Beginn: 17.00 Uhr
Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Bericht der Geschäftsleitung der SRH Krankenhaus Oberndorf a.N. GmbH
Die Geschäftsleitung des SRH Krankenhauses Oberndorf a. N. berichtet den Gemeinderäten über die aktuelle Lage und das vergangene Geschäftsjahr. Zur Sprache kommt sicherlich auch der Umgang mit der Corona- Pandemie und deren Auswirkungen auf das Krankenhaus.
TOP 2: LEADER Förderperiode 2023-2029
Seit 1991 unterstützt die Europäische Union mit LEADER („Liaison entre actions de
développement de l’ économie rurale“, übersetzt: Verbindung von Aktionen zur
Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) modellhafte Projekte im ländlichen Raum. Ziel
ist, die vorwiegend ländlich geprägten Regionen sozial, kulturell und wirtschaftlich zu
stärken. LEADER zeichnet sich durch den Bottom-Up-Ansatz aus. Das bedeutet,
dass ausschließlich die örtliche LEADER Aktionsgruppe über die zu fördernden
Projekte entscheidet.
In der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 gibt es in Baden-Württemberg 18
LEADER-Regionen, die sich in einem vorgeschalteten landesweiten Wettbewerb mit
den ausgearbeiteten Regionalen Entwicklungskonzepten durchgesetzt haben. Die
LEADER Region Oberer Neckar, mit vier Kommunen aus dem Landkreis
Freudenstadt und 11 Kommunen aus dem Landkreis Rottweil, wurde am 7. Januar
2015 zum ersten Mal als Aktionsgebiet ausgewählt. Bis dato konnten in der LEADER
Region Oberer Neckar 3,225 Mio. EUR an EU-Mitteln sowie zusätzliche Landesmittel
in Höhe von circa einer Million EUR gebunden werden.
Der Stadt Oberndorf a. N. wurden bislang zwei Projekte bewilligt. Die Platzgestaltung
des Bürgerhaus Krone in Bochingen in Höhe von 93.600 EUR (Fördersatz 60 %) und
das aktuell laufende Projekt „Öffentliches Wohnzimmer“ in der Lindenstraße 13 in
Höhe von 223.920 EUR (Fördersatz 60 %).
Darüber hinaus wurden vier private Vorhaben gefördert. In der regulären
Förderperiode wurde die Anschaffung einer Mostpresse in Boll mit 55 %
bezuschusst. Die anderen drei Projekte erhielten im Rahmen des Regionalbudgets
einen Zuschuss in Höhe von jeweils 80 %. Dabei handelt es sich um die Projekte
„Kauf im Ort – Fahr nicht fort!“, die Stromversorgung der Wanderhütte Bochingen
und die Professionalisierung des Kulturforums. Insgesamt erhielten diese vier
Vorhaben eine Bewilligung in Höhe von 107.421,52 EUR.
In Summe ergeben sich somit für das Stadtgebiet Oberndorf seit 2015 Bewilligungen
im Rahmen des LEADER-Programms von rund 425.000 EUR. Darüber hinaus
profitierte die Stadt Oberndorf a. N. jährlich vom Regionalmanagement und weiteren
Förderungen von Streuobstprojekten oder Kulturveranstaltungen.
Die LEADER Region Oberer Neckar strebt die Bewerbung für eine weitere Förderperiode an und steht mit
diesem Bestreben in Konkurrenz zu anderen ländlich geprägten Regionen in Baden Württemberg. Die Anwendung des Regionalbudgets für Kleinprojekte ist auf Grundlage eines Regionalen Entwicklungskonzepts auch in abgegrenzten Gebieten möglich, die nicht als LEADER Kulisse ausgewählt werden.
Für die neue Förderperiode soll die Förderkulisse etwas angepasst werden. Unter
anderem wird die Kulisse im Zollernalbkreis mit den Städten Geislingen und Rosenfeld sowie den Gemeinden Zimmern u. d. Burg, Dautmergen und Dormettingen erweitert.
Nun sollen die bisher beteiligten Kommunen, so auch die Stadt Oberndorf beraten, ob sie sich dieser Bewerbung für die neue Förderperiode anschließen und auch die dafür benötigten finanziellen Mittel bereit stellen.
Für die Stadt Oberndorf würden folgende Kosten anfallen:
Für die Erarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) und die personelle
Begleitung durch die LEADER Geschäftsstelle in den Jahren 2021 und 2022 ist ein
finanzielles Engagement der beteiligten Landkreise und Kommunen erforderlich
sowie im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die jährlichen Folgekosten für die
Mitfinanzierung der LEADER Geschäftsstelle (Höhe abhängig von Förderkonditionen
und der endgültigen Förderkulisse). Beim Kostenverteilschlüssel, sowohl für die
Erstellung des REK als auch für die jährlichen Kosten zur Mitfinanzierung der
LEADER Geschäftsstelle, ist der gleiche Ansatz wie in der laufenden Förderperiode
vorgesehen:
- Die Kostenverteilung erfolgt nach Anteilen der Einwohner und der
Gemarkungsfläche an der Gebietskulisse. - Der jeweilige Landkreis trägt 10% der Kosten.
- Die restlichen Kosten werden gemäß gewichtetem Faktor (Einwohner und
Fläche) auf die einzelnen Kommunen verteilt.
Ausgehend von den aktuell gültigen Konditionen liegt der finanzielle Anteil der Stadt
Oberndorf a. N. bei einmalig 7.449,05 EUR in den Jahren 2021 und 2022 und der
jährliche Beitrag ab dem Jahr 2023 bei 5.429,53 EUR. Somit entstehen bis 2029
Kosten in Höhe von 45.455,74 EUR. Diese Kosten könnten sich in Abhängigkeit der
teilnehmenden Gemeinden und den angestrebten Förderungen noch geringfügig ändern.
TOP 3: Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung stellt so etwas wie eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat dar. Rechtliche Grundlage dafür ist die Gemeindeordnung (GemO). Nun soll die Hauptsatzung der Stadt Oberndorf an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.
Es geht es insbesondere um die Einführung des neuen § 37a GemO (Durchführung von Sitzungen in
Form von Videokonferenzen). Dieses Verfahren darf bei Gegenständen einfacher Art gewählt werden oder wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen (z.B. bei Naturkatastrophen oder aus Gründen des Seuchenschutzes) nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Gemäß § 37a Abs. 3 GemO bedarf es ab
01.01.2021 einer Hauptsatzungsregelung für die Anwendung dieser neuen Bestimmung.
Im Zuge dieser Hauptsatzungsänderung soll auch die Gültigkeit der Regelungen zur
Ortschaftsverfassung um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Im Übrigen werden Anpassungen an die aktuelle Gesetzgebung und weitere kleinere
Änderungen vorgenommen.
Der Verwaltungsausschuss hat auf Grundlage der Beratungsvorlage 130/2021 in der
Sitzung vom 12.10.2021 den Empfehlungsbeschluss gefasst, nur die hier dargestellten Änderungen der Hauptsatzung zu beschließen. Die ursprünglich vorgesehene Änderung der Zuständigkeiten bei Personalangelegenheiten wird nicht mehr eingebracht. Die Erhöhung der Wertgrenzen bei der Entscheidung der Ortschaftsräte über die Veräußerung von Wohnbaugrundstücken wird in dieser Änderung der Hauptsatzung nicht mit aufgenommen und auf einen späteren
Zeitpunkt zurückgestellt.
TOP 4: Bekanntgabe von Beschlüssen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden (28. September 2021 – 13. Oktober 2021)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28. September 2021 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
Grundstücksangelegenheiten:
Notarielles Kaufangebot zum Erwerb eines Grundstücks in Hochmössingen,
Erwerb eines Gebäudes in der Wasserfallstraße.
Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung vom 12. Oktober
2021 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
Grundstücksangelegenheiten:
Verkauf von zwei Bauplätzen im Gebiet „Im Gehrn Süd“, Bochingen.
TOP 5: Bekanntgabe, insbesondere
5.1 Allgemeine Finanzprüfung 2015 bis 2017
Auch die öffentlichen Verwaltungen der Städte und Gemeinden werden geprüft, ob sie mit ihrem Geld ordnungsgemäß gewirtschaftet haben.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Karlsruhe (GPA) hat in der Zeit vom 16.03.2021 bis
11.05.2021 eine Allgemeine Finanzprüfung der Haushaltsjahre 2015 bis 2017, einschließlich der Eigenbetriebe Wasserwerk und Freibad durchgeführt.
Der Prüfungsbericht der GPA vom 12.10.2021 umfasst auf 35 Seiten insgesamt 45
Prüfungsbemerkungen. Darunter sind 22, zu denen die Verwaltung innerhalb von 6
Monaten Stellung zu nehmen hat.
Nach § 114 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten. Jedem Gemeinderat ist auf Verlangen
Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren. Den Fraktionen des Gemeinderats liegt
der vollständige Prüfungsbericht vor.
Kosten und Finanzierung
Kosten der Prüfung: ca. 35.000 Euro.
TOP 6: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte
TOP 7: Bürgerfragestunde
Hier können Bürger*innen Fragen an den Bürgermeister und die Verwaltung stellen oder ihre Anliegen vortragen.