Beginn: 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
TOP 1: European Energy Award – energiepolitisches Arbeitsprogramm 2018
Die Stadt Oberndorf macht beim Programm European Energy Award mit und hat sich somit zum Klimaschutz und zur Einsparung von Ressourcen (Energie, Wasser etc.) verpflichtet. Gleichzeitig wird somit der CO2- Ausstoß verringert. Die Stadt ist zertifiziert und hat sich ein energiepolitisches Arbeitsprogramm auferlegt. Für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen erhält die Stadt Punkte im European Energy Award –Programm. Aktuell erreicht die Stadt Oberndorf 64% der erreichbaren Punkte, durch die Umsetzung aller im energiepolitischen Arbeitsprogramm geplanten Maßnahmen wäre ein Stand von bis zu 70% erreichbar. Beispiele aus dem energiepolitischen Arbeitsprogramm sind:
- Umstellung der Weihnachtsbeleuchtung auf LED-Technik: Kosten 50.000 Euro
- Neubau einer Wasserkraftanlage Triebwerkskanal im Brauereiareal
- Kauf/Leasing von energieeffizienten Fahrzeugen
- Erreichung eines KfW 100 Standards bei Sanierungen (z.B. Grundschule Lindenhof: Kosten 510.000 Euro)
TOP 2: Antrag der SPD- Fraktion zur Schaffung von Sozialwohnraum durch die Oberndorfer Wohnungsbau GmbH (OWO)
Die SPD-Fraktion im Gemeinderat will, dass mehr günstigere und bezahlbare Wohnungen geschaffen werden. Damit die Oberndorfer Wohnungsbau GmbH (OWO), an der die Stadt beteiligt ist, auf diesem Feld tätig wird, hat die SPD einen Antrag an den Gemeinderat gestellt.
TOP 3: Auftragsvergaben, insbesondere
3.1 Gymnasium am Rosenberg – Modernisierung Foyer
Das Foyer des Gymnasiums soll saniert und somit heller und freundlicher gestaltet werden. Gleichzeitig müssen notwendige Brandschutzmassnahmen umgesetzt werden. Die Verwaltung hat nun die Metallbau – und Verglasungsarbeiten ausgeschrieben. Das wirtschaftlich günstigste Angebot hat die Firma HEWE Glas- und Metallbau GmbH, Lahr abgegeben und soll nun zum Angebotspreis von 111.544,65 Euro vom Gemeinderat beauftragt werden. Der Preis liegt um 25.136,15 Euro über der Kostenschätzung vom Juli 2017. Grund für die Mehrkosten ist, dass gleichzeitig auch Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Es müssen z.B. separate Notausgangstüren eingebaut werden. Außerdem wird ein Notausgang als barrierefreier Zugang mit einem motorischen Antrieb ausgeführt.
Die Bauarbeiten sollen in den Osterferien 2018 ausgeführt werden.
TOP 4: Jahresrechnung 2016, insbesondere
4.1 Feststellung der Jahresrechnung 2016 (Stadt)
Die Stadt Oberndorf schließt das Jahr 2016 mit Verbesserungen in Höhe von 4,47 Mio. Euro ab! Aufgrund der guten Wirtschaftslage gab es höhere Zuweisungen vom Land. Aber auch bei den Steuern, die die Stadt Oberndorf erhebt, gingen höhere Einnahmen ein; bei der Grundsteuer (+ 83.000 Euro) und bei der Gewerbesteuer (+492.000 Euro). Allerdings hat die Stadtverwaltung auch gut gewirtschaftet und bei den Ausgaben eingespart:
Personalausgaben: – 320.00 Euro
Unterhaltung von Grundstücken: – 146.00 Euro
Bewirtschaftungskosten: – 222.000 Euro
Verwaltungs- und Betriebsausgaben: – 340.000 Euro
Geschäftsausgaben: – 141.000 Euro
Geräte und Ausstattungsgegenstände: – 39.000 Euro
Zuweisungen und Zuschüsse: -107.000 Euro
Insgesamt ergeben sich im Verwaltungshaushalt, der die laufenden Ausgaben der Stadt beinhaltet, Verbesserungen in Höhe von 1,932 Mio. Euro, die zusätzlich im Vermögenshaushalt für Investitionen zur Verfügung stehen.
