Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Hochwasserschutz am Neckar M4 (Kernstadt)
Es geht um die geplante Hochwasserschutzmaßnahme am Neckar zwischen Freibad und Mauser-Parkplatz. Zentrale Frage ist, wie viele Bäume dem Hochwasserschutz entlang des Neckarufers weichen müssen. Um das sogenannte “Freibord” , also das Ufer zu erhöhen, müssen dort mangels Platz für andere Maßnahmen, sogenannte Spundwände eingehauen werden. Und für diese Arbeiten sind die Bäume im Weg. Aufgrund massiver Bürgerproteste wurden in den letzten Monaten weitere Untersuchungen angestellt, um herauszufinden, ob es auch ein Verfahren gibt, um die Bäume zu retten und was das an Kosten verursacht. Bei einer Infoveranstaltung für die Bürgerschaft wurden zwei Varianten vom Planungsbüro vorgestellt, die nun auch Grundlage der Entscheidung des Gemeinderats sein werden. Das Verfahren, mit dem fast alle Bäume erhalten werden könnten, kostet aber über 500.000 Euro mehr. Die Verwaltung plädiert deshalb dafür, die Bäume ( an die 35 Stück) zu fällen und mit über 50 Neupflanzungen zu ersetzen. Welche Lösung nun gewählt wird, entscheidet der Gemeinderat.
TOP 2: Nahwärmenetz Talstadt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 beschlossen, dass das Rathaus
und der Schwedenbau an das entstehende Nahwärmenetz der Firma VMA Anlagentechnik aus Epfendorf angeschlossen werden soll.
Die Firma VMA Anlagentechnik stellt in der Sitzung die Planung für Ihr Nahwärmenetz in der Talstadt von Oberndorf a. N. vor.
Für den Bau und Betrieb der Leitungen sowie der Anlagen ist ein Gestattungsvertrag
bezüglich der Nutzung städtischer Grundstücke erforderlich. Der Gestattungsvertrag
sollte insbesondere die konkreten Flächen sowie ein Nutzungsentgelt beziehungsweise eine Nutzungsentschädigung enthalten.
Zur Entscheidung an das Nahwärmenetz anzuschließen wurde von der KEA ein Vergleich der verschiedenen Alternativen durchgeführt. Aufbauend auf das dortige Angebot wurde der Stadtverwaltung nun ein Netzanschluss- und Versorgungsvertrag mit
entsprechenden Preisblatt angeboten.
Der Versorgungsvertrag wird in ähnlicher Form in anderen Kommunen genutzt.
Die Versorgung der Abnahmestelle soll zum 1.02.2024 aufgenommen werden.
Die Betriebskosten bestehen aus Grundpreis, Arbeitspreis und Messpreis.
Grundpreis und Arbeitspreis haben in den ersten drei Jahren eine vorgegebene Steigerung, der Messpreis bleibt durchgehend konstant. Nach drei Jahren bleibt der
Grundpreis gleich und für den Arbeitspreis soll eine Preisgleitklausel eingeführt werden.
Ab 2027 ändern sich die Betriebskosten dann entsprechend den neu berechneten Arbeitspreisen.
Betriebskosten: 2024: 142.871,- Euro
2025: 149.941,- Euro
2026: 158.257,- Euro
TOP 3: Radverkehrskonzept
2021 wurde das Planungsbüro Modus Consult, Ulm, mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes durch den Gemeinderat beauftragt. Ziel war es, eine Radverkehrskonzeption sowie einen Maßnahmenkatalog für Oberndorf a. N. und seine Stadtteile als Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes zu erarbeiten. Nach einer Bestandsanalyse und der Befragung der Bürgerschaft in 2022 wurde der Gemeinderat
im November 2022 durch das Planungsbüro mittels Sachstandsbericht über das Konzept in Kenntnis gesetzt. Im Frühjahr 2023 wurden in einem Bürgerworkshop nochmals die Belange der Bevölkerung und der Vereine abgefragt, die Ergebnisse fanden Eingang in den Maßnahmenkatalog. In mehreren Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Straßenbaulastträgern und Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg wurden weiterführende und für die Machbarkeit des Radkonzeptes wesentliche Einzelmaßnahmen diskutiert.
Auf Basis des erstellten Maßnahmenkatasters sollten weitergehende Projekte in 2024
angestoßen werden, um mit dem Fördergeber bereits im Vorfeld abgestimmt werden zu können.
Die Kosten für das Radverkehrskonzept betragen 68.100 Euro, davon gefördert durch das Land Baden.- Württemberg. 38.050 Euro.
TOP 4: Finanzbericht III: Quartal 2023
In ihrem turnusmäßigen Finanzbericht informiert die Kämmerei über die Entwicklung der Finanzen und die Umsetzung des Haushalts 2023. Erfreulicherweise gibt es finanzielle Verbesserungen, so dass nicht soviel Schulden aufgenommen werden müssen, wie geplant.
Mit der Oktober-Steuerschätzung ergaben sich auch für das laufende Haushaltsjahr
noch verschiedene Änderungen. So werden sich voraussichtlich der Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer um knapp 200.000 Euro erhöhen,
sowie die Schlüsselzuweisungen vom Land um rund 83.000 Euro sinken. Die Einnahmen aus den städtischen Steuern liegen weiterhin bei einem Plus von knapp 1,5 Mio.
Euro. Insgesamt zeichnet sich auf der Ertragsseite eine Verbesserung von knapp
2,10 Mio. Euro ab.
Bei den Aufwendungen werden die Planansätze für Unterhaltungsmaßnahmen im
Baubereich nicht vollständig kassenmäßig anfallen. Mit der höheren Gewerbesteuer
wird eine um rund 140.000 Euro höhere Gewerbesteuerumlage anfallen. Für den Ergebnishaushalt zeichnen sich um rund 863.000 Euro geringere Aufwendungen ab.
Der Ergebnishaushalt wird sich somit um rund 2,9 Mio. Euro verbessern.
Im laufenden Haushaltsjahr sind außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund
433.000 Euro für bauliche Investitionen und rund 237.000 Euro im Ergebnishaushalt
genehmigt worden.
Im Finanzhaushalt sind von geplanten Bauinvestitionen in Höhe von rund 12,3 Mio.
Euro bisher rund 8,7 Mio. Euro bewirtschaftet, hinzu kommen noch die Übertragungen aus den Vorjahren.
Mit den genannten Verbesserungen und mit der Umsetzung der Maßnahmen wird
sich der Kreditbedarf von geplanten 6.958.000 Euro um rund 2.389.000 Euro auf
rund 4.569.000 Euro reduzieren.
TOP 5: Einbringung Haushalt 2024
Nachdem die Vorberatungen in den Ausschüssen statt gefunden haben, wird der Haushaltsplan 2024 der Stadt sowie die Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe
Wasserwerk und Freibad durch Bürgermeister Winter eingebracht.
Das gesamte Haushaltsvolumen wird bei 50 Mio Euro liegen. Die Stadt Oberndorf a. N. wird ca. 5 Mio Euro Kredite aufnehmen müssen, um die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können.
Besonders interessant ist, welche Hoch-und Tiefbaumaßnahmen durchgeführt und welche Anschaffungen getätigt werden sollen.
Projekte des konsumtiven Bereichs des Hochbauprogramms im Ergebnishaushalt umfassen die laufenden Ausgaben für Güter- und Dienstleistungen, die nicht zu Vermögenswerten führen, sondern dazu dienten, laufende Aktivitäten aufrecht zu erhalten, landläufig auch Unterhaltungsmaßnahmen genannt:
- Kita Hochmössingen: Sanitäranlagen mit einem Budget von 128.500 Euro.
- Rathaus Klosterstraße: 140.000 Euro für die Verkabelung des Sitzungsaals und die Planungsrate für die Dachreparatur des Südflügels
- Schwedenbau: 50.000 Euro für die Planungsrate des Gesamtkonzepts.
Insgesamt liegen die Ausgaben im konsumtiven Hochbauprogramm bei knapp 1,2 Mio Euro.
Das Tiefbauprogramm im konsumtiven Bereich umfasst fast 1,6 Mio Euro, darunter
- Gemeindestraßen: Allgemeine Instandsetzungen mit laufenden Kosten von 300.000 Euro.
- Die Sanierung Stützmauer an der Alten Steige liegt bei 80.000 Euro.
TOP 6: Eigenbetrieb Wasserwerk Oberndorf a. N. – Jahresabschluss 2021
TOP 7: Eigenbetrieb Freibad Oberndorf a. N. – Jahresabschluss 2021
TOP 8: Fasnet 2024 – Verkürzung der Sperrzeit
TOP 9: Feuerwehr – Löschwasserversorgung im Stadtgebiet und Rückblick Warntag
TOP 10: Vergaben, insbesondere
10.1 Sanierung der Aktivkohlefilter im Wasserwerk Mühlberg – Vergabe
10.2 Werkhof – Dachsanierung KFZ-Werkstatt, Vergabe
10.3 Werkhof – Ersatzbeschaffung eines Mehrzwecktransporters, Vergabe
TOP 11: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (24.10.2023 – 27.11.2023)
TOP 12: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 13: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte