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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 9.07.2024

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte

Die Gemeinderäte, die bei der Kommunalwahl am 9. Juni nicht wieder gewählt wurden oder nicht mehr kandidiert haben, werden aus dem Gremium verabschiedet.

TOP 2: Polizeistatistik

Die Polizei wird den jährlichen Bericht zur Sicherheitslage in Oberndorf vorstellen. Auch Verkehrsunfälle und Unfallschwerpunkte werden Thema sein.

TOP 3: EnBW Vorstellung Kommunaltool

TOP 4: Kommunalwahl 2024 – Feststellung etwaiger Hinderungsgründe gem. § 29 GemO

Ein Hinderungsgrund nach § 29 GemO macht den Eintritt in den Gemeinderat unmöglich. Nach regelmäßigen Wahlen erfolgt die Feststellung vor Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates. Die Feststellung, ob ein Hinderungsgrund gegeben ist, trifft der Gemeinderat.
Von Seiten der neu gewählten Gemeinderäte wurden keine Hinderungsgründe mitgeteilt, die gegen die Ausübung des Mandats sprechen. Aus Sicht der Verwaltung sind
ebenfalls keine Hinderungsgründe bekannt.

TOP 5: Bebauungsplan “Hinter der Kirche”, Hochmössingen – Entwurfsfeststellung

Im Stadtteil Hochmössingen soll das neue Wohnbaugebiet „Hinter der Kirche“ realisiert werden. Nach dem Aufstellungsbeschluss vom 29.11.2022 wurde der städtebauliche Entwurf im Juni 2023 im Ortschaftsrat Hochmössingen vorgestellt und zwischenzeitlich als Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Es sind 17 Bauplätze zur Bebauung mit Einfamilien- oder Doppelhäusern mit maximal
vier Wohneinheiten vorgesehen (Nr. 1 – 13 und 17 – 20). Auf den Plätzen Nr. 15 und
16 ist eine verdichtete Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mit maximal acht
Wohneinheiten und bis zu drei Vollgeschossen geplant. Auf dem Platz Nr. 14 soll
ebenfalls eine Bebauung mit bis zu acht Wohneinheiten ermöglicht werden,
allerdings mit geringeren Gebäudehöhen auf Grund der Nähe zur denkmalgeschützten Kirche.
Die Erschließung soll über eine Zufahrt aus der Dornhaner Straße und eine Ringstraße im Gebiet erfolgen. Zur Kirche mit Friedhof ist ein Fußweg vorgesehen. Am
Friedhof sind öffentliche Parkplätze und ein Platz für die Abfallcontainer des Friedhofs
vorhanden.
Für die Straßenraumgestaltung entlang der Friedhofsmauer wird eine zweite Variante
vorgeschlagen, bei der die 12 Parkplätze am Friedhof unter Alleebäumen platziert werden. Dadurch entsteht eine durchlässige grüne Raumkante, die einen räumlichen Filter zwischen der Wohnbebauung und der Kirche mit Friedhof bildet und das denkmalgeschützte Ensemble räumlich stärker fasst und
betont. Zusätzlich hätte die Verschiebung der Bäume Vorteile in Bezug auf Schattenparken, Mikroklima, Nachbarschutz und räumliche Fassung des neuen Fußweges.
Die Entwässerung des Niederschlagswassers erfolgt über einen neuen Regenwasserkanal und die folgende Retentions- und Versicherungsfläche im Süden des Gebiets.
Dem artenschutzrechtlichen Beitrag kann entnommen werden, dass voraussichtlich
ein Ausgleich für Baumhöhlen (z.B. durch Kästen) und Maßnahmen für die Fledermäuse erforderlich sind. Diese werden im Zuge der Behördenbeteiligung abgestimmt.

TOP 6: LZP Talstadt, Sicherungs- und Rückbauarbeiten Schweizermühlegässle – Nachträge

Aufgrund von Planänderungen, Unvorhergesehenem und höheren Entsorgungskosten werden die Sicherungs- und Rückbaumaßnahmen im Schweizermühlegässle um knapp 300.00 Euro teurer.

Am 26.07.2022 wurde die Vergabe für die Sicherungs- und Rückbauarbeiten Schweizermühlegässle an die Firma Bombardi vergeben.
Die Vorgaben für die Ausführungsplanung des Schweizermühlegässle durch das Büro
Capatti&Staubach erfolgten parallel zur Ausschreibung und wurden in derselben Sitzung beschlossen. Im weiteren Bauverlauf wurden durch die Investorenplanung und
die Abstimmung mit Anliegern weitere Anpassungen vorgenommen. So wurde zum
Beispiel der Stahltreppenturm am nördlichen Ende der Stützmauer gestrichen. Des
Weiteren wurde die Anbindung an die Parkierung des Inverstors angepasst. Nach der
Insolvenz des Investors wurde diese Anbindung erneut umgeplant und der Höhenverlauf der Straße optimiert (Nachträge 1-3).
Im Projektverlauf wurde festgestellt, dass ein städtisches Schachtbauwerk der ehemaligen Turbinenanlage, das sich auf einem privaten Grundstück befindet, im Zuge
der Hangsicherungsarbeiten erneuert werden muss (Nachtrag 5).
Die Richtlinie für die Entsorgung von Erdaushub wurde 2023 geändert. Diese Änderung führte zu einer Neubewertung des anfallenden Materials und daraus entstehenden erhöhten Entsorgungskosten (Nachträge Nr. 2 und 6).

III. Kosten und Finanzierung
Auflistung Nachträge:
NA 1 Gerüsttunnel Abdecken Haufwerke 14.02.2023 6.301,20 €
NA 2 Verwertung DKll 23.03.2023 56.960,00 €
NA 3 Geometrie Rohbau 05.03.2023 51.122,24 €
NA 5 Schachtbauwerk 19.03.2024 73.327,16 €
NA 6 Entsorgung nach neuen Vorschriften 16.05.2024 60.414,60 €

Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 295.268,99 Euro werden im Haushalt 2025
nachveranschlagt.

Die Maßnahmen werden über das Bundes- und Landessanierungsprogramm LZP Talstadt zu 60% gefördert.
Der Ausschuss für Technik und Umwelt berät den Sachverhalt für den Gemeinderat vor.

TOP 7: Kindergarten Boll – Investitionszuschuss zur Sanierung der Fenster

Die evangelische Kirchenpflege hat im Jahr 2022 bei der Stadt Oberndorf a. N. die
Sanierung der Fenster im Kindergarten Boll beantragt. Das Gebäude gehört der Kirchengemeinde, die Fenster sind teilweise 50 Jahre alt.
Laut bestehendem Kindergartenvertrag ist die Stadt verpflichtet, sich an 80 Prozent
der Sanierungs- und Investitionskosten am Gebäude zu beteiligen.
Im Haushalt 2023 wurden daraufhin 40.000 Euro eingestellt. Aufgrund der großen
Nachfrage für Handwerksleistungen konnte die Kirchengemeinde den Auftrag im vergangenen Jahr nicht vergeben. Nach Rückmeldung aus der Kämmerei kann der im
Haushalt 2023 eingestellte Betrag, weil konsumtiv eingestellt, nicht übertragen werden.
Die Aufwendungen für die Maßnahme betragen laut aktuellem Angebot vermutlich
nur 35.192,94 Euro. Die Stadt beteiligt sich demnach mit 28.154,35 Euro. Die Arbeiten werden laut Aussage der Kirchenpflege in den Kindergartenferien (5.8.2024-
23.8.2024) erbracht. Für die Abrechnung gibt es zwei Möglichkeiten. Der Betrag kann
in den Haushalt für das kommende Jahr eingestellt und mit der Kirchengemeinde
über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden. Die Verwaltung schlägt
aber vor, die Mittel überplanmäßig in diesem Jahr zur Verfügung zu stellen und nach
Abschluss der Maßnahme mit der Kirchengemeinde abzurechnen. Im aktuellen Jahr
lassen sich die Mehrausgaben darstellen und der Haushalt 2025 wird dadurch nicht belastet.

TOP 8: Ausübung des Vorkaufsrechts im Gebiet “Rottweiler Weg, 2. Änderung” in Bochingen

Die Verwaltung soll beauftragt werden, mit dem Käufer des FlSt-Nr. 3297, Steinbruchstraße 23, eine Vereinbarung über die Abwendung des Vorkaufsrechts abzuschließen. In dieser verzichtet die Stadt auf die Ausübung des Vorkaufsrechts unter der Bedingung, dass auf dem Grundstück in angemessener
Zeit mindestens eine Wohnung errichtet wird.