Das bedeutet, dass im Jahr 2016 von der Stadt Oberndorf keine neuen Schulden mehr gemacht werden mussten. Am Ende des Jahres 2016 hatte die Stadt noch 888.000 Euro Schulden.
Und das obwohl für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 4,417 Mio. Euro ausgegeben wurden, darunter rund 1,59 Mio. Euro für den Erwerb von Grundstücken und 2,06 Mio. Euro für Baumaßnahmen.
4.2 Feststellung der Jahresabschlüsse 2016 der Eigenbetriebe
Die Stadt hat zwei sogenannte Eigenbetriebe, das Wasserwerk und das Freibad. Das bedeutet, dass diese zwei Einrichtungen wie selbständige Betriebe außerhalb des allgemeinen Haushalts geführt werden und jeweils einen eigenen Wirtschaftsplan aufstellen müssen. Für beide Eigenbetriebe liegen nun die Jahresabschlüsse für das Jahr 2016 vor. Das Wasserwerk weist einen Gewinn von 134.131,35 Euro aus. Der Gewinn wird verwendet, um frühere Verluste in Höhe von 426.700 Euro auszugleichen. Das Freibad hat einen Verlust von 274.789,38 Euro erwirtschaftet. Dieser Verlust muss aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt ausgeglichen werden.
TOP 5: Festsetzung der Grundgebühren bei der Wasserversorgung zum 1.01.2018
Die Finanzierung der Wasserversorgung erfolgt über Verbrauchsgebühren und Grundgebühren. Mit den Grundgebühren sollen teilweise die Fixkosten der Wasserversorgung aus Abschreibungen, Zinsen, Unterhaltung des Leitungsnetzes sowie der Wasserzähler gedeckt werden.
Die Grundgebühren wurden im Jahr 1985 eingeführt und seither nicht erhöht. Für einen üblichen Hauswasserzähler sind netto 3 Euro pro Monat (36 Euro im Jahr) festgesetzt. Nun sollen die Grundgebühren um netto 2 Euro/Monat erhöht werden.
Bei Fixkosten von rund 700.000 Euro im Jahr für die Wasserversorgung können zukünftig rund 40% der Fixkosten abgedeckt werden. Ohne die Erhöhung der bisherigen Gebührensätze würde das Wasserwerk 2018 voraussichtlich einen Verlust von 20.000 Euro machen.
TOP 6: Änderung der Gutachterausschussgebührensatzung
Wenn man ein Haus/Wohnung oder gewerbliches Objekt kaufen und eine unabhängige Einschätzung des Wertes haben will, dann kann man vom Gutachterausschuss eine Bewertung der Immobilie vornehmen lassen.Diese Dienstleistung ist jedoch nicht kostenlos, je nach Wert der Immobilie werden Gebühren erhoben. Diese Gebühren sollen nun erstmals seit dem Jahr 1994 erhöht werden.
TOP 7: Haushaltsplan 2018 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk und Freibad
Der Gemeinderat berät über den Haushaltsplan für das kommende Jahr. Im Haushaltsplan sind alle laufenden Ausgaben und Einnahmen der Stadt für das folgende Jahr geplant. Außerdem sind auch die geplanten Investitionen, wie z.B. Bauvorhaben darin enthalten.
Der Haushaltsplan 2018 wird dabei zum ersten Mal nach einem neuen Verfahren, dem „Neuen Kommunalen Haushaltsrecht“ (NHKR) oder auch „Doppik“ genannt, aufgestellt.
TOP 8: Verkaufsoffene Sonntage in Oberndorf a. N. 2018
Im nächsten Jahr sollen die verkaufsoffenen Sonntage des Handels –und Gewerbevereins (HGV) am 15. April und am 14. Oktober statt finden.
TOP 9: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 10: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte