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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 18.02.2020

Beginn: 17.00 Uhr

Ort: Klosterkirche

TOP 1: Bebauungsplan “Neckar- Talaue, 7. Änderung” – Ergänzendes Verfahren

Eine Discountmarktkette plant eine Filialverlagerung an den Standort des derzeitigen Parkplatzes an der Hochbrücke im Bebauungsplan Neckar-Talaue. Die Verkaufsfläche von derzeit 800 m² soll auf 1.210 m² erweitert werden. Der geplante Standort ist im Regionalplan als Vorranggebiet für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte festgelegt.

Der bestehende Knotenpunkt an der L 415 wird in seiner Gestaltung angepasst und die Umfahrung zur Sägewerkstraße in das Verkehrskonzept integriert. Die Verkehrskonzeption wurde vom planenden Ingenieurbüro als funktionsfähig und praktikabel dargelegt. Um dies zu verifizieren hat die Stadtverwaltung das Büro Kölz, Stuttgart damit beauftragt, die Planung zu prüfen und eine gutachterliche Einschätzung der Situation zu erstellen. Diese gutachterliche Einschätzung liegt der Begründung als Anlage bei. In einer Verkehrsschau wurde diese Einschätzung bestätigt.

Das Bebauungsplanverfahren wurde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan wurde am 18.12.2018 als Satzung beschlossen und am 12.01.2019 ortsüblich bekanntgemacht.

Gegen diesen Bebauungsplan wurde ein Normenkontrollantrag gestellt. Unter anderem wird aufgeführt, dass die durch das Plangebiet entstehenden zusätzlichen Verkehrslärmemissionen nicht sachgemäß untersucht wurden.

Der Bebauungsplan Neckar-Talaue 7. Änderung wurde in einer einstweiligen Verfügung nach § 47 Abs. 6 VwGO des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 05.06.2019 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag außer Vollzug gesetzt.

Zwischenzeitlich wurde ein Gutachten zur Ermittlung der schalltechnischen Auswirkungen der zusätzlichen Verkehre auf Basis einer ergänzenden Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Die schalltechnischen Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die durch das Plangebiet hervorgerufenen Pegeländerungen in allen untersuchten Szenarien als geringfügig im Sinne der in Analogie herangezogenen 16. BImSchV einzustufen sind.

Kosten und Finanzierung

Die wesentlichen Kosten des Bebauungsplanverfahrens, sowie der Gutachten und die Kosten der baulichen Realisierung des Einzelhandelsstandortes einschließlich der Erschließung werden vom Investor getragen. Die zur Verwirklichung des Vorhabens notwendigen Grundstücke wurden vom Investor aufgekauft.

TOP 2: Freibad – neue Tarife

Die Freibadtarife sollen nach fünf Jahren um durchschnittlich 14% erhöht werden.

Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren zahlen dann zum einmaligen Eintritt 4,00 Euro, für eine Zehnerkarte 36,00 Euro und eine Dauerkarte kostet 74,00 Euro. Jugendliche bis 16 Jahren zahlen beim einmaligen Eintritt 2,30 Euro , eine Zehnerkarte kostet 21,00 Euro und eine Dauerkarte 40 Euro. Es gibt Ermässigungen für Schüler, Studenten und Schwerbehinderte. Mitglieder der Feuerwehr, Inhaber der FreiwilligenCard und Zugehörige zur DRK- Bereitschaft erhalten die Dauerkarte auch für 40 Euro.

TOP 3: Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben, insbesondere

3.1 Gymnasium – Anpassung Sanierungsumfang und Projektbudget

Die Sanierungsarbeiten am Gymnasium werden umfangreicher und teurer, auch aufgrund zusätzlicher von der Schulleitung gewünschter Maßnahmen. Insgesamt berät und beschließt der Gemeinderat über 219.000 Euro überplanmäßige Ausgaben für das laufende Jahr, die nicht im Haushalt 2020 eingeplant waren.

  1. Die zurückgebauten, derzeit unverkleideten 19 Wandflächen in den Klassenräumen werden mit beschichteten MDF-Platten ausgeführt; Kosten ca. 44.500 Euro.
  2. Die vorhandenen 18 Fliesenspiegelflächen in den Klassenzimmern werden ebenfalls mit beschichteten MDF-Platten ausgeführt; Kosten ca. 20.000 Euro.
  3. Die Schüler-WC-Anlagen im 2. und 3. OG des Gymnasiums werden repariert und ausgebessert; Kosten ca. 10.000 Euro.
  4. Für die Sanierungen im Sanitärbereich der Turnhalle G3 sind 10.500 Euro erforderlich. Zusätzlich fallen noch Planungskosten in Höhe von etwa 5.500 Euro am. Das Projektbudget wird damit um insgesamt 90.500 Euro erhöht. Zugleich werden die hierdurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben (Haushalt 2020) in Höhe von 64.500 Euro genehmigt.

Weitere Beschlussanträge des Gymnasiums:

  1. Für die EDV-Räume im 1. UG werden eine neue Möblierung und eine neue EDV-Ausstattung beschafft; Kosten ca. 70.000 Euro.
  2. Die Schüler-WC-Anlagen im 2. und 3. OG des Gymnasiums werden umfassend saniert; zusätzliche Kosten ca. 45.000 Euro.
  3. Die Lehrer-WC-Anlage im EG des Gymnasiums wird vollständig erneuert; Kosten ca. 75.000 Euro.
  4. Das Projektbudget wird bei Durchführung der Maßnahmen unter Ziff. 1-4 um weitere 190.000 Euro erhöht. Die hierdurch entstehenden außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von weiteren 154.500 Euro werden genehmigt.

Sachverhalt und Begründung

Durch Änderungen im Bauablauf im Zuge der Sanierungsarbeiten am Gymnasium sind folgende Anpassungen am Projektbudget erforderlich:

  1. Medientechnik: Der Umbau und die Einrichtung der neuen EDV-Räume im 1. UG, bestehend aus Serverraum und zwei Informatikunterrichtsräumen, war in der ursprünglichen Bauablaufplanung im 5. Bauabschnitt zeitgleich gegen Ende 2020/Anfang 2021, die Ausstattung beider Räume in 2021 vorgesehen. Zur Aufrechterhaltung des Informatikunterrichtes ist ein zeitgleicher Ausbau beider Räume jedoch nicht möglich, so dass der Umbau eines PC-Raumes vorgezogen wurde. Die zur Ausstattung des ersten Raumes erforderlichen Schulmöbel und PCs mit Kosten in Höhe von 41.000 Euro müssen daher bereits im laufenden Jahr beschafft und eingebaut werden. Die Möblierung des zweiten Raumes mit Kosten in Höhe von ca. 29.000 Euro fällt in 2021 an. Die vorhandene Möblierung kann sowohl aus technischen als auch aus pädagogischen Gründen nicht weitergenutzt werden.
  2. Wandverkleidungen Klassenzimmer: Im Zuge der Baumaßnahme mussten im Zuge der Schadstoffsanierung im 3. OG mehr Wandverkleidungen zurück gebaut werden als ursprünglich vorgesehen. In den bisher noch nicht sanierten Klassenräumen im 1. und 2. OG sind ebenfalls Wandverkleidungen, die bisher nicht für einen Rückbau vorgesehen waren, zu erneuern. An diesen Wänden befinden sich derzeit Einbauschränke sowie Nut- und Feder-Holzverschalungen, die starke Beschädigungen aufweisen. Diese Wände sollen mit kunststoffbeschichteten Holzwerkstoffplatten analog zu den bereits vorgesehen Wandverkleidungen versehen werden. Die Kosten hierfür betragen für alle Klassenzimmer etwa 44.500 Euro. Hierfür liegt ein entsprechendes Nachtragsangebot der Firma Holz&Mehr, Hochmössingen, vor. Der Technik- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2020 dieser Maßnahme bereits zugestimmt.
  3. Wandverkleidungen Klassenzimmer im Bereich der Fliesenspiegel: In der ursprünglichen Planung war vorgesehen, die an den Handwaschbecken der Klassenräume vorhanden Fliesenspiegel zu belassen. Da sich im Zuge der Sanierungsarbeiten Schäden an den Fliesen nicht vermeiden lassen, sind hier Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten in Höhe von etwa 5.000 Euro erforderlich. Die Schulleitung des Gymnasiums hat beantragt, die Fliesenspiegelbereiche ebenfalls mit den kunststoffbeschichteten Holzwerkstoffplatten zu versehen. Der Technik- und Umweltausschuss hat auch dieser Maßnahme bereits zugestimmt. An den Mehrkosten in Höhe von 15.000 Euro gegenüber einer einfachen Ausbesserung der Fliesen beteiligt sich die Schule zur Hälfte aus Eigenmitteln.
  4. Fensterbrüstungen und Heizkörper Klassenzimmer: Die Schulleitung hat beantragt, die Heizkörper und die Wandflächen der Fensterbrüstungen malermäßig zu überarbeiten. Das Hochbauamt schlägt vor, diese Flächen im Zusammenhang mit einer Instandsetzung der Außenfassade später zu überarbeiten. Bei der Besichtigung mit dem Technischen Ausschuss am 29.01.2020 wurde beschlossen, diese Maßnahme daher bis auf weiteres zurückzustellen.
  5. Schüler-WCs im 2. und 3. OG: Bei den Sanierungsarbeiten im 3. OG wurde festgestellt, dass beim Schüler-WC große Teile der vorhandenen, im Dickbettmörtel verlegten Fliesenwandscheiben, keinerlei konstruktiven Verbund mehr zur Rohwand besitzen. Es wird davon ausgegangen, dass in den Schüler-WCs im 2. OG eine ähnliche Situation vorhanden ist. Eine nachträgliche Rückverankerung beziehungsweise Verklebung der Wandfliesenscheibe gemäß den Fachregeln ist nicht möglich. Für eine Reparatur der nicht standsicheren Fliesenbeläge werden Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro angenommen.

Die Schulleitung bittet jedoch die Schüler-WCs im 2. und 3. OG umfassend zu sanieren. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf ca. 45.000 Euro.

6. Lehrer-WCs EG: Die Schulleitung beantragt ebenso eine vollständige Sanierung der Lehrer-WCs im EG. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf etwa 75.000 Euro.

Bei einer Sanierung der WC-Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt sind insgesamt höhere Kosten zu erwarten, da die derzeit ausführenden Firmen dann nicht mehr vor Ort sind.

7. Planungskosten: Der Mehraufwand der Architekten und Planer für die zusätzlichen Maßnahmen beträgt zum heutigen Zeitpunkt rund 5.500 Euro.

8. Sanitärbereich Turnhalle G3: Im Zuge der Sanierungsarbeiten im Sanitärbereich der Turnhalle G3 kamen asbesthaltige Faserzementrohre zum Vorschein, die zurückgebaut werden müssen. Für diese Maßnahmen sind Kosten in Höhe von ca. 10.500 Euro zu erwarten.

Kosten und Finanzierung

Kosten: Erforderlicher Mehraufwand 90.500 Euro

Weitere Anträge der Schulleitung: 190.000 Euro

Finanzierung des erforderlichen Mehraufwandes

Anteil Schule für die Fliesenspiegelflächen 7.500 Euro

überplanmäßig in 2020 64.500 Euro

Nachfinanzierung im Haushalt 2021 18.500 Euro

Finanzierung der zusätzlichen Anträge der Schulleitung

Anteil Fördergelder aus dem Digitalpakt 2020 6.500 Euro

Überplanmäßig in 2020 154.500 Euro

Nachfinanzierung im Haushalt 2021 29.000 Euro

3.2 Gymnasium – Sanierung Dach und Fassade Turnhalle G1/G2, Aufhebung Sperrvermerk und Anpassung Projektbudget

Beim Flachdach der Turnhalle G1/G2 (Baujahr 1972) wurden im letzten Halbjahr Wassereintritte festgestellt. Die Möglichkeit einer kurzfristigen provisorischen Reparatur wurde geprüft und aufgrund massiver fachtechnischer Bedenken verworfen. Für die Sanierungsarbeiten am Dach sind umfangreiche Gerüstbauarbeiten und Eingriffe in die Fassadenkonstruktion erforderlich. Deshalb wurde der Maßnahmenumfang um die Sanierung der Faserzementfassade erweitert. Das Architekturbüro Braun aus Dornhan hat für diese Maßnahmen eine Kostenberechnung erstellt.

Auf Wunsch von Herrn Stadtrat Gaberle wurden zusätzlich die Machbarkeit und Kosten einer geneigten Dachkonstruktion untersucht. Die Verwaltung schlägt vor, hiervon Abstand zu nehmen. Ansonsten wären die Beschlussvorschläge Ziff. 2 und 3 um die Mehrkosten in Höhe von ca. 150.000 Euro zu erhöhen.

Im Haushaltsplan wurde die Durchführung der Maßnahme auf die Jahre 2020 und 2021 verteilt. Die Planung, Ausschreibung und Vergabe ist für 2020 vorgesehen. Der Umsetzungszeitraum ist noch nicht abschließend festgelegt.

Ein Förderantrag kann aufgrund anderer bereits geförderter Sanierungsmaßnahmen an diesem Gebäude nicht gestellt werden.

Kosten und Finanzierung

Kosten: Sanierung Dach und Fassade: 620.000 Euro (Kostenberechnung)

Finanzierung:

Haushalt 2020:

150.000 Euro (mit Sperrvermerk)

Haushalt 2021: 350.000 Euro (VE 2021)

Budgeterhöhung: 120.000 Euro

Der Gemeinderat soll den Sperrvermerk für die Sanierungsmaßnahmen im Haushalt 2020 aufheben. Das bedeutet, dass die Maßnahme gemacht werden kann. Gleichzeitig müssen das Budget für die Sanierung auf 620.000 Euro erhöht werden und überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 470.000 Euro für dieses Jahr zugestimmt werden.

3.3 Hochmössinger Weiher

Um den Hochmössinger Weiher vor einer Verlandung zu bewahren, haben der Ortschaftsrat und Ehrenamtliche beschlossen, den Weiher auszubaggern. Dies ist im Herbst 2019 dann auch geschehen. Allerdings konnte der Schlamm nicht auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden, sondern musste auf einen Deponie gefahren werden. Dies verursachte Kosten in Höhe von 53.000 Euro.

Für die Wiederbefüllung des Weihers ist nun aber eine wasserrechtliche Erlaubnis mit einem Ingenieursgutachten notwendig. Ausserdem muss ein sogenannter Mönch zur Anstauung gebaut werden.

Dies alles verursacht Mehrkosten. Mittlerweile rechnet man mit Kosten von 109.000 Euro, davon sind ca 59.000 Euro durch Spenden und Ortschaftsratsmittel gedeckt. Der Gemeinderat berät über die außerplanmäßige Finanzierung der Maßnahme.

TOP 4: Turnhalle Aistaig- Vergaben Heizungs-und Sanitärarbeiten, Lüftungsanlage

In der Turnhalle Aistaig sollen die Heizungs- und Lüftungsanlage erneuert werden. In der Sitzung soll die Firma Sülzle Kopf GmbH, Sulz zum Angebotspreis von 89.581,91 Euro den Zuschlag für die Heizungs-und Sanitärarbeiten bekommen. Die Firma Baumeister Wärmetechnik GmbH, Rottweil soll mit dem Gewerk “Lüftungsanlage” zum Angebotspreis von 46.066,50 Euro beauftragt werden.

TOP 5: Teileinziehung (Entwidmung) einer Teilfläche der Scheffelstraße (FlSt-Nr.1075/32


In der Scheffelstraße soll die bislang als Gehweg festgesetzte Teilfläche für das Parken von Autos zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist ein offizielles Verfahren, eine sogenannte Teileinziehung (Entwidmung) erforderlich. Der Verwaltungsausschuss berät die Sache für den Gemeinderat vor.

TOP 6: Bekanntgaben, insbesondere

6.1 Bekanntgabe der in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse

Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen folgende Themen beraten und Beschlüsse gefasst:

Grundstücksangelegenheiten

Kaufoption für ein Baugrundstück FlSt-Nr. 3785/1 (Teilfläche) im Gewerbegebiet „Rankäcker“ in Bochingen; 

Verkauf eines Baugrundstücks im Gebiet „Im Felsblick“ in Aistaig;

Verkauf von zwei Baugrundstücken im Gebiet „Breite II“ in Beffendorf;

Verkauf eines Bauplatzes im Gebiet „Aspen“. 

Beschluss über einen Antrag im Rahmen des städtischen Förderprogramms „Leben mittendrin“.

TOP 7: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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