Beginn: 17.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal
TOP 1: Bürgerfragestunde
Bei diesem Tagesordnungspunkt können Bürger*innen Fragen an die Verwaltung richten. Der Inhalt der Fragen darf sich jedoch nicht auf einen Punkt auf der Tagesordnung beziehen.
TOP 2: Bebauungsplan „Wöhrd“, 3. Änderung“; Satzungsbeschluss
Die Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH entwickelt an der Wasserfallstraße ein 3-geschossiges Gebäude als Wohnheim für behinderte Menschen. Ein geplantes Café im Erdgeschoss ist durch eine Terrasse in Richtung „Teichlandschaft“ geöffnet.
Der Gemeinderat hat einer Kaufoption unter der Vorgabe dieser Planung bereits im Juli 2017 zugestimmt.
Für das Vorhaben ist eine Bebauungsplanänderung notwendig. Unter anderem wer-den die bebaubaren Flächen erweitert und eine 3-geschossige Bebauung ermöglicht.
Nach der Vorberatung im Ausschuss für Technik und Umwelt soll nun der Gemeinderat den abschließenden Satzungsbeschluss fassen.
TOP 3: Bebauungsplan „Brauereiareal“; Entwurfsfeststellung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die Neuordnung des ehemaligen Brauereiareals zur Ansiedlung eines Pflegeheims und insbesondere auch innerstädtischer Wohnungen planungsrechtlich gesichert werden. Grundlage für die Festsetzungen im Bebauungsplan ist das Ergebnis aus dem Architekten-/ Investoren-Wettbewerb „Brauereiareal“, das entsprechend den Anforderungen an die Pflegeeinrichtung fortgeschrieben wurde.
Nach der Vorberatung im Ausschuss für Technik und Umwelt soll nun der Gemeinderat den Entwurf abschließend feststellen.
TOP 4: 1. Änderung der Friedhofssatzung (Gebührenverzeichnis)
Der Gemeinderat hat am 20.11.18 die Neufassung der Friedhofsatzung und der Gebühren für die Grabnutzungen nach umfangreichen Beratungen beschlossen. Hierbei wollte der Gemeinderat, dass die Grabnutzungsgebühren für zweistellige Rasen- Wahlgräber nicht sofort fällig werden, sondern 65% der Kosten sollten sofort gezahlt und 35% erst dann, wenn die Zweitbelegung des Grabes erfolgt ist, spätestens jedoch 10 Jahre nach der Erstbelegung. Dies hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die alle Satzungen der Kommunen auf ihre Rechtmäßigkeit prüft, nun für unzulässig erklärt. Nun muss also die Satzung wieder geändert werden. Die Grabnutzungsgebühren werden also sofort in voller Höhe bei der Erstbelegung des Grabes fällig.
Nach dem Verwaltungsausschuss berät und entscheidet der Gemeinderat nun abschließend.
TOP 5: Aufhebung der Ganztagesschule an der Werkrealschule
Bis jetzt ist an der Werkrealschule ein Ganztagesbetrieb eingerichtet, der von den Eltern freiwillig in Anspruch genommen werden konnte.
Mit dem für das Schuljahr 2019/20 vorgesehenen neuen Betreuungskonzepts im Rahmen des Schul-Campus passt dieses Modell nicht mehr. Im neuen System haben die Schüler eine weitergehende Wahlmöglichkeit und die Betreuung wird gemeinsam mit der Realschule, dem Gymnasium und der Grundschule altersabhängig gestaltet. Es wird eine Grundschulbetreuung und eine Betreuung für die Klassenstufen 5-7 geben. Zum Teil sind die Betreuungsformen mit Gebühren verbunden. Beide Ansätze parallel anzubieten ist nicht möglich.
Die Gesamtlehrerkonferenz des Schulverbundes Oberndorf bittet den Schulträger beim Regierungspräsidium Freiburg die Aufhebung des Ganztagsbetriebs für den Bereich der Hauptschule zu beantragen.
Betreuungsmodell an den weiterführen Schulen (Schulcampus)
Das nachfolgende Konzept des Betreuungsangebots am Schulcampus wurde gemeinsam mit den Schulleitungen (Gymnasium und Schulverbund) und der Stadtverwaltung erarbeitet. Grundlage ist auch die Schulentwicklungsplanung, die zusammen mit der Firma biregio aufgestellt wurde.
An den weiterführenden Schulen in Oberndorf a. N. soll ein gemeinsames Betreuungsangebot ab dem Schuljahr 2019/2020 eingeführt werden.
Das Betreuungsangebot wird aufgeteilt in die beiden Gruppen Klasse 1-4 und Klasse 5-7.
Der Fokus ist nachfolgend auf die Klasse 5-7 gelegt, da die Gruppe Klasse 1-4 durch die Ganztagsgrundschule versorgt ist.
Grundsätzliches:
– Das Betreuungsangebot soll in einen Zeitrahmen von 7.00 – 15.45 Uhr durchgeführt werden.
– Ein Betreuungsangebot findet nur statt, wenn mind. 5 Kinder angemeldet sind.
– Ab 15 Kindern in der Betreuung ist eine weitere Betreuungskraft notwendig.
– Bis zu 30 Kinder können aufgenommen werden.
– Die Teilnahme ist verbindlich für mind. ein Schulhalbjahr.
– Die verbindliche Teilnahme beginnt ab 1. Oktober des jeweiligen Schuljahres, die zwei Wochen zuvor sollen als Schnupperwochen dienen.
– 10 Monate sind entgeltpflichtig, der August und September sind aufgrund der Sommerferien kostenfrei.
– Die Beiträge für die anderen Monate sind komplett, ohne Rücksicht auf die Ferienzeiten, zu entrichten.
– Die Beiträge sind im Erhebungszeitraum, unabhängig davon, ob die Betreuung genutzt wird oder nicht, in gebuchter Höhe zu entrichten.
Es werden drei kostenpflichtige Zeitmodule eingeführt (täglich 3 Module, freitags nur noch 2 Module da allgemeines Ende freitags um 14.00 Uhr).
Die Module umfassen folgende Zeiten:
Modul 1 von 7.00/7.20 Uhr – 8.05 Uhr
Modul 2 von 11.35 – 14.00 Uhr
Modul 3 von 14.00 – 15.35 Uhr
Die monatlichen Elternbeiträge bemessen sich nach der Wochennutzung der Module, in welchen das Kind für die Betreuung angemeldet ist.
Eine Sozialstaffelung bei mehreren Kindern einer Familie in der Betreuung ist auch angedacht. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Die Module sind von den Eltern vorab frei wählbar, jedoch dann für mind. ein Schulhalbjahr verbindlich. In Modul 2 ist die Mittagessenszeit, sowie die Hausaufgabenbetreuung durch pädagogische Fachkräfte (Schule) integriert.
Zur Essenszeit sollen die Kinder geschlossen betreut werden, egal ob ein Mensaessen oder ein Vesper eingenommen wird. Dies kann in der Mensa oder in den Betreuungsräumen stattfinden.
Weitere Angebote, wie das Jugendbegleiterprogramm sind vorgesehen.
Die Betreuung beinhaltet spielerische, kreative und auch freizeitbezogene Aktivitäten. Sie dient nicht zum Auffangen von Unterrichtsausfall der Schulen.
Vorgesehen sind folgende Gebühren:
Modul 1 = 3,30 Euro x 5 für einen Monat = 16,50 Euro
Modul 2 = 6,60 Euro x5 für einen Monat = 33,00 Euro
Modul 3 = 6,60 Euro x 4 für einen Monat = 26,40 Euro
Eine Buchung aller Module würde somit einer monatlichen Gebühr von 75,90 Euro entsprechen.
TOP 6: Fasnet 2019 – Verkürzung der Sperrzeit
Um den Narren ausgiebig Zeit zum Feiern zu geben, sollen die Sperrzeiten nach dem Gaststättenrecht verkürzt werden. Das bedeutet, dass die Gaststätten und Fasnetsbars länger offen haben dürfen, als sonst.
Von Donnerstag (Schmotziger), 28.02.19 auf Freitag, 1.03.19 bis 4 Uhr
Von Freitag, 1.03.19 auf Samstag, 2.03.19 bis 5 Uhr
Von Samstag, 2.03.19 auf Sonntag, 3.03.19 bis 5 Uhr
Von Sonntag, 3.03.19 auf Montag, 4.03.19 bis 3 Uhr
Von Montag (Rosenmontag), 4.03.19 auf Dienstag, 5.03.19 bis 5 Uhr
Von Dienstag (Fasnetsdienstag) 5.03.19 auf Mittwoch, 6.03.19 bis 3 Uhr
TOP 7: Verkaufsoffene Sonntage in Oberndorf a. N. 2019
Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen maximal drei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr festgesetzt werden. Die Gemeinden bestimmen diese Tage in eigener Zuständigkeit. Vom Handels- und Gewerbeverein wurden der Wahlsonntag am 26. Mai und der 13. Oktober 2019 als verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die Kirchen sind zur Stellungnahme bis zu den anberaumten Sitzungen aufgefordert.
TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 9: Anfragen und Anregungen der Stadträte