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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Mi 5.04.2023

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Freiflächen-Photovoltaik Konzeption für das Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (Vorberatung)

Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. – Epfendorf und Fluorn-Winzeln sollen Flächen zur Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden.

Vor diesem Hintergrund wurde das Büro Gfrörer aus Empfingen beauftragt, einen
Suchlauf nach geeigneten Freiflächen im gesamten Gebiet der
Verwaltungsgemeinschaft durchzuführen. Tabuflächen, wie Siedlungsgebiete,
Naturschutz- oder Hochwassergefahrengebiete wurden dabei zunächst
ausgeschlossen. Nach weiterer Abgrenzung durch Standortkriterien, wie
Waldabstand, Landschaftsbild usw. wurden Vorrangflächen für die besondere
Eignung mit Photovoltaik festgelegt und planerisch ausgewiesen. Zusätzlich wurden
Flächenanfragen von Gewerbetrieben geprüft.
Die Abstimmung fand in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämtern des
Landratsamtes statt.
Die Freiflächen-Photovoltaik Konzeption wird in der Sitzung vorgestellt.

So soll die Erddeponie Nestelwasen auf dem Lindenhof nach der Verfüllung mit einer Photovoltaikanlage bebaut werden, ebenso die Erddeponie Fluorn. Von Seiten von Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben gibt es ebenfalls mehrere realisierbare Anfragen zur Verwirklichung von PV-Anlagen in der Fläche.

Die Ausschussmitglieder beraten die Konzeption für den Gemeinderat vor.

TOP 2: Flächennutzungsplan

2.1 6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 – Entwurfsfeststellung (Vorberatung)

Ein Investor beabsichtigt in der Gemeinde Epfendorf die Errichtung einer
Photovoltaik Freiflächenanlage. Zur planungsrechtlichen Genehmigung dieses
Vorhabens hat der Gemeinderat der Gemeinde Epfendorf, mit Beschluss vom
26.10.2021, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes eingeleitet. Parallel hierzu muss auch der Flächennutzungsplan
durch die Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. – Epfendorf – Fluorn-Winzeln in
diesem Teilbereich geändert werden.
Entstehen soll eine sogenannte Agri-Photovoltaikanlage. Hierbei handelt es sich um
ein innovatives Anlagenkonzept aus sogenannten „bifazialen“ (beidseitig aktiven) und
senkrecht in Reihen stehenden Modulen. Die Module sind dabei nach Osten und
Westen ausgerichtet. Dieses Konzept eignet sich besonders dazu, um Landwirtschaft
und Photovoltaik miteinander zu verbinden und so den Flächenverbrauch
landwirtschaftlicher Flächen zu verringern.
Am 13.03.2023 wurde im Gemeinderat Epfendorf der Satzungsbeschluss für das
Bebauungsplanverfahren beschlossen.

2.2 7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 – Aufstellungsbeschluss (Vorberatung)

In der Freiflächen-Photovoltaik Konzeption wurden verschiedene Flächen identifiziert,
auf denen man PV-Anlagen errichten kann. Für eine abschließende Genehmigung der
Anlagen müssen ein Flächennutzungsplanverfahren und einzelne
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft weist in einem zentralen FNP-Verfahren die
Flächen für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaik Anlagen aus. Für die
einzelnen Anlagen werden anschließend noch Bebauungsplanverfahren benötigt.

TOP 3: Grundschule Aistaig – Umbau Dachgeschoss

Die Schule in Aistaig weist für die kommenden Jahre stabile bis leicht steigende
Zahlen auf. Die vorhandenen vier Klassenräume sind nach derzeitigem Stand
ausreichend, um den künftigen Raumbedarf zu decken.
Zum Schuljahreswechsel 2022/2023 fiel im 1. Obergeschoss der bisherige
Materiallager- und Kopierraum weg, da das angrenzende Klassenzimmer vergrößert
werden musste. Derzeit sind im 1. OG auch noch das Rektorat, das Sekretariat und
das Lehrerzimmer in einem Raum untergebracht.
Die bisher im Dachgeschoss untergebrachte Hausmeisterwohnung kann derzeit nur
über das innere Treppenhaus des Schulgebäudes erreicht werden. Eine Nutzung
durch schulfremde Personen scheidet aufgrund der damit verbundenen hohen
Umbaukosten aus. Für eine schulische Nutzung, wie zum Beispiel die Einrichtung von
zusätzlichen Betreuungs- oder Klassenräumen sind ebenfalls größere
Umbaumaßnamen, wie die Schaffung eines zweiten Zugangs, der den Anforderungen
der Schulbaurichtlinien entspricht und zugleich als zweiter baulichen Rettungsweg
dient, erforderlich. Ohne größere Eingriffe in die Bausubstanz können daher im
Dachgeschoss nur Verwaltungs- und Nebenräume untergebracht werden.

Zur Verbesserung der Raumsituation ist geplant, den von der Schulleitung bei der
Stadtverwaltung angemeldeten Bedarf im Bereich der frei gewordenen
Hausmeisterwohnung unterzubringen und hier das Rektorat mit Sekretariat, ein
Lehrer- und Besprechungszimmer sowie einen Lagerraum einzurichten. Der Zugang
über das interne Treppenhaus zur Erschließung dieser Räume ist hierfür ausreichend.
Der bisher als Rektorat und Sekretariat genutzte Raum wird einer schulischen
Nutzung zugeführt und dient als Differenzierungsraum – eine Nutzung dieses Raumes
durch die Betreuung der verlässlichen Grundschule ist ebenfalls vorgesehen.
Die mit der Schulleiterin abgestimmte Planung sieht zudem vor, die weiteren Flächen
der frei gewordenen Hausmeisterwohnung für die Einrichtung einer
Ganztagesgrundschule freizuhalten. Die konkreten Vorgaben für den Ganztag sind
derzeit noch unklar. Zur Planung der Ganztagesgrundschule sind im kommenden
Haushalt die erforderlichen Mittel einzustellen.
III. Kosten und Finanzierung
Kostenschätzung Umbau Dachgeschoß: ca. 140.000 Euro
Finanzierung: außerplanmäßig (in 2023)

TOP 4: Vergaben, insbesondere

4.1 Wiederholungsbefahrung 2023 – Kanalreinigung und TV-Inspektion

Um zu überprüfen, ob die Abwasserkanäle noch dicht und in Ordnung sind, muss die Stadt Oberndorf dies regelmäßig überprüfen. Dies geschieht mit einer Befahrung mit einer Kamera.

Die Firma Kanal-Kirn GmbH, Rottenburg am Neckar, soll nun den Zuschlag für die
Wiederholungsbefahrung EKVO 2023, Kanalreinigung und TV-Inspektion zum
Bruttoangebotspreis von 58.215,99 Euro erhalten.

Die diesjährigen Arbeiten werden in der Kernstadt und in Aistaig ausgeführt.

TOP 5: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 6: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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