt Oberndorf a. N. hat mit Epfendorf und Fluorn-Winzeln einen sogenannte vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. Überörtliche Aufgaben werden gemeinsam gelöst. Dies betrifft vor allem Planungen, die über das Gebiet der einzelnen Gemeinden hinausgehen.
TOP 1: 6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010, Aufstellungsbeschluss
Ein Investor beabsichtigt in der Gemeinde Epfendorf die Errichtung einer Photovoltaik Freiflächenanlage. Zur planungsrechtlichen Genehmigung dieses Vorhabens hat der Gemeinderat der Gemeinde Epfendorf, mit Beschluss vom 26.10.2021 ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet.
Parallel hierzu muss auch der Flächennutzungsplan durch die Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. – Epfendorf – Fluorn-Winzeln in diesem Teilbereich geändert werden.
Entstehen soll eine sogenannte Agri-Photovoltaikanlage. Hierbei handelt es sich um ein innovatives Anlagenkonzept aus sogenannten „bifazialen“ (beidseitig aktiven) und senkrecht in Reihen stehenden Modulen. Die Module sind dabei nach Osten und Westen ausgerichtet. Dieses Konzept eignet sich besonders dazu, um Landwirtschaft und Photovoltaik miteinander zu verbinden und so den Flächenverbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu verringern.
Das Verfahren zur 3. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 wurde
im Juni 2015 begonnen. Vom 15.03.2021 bis 23.04.2021 fand nach der frühzeitigen
Entwurfsfeststellung die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
TOP 2: Freiflächen-Photovoltaik, Suchlauf über das Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutz erfordern ganz
wesentlich mit den Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien. So sollen
mit dem Landesflächenziel in Baden-Württemberg auch die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen werden.
Danach wird angestrebt mindestens 2 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die
Nutzung von Windenergie und Photovoltaik auf Freiflächen zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, ein Fachbüro zu beauftragen, einen Suchlauf nach geeigneten Freiflächen im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft durchzuführen. Tabuflächen, wie Siedlungsgebiete, Naturschutz- oder Hochwassergefahrengebiete werden dabei zunächst ausgeschlossen. Nach weiterer Abgrenzung durch Standortkriterien, wie Waldabstand, Landschaftsbild usw. sollen Vorrangflächen für die besondere Eignung mit Photovoltaik festgelegt und planerisch ausgewiesen werden.
TOP 3: 3. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010, Sachstand
Oberndorf a. N., Fluorn-Winzeln und Epfendorf haben einen gemeinsamen Flächennutzungsplan. Ein Flächennutzungsplan bestimmt, wo z.B. gebaut werden darf. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2010.
Die Stadt Oberndorf a. N., die Gemeinden Epfendorf und Fluorn-Winzeln führen aktuell verschiedene städtebauliche Planungen durch, die im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen sind. Zusätzlich dient die 3. punktuelle Änderung dazu, notwendige redaktionelle Anpassungen zur Plausibilisierung und Aktualisierung der Plandarstellung aufzunehmen.
TOP 4: Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg, Gesamtplanfortschreibung
Über dem Flächennutzungsplan steht raumplanerisch der Regionalplan. Dieser umfasst die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. In diesem Planwerk sind überregionale Ziele festgelegt. So ist darin z.B. ausgewiesen, wo Gewerbegebiete oder Wohnansiedlungen entwickelt werden sollen. Überregionale Verkehrsverbindungen, also Straßen und Eisenbahn sind ebenfalls Thema, genauso wie die Versorgung mit Energie. So werden im Regionalplan Gebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen.
Seit Inkrafttreten des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg von 2003 gab es
fünf Teilfortschreibungen in den Themen regionales Gewerbegebiet Sulz, Ausbau der
Gäubahn, Rohstoffsicherung, Einzelhandelsgroßprojekte und regionalbedeutsame
Windkraftanlagen sowie zwei Regionalplanänderungen.
Nun steht die Gesamtfortschreibung des Regionalplans an, zu der die Stadt Oberndorf a. N., die Gemeinden Epfendorf und Fluorn-Winzeln und die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft im Rahmen des Beteiligungsverfahrens angehört werden.
Die Verwaltungsgemeinschaft will zur Stärkung der Anbindung von Bahn und Autobahn die Strecke Oberndorf a. N. – Schramberg – Oberndorf a. N. als weitere regionale Entwicklungsachse ausweisen.
TOP 5: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 6: Anfragen und Anregungen der Gremiumsmitglieder