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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 26.03.2024

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Gebäude zur Flüchtlingsunterbringung

Die Stadt Oberndorf a. N. ist verpflichtet, vom Landkreis zugewiesene Flüchtlinge (Anschlussunterbringung) unterzubringen. Hierzu soll kurzfristig die Villa Graf, Rosenbergstr. 8 hergerichtet werden. Langfristig setzt die Verwaltung auf einen Neubau einer größeren Anlage auf einem freien Grundstück.

Dies kann zum einen durch den Bau einer Gewerbehalle erfolgen, die durch den
entsprechenden Innenausbau für die Flüchtlingsunterbringung hergerichtet wird
oder durch Container bzw. Einzelmodule. Bei Containern und Einzelmodulen
kann man etwas flexibler auf den Bedarf reagieren.
Die Gewerbehalle könnte später, sollte der Bedarf zurückgehen, wieder umgebaut und zur Gewerbenutzung vermarktet werden. Module oder Container könnten weiterverkauft werden, bzw. die Module könnten auch für sozialen Wohnungsbau herangezogen werden.

Kosten und Finanzierung

  1. Rosenbergstraße 8 (Villa Graf)
    Umbaukosten 100.000 Euro ca.
    Zzgl. Hangsicherung
  2. Neue Sammelunterkunft
    a) 10 Module à 4 Personen 678.000 Euro brutto ca.
    b) 15 Container à 2 Personen mit
    Sanitär und Küche 950.000 Euro brutto ca.
    c) Gewerbehalle ca. 1.250 Euro/m²
    (bei ca. 15 x 25 m) BKI 2022) 468.750 Euro brutto ca.
    Zzgl. Innenausbau (Trennwände etc.) 250.000 Euro brutto ca.
    718.750 Euro brutto ca.
    Hier kommen jeweils die Kosten für das Grundstück und die Erschließung noch dazu.

TOP 2: Bebauungsplan Sulzbachstraße – Entwurfsfeststellung: abgesetzt

TOP 3: Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg
Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ und Teilplan “Freiflächenphotovoltaik“

Um den Ausbau der regenerativen Energien erheblich zu befördern, haben der Bund
und das Land Baden-Württemberg gesetzliche Mindestziele als Flächenvorgaben für
die Windenergie und die Freiflächenphotovoltaik gefasst. Demnach müssen mindestens 1,8 % der Regionsfläche für Windenergieanlagen, dies sind rund 4.550 ha, und
0,2 % für Freiflächenphotovoltaik, was rund 500 ha entspricht, im Regionalplan verbindlich festgelegt werden.
Der Planentwurf für „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ sieht Gebiete für Festlegungen im Umfang von rund 6.000 ha für die regionalbedeutsame Windenergienutzung vor, was einem Anteil an der Regionsfläche von 2,3 % entspricht. Für die Freiflächenphotovoltaik enthält der Regionalplanentwurf Flächen von rund 670 ha. Dies entspricht rund 0,27 % der Regionsfläche.
Die Unterlagen können unter https://www.regionalverband-sbh.de/ eingesehen werden.
Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt.
Im Zeitraum 08. Januar 2024 bis 08. April 2024 wird den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

TOP 4: Projektfahrplan Hoch – und Tiefbau – Sachstand Bebauungspläne

Das Stadtbauamt wird den aktuellen Sachstand zu den geplanten Bebauungsplänen im Stadtgebiet vorstellen.

TOP 5: Vergaben, insbesondere

5.1 Freiwillige kommunale Wärmeplanung für Oberndorf a. N. – Vergabe

Die kommunale Wärmeplanung ist ein umsetzungsorientierter strategischer Planungsprozess mit dem Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung aller Gebäude bis
spätestens zum Jahr 2040.
Für die Erstellung einer freiwilligen kommunalen Wärmeplanung wurde die Planungsleistung beschränkt ausgeschrieben.
Submissionstermin: 26.02.2024
Anzahl angefragte Firmen: 5 Firmen
Anzahl eingegangene Angebote: 3 Angebot, wertbar
Höhe Angebot: 66.164,- Euro
Erreichte Punktzahl: 940
Die Angebote wurden mithilfe einer Bewertungsmatrix ausgewertet.
Bewertet wurden:
-Preis
-Aufbau, Methodik, Ablauf- und Zeitplanung
-Qualifikation und Erfahrung des Projektteams
-Effiziente Anreise
-Kommunikationsstrategie
Die Firma badenovaNETZE GmbH erreichte bei der Bewertung der Angebote die
höchste Punktzahl und soll mit der kommunalen Wärmeplanung für Oberndorf a. N. beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage in Höhe von 80% des Projektträgers Karlsruhe.

5.2 IT-Beschaffung Servercluster für Produktivumgebung

Die bestehenden Serversysteme der Stadtverwaltung sind über den Zeitraum 2014-2021 nach und nach
beschafft worden. Durch den zeitlichen Versatz der Beschaffung und den damit einhergehenden Technologiewandel sind die Systeme untereinander nur bedingt kompatibel und für den heutigen Betrieb nicht mehr ausreichend.
Im August 2023 ist einer der Server irreparabel ausgefallen was den Betrieb massiv
beeinträchtigte und das Gesamtsystem immer noch belastet.
Die Systeme sind „End of life“, was bedeutet, dass der Hersteller keine Ersatzteilgarantie mehr bieten kann und ein weiterer Ausfall neben dem Datenverlust auch den Ausfall von Fachverfahren bedeuten würde.
Dieser Zustand ist nicht vertretbar. Durch gute Beziehungen erhielten wir über
Komm.ONE einen „Leihserver“ womit derzeit alle notwendigen Anwendungen weiter
betrieben werden können, sodass bisher kein Digitalisierungsprojekt gestoppt werden musste. Der Server muss dieses Jahr allerdings wieder zurückgegeben werden.
Aus Sicht der IT ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf zur Neubeschaffung einer homogenen Basis-Serverumgebung um den erforderlichen Betrieb zu gewährleisten und den aktuellen Sicherheitsanforderungen zu entsprechen.

Die Beschaffung soll über den Rahmenvertrag der Komm.ONE, vertreten durch
die civillent GmbH. Gemäß der Ausschreibung Nr. 2021/S 161-422732 im EU-Amtsblatt wurde die Bechtle GmbH IT-Systemhaus Stuttgart zum Handelspartner.
Insofern kann auf eine Ausschreibung unsererseits verzichtet werden.

Der Gemeinderat soll die Beschaffung eines Hardware Serverclusters bestehend aus insgesamt 6 Einzelserversystemen, konfiguriert im Clusterverbund mit dezentralem Speicherclustersystem (S2D) über die Firma Bechtle GmbH IT-Systemhaus Stuttgart zum Bruttoangebotspreis von 154.548,14 Euro beraten und beschließen.

5.3 Erweiterung Kindergarten Bochingen Vergabe Rohbau

Die Rohbauarbeiten für die Erweiterung des Kindergartens Bochingen sollen vergeben werden.

TOP 6: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (27.02.2024 – 25.03.2024)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
 Besetzung einer Stelle im Bereich Stadtplanung
 Stellenausschreibung der Verwaltungsbereichsleitung Planen und Bauen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.03.2024 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
 Annahme einer Schenkung von zwei Skulpturen aus dem Nachlass von Herbert Göser und Zustimmung zu damit verbundenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.500 Euro
 Anschaffung eines städtischen PKW
 Die Stelle eines Architekten/einer Architektin im Praktikum wird für weitere
zwei Jahre in die Stellenpläne 2025 und 2026 aufgenommen. Die Stelle wird
zum 01.10.2024 zur Neubesetzung, befristet für zwei Jahre, ausgeschrieben.

TOP 7: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 8: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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