Sollte eine Einigung nicht erzielt werden können, wird das gemeindliche
Vorkaufsrecht für das FlSt-Nr. 3297, Steinbruchstraße 23, zum vereinbarten
Kaufpreis ausgeübt.

Das Vorkaufsrecht für das FlSt-Nr. 3304, Steinbruchstraße, soll nicht ausgeübt werden.

TOP 9: Finanzbericht 2. Quartal 2024

Die Ergebnisse der Maisteuerschätzung führen im Ergebnishaushalt bei den Positionen des Finanzausgleichs zu Verschlechterungen von rund 160.000 Euro. Die Gewerbesteuer ist gegenüber dem 1. Quartal nun auf rund 15,1 Mio. gestiegen, das sind
rund 600.000 Euro mehr als geplant.
Entlastungen gibt es bei der Kreisumlage, die um rund 540.000 Euro unterhalb der
Plansumme liegt. Im Unterhaltungsbereich im Hoch- und Tiefbauprogramm sind zum
jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen Abweichungen zu erwarten.
Investitionen im Hoch- und Tiefbau sind zur Jahresmitte in Höhe von rund 4,0 Mio.
Euro angefallen, geplant sind rund 11 Mio. Euro. Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist wegen der anhaltend hohen Bau- und Finanzierungskosten weiterhin sehr
verhalten.
Im Jahr 2024 sind bisher außer- und überplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund
1,2 Mio. Euro beschlossen worden, von denen rund 365.000 das laufende Haushaltsjahr und rund 835.000 Euro das Haushaltsjahr 2025 betreffen.
Aktuell würde sich das Defizit im Ergebnishaushalt um rund 730.000 Euro auf rund
950.000 Euro reduzieren. Bei einer Umsetzung der eingeplanten Baumaßnahmen
würde die Kreditaufnahme von 5.238.000 Euro auf rund 4,7 Mio. Euro zurückgehen.
Zum 01.01.2025 sollten sich ursprünglich durch eine Umstellung im Umsatzsteuerrecht umfangreiche Änderungen ergeben. Gemeindetag und Städtetag haben darauf
hingewiesen, dass diese Frist im Jahressteuergesetz um weitere 2 Jahre verlängert
werden soll. Die Stadt würde diese Verlängerungsoption weiterhin in Anspruch nehmen.

TOP 10: Vergaben, insbesondere

10.1 Mehrzweckhalle Boll – Erneuerung Duschpaneele

Die technische Ausstattung der Duschanlagen in der Mehrzweckhalle in Boll entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Die alten Ventile lassen einen Rücklauf des
heißen Wassers in die Kaltwasser-Leitung zu. Dadurch kommt es zu erhöhter Legionellengefahr. Bei der letzten Trinkwasser-Untersuchung wurden bereits Legionellen festgestellt, daher wurden die Duschen geschlossen. Erschwerend kommt hinzu, dass die zulässigen Grenzwerte laut Trinkwasser-Verordnung deutlich verschärft wurden.
Dieser Wert kann mit den vorhandenen Duschen nicht erreicht werden.
Daher ist es notwendig die Duschpaneele zu erneuern um ein Mischen des Heißwassers mit Kaltwasser zu verhindern.

Die Kosten in Höhe von 28.139,05 Euro müssen außerplanmäßig finanziert werden. Beauftragt werden soll die Firma Völkle aus Oberndorf – Bochingen.

10.2 Beschaffung LF10 Einsatzabteilung Oberndorf – Zuschlagserteilung

Das ausgeschriebene Löschgruppenfahrzeug (LF10) soll das Löschgruppenfahrzeug
LF16Ts der Einsatzabteilung Oberndorf ersetzen. Das Bestandsfahrzeug weist nach
33 Jahren Einsatzdienst erhebliche Mängel u.a. an der Feuerlöschkreiselpumpe auf.
Der TÜV hat gegen den Weiterbetrieb des Fahrzeuges ebenfalls Bedenken. Darüber
hinaus gibt es für das Fahrgestell und den feuerwehrtechnischen Aufbau keine Ersatzteile mehr. Das Fahrzeug soll durch ein modernes, dem Stand der Technik entsprechendes LF10 ersetzt werden.
Der Gemeinderat hat im Zuge der Verabschiedung des Haushalts 2024 der Beschaffung zugestimmt.

Der Beschlussvorschlag für den Gemeinderat lautet also:

  1. Die Firma MAN Truck und Bus Deutschland GmbH, Umkirch, erhält im Rahmen
    der Beschaffung des LF10 für die Einsatzabteilung Oberndorf den Auftrag für
    die Lieferung des Fahrgestells (Los 1) zum Gesamtpreis von 140.4154,19 €
    (brutto).
  2. Die Firma Albert Ziegler GmbH, Giengen, erhält im Rahmen der Beschaffung
    des LF10 für die Einsatzabteilung Oberndorf den Auftrag für die Lieferung des
    feuerwehrtechnischen Aufbaus (Los 2) zum Gesamtpreis von 312.606,75 €
    (brutto).
  3. Die Firma Albert Ziegler GmbH, Giengen, erhält im Rahmen der Beschaffung
    des LF10 für die Einsatzabteilung Oberndorf ebenfalls den Auftrag für die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 3) zum Gesamtpreis von
    72.636,65 € (brutto).

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für das LF10 für die Einsatzabteilung Oberndorf belaufen sich auf insgesamt 525.658,59 € (brutto). Im Haushalt ist für die Ersatzbeschaffung bisher eine
Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 500.000 € vorgesehen. Die Mehraufwendungen
werden entsprechend in der Planung der Haushaltsansätze der kommenden Jahre
berücksichtigt.
Über die VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu) ist eine Festbetragsfinanzierung i. H. v. 96.000 € bewilligt.
Es wurde außerdem ein Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichstock i. H. v. 120.000 €
beim Landkreis gestellt.

10.3 Erweiterung Kindergarten Bochingen Vergabe Wandbeplankungen

Die Firma Stuckateur und Malerbetrieb Rohr aus Hochmössingen soll den den Zuschlag
für das Gewerk „Wandbeplankungen“ zum Angebotspreis von 60.133,68 Euro erhalten.

10.4 Kindergarten Hochmössingen Vergabe Sanitärinstallationsarbeiten

Für die Sanierung des Sanitärbereiches im Kindergarten Hochmössingen wurden die
Sanitär- und Heizungsinstallationsarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Das Angebot
beinhaltet auch die Toilettentrennwände und den Wickeltisch.

Die Firma Müller GmbH aus Epfendorf soll nun den Zuschlag für das Gewerk „Sanitär und Heizungsinstallation“ zum Angebotspreis von 71.182,13 Euro erhalten.

10.5 Rosenbergstr. 8 Villa Graf – provisorische Sicherung der Stützwand zur Rosenbergstraße

Die Wand entlang des Grundstücks Rosenbergstr. 8 ist in einem schlechten Zustand
und bröckelt immer weiter ab. Zum Schutz der Passanten vor herunterfallenden Teilen ist die Wand mit Bauzaun-Elementen abgesperrt. Um die Wand zu stabilisieren
und zu verhindern, dass größere Teile herausbrechen oder die oben aufsitzenden
Zaunelemente herunterstürzen, muss die Wand provisorisch saniert werden.
Dies soll gemäß dem Vorschlag von Ingenieurbüro Plocher mittels Aufbringen von
Spritzbeton erfolgen.

Die Firma Bau-Steeb soll den Zuschlag für die provisorische Sanierung der Mauer
entlang der Rosenbergstr. 8 zum Angebotspreis von 18.697,70 Euro erhalten.

TOP 11: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (04.06.2024 – 08.07.2024)

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
 Kenntnisnahme über den Jahresabschluss 2023 der Oberndorfer Wohnungsbau
GmbH und Ermächtigung der städtischen Vertreter, den Jahresabschluss 2023 in
der Gesellschafterversammlung festzustellen.
 Unbefristete Niederschlagung von Forderungen gegen zwei Schuldner wegen Uneinbringlichkeit in Höhe von insgesamt 14.780,30 Euro
 Besetzung einer Sachbearbeiterstelle im Amt Zentrale Dienste und Organisationsamt

TOP 12: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 13: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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