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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 30.06.2020

Beginn: 17 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstraße 1, Oberndorf a. n.

TOP 1: Bürgerfragestunde

Bürger/innen können ihre Anliegen vortragen, jedoch nicht zu Themen, die bei der aktuellen Sitzung auf der Tagesordnung stehen.

TOP 2: Straßensanierung Austraße und Hochwasserschutz

Das Land Baden-Württemberg, das für den Hochwasserschutz auf Gemarkung Altoberndorf zuständig ist, plant auf einer Länge von ca. 420 m entlang der Austraße den Bau einer Hochwasserschutzmauer – beginnend südlich des Turnerheims bis ca. auf Höhe des ALDI. Der Bau der Hochwasserschutzmauer bedingt einen Eingriff in die Austraße, die aufgrund ihres schlechten Zustandes ohnehin saniert werden muss. Es macht deshalb Sinn, die Straßenbauarbeiten und die Hochwasserschutzarbeiten gemeinsam und koordiniert anzugehen.
Aufgrund dessen wurde das Büro Wald + Corbe, Hügelsheim, das für das Land den Hochwasserschutz plant, beauftragt, zugleich auch die Straßenplanung zu übernehmen. Der von der Stadt erteilte Planungsumfang erstreckt sich über ca. 1,3 km Länge von der Neckarhalle bis zur Einmündung in die Kreisstraße K 5500. Er unterteilt sich jedoch in zwei Bauabschnitte: Einen 1. BA, der mit der Hochwasserschutzmaßnahme einhergeht und zeitnah umgesetzt werden soll, und einen 2. BA bis zur Kreisstraße in Altoberndorf, der vorerst nur nachrichtlich dargestellt wird.
Ein Vertreter des Ingenieurbüros Wald + Corbe wird zur GR-Sitzung anwesend sein und die Vorplanung (Leistungsphase 2), vorstellen.

Wesentliche Bestandteile der Planung sind ein Kreisverkehr auf Höhe des “Turnerheims” und ein Kreisverkehr an der Kreuzung K5500/Altoberndorf.

Für den Bau der Hochwasserschutzmauer entlang der Austraße müssen die dort bestehenden 30 Bäume entfernt werden. Allerdings soll dann als Ausgleich unterhalb der Mauer auf der Talsohle wieder eine Allee gepflanzt werden.

Die Kosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen trägt überwiegend das Land, die Kosten für die Straßensanierung betragen allein für den 1. Bauabschnitt geschätzt 1,63 Mio Euro und sind von der Stadt Oberndorf zu finanzieren.

TOP 3: Bebauungsplan “Boller Halde Mitte, 2. Änderung”, Altoberndorf (Satzungsbeschluss)

In der ursprünglichen Planung „Boller Halde Mitte, 1. Änderung“ von 1971 war im östlichen Bereich des Plangebiets eine Straße geplant. Die Straße ist entbehrlich, da die Grundstücke 960/3 und 960/5 durch eine Stichstraße erschlossen sind und die Erschließung des Flurstücks 969 aufgrund der Topographie von Süden her erfolgen müsste.
Durch die Lage der geplanten Straße ist eine Fläche an der „Sonnenhalde“ derart tangiert, dass eine Bebauung nicht möglich ist. Dem kann nur durch eine Bebauungsplanänderung entgegen gewirkt werden. Der Ortschaftsrat Altoberndorf unterstützt die Planung.

Die Stadt Oberndorf schafft dadurch die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere bebaubare Flächen im Innenbereich.

TOP 4: ASP Talstadt- Wettbewerb “Talplatz”; weitere Bürgerbeteiligung

Die Neugestaltung des Talplatzes und seines Umfeldes beschäftigt den Gemeinderat bereits seit Jahren.
Zur Neuentwicklung des ehemaligen Brauereiareals wurde ein städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis sich leider nicht erfüllen ließ. Die Industriebrache ist inzwischen weitestgehend entfernt.
Für den Talplatz und die daran angrenzenden Bereiche wurde ein Architektenwettbewerb ausgelobt, an dem sich zahlreiche renommierte Büros beteiligt haben. Dem voraus gingen 2 Bürgerworkshops, dessen Ergebnisse in die Auslobung eingeflossen sind.
Erster Preisträger des Wettbewerbs waren die capatti staubach Architekten aus Berlin. Der Empfehlung des Preisgerichtes entsprechend hat der Gemeinderat am 27. März des vergangenen Jahres beschlossen, deren Entwurf weiterzuverfolgen.
Die Entwurfsplanung wurde im vergangenen Jahr wiederholt in der Öffentlichkeit vorgestellt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die ihnen gebotene Gelegenheit, um sich zu informieren und Detailfragen an die Verwaltung zu richten. Dabei stellte sich heraus, dass insbesondere das künftige Parken und die Aufenthalts- bzw. Erlebnisqualität auf dem neuen Talplatz die zentralen Diskussionspunkte waren.

Zur Weiterentwicklung des Entwurfs der capatti staubach Architekten wird nun vorgeschlagen, die Einwohnerschaft zu diesen zentralen Diskussionspunkten online über die städtische Homepage zu befragen.
Daran anschließend ist eine zusätzliche und abschließende Bürgerbeteiligung mit Zufallsauswahl als Workshop geplant. Neben den durch das Zufallsauswahlverfahren ausgewählten Einwohner/innen aus dem Bereich der Gesamtstadt sollen selbstverständlich auch die im Wettbewerbsgebiet gemeldeten Einwohner/innen, Eigentümer/innen, Gewerbetreibenden, der Ausschuss des HGVs, verschiedene Verwaltungsmitarbeiter/innen, der Gemeinderat, die Planer und die STEG, die den Wettbewerb begleitet hat, eingeladen werden. Die STEG würde den Workshop auch moderieren.
In diese abschließende Bürgerbeteiligung müssen dann selbstverständlich
auch die Ergebnisse der Online-Umfrage einfließen.
Das Mittel der Bürgerbeteiligung mit Zufallsauswahl ist inzwischen auch im Bereich der Stadtentwicklung ein Instrument, um partizipative Verfahren auf eine breite Grundlage zu stellen, möglichst alle Bevölkerungsgruppen einzubinden und so Entscheidungen zu einer hohen Qualität und Akzeptanz zu führen. Die Auswahl nach dem Zufallsprinzip garantiert insbesondere Chancengleichheit für alle. Sie schränkt die Selbstselektion ein. Die Gruppe wird vielfältiger, spiegelt eher die Meinungen in
der Bürgerschaft und minimiert Partikularinteressen.
Nach Abschluss dieser nochmaligen Bürgerbeteiligung kommt dem Gemeinderat dann die Aufgabe zu, den capatti staubach Architekten die Vorgaben zur Weiterentwicklung ihres Entwurfs mitzuteilen und nach Einarbeitung der Vorgaben den Entwurf für die weiteren Planungsphasen zu beschließen.

Die Mitglieder des Gemeinderates sollen nun folgenden Beschlussvorschlag beraten und beschließen:

Zur Weiterentwicklung des Entwurfs der capatti staubach Architekten wird eine Online-Umfrage über die städtische Homepage und zusätzlich ein Bürgerbeteiligungsverfahren mit Zufallsauswahl als Workshop durchgeführt.

TOP 5: Krippe Boll, Umbau Schlafraum und Anbau Kinderwagenbox – Aufhebung Sperrvermerk

Im Zuge der Beratungen zum Haushalt 2020 wurde vom Gremium die Notwendigkeit der Maßnahme hinterfragt und deshalb ein Sperrvermerk verfügt. Sperrvermerk bedeutet, dass die Maßnahme nur nach nochmaliger Beratung und Freigabe vom Gemeinderat umgesetzt werden darf.


Notwendigkeit:
Bereits bei der Erteilung der Betriebserlaubnis für die Krippe Boll in 2015 erging die Auflage, dass „für unter 2-jährige Kinder ein eigener Schlafraum erforderlich ist“.
Bei einer Begehung der Einrichtung durch den KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) Ende 2018 wurde festgestellt, dass in der Krippe in Boll Schlafmöglichkeiten für die Kinder in der Teeküche vorgehalten werden. Nachdem dieser Raum jedoch gleichzeitig als Essbereich genutzt wird, ist die Anforderung eines separaten Schlafraums nicht erfüllt. Ohne Änderung dieser Situation droht deshalb der Verlust der Betriebserlaubnis.
2016 wurde erstmals die Ergänzung eines überdachten Kinderwagenabstellplatzes von der evangelischen Kirchengemeinde beantragt. Die Überdachung ist eine dringende Empfehlung in den KVJS-Richtlinien und eine Vorgabe in der Handreichung der UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) „Kinder unter drei Jahren sicher betreuen“ von 2006. Die Umsetzung war in 2019 eingeplant. Sie wurde aufgrund des neuen Sachverhalts zum Schlafraum aber nochmals zurückgestellt und als gemeinsame Maßnahme für 2020 erneut geplant.
Der Sperrvermerk bezieht sich auf das Budget für beide Maßnahmen.


Maßnahmenumfang:
In Abstimmung mit dem Betreiber wurde die Verlagerung der Teeküche in den Gruppenraum und die Anpassung der Trennwand als Lösung zur Einrichtung eines separaten Schlafraums geplant.
Für den Kinderwagenabstellplatz ist der Anbau von Abstellboxen geplant.

Es wird mit Kosten von 38.000 Euro (Schätzung vom 17.05.2019) gerechnet.

TOP 6: Turnhalle Aistaig – Vergabe Fliesenarbeiten und Anpassung Projektbudget

Im Zuge der Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage in der Turnhalle Aistaig ist ebenfalls vorgesehen, das baurechtlich erforderliche barrierefreie WC einzurichten. Hierfür wurden im Rahmen einer Angebotsbeiziehung die Fliesenarbeiten ausgeschrieben:
Das günstigste Angebot hat die Firma Fliesen Lehmann GmbH, Aistaig eingereicht.
Höhe Angebot: 5.850,03 Euro
Höhe Kostenschätzung: 10.000,00 Euro

Für den 2021 vorgesehenen Küchenumbau der Turnhalle sind Anpassungsarbeiten an der Elektro- und Trinkwasserinstallation notwendig. Aus bauablauftechnischen Gründen ist es sinnvoll und kostensparend, diese im Zuge der Erneuerung der Heizungs-
und Lüftungsanlage mit auszuführen.
Für die Elektroinstallationsarbeiten liegt von der Firma Elektro Moos GmbH, Oberndorf, ein Nachtragsangebot in Höhe von 7.024,23 Euro vor.
Für die Sanitärarbeiten liegt von der Firma Sülzle Kopf GmbH, Sulz-Bergfelden, ein Nachtragsangebot in Höhe von 9.053,00 Euro vor.


Im Zuge der bisher durchgeführten Arbeiten sind bauliche Mängel im Dachbereich sowie im Bereich der Abwasserleitungen aufgetreten, die zu beheben waren und die in den bisher angesetzten Kosten nicht enthalten sind.
Instandsetzung Grundleitung barrierefreies WC: 6.000,00 Euro
Dachöffnung: 1.780,66 Euro
Erneuerung Betonstütze Küche: 5.000,00 Euro
Bodenbelag Küche und Umkleidebereich: 4.500,00 Euro


Im Haushalt 2019 und 2020 wurden für die Maßnahme bisher insgesamt 222.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die Kostenprognose des Hochbauamtes vom 05.06.2020 für die Maßnahme beläuft sich auf insgesamt etwa 257.000,00 Euro mit überplanmäßigen
Kosten in Höhe von etwa 35.000 Euro.
Bei den Kosten für die Anpassung der Elektro- und Trinkwasserinstallation in Höhe von insgesamt 16.077,23 Euro handelt es sich um vorgezogene Kosten, die im Haushalt 2021 nicht mehr anfallen.
Diese Kosten und die Kosten für den neuen Bodenbelag werden über Mittel aus der Nemetz-Stiftung vorfinanziert.


Kosten und Finanzierung

Kosten: 35.000,00 Euro
Finanzierung: 20.577,23 Euro vorfinanziert Nemetz-Stiftung
14.422,77 Euro überplan HH 2020

Der Beschlussvorschlag, über den die Mitglieder des Gemeinderates beraten und beschließen sollen, lautet:

  1. Die Firma Fliesen Lehmann GmbH, Aistaig erhält den Zuschlag für das Gewerk Fliesenarbeiten zum Angebotspreis von 5.850,03 Euro.
  2. Der Nachtrag der Firma Elektro Moos GmbH, Oberndorf, für die Anpassung der Elektroinstallation in Höhe von 7.024,23 Euro wird beauftragt.
  3. Der Nachtrag der Firma Sülzle Kopf GmbH, Sulz-Bergfelden, für die Anpassung der Kücheninstallation in Höhe von 9.053,00 Euro wird beauftragt.
  4. Das Projektbudget für Arbeiten im Rahmen der Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage und des Küchenumbaus in der Turnhalle Aistaig wird um 35.000 Euro erhöht.

TOP 7: Baufeldfreimachung Wöhrd – Vergabe

Auf dem Wöhrd sollen auf dem bisher als Parkplatz genutzten Grundstück neben dem Volksbankgebäude von einem Investor, der den Platz von der Stadt baureif gekauft hat, Wohngebäude entstehen. Deshalb muss das Baugrundstück hergerichtet und freigemacht werden. Vor allem im Untergrund sind alte Stollenanlagen.
Die vertraglich vereinbarten Arbeiten zur Baufeldfreimachung auf dem Wöhrd wurden nach VOB ausgeschrieben. Fünf Firmen erhielten die Angebotsunterlagen; drei Firmen gaben ein Angebot ab. Es wurden keine Nebenangebote eingereicht. Die Firma Bantle ist günstigste Bieterin. Die Kostenschätzung belief sich auf 59.570 Euro.

Deshalb soll die Firma Bantle, Bösingen, den Zuschlag für die Tiefbauarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 53.589,15 Euro erhalten.

TOP 8: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat muss bei der Stadt eingegangene Spenden und Zuwendungen förmlich annehmen. Im Mai sind Spenden für den Hochmössinger Weiher und die Stadtbücherei eingegangen.

TOP 9: Elternbeiträge Kindertagesstätten April bis Juni 2020

Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und die Entgelte für die Schulcampus-betreuung einschließlich der zusätzlichen Betreuung an der Grundschule Lindenhof, sowie die Eigenanteile zur Schülerbeförderung bei der Grundschulförderklasse für die Monate April bis Juni 2020 werden erlassen. Ausgenommen hiervon sind die Entgelte für die Notbetreuung sowie den eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten und die kostenpflichtige Betreuung an den Schulen. Das bedeutet, auch wenn ab 1. Juni die Kinder nur eingeschränkt in den Kindergarten gehen konnten, werden ab 1. Juni wieder die vollen Beiträge fällig.

Auf die geltenden Corona-Bestimmungen und die damit verbundene Schließung und schrittweise Öffnung der Kindertageseinrichtungen einschließlich Schulen wird verwiesen.
Die Beiträge und die Entgelte für die Monate April und Mai wurden bislang lediglich ausgesetzt. Ab dem 29. Juni wird der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Kindertagesstätten wieder aufgenommen. Weitere Erstattungen für Beitrags- und Gebührenausfälle vom Land sind nicht mehr zu erwarten.


III. Kosten und Finanzierung
Einnahmeausfall durch die Schließung der Einrichtungen: (Zahlen gerundet)
Evangelische Kindertagesstätten: 47.355 Euro
Katholische Kindertagesstätten: 43.635 Euro
Städtische Kindertagesstätten: 44.940 Euro
Ganztagesbetreuung Schulcampus: 1.650 Euro
Verlässliche Grundschule: 2.170 Euro
Summe: 139.750 Euro

Erstattung Land „Soforthilfe“ (Kitas, VHS, Musikschule):

  1. Rate April 2020 82.000 Euro
  2. Rate Mai 2020 88.900 Euro
    Summe Erstattungen: 170.900 Euro
    Mit den erzielten Mehreinnahmen von 31.150 Euro können Einnahmeausfälle u.a. bei
    der Volkshochschule und der Musikschule teilweise gedeckt werden.

TOP 10: Bekanntgaben der Verwaltung, insbesondere

10.1. Informationen zur allgemeinen Haushaltsentwicklung

10.2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse (Mai/Juni 2020)

Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen zu folgenden Themen beraten und Beschlüsse gefasst:
Grundstücksangelegenheiten

  • Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet „Aspen“.
  • Erwerb eines Gebäudes im Schweizermühlegässle.


Personalangelegenheiten

Besetzung der Leitungsstelle Jugendkunstschule Kreisel.


Sonstiges

Festlegung der Bauplatzpreise im Baugebiet „Im Gehrn Süd“, 1. Bauabschnitt.

Stundung einer Gewerbesteuervorauszahlung für das II. Quartal 2020.

TOP 11: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte













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