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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 28.07.2020

Beginn: 17.00 Uhr

Ort: Neckarhalle, Austraße 12, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Bebauungsplan “Neckar-Talaue, 7. Änderung” – Ergänzendes Verfahren, Satzungsbeschluss

Eine Discountmarktkette plant eine Filialverlagerung an den Standort des derzeitigen Parkplatzes an der Hochbrücke im Bebauungsplan Neckar-Talaue. Die Verkaufsfläche von derzeit 800 m² soll auf 1.210 m² erweitert werden. Um dies zu ermöglichen, muss der geltende Bebauungsplan geändert werden. Im Vorfeld gab es vor allem Diskussionen um die Verkehrsführung und damit einhergehend eventuell erhöhte Lärmbelästigungen der Anwohner. Deshalb wurden im Laufe des Verfahrens mehrere Gutachten beauftragt. Die Ergebnisse sind nun in den aktuellen Entwurf, der zur Beratung und Beschlussfassung für den Gemeinderat ansteht, eingearbeitet worden.
Der bestehende Knotenpunkt an der L 415 wird in seiner Gestaltung angepasst und die Umfahrung zur Sägewerkstraße in das Verkehrskonzept integriert. Die Verkehrskonzeption wurde vom planenden Ingenieurbüro als funktionsfähig und praktikabel dargelegt. Um dies zu verifizieren hat die Stadtverwaltung das Büro Kölz, Stuttgart damit beauftragt, die Planung zu prüfen und eine gutachterliche Einschätzung der Situation zu erstellen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wurde am 18.12.2018 als Satzung beschlossen und am 12.01.2019 ortsüblich bekanntgemacht.
Gegen diesen Bebauungsplan wurde ein Normenkontrollantrag gestellt. Unter anderem wird aufgeführt, dass die durch das Plangebiet entstehenden zusätzlichen Verkehrslärmemissionen nicht sachgemäß untersucht wurden.
Der Bebauungsplan Neckar-Talaue 7. Änderung wurde in einer einstweiligen Verfügung nach § 47 Abs. 6 VwGO des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 05.06.2019 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag außer
Vollzug gesetzt.
Zwischenzeitlich wurde ein Gutachten zur Ermittlung der schalltechnischen Auswirkungen der zusätzlichen Verkehre auf Basis einer ergänzenden Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Die schalltechnischen Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die durch das Plangebiet hervorgerufenen Pegeländerungen in allen untersuchten Szenarien als geringfügig im Sinne der in Analogie herangezogenen 16. BImSchV
einzustufen sind.
Die Offenlage wurde wegen der Corona-Pandemie abgebrochen und ab dem 18.05.2020 wiederholt.


Bisheriger Verfahrensverlauf Ergänzendes Verfahren:
Entwurfsfeststellung: 18.02.2020
Trägerbeteiligung: 02.03.2020-03.04.2020
Abgebrochene Offenlage während der Corona-Pandemie: 02.03.2020-03.04.2020
Wiederholung der Offenlage: 18.05.2020-19.06.2020


Kosten und Finanzierung
Die wesentlichen Kosten des Bebauungsplanverfahrens, sowie der Gutachten und die Kosten der baulichen Realisierung des Einzelhandelsstandortes einschließlich der Erschließung werden vom Investor getragen.
Die zur Verwirklichung des Vorhabens notwendigen Grundstücke wurden vom Investor aufgekauft.

TOP 2: Parkraummanagement

2019 hat die Fraktion der Freien Wähler beantragt, das Parkraumkonzept für die Ober- und Talstadt zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der beabsichtigten Neuentwicklung des Brauereiareals verbunden mit der geplanten Neugestaltung des gesamten Talplatzumfeldes sowie durch entfallende Stellplätze aufgrund verschiedener Bauprojekte sowohl in der Oberstadt als auch in der Talstadt. Insbesondere die Kompensation von Parkflächen in den Bereichen „Wöhrd“, Wasserfallstraße und Hochbrücke gilt es zu untersuchen und geeignete Lösungsansätze aufzuzeigen.
Ferner sollte die Auslastung der Parkplätze mittels einer Funktionsanalyse hinsichtlich Nutzung, Dauer und Belegungssequenz aufgearbeitet werden.

Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden nun vom Büro Kölz im Gemeinderat vorgestellt und diskutiert.

Die Untersuchung hat 20.000 Euro gekostet.

TOP 3: Kindertagesstätten Bochingen/Boll – Standortentscheidung Modulbau

Der Bedarf an Kindergartenplätzen kann aktuell in Boll nicht gedeckt werden. In Bochingen kann der Bedarf im kommenden Kindergartenjahr durch eine Änderung der Betriebserlaubnis in der vorhandenen Kindertagesstätte sichergestellt werden.

Es soll nun zur Deckung des Bedarfs in Boll ein Übergangslösung durch die Erstellung eines Modulbaus auf einem Grundstück unweit des Kindergartens Boll realisiert werden. Da aber auch noch der Bebauungsplan geändert werden muss, ist eine Fertigstellung des Modulbaus erst zum Kindergartenjahr 2021/2022 realistisch.

Für das nun folgende Kindergartenjahr 2020/2021 will der Kirchengemeinderat Boll das evangelische Gemeindezentrum für 1 Jahr zur Verfügung stellen, mit der Erwartung, dass dann auch der Modulbau in Boll erstellt wird.

Die Kosten für den Modulbau betragen ca 200.000 Euro und wurden schon außerplanmäßig genehmigt. Hinzu kommen ca 10.000 Euro für die Änderung des Bebauungsplans.

TOP 4: Elternbeiträge in den Kindertagesstätten, Kindergartenjahr 20/21

Auf Empfehlung des Gemeindetags, des Städtetags, der Kirchenleitungen und der kirchlichen Fachverbände sollen die Elternbeiträge für das folgende Kindergartenjahr 2020/2021 um 1,9 % erhöht werden.

Je nach in Anspruch genommenem Betreuungsangebot und der Anzahl der Kinder in einer Familie sind die Beiträge gestaffelt.

So kostet ein Kindergartenplatz für ein Kind ab 3 Jahren aus einer Familie mit einem Kind in einer Regelgruppe mit einer Betreuungszeit von 30 Wochenstunden nun 130 Euro statt 128 Euro.

Ein Ganztagesbetreuungsplatz von 7.15 bis 16 Uhr im KiGA St. Raphael für ein Kind ab 3 Jahren aus einer Familie mit einem Kind und einer Betreuungszeit von 41 Wochenstunden kostet nun 223 Euro statt 219 Euro.

Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und in der Kinderkrippe sind teurer, weil nach der gesetzlichen Betriebserlaubnis je Kind unter drei Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kigaplatz unbesetzt bleiben muss.

Ein Platz für ein Kind ab 2 Jahren aus einer Familie mit einem Kind in einer altersgemischten Regelgruppe mit einer Betreuungszeit von 30 Wochenstunden kostet nun 195 Euro statt 192 Euro.

Ein Ganztagesbetreuungsplatz von 7.15 bis 16 Uhr im KiGA St. Raphael für ein Kind ab 2 Jahren aus einer Familie mit einem Kind und einer Betreuungszeit von 41 Wochenstunden kostet nun 334 Euro statt 328 Euro.

Für einen Krippenplatz für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren und aus einer Familie mit einem Kind sind mit einer Betreuungszeit von 7.00 bis 13 Uhr (30 Wochenstunden) statt 287 Euro nun 292 Euro aufzubringen.

Auf Antrag und Offenlegung der Einkünfte kann eine einkommensabhängige Ermäßigung gewährt werden.

TOP 5: Haushaltszwischenbericht

Nach der Maisteuerschätzung muss 2020 im Ergebnishaushalt mit geringeren Erträgen in Höhe von 844.000 Euro beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gerechnet werden. Die Schlüsselzuweisungen werden in Höhe der Oktobersteuerschätzung 2019 und somit analog der bisherigen Orientierungsdaten weiter ausbezahlt. Die Maisteuerschätzung geht hier von einem Rückgang um 690.000 Euro aus. Dieses Entgegenkommen des Landes soll jedoch nur eine Liquiditätshilfe sein, die 2021 wieder zurückzuzahlen ist.
Der derzeitige Stand der Gewerbesteuer beträgt 5.558.000 Euro, 3.442.000 Euro weniger als geplant. Dies ist auf die Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlungen zurückzuführen. Bund und Land haben ein Hilfsprogramm für die Gewerbesteuer-Mindereinnahmen in Höhe von 1,9 Mrd. Euro aufgelegt. Die Verteilung der Mittel obliegt dem Land. In welcher Höhe wir hiervon profitieren ist noch nicht endgültig geklärt.
Bei der Volkshochschule muss aufgrund des coronabedingten Ausfalls von Kursen mit geringeren Gebühren in Höhe von rund 250.000 Euro gerechnet werden. In der Gesamtsumme verschlechtert sich der Ergebnishaushalt bei den Erträgen um 4.475.000 Euro.
Auf der Aufwandseite werden bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Kosten eingespart und nicht alle Maßnahmen, die in 2020 geplant sind, umgesetzt. Insgesamt sind dies 520.000 Euro weniger.
Durch das geringere Gewerbesteueraufkommen müssen 344.000 Euro weniger an Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. Aufgrund der Gebühreneinnahmen der Vorjahre für das Auffüllen der Rekultivierungsfläche Bochingen fallen 2020 400.000 Euro mehr an Steuern an. Bei den übrigen Aufwendungen zeichnen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen Veränderungen ab.
Durch die weitere Budgetreduzierung in Höhe von 5% können Einsparungen von rund 150.000 Euro erzielt werden.
Die Aufwandseite läge damit um 614.000 Euro unter der Plansumme.
Insgesamt würde sich der Ergebnishaushalt um 3.861.000 Euro verschlechtern.
Nach Angaben des Hochbauamtes werden sämtliche geplante Maßnahmen 2020 umgesetzt. Einsparungen gibt es insbesondere durch die Nichtausführung des Kindergartenanbaus „Sankt Martin“. Im Tiefbauprogramm fallen durch Verschiebung ins nächste Jahr 1.050.000 Euro weniger Kosten an. Insgesamt somit voraussichtlich 2.138.000 Euro weniger.
Die Aufwendungen des Grundstücksverkehrs werden sich um 557.000 Euro verringern, insbesondere durch die Verschiebung des Grunderwerbs für das neue Baugebiet in Hochmössingen ins nächste Jahr.
Bei den Grundstückserlösen können höhere Erträge von voraussichtlich 1.024.000 Euro erreicht werden. Dies ist zum einen auf den Verkauf von mehr Baugrundstücken als geplant in den Baugebieten „Aspen“ und „Breite II“ und zum anderen auf die nicht geplanten Grundstücksverkäufe im Baugebiet „Im Gehrn“ zurückzuführen.
Die Investitionszuwendungen reduzieren sich um 629.000 Euro (Förderung Kindergartenanbau „Sankt Martin“).
Im Finanzhaushalt 2020 werden aus heutiger Sicht somit rund 3.122.000 Euro weniger an Finanzierungsmittel benötigt als geplant. Somit ist die Kreditaufnahme 2020 nicht in voller Höhe (8,6 Mio. Euro) erforderlich; sie beläuft sich voraussichtlich auf 5.498.400 Euro. Nicht gedeckt ist das erhebliche Defizit im Ergebnishaushalt in Höhe von 4.967.300 Euro.
Die voraussichtlichen Verbindlichkeiten aus Krediten betragen zum 31.12.2019:
Stadt allgemein 486.700 Euro
Wasserwerk 5.769.000 Euro
Die aktuelle Finanzsituation ist kritisch. Sollte keine wesentliche Verbesserung eintreten, muss der Haushalt 2021 auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden.
Im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen werden wir über die weitere Entwicklung zum laufenden Haushalt informieren.

TOP 6: Bekanntgabe von Beschlüssen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden (30. Juni – Juli 2020)

Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen zu folgenden Themen beraten und Beschlüsse gefasst:
Personalangelegenheiten

  1. Beförderung einer Mitarbeiterin.
  2. Besetzung einer Beamtenstelle für die stellvertretende Leitung im Amt für öffentliche Ordnung.

TOP 7: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte




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