Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Notstromkonzept, Umsetzungsplanung
In seiner Sitzung vom 29.11.2022 hat der Gemeinderat die Planung der Notstromkonzeption beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Auf
Grund der Komplexität des Themas wurde ein Planungsbüro für Elektrotechnik, die
P.I.C. GmbH aus Villingen-Schwenningen mit der Ausführungsplanung beauftragt. Als
einer der wichtigsten Schritte wurde in den Gebäuden, die laut Beschluss vom
29.11.2022 mit Notstrom versorgt werden sollen, eine Bestandsaufnahme durchgeführt und Empfehlungen für die Umsetzung sowie eine Kostenschätzung erarbeitet.
Gezeigt hat sich dabei, dass eine Berechnung der Aggregatsgrößen nur auf Grund
der bekannten Energieverbräuche aus dem Energiemanagement, den tatsächlichen
Strombedarf in einer Krisensituation nur bedingt widerspiegeln. Grund hierfür sind u.
a. Gleichzeitigkeitsfaktoren und die im Krisenfall abweichende Nutzung vom Regelbetrieb.
Die erarbeiteten Aggregatsgrößen weichen deshalb von den Schätzungen der Verwaltung teilweise deutlich ab.
Darüber hinaus zeigte sich, dass auf Grund der vorhandenen Infrastruktur teilweise
zunächst Ertüchtigungen an den vorhandenen Hauptverteilungen vorgenommen werden müssen.
Dadurch und auf Grund gestiegener Beschaffungskosten, ist mit höheren Kosten der
Umsetzung zu rechnen, weshalb eine Umsetzung in Abschnitten notwendig ist.
Zur Umsetzungsplanung:
- Die Umsetzung wird in Abschnitte unterteilt:
1. Abschnitt:
Schaffung der baulichen Voraussetzungen an allen, mit Notstrom zu
versorgenden Gebäuden außer den o. g. Ausnahmen;
Beschaffung der Aggregate für die Feuerwehrgerätehäuser Beffendorf,
Bochingen, Hochmössingen und Boll, sowie des Aggregats für das Rathaus
2. Abschnitt:
Beschaffung der Aggregate für die Halle Boll, die Halle Beffendorf, die
Hallen G1-G4 sowie die Neckarhalle - Die Aggregate werden jeweils gemeinsam ausgeschrieben und beschafft, ein
Wartungsvertrag wird mit ausgeschrieben. - Ein Vollbetrieb ist nicht bei allen Gebäuden möglich und sinnvoll. Lediglich die
Notstromversorgung der Neckarhalle wird so dimensioniert, dass die Küche
nutzbar ist. Für die restlichen Hallen wird im Krisenfall die Versorgung über
eine externe Belieferung sichergestellt. - Das Aggregat für die Neckarhalle wird als feststehendes Aggregat auf der Gebäuderückseite realisiert. Die restlichen Aggregate werden als transportable
Geräte ausgeführt. - Das Feuerwehrgerätehaus Aistaig wird auf Grund der Planungen zum Neubau
und der am jetzigen Standort für die Umsetzung notwendigen zusätzlichen Arbeiten nicht mit einem Notstromaggregat versorgt. - Die Festhalle Hochmössingen ist nicht als Notunterkunft in der Krisenplanung
der Stadt Oberndorf vorgesehen. Sie wurde im Rahmen der Rahmenempfehlung Notfalltreffpunkte des Landes als Notfalltreffpunkt ergänzend zur Krisenplanung aufgenommen. Die dafür beim Land beantragte Musterausstattung wurde noch nicht geliefert. Auf Grund der umfangreichen notwendigen Arbeiten an der Stromverteilung wird die Festhalle Hochmössingen zunächst nicht
mit einem Einspeisepunkt versehen. Dies wird in die mittelfristige Planung aufgenommen. Die Halle wird trotzdem zum Notfalltreffpunkt sobald die vom
Land dafür vorgesehene Musterausstattung geliefert wird.
TOP 2: Verkaufsoffene Sonntage 2024
Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen maximal drei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr festgesetzt werden. Die Gemeinden bestimmen diese Tage in eigener Zuständigkeit. Vom Handels- und Gewerbeverein wurden die Sonntage 5. Mai und 13. Oktober 2024 als verkaufsoffene Sonntage beantragt.
TOP 3: Vorbereitung der Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024
Am 09.06.2024 finden die Europawahl und in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen – in Oberndorf a. N. Kreistagswahl, Gemeinderatswahl und in den Stadtteilen
die Ortschaftsratswahlen – statt
1.Wahl des Gemeindewahlausschusses
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung und die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahlen (Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen). Bei der
Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt
bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit (§ 11 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz
KomWG))
1) Als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden folgende Personen gewählt:
Vorsitzender: Oliver Hauer
Stv. Vorsitzende: Manuela Schumann
Zweiter stv. Vorsitzender: Peter Sickinger
Beisitzer: Wolfgang Maier, Gerhard Melber, Rolf Lübke
Stv. Beisitzer: Annette Elben, Johannes Moch, Verena Jaburg
Öffentliche Bekanntmachung und Einreichung von Wahlvorschlägen
Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen
am 01.02.2024 auf der städtischen Homepage wurde das Wahlvorschlagsverfahren
eröffnet. Die festgesetzte Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen begann am
02.02.2024 und endet am Donnerstag, 28.03.2024, 18.00 Uhr.
Bildung der Wahlbezirke und Berufung der Mitglieder der Wahlvorstände
Der Bürgermeister bestimmt, welche Wahlbezirke zu bilden sind (§ 4 KomWG).
Es werden wie bisher 12 Urnenwahlbezirke gebildet. Gegenüber früheren Wahlen hat
die Anzahl der Briefwähler stark zugenommen und bei der Kommunalwahl wird mit
einer deutlich höheren Wahlbeteiligung als bei der Bürgermeisterwahl 2023 gerechnet. Daher werden für die Kommunalwahl erstmals 3 Briefwahlvorstände gebildet,
die für die Zulassung der Wahlbriefe und die Ermittlung des Briefwahlergebnisses der
Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahlen in ihren jeweiligen Bezirken zuständig
sind. Bei den Ortschaftsratswahlen entscheiden die Briefwahlvorstände über die Zulassung der Wahlbriefe.
Die Ermittlungen der Briefwahlergebnisse erfolgt bei den Wahlvorständen der jeweiligen Stadtteile (§ 14 II KomWG).
Briefwahlbezirk I umfasst das Gebiet der Kernstadt. Briefwahlbezirk II umfasst die
Stadtteile Altoberndorf, Bochingen und Boll sowie Briefwahlbezirk III die Stadtteile
Aistaig, Beffendorf und Hochmössingen.
Die Mitglieder der Wahlvorstände sowie die Hilfskräfte für alle Wahlorgane werden
vom Bürgermeister aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten berufen
(§§ 14 KomWG, 51c KomWO, §§ 4, 5 EuWG und §§ 8, 9 BWG).
Druck und Versand der Stimmzettel
Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen sind den Wahlberechtigten auch für die persönliche Stimmabgabe im Wahlraum spätestens am Tag
vor der Wahl zuzustellen (§ 18 Abs. 3 S. 1 KomWG).
Der Stimmzetteldruck inklusive Einkuvertierung und Versand wird an einen Dienstleister vergeben.
Vorgehensweise bei der Auszählung
Am Sonntag, 09.06.2024, ist ab 18.00 Uhr zunächst das Ergebnis der Europawahl zu
ermitteln. Dies erfolgt in den jeweiligen Wahlräumen.
Im Anschluss werden die Wahlvorstände in der Kernstadt und in den Stadtteilen, deren Wahlräume sich nicht in den Rathäusern befinden, in die jeweiligen Rathäuser
umziehen. Hier erfolgt per EDV die Auszählung der Kommunalwahlen. In Abstimmung mit dem Landratsamt Rottweil ist – wie bei früheren Wahlen – folgende Reihenfolge vorgesehen: Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsräte. Geplant ist, die erste
Wahl (Kreistag) noch am Sonntagabend zu erfassen. Die Ermittlung der Ergebnisse
wird am Montag ab 8.00 Uhr wiederum in allen Rathäusern fortgesetzt. Erforderlichenfalls entscheidet der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses über die Änderung der Reihenfolge der Ermittlung der Kommunalwahlergebnisse (§ 51 Abs. 3
KomWG).
Die Rathäuser bleiben am Montag, 10.06. und Dienstag, 11.06.2024 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse ist öffentlich.
TOP 4: Rechenschaftsbericht der Stadt Oberndorf a. N. 2020
Nach § 95 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist der
Jahresabschluss der Gemeinde durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Durch den Rechenschaftsbericht soll die Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche Lage
der Gemeinde dargestellt werden. Der Gemeinderat erhält die Erläuterungen zum Haushaltsjahr 2020.
Die Stadt Oberndorf a. N. schließt das Haushaltsjahr 2020 mit einem Gesamtergebnis von rund 4 Mio. Euro ab. Gegenüber der Planung von rund -1,8 Mio. Euro stellt dies eine Verbesserung von rund 5,8 Mio. Euro dar. Die 4 Mio. Euro werden der Rücklage zugeführt.
Investitionstätigkeit
Die Investitionseinzahlungen sind mit rund 8,5 Mio. Euro etwa doppelt so hoch
wie geplant eingegangen. Insbesondere bei den Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen sind Verbesserungen von rund 3,6 Mio. Euro zu verzeichnen, da im
Jahr 2020 die Baugebiete Breite II und Im Gehrn Süd verrechnet wurden. Daneben gab es Verbesserungen bei den Grundstücksverkäufen.
Die Investitionsauszahlungen sind in Summe nahezu planmäßig angefallen. Größere Planabweichungen sind beim Grunderwerb zu verzeichnen (Mehrauszahlungen von rund 2,8 Mio. Euro) sowie bei den Auszahlungen für Baumaßnahamen(Minderauszahlungen von rund 3 Mio. Euro). Die Mehrauszahlungen beim Grunderwerb sind ebenfalls auf die Verrechnung der beiden Baugebiete zurückzuführen.
Baumaßnahmen wurden im Wesentlichen in folgenden Bereichen getätigt:
- Grundschule Lindenhof Ganztagesbetreuung und WC-Sanierung
- Turnhalle Gymnasium
- Generalsanierung Gymnasium
- Brauereiareal
- Turnhalle Hochmössingen
- Umbau Lindenstraße 13
- Grundschule Bochingen Generalsanierung
- Erschließung Baugebiet Gehrn Bochingen
- Sanierung August-Barack-Straße
- Sanierung Irslenbachbrücke
- Sanierung/Vollausbau Auf dem Stein
- Erschließung Vogelloch Bochingen
- Erschließung Breite II Beffendorf
TOP 5: Beteiligungsbericht der Stadt Oberndorf a. N. 2020
Nach § 105 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und der Einwohner einen Bericht über die
Unternehmen in einer Rechtform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder
mittelbar mit mehr als 50% beteiligt ist, zu erstellen.
A: Beteiligungen mit mehr als 25 vom Hundert:
- Oberndorfer Wohnungsbau GmbH
B: Beteiligungen mit 25 vom Hundert und weniger: - SRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH
- Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Schwarzwald-Baar-Heuberg mbH - Zweckverband 4IT (ehemals KIRU)
- Schwarzwald Musikfestival gGmbH
Darunter sind geringfügige Beteiligungen (Ausleihungen): - Volksbank Schwarzwald-Donau-Neckar eG
Anlage 1 - Volksbank Rottweil eG
Anlage 2 - Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG
Anlage 3 - LOCALgenie eG
Anlage 4
C: Mittelbare Beteiligung über den Eigenbetrieb Wasserwerk
Oberndorf a. N.: - badenova AG & Co. KG
TOP 6: Rathaus Oberndorf – Neugestaltung Sitzungssaal – Aufhebung Sperrvermerk
Der Sitzungssaal ist mittlerweile 50 Jahre alt und damit sowohl was die Ausstattung
als auch die Technik anbelangt dringend sanierungsbedürftig.
Folgende Themen sind im Zuge einer Neugestaltung zu beachten:
- Form der Nutzung: als reiner Sitzungssaal oder als multifunktioneller Raum,
der auch für andere Veranstaltungen genutzt werden könnte - Anforderungen an die Technik: das Leitungsnetz ist nicht mehr ausreichend
für die aktuelle Technikausstattung, weshalb es in letzter Zeit vermehrt zu
Störungen kommt - Bauphysik (Akustik, Raumklima): die Anforderungen der Raumakustik hängen stark von der jeweiligen Nutzung ab.
- Heizung: muss an die Fernwärme angepasst werden
- Belichtung, Beleuchtung: auch die künstliche Beleuchtung hängt von der jeweiligen Nutzung ab. Außerdem wirft sich die Frage auf, ob man evtl. durch
das Öffnen der Decken den Saal auch mit Tageslicht beleuchten kann. - Denkmalschutz bei Eingriff in die Substanz
- Brandschutz, Rettungswegkonzept: muss geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Aufgrund der komplexen Vielfalt der Themen müssen Fachplaner eingeschaltet werden:
Innenarchitekt für die Konzeption, Bauphysiker für die Raumakustik, Elektroplaner
mit der Schnittstelle EDV
Die im Haushalt eingestellten Kosten in Höhe von 40.000 Euro Kosten sind bis zur Entwurfsplanung vorgesehen. Der Gemeinderat soll nun den Sperrvermerk im Haushalt aufheben ,damit ein Innenarchitekt beauftragt werden kann. Dieser soll zwei Vorentwürfe verfassen, einmal für einen reinen Sitzungssaal, einmal für eine multifunktionale Nutzung.
TOP 7: Vergaben
TOP 8: Bekanntgabe zum Antrag der CDU-Fraktion zur Grundsteuer
Laut Rückmeldung durch das Finanzamt Rottweil werden derzeit die Schätzbescheide
für die Grundsteuer B erstellt. Diese sollen bis Ende März 2024 versendet werden.
Für die Grundsteuer A wurden noch keine Erinnerungsschreiben erstellt. Diese werden voraussichtlich erst im 2. Quartal 2024 versendet.
Bei der Stadt sind von rund 8.000 Messbescheiden insgesamt rund 5.700 eingegangen. Das bedeutet, dass noch knapp ein Drittel der Bescheide (rund 2.300) ausstehen.
Das Steueramt hat alle vorliegenden Grundsteuermessbescheide, welche vom Finanzamt weitergeleitet wurden, systemseitig erfasst.
Aufgrund dieses fehlenden Datenbestandes kann die Verwaltung derzeit keine belastbare Vergleichsberechnung für einen aufkommensneutralen Hebesatz durchführen.
Diese kann erst aufgestellt werden, wenn ein Großteil der Grundsteuermessbescheide vorliegt.
Eine Vergleichsberechnung kann dem Gemeinderat voraussichtlich erst nach der
Sommerpause im September vorgelegt werden.
Der Hebesatz und auch das Gesamtaufkommen der Grundsteuer sollen im Vorfeld
der Haushaltsplanberatungen für 2025 im Gemeinderat diskutiert und festgelegt werden. Für die Entscheidung ist insbesondere auch ausschlaggebend, wie sich die
Haushaltslage 2024 entwickelt, wie die Prognosen für 2025 aussehen und welche
Maßnahmen in den Haushaltsplan 2025 aufgenommen werden sollen.
TOP 9: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (23.01.2024 – 26.02.2024)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.01.2024 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
Rückkauf von zwei Bauplätzen im Gewerbegebiet „Brandäcker II“,
Hochmössingen.
Besetzung einer Stelle im Bereich der Bauverwaltung.
Beförderung eines/r Mitarbeiters/in.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.02.2024 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2024 der Oberndorfer Wohnungsbau GmbH.
Verlängerung eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses.
Besetzung von zwei Teilzeitstellen im Integrationsmanagement.
TOP 10: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 11: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte