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Aktuell / Gemeinderat

Gemeinderat Di 25.07.17

Beginn: 17.00 Uhr  im Rathaus, Sitzungssaal

TOP 1: Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen- Vermögensbewertung

Im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen wurde das Vermögen der Stadt Oberndorf von der Firma iib- Institut Innovatives Bauen Dr. Hettenbach GmbH bewertet. Die Stadt Oberndorf hat ein Gesamtvermögen in Höhe von 93 mio Euro. Das teilt sich auf in ein immobiles Vermögen (Häuser und Grundstücke, bauliche Anlagen) im Wert von 66.378.270 Euro (Stand 31.12.2015). Die Friedhöfe sind 1.469.423 Euro wert. Das Vermögen der Abwasserbeseitigung beläuft sich auf 23.368.387 Euro und das bewegliche Vermögen (Fahrzeuge, Ausstattungsgegenstände, Maschine etc.) beträgt 1.700.022 Euro. Die Bewertung des Vermögens durch die beauftragte Firma kostete 64.000 Euro.

TOP 2: ASP Talstadt – Durchführung Wettbewerb „Talplatz“

 Für die Neugestaltung des Talplatzumfeldes soll ein sogenannter städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. In einem solchen Wettbewerb werden Planungsbüros aufgerufen, Ideen zur Neugestaltung des Talplatzes einzureichen. In dieser Sitzung des Gemeinderates soll nun ein Planungsbüro ausgewählt werden, das diesen Wettbewerb durchführen soll. In der Sitzung werden sich zwei Planungsbüros, die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH und die Stadtentwicklung gmbH (STEG) vorstellen. Es wird mit Kosten für die Durchführung dieses Wettbewerbes in Höhe von 150.000 Euro gerechnet. Die Kosten des Wettbewerbes sind über das Landessanierungsprogramm ASP „Talstadt“ gefördert.

TOP 3: 1. Änderung des Bebauungsplans „Im Felsblick“, Aistaig (Satzungsbeschluss)

Der Bebauungsplan für das Gebiet „Im Felsblick“ in Aistaig soll geändert werden. Grund dafür ist, dass die Baugrundstücke, so wie sie jetzt im Plan enthalten sind, bis jetzt nicht verkauft werden konnten. Es sollen nun durchgehende Baufenster, statt Einzelflächen ausgewiesen werden, damit größere Gebäude gebaut werden können. Auch sollen durch Zusammenlegungen größere Baugrundstücke mit einer ortsüblichen Flächengröße von 420 bis 630 qm geschaffen werden. Die Anzahl der Bauplätze reduziert sich dadurch auf sechs.

TOP 4: Bebauungsplan „Am Wasserwerk, 1. Änderung“, Aistaig (Satzungsbeschluss)

 Ein regionaler Investor plant im Baugebiet „Am Wasserwerk“ ein Mehrfamilienhaus zu bauen. Dafür soll das bereits vorhandene Mehrfamilienhausgrundstück mit dem angrenzenden Einfamilienhausgrundstück verbunden werden, weil der Investor einen größeren Bauplatz braucht. Deshalb muss der bestehende Bebauungsplan geändert werden.

TOP 5: Bebauungsplan „Nestelwasen“ (Satzungsbeschluss)

Ein regionaler Investor beabsichtigt auf dem Lindenhof eine Wohnanlage aus vier Mehrfamilienhäusern zu errichten. Eine bestehende leerstehende Gewerbehalle und in einem zweiten Abschnitt ein bestehendes Wohnhaus werden zu diesem Zweck abgebrochen. Hierzu muss ein Bebauungsplan aufgestellt und als rechtsverbindliche Satzung vom Gemeinderat verabschiedet werden.

TOP 6: Gymnasium am Rosenberg

 6.1 Sanierungsmaßnahmen

Am Gymnasium mit Fachklassenbau und Turnhallen sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig. Im Jahr 2017 soll das Foyer neu gestaltet werden. Hier wird mit Kosten von 300.000 Euro zuzüglich Planungskosten gerechnet. Dringend ist auch die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen wie z.B. der Anbau eines Fluchttreppenturmes und neue Verbindungstüren zwischen den Klassenzimmern. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben und wird mit ca. 330.000 Euro zuzüglich Planungskosten zu Buche schlagen. Für 2017 hat die Stadt Oberndorf Fördermittel des Landes aus dem sogenannten Ausgleichsstock in Höhe von 350.000 Euro bewilligt bekommen.

Für die weiteren vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen, die in den nächsten Jahren gemacht werden sollen, wird eine Förderung beim Land Baden-Württemberg zur Schulbausanierung beantragt.

6.2 Fundamentsicherung Anbau (Auftragsvergabe und Genehmigung außerplanmäßige Ausgabe)

Beim Anbau des Gymnasiums, der 1999 fertig gestellt wurde, hat sich das Fundament gesetzt. Damit der Anbau nicht abrutscht, muss das Fundament des Baus durch Mikrobohrpfähle im Untergrund gesichert werden. Der Auftrag zur Durchführung der Arbeiten soll nun an die Firma Bombardi GmbH, Titisee-Neustadt zum Angebotspreis von 263.597,79 Euro vergeben werden. Diese Ausgaben sind nicht im Haushaltsplan der Stadt enthalten und müssen somit außerplanmäßig vom Gemeinderat genehmigt werden.

TOP 7: Städtebauliches Konzept im Bereich Wasserfallstraße 2/ Lindenstraße 19 /21 (Entwurf der Architekten Hopf & Pfäffle mit Partnern aus dem städtebaulichen Ideenwettbewerb „Wöhrd“, 2001)

Die Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH beabsichtigt das Flurstück Nr. 293/4 an der Wasserfallstraße zur Erstellung eines Wohnheims mit 24 Wohnplätzen zu erwerben. Das Grundstück wird aktuell als Parkplatz unterhalb der Wasserfallturnhalle genutzt. Ursprünglich gab es einen ganz anderen Plan für das Gebiet, der einmal von den Architekten Hopf & Pfäffle erstellt wurde. Dieses sogenannte städtebauliche Konzept aus dem Jahr 2001, das auf der gegenüberliegenden Seite den Abbruch von drei Gebäuden vorsah, soll nun nicht mehr weiter verfolgt, sondern das obengenannte Grundstück soll an die Lebenshilfe verkauft werden. Dadurch würden aber 43 Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Wasserfallhalle wegfallen.

TOP 8: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Gewerbebetrieb Am Römerhof 11, Bochingen

Anfang April 2017 kam es in der bisherigen Betriebsstätte der Firma ICV zu einem Brand, bei dem ein Großteil der Produktionsmaterialien und Maschinen zerstört wurde. Ein Teil des bisher als Lagerhalle genutzten Gebäudes Am Römerhof 11 im Gewerbegebiet in Bochingen soll künftig als Betriebsstätte dienen. Bei der Firma CV Industrie Coating Verfahrenstechnik GmbH handelt es sich um einen Betrieb, der thermische Beschichtungsverfahren zum Schutz von keramischen und metallischen Oberflächen einsetzt. Aufgrund der hierbei verwendeten Stoffe wie z.B. Blei, Zink, Zinn, Nickel und Kobalt ist eine sogenannte immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Darin sind Vorschriften für die Firma enthalten, die sicher stellen, dass keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen.

TOP 9: L 415/Kirchtorstraße/Hauptstraße/Obertorplatz/Lindenstraße- Umstufung

Nachdem der Bau der Oberstadtumfahrung zehn Jahre zurückliegt, sollen nun die innerörtliche Strassen in der Oberstadt (Kirchtorstraße, Hauptstraße, Obertorplatz und Lindenstraße), die sich noch im Eigentum des Landes befinden, in das Eigentum der Stadt überführt werden. Das bedeutet, dass auch die Unterhaltslast (z. B. Sanierung) an die Stadt übergeht.

TOP 10: Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Sport- und Freizeitanlagen

Auf Anregung aus dem Gemeinderat sollen städtische Einrichtungen (Räume, Hallen, Plätze) nur dann an politische Parteien vermietet werden, wenn diese auch die Medien (Presse) zur Berichterstattung zulassen.

Weiter wurden die Preise für die Benutzung der Minigolfanlage erhöht und sollen nun in die Benutzungsordnung aufgenommen werden.

TOP 11: Haushaltszwischenbericht 2017

Im Verwaltungshaushalt kann auf der Einnahmenseite mit Mehreinnahmen von rund 5,4 Mio Euro gerechnet werden. Dies ist vor allem der guten wirtschaftlichen Lage zu verdanken. Die Gewerbsteuer erreicht aktuell 12,9 Mio Euro, geplant waren 9 Mio Euro.

Zieht man anfallende Mehrausgaben ab, so können vom Verwaltungshaushalt 4,5 Mio Euro mehr an den Vermögenshaushalt für Investitionen überwiesen werden. Voraussichtlich müssen deshalb auch die geplanten neuen Schulden 2017 nicht gemacht werden und die aktuellen angefallenen und beschlossenen außer- und überplanmäßigen Ausgaben können auch finanziert werden.

TOP 12: Planung Erweiterung Mehrzweckhalle Boll – Aufhebung des Sperrvermerks

Die Erweiterung der Mehrzweckhalle in Boll ist dem Ortschaftsrat Boll seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Das gewünschte Projekt sieht einen festen Bühnenanbau vor; mit dem Bauvorhaben soll zugleich die Küchensituation verbessert werden. Der Turnverein Boll hat zudem Bedarf an zusätzlichen Flächen (z.B. Abstellflächen für Geräte, Kleinkindturnbereich) angemeldet und der Musikverein Boll erhofft sich im Zuge des Anbaus die Schaffung neuer Räumlichkeiten für ein Probelokal.

Zuletzt trug sich auch die Spielvereinigung Bochingen mit dem Gedanken, sich in das Erweiterungsvorhaben einzubringen und dort Umkleideräume mit Duschen und sanitären Einrichtungen für den angrenzenden Sportplatzbetrieb zu schaffen. Diese Absicht der Spielvereinigung Bochingen wurde inzwischen durch einen Ausschussbeschluss bestätigt, so dass nun ein konkretes Raumkonzept vorliegt, das einer Planung zugrunde gelegt werden kann.

Mit der weiteren Planung sollen zunächst die Kosten des Projekts ermittelt werden. Daran anschließend wäre die Finanzierungsfrage zu klären, wobei davon ausgegangen wird, dass sich die Vereine durch umfangreiche Eigenleistungen in das Vorhaben einbringen.

Damit in die Planungen eingestiegen werden kann, muss der Gemeinderat den Sperrvermerk im Haushalt in Höhe von 25.000 Euro aufheben.

TOP 13: Gesamtstädtisches Mitteilungsblatt

Um alle Oberndorfer Bürger/innen von Seiten der Verwaltung zu informieren, will die Stadt Oberndorf ein gesamtstädtisches Mitteilungsblatt herausbringen. Ziel ist es, mit dem Blatt die Bevölkerung und Gewerbetreibenden über wichtige Projekte in Oberndorf, die Arbeit im Gemeinderat, im Kernstadtbeirat und den Ortschaftsräten, das reichhaltige kulturelle und sportliche Angebot und das rege Vereinsleben in der Kernstadt und den Stadtteilen zu informieren. Auch amtliche Bekanntmachungen werden dann in diesem Blatt veröffentlicht. Das Blatt soll einmal wöchentlich kostenlos in jeden Haushalt kommen und die „Blättle“ in den Stadteilen ersetzen.

Im Haushaltsplan sind dafür 60.000 € jährlich eingeplant.

TOP 14: Bekanntgaben, insbesondere

 14.1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben im ersten Halbjahr 2017 in nichtöffentlicher Sitzung folgende Themen beraten und Beschlüsse gefasst:

  1. Grundstücksangelegenheiten
  • Verkauf eines Mehrfamilienhausbauplatzes im Baugebiet „Am Wasserwerk“ in Aistaig
  • Verkauf eines Bauplatzes an der „Pfäfflinstraße“
  • Verkauf eines Baugrundstücks im Baugebiet „Am Wasserwerk“ in Aistaig
  • Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Gebiet „Rankäcker“ in Bochingen
  • Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Gebiet „Strüten“
  • Optionsverträge zum Erwerb von Rohbauland in Bochingen
  • Beschluss über mehrere Anträge im Rahmen des städtischen Förderprogramms zur Innenentwicklung „Leben mitten drin“
  • Vermietung der Dachfläche des Freibades zur Installation einer Photovoltaik-anlage
  • Neuverpachtung der städtischen landwirtschaftlichen Grundstücke zum 1.11.2017
  • Pachtverträge Gaststätte „Zum Alten Rathaus“ und Freibadkiosk
  1. Personalangelegenheiten
  • Besetzung Amtsleiterstelle Bauverwaltungsamt
  • Zustimmung zur Neubestellung von Lothar Kopf, Erster Beigeordneter der Stadt Oberndorf a.N., zum weiteren Geschäftsführer der Oberndorfer Wohnungsbau GmbH (OWO)
  • Schaffung der Stelle eines hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten
  • Wiederbesetzung der Stelle einer IT-Fachkraft beim Organisationsamt
  • Mitwirkung bei der Besetzung von Schulleiterstellen an Oberndorfer Schulen nach § 40 Schulgesetz
  • Ehrung verschiedener Personen, die sich besondere Verdienste um die Stadt Oberndorf a. N. erworben haben

III. Sonstiges

  • Vorstellung Strukturanalyse Oberndorfer Wohnungsbau GmbH (OWO)
  • Bericht der Schulleitung zur Fremdevaluation der Verbundschule
  •  Genehmigung von Anträgen auf Erlass von festgesetzten Abwassergebühren für nicht in die Kanalisation eingeleitetes Abwasser

TOP 15: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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