Beginn: 18 Uhr
Ort: Klosterkirche Oberndorf a. N.
TOP 1: Auftragsvergaben, insbesondere
1.1. Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 10
Für die Feuerwehrabteilung Bochingen soll ein neues Löschfahrzeug (LF10) beschafft werden. Das alte Fahrzeug der Fa. Iveco aus dem Jahr 1980 soll ersetzt werden.
Nach einer europaweiten und interkommunalen Ausschreibung mit den Kommunen Eschbronn und Dornhan sollen nun folgende Aufträge vom Gemeinderat vergeben werden:
- Die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Umkirch, erhält den Auftrag für die Lieferung des Fahrgestelles (Los 1) zum Gesamtpreis von 77.338,10 Euro (brutto).
- Die Fa. Albert Ziegler GmbH, Giengen, erhält den Auftrag für die Lieferung des Fahrzeugaufbaus (Los 2) zum Angebotspreis von 206.548,20 Euro (brutto) inkl. verschiedener Zusatzleistungen.
- Die Fa. Bittiger GmbH, Kehl, erhält den Auftrag für die feuerwehrtechnische Beladung (Los 3) zum Gesamtpreis von 44.758,28 Euro (brutto) inkl. verschie-dener Zusatzleistungen.
Die Kosten des neuen Löschfahrzeugs (LF) 10 belaufen sich entsprechend dem Beschlussvorschlag auf 328.644,58 Euro (brutto). Unter Berücksichtigung der darüber hinaus anfallenden Kosten (Atemschutzgeräte, Beklebung und Schlauchmaterial), wird mit Gesamtkosten von max. 340.000 Euro (brutto) gerechnet. Aus Kostengründen werden die Atemschutzgeräte über eine kreisweite Sammelbeschaffung bezogen. Die Schläuche werden ebenfalls in einer Sammelbeschaffung zwischen der Gemeinde Eschbronn sowie den Städten Dornhan und Oberndorf a.N. bezogen.
Im Haushalt 2020 sind für die Ersatzbeschaffung Mittel von insgesamt 130.000 Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 220.000 Euro eingeplant.
Den zu erwartenden Gesamtkosten stehen Zuschüsse im Rahmen des Ausgleichsstocks von geplanten 103.000 Euro und der Verwaltungsvorschrift Z-Feu von geplanten 92.000 Euro gegenüber. Von der Stadt sind demnach noch Eigenmittel in Höhe von 145.000 Euro zu finanzieren.
Das Fahrzeug wird voraussichtlich im November 2021 geliefert.
1.2 Turn- und Festhalle Hochmössingen, Pfosten-Riegel- Fassade
An der Turnhalle Hochmössingen muss die Pfosten-Riegel- Fassade erneuert und ein zusätzlich erforderlicher Notausgang geschaffen werden. Nach der Ausschreibung sollen nun vom Gemeinderat folgende Gewerke und Firmen beauftragt werden:
- Die Firma Fensterbau Musa GmbH, Rottweil, erhält den Zuschlag für das Gewerk „Fensterbauarbeiten“ zum Angebotspreis von 95.179,06 Euro.
- Die Firma Uwe Digeser, Bochingen, erhält den Zuschlag für das Gewerk „Heizungsinstallationsarbeiten“ zum Angebotspreis von 18.691,18 Euro.
Kosten: 113.870,24 Euro (vorliegende Angebote)
Finanzierung: 100.000,00 Euro planmäßig HH 2020
40.000,00 Euro Übertragung HH 2019
1.3 Straßenunterhaltungsarbeiten 2020
Jährlich sind im Tiefbauprogramm der Stadt allgemeine Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten von Straßenoberflächen vorgesehen.
Vorgesehene Instandsetzungsabschnitte:
Beffendorf
Teilbereich von Gehweg in der Bösinger Straße
Instandsetzung der Oberfläche
Hochmössingen
Teilbereich im Aistaiger Weg
Instandsetzung der Oberfläche
Boll
Teilbereich von Schlattweg
Instandsetzung der Oberfläche
Bochingen
Teilbereich von Gehweg in der Balinger Straße
Instandsetzung der Oberfläche
Altoberndorf
Teilbereich im Scheibenbühl
Instandsetzung der Oberfläche
Aistaig
Angleichen bzw. Austausch von Schachtabdeckungen
Nach einer Ausschreibung soll nun die Firma Gebr. Bantle GmbH & Co. KG, Bösingen zum Bruttoangebotspreis von 108.420,09 Euro beauftragt werden.
Die Arbeiten sollen bis Ende Oktober 2020 fertig gestellt sein.
TOP 2: Baugebiet “Im Gehrn Süd”, Bochingen – Bauplatzpreise 1. Bauabschnitt
Der Gemeinderat legt auf der Grundlage einer vorliegenden Kalkulation der Erschließungskosten die Bauplatzpreise im neuen Baugebiet “Im Gehrn Süd” in Bochingen fest.
TOP 3: Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Der Gemeinderat legt in einer Geschäftsordnung, der als Rechtsgrundlage die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zugrunde liegt, Regeln und Handlungsweisen für seine Arbeit fest.
Die Neufassung der Geschäftsordnung berücksichtigt die Änderungen der Gemeindeordnung vom 14.10.2015, die Änderung der städt. Hauptsatzung 2016 mit der Schaffung der Stelle eines Beigeordneten sowie die Einführung des Ratsinformationssystems. Im Übrigen wurden auch Klarstellungen und Konkretisierungen vorgenommen, um Diskussionen über die Auslegung und Umsetzung zu vermeiden.
Eine solche Geschäftsordnung regelt z.B. Rechte und Pflichten der Stadträte und der zur Beratung zugezogenen Einwohner und Sachverständigen. Hier sind Themen wie Verschwiegenheit, Befangenheit, Akteneinsichtsrecht geregelt. Weiter geht es um Ablauf und Form der Sitzungen. Wichtige Themen sind hier die Beschlussfähigkeit und Wahlen.
TOP 4: Bekanntgaben, insbesondere
4.1 Aktuelle Informationen zur Entwicklung des Haushalts 2020
Die Coronakrise wirkt sich massiv auf die kommunalen Haushalte aus. Die Mai-Steuerschätzung geht für die baden-württembergischen Städte allein im laufenden Jahr von Steuermindereinnahmen von rund 2,4 Mrd. Euro aus. Hinzu kommt ein kommunaler Ausfall im Kommunalen Finanzausgleich, der in BaWü für 2020 mit ungefähr 1,1 Mrd. Euro erwartet wird, weil auch der Bund weniger Geld einnimmt.
In der Summe stehen den Kommunen damit rund 3,5 Mrd Euro weniger an Steuermitteln zur Verfügung als noch im Oktober 2019 prognostiziert.
Hinzu kommen andere kommunalen Einnahmeausfälle , wie z.B. Gebühren von Einrichtungen, wie Freibädern, VHS etc.. Dagegen stehen Mehrkosten durch die Bewältigung der Coronamassnahmen.
Nahezu alle Kommunen werden in eine finanzielle Schieflage geraten. Die Stadt Oberndorf hat schon eine Haushaltssperre erlassen. Nur noch begonnene Projekte werden weitergeführt. Freiwillige Leistungen werden zurückgefahren. Die Haushaltsansätze sollen gekürzt werden.
Was die aktuellen Zahlen der Mai-Steuerschätzung für Oberndorf darüber hinaus bedeuten, wird aufgearbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt.
4.2 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse (5. Mai 2020)
Der Gemeinderat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung zu folgenden Themen beraten und Beschlüsse gefasst:
Grundstücksangelegenheiten
Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet „Breite II“ in Beffendorf.
Sonstiges
Erlass von Abwassergebühren für nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitetes Wasser.
TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte