Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Klosterkirche Oberndorf
TOP 1: Bedarfsplanung Kindertagesstätten
Jährlich hat die Kommune eine Bedarfsplanung mit Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung für die Kindertagesstätten (Kindergartenplätze) zu machen.
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 bietet die Stadt Oberndorf 617 Plätze in den Einrichtungen und 28 Plätze in der Tagespflege; also 645 Plätze.
Die in den Kindertagesstätten vorhandenen Plätze sind komplett mit 527 Kindern belegt. Hierzu muss man wissen, dass für Kinder unter drei Jahren 2 Plätze pro Kind vorzuhalten sind. Unter Berücksichtigung der bestehenden Wartelisten werden für das Kindergartenjahr 2020/2021 jedoch 731 Plätze für 603 Kinder benötigt.
Das heißt, es fehlen Kindergartenplätze, besonders für die unter Dreijährigen. Insbesondere in der Kernstadt (28 fehlende Plätze) und auf dem Lindenhof ( 34 fehlende Plätze) ist die Lage prekär.
Deshalb sollen vom Gemeinderat folgende Maßnahmen beschlossen werden:
Bis zur Inbetriebnahme des geplanten Neubaus eines Kinderhauses auf dem Lindenhof werden im kath. Gemeindezentrum Lindenhof zwei provisorische Gruppen mit bis zu 44 Plätzen eingerichtet. Im Kindergarten St. Martin wird eine Krippe eingerichtet.
Für den Bereich Boll/Bochingen soll eine Übergangslösung in Form eines Modulbaus mit ca 22 Plätzen mit Kosten von ca 200.000 Euro außerplanmäßig beschlossen werden.
So könnten im Kindergartenjahr 2020/2021 bis zu 66 Plätze zusätzlich angeboten werden.
TOP 2: Elternbeiträge für Kindertagesstätten Mai 2020
Der Einzug der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und der Entgelte für die Schulcampusbetreuung einschließlich der zusätzlichen Betreuung an der Grundschule Lindenhof, sowie der Eigenanteile zu Schülerbeförderung bei der Grundschulförderklasse für den Monat Mai 2020 wird zunächst ausgesetzt. Ausgenommen hiervon sind die Entgelte für die Notbetreuung in den Kindertagesstätten und die kostenpflichtige Betreuung an den Schulen.
TOP 3: Haushaltssperre
Aufgrund wegbrechender Einnahmen und erhöhter Ausgaben infolge der Corona- Krise hat die Stadt Oberndorf a. N. eine Haushaltssperre verfügt.
Das bedeutet, dass in allen Bereichen Kürzungen der laufenden Ausgaben vorzunehmen sind. Investitionen, hier insbesondere geplante Baumaßnahmen und größere Beschaffungen sollen verschoben werden.
Begonnene und ausgeschriebene Bauvorhaben und Beschaffungen werden fortgeführt.
Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung über die Lage informiert.
TOP 4: Auftragsvergabe, insbesondere
4.1 Ersatzneubau der Brücke über den Irslenbach Gemarkung Altoberndorf
Die aktuelle Bauwerkshauptprüfung bescheinigte der Irslenbachbrücke zwar einen insgesamt ausreichenden Bauwerkszustand, jedoch sind die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und insbesondere auch die Dauerhaftigkeit eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund wird in der Prüfbescheinigung ein Ersatzneubau empfohlen.
Nach der Ausschreibung lag ein Angebot vor: Die Firma Bau Steeb GmbH, Sulz soll den Zuschlag für den Ersatzneubau der Brücke über den Irslenbach, Altoberndorf, zum Bruttoangebotspreis von 159.259,94 Euro erhalten. Das Angebot entspricht genau der Kostenberechnung.
Im Rahmen des Kommunalen Sanierungsfonds für Brücken wurden vom Regierungspräsidium Freiburg Fördermittel in Höhe von 65.000 Euro bewilligt.
Mit den Arbeiten soll Mitte des Jahres begonnen werden.
TOP 5: Pächterwechsel im Jagdbogen 1 Hochmössingen- West
Der bisherige Jagdpächter Herr Heiner Wittendorfer hat mit Schreiben vom 11.03.2020 beantragt, ihn aus dem bestehenden Pachtvertrag zu entlassen. Das Revier wurde daraufhin im Schwarzwälder Boten, in den Amtsblättern und auf der Homepage der Stadt Oberndorf, ausgeschrieben. Einziger Bewerber für das Revier ist Herr Klaus Haischer, Talblick 18, 72175 Dornhan, der bereits den angrenzenden Jagdbogen 2 Hochmössingen-Ost als Pächter bewirtschaftet. Die Verpachtung erfolgt bis zum 31.03.2022.
TOP 6: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat muss bei der Stadt eingegangene Spenden förmlich annehmen. Im Zeitraum seit der letzten Gemeinderatssitzung sind Spenden für den Hochmössinger Weiher und eine Aussichtsplattform auf der Erddeponie Boll eingegangen.
TOP 7: Bekanntgaben, insbesondere
7.1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung oder im elektronischen Verfahren gefassten Beschlüsse
Grundstücksangelegenheiten
– Kaufoption für das Grundstück FlSt.-Nr. 1382 an der Von-Gunzert-Straße zur Errichtung einer Kindertagesstätte.
– Kaufoptionen für die Bauflächen 1 bis 3 am Robert-Gleichauf-Platz (Teilflächen) zur Erstellung von 4 Mehrfamilienhäusern.
Personalangelegenheiten
– Besetzung der Leitungsstelle der Stadtbücherei
Sonstiges
– Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat in der Zeit vom 2. September bis zum 1. Oktober 2019 die Bauausgaben der Stadt Oberndorf a.N. der Jahre 2015 bis 2018 geprüft. Von einer Schlussbesprechung mit den Fraktionsvorsitzenden konnte wie in den Vorjahren abgesehen werden. Nach § 114 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 43 Abs. 5 GemO wurde der Gemeinderat mit Beratungsvorlage Nr. 065/2020 vom 15.04.2020 über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes (Kapitel 2) unterrichtet.
– Die Firma Tobias Winzenried, Funktechnik, Rottweil-Neufra, wird mit der Lieferung von 210 digitalen Funkmeldeempfängern der Marke Swissphone S.Quad X15V zum Bruttoangebotspreis von 67.539,05 Euro beauftragt.
TOP 8: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte