Beginn: 17 Uhr
Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.
Zutritt nur mit medizinischer Maske!
TOP 1: Hochwasserschutz am Neckar, Bereich Kernstadt – Ausgleichsmaßnahme (Vorberatung)
Seit klar ist, dass im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen ein Großteil der Bäume am linken Neckarufer zwischen dem Freibad und der Firma Rheinmetall gefällt werden sollen, hat sich in Oberndorf heftiger Widerstand in der Bevölkerung gebildet. Es wurden Unterschriften gesammelt, die einen Einwohnerantrag unterstützen, der fordert, nochmals im Gemeinderat über mögliche Alternativen zur Baumfällung zu beraten.
In der aktuellen Ausschusssitzung werden nun von der Verwaltung und dem beauftragten Büro die für die bisherige Planung erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen vorgestellt und vor beraten.
Neben zahlreichen Einzelmaßnahmen zur Minimierung des Eingriffs und zum Ausgleich innerhalb des direkten Eingriffsbereichs beruht das Maßnahmenkonzept auf zwei großen Ausgleichsprojekten.
Zum einen sollen im Plangebiet nach Einbringung der Spundwand 56 neue Einzelbäume im oberen Drittel der Neckarböschung gepflanzt werden. Das Büro Wald & Corbe hält bei Realisierung der Spundwand eine Pflanzung neuer Bäume im Uferbereich zwar für möglich, empfiehlt dies aber nicht, weil durchaus die Gefahr besteht, dass die neu gepflanzten Bäume im extremen Hochwasserfall vom reißenden Fluss mitgerissen werden. Dennoch schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Büro Fritz & Grossmann die Neupflanzung von 56 Einzelbäumen als Ausgleich wieder im linken Uferbereich flussabwärts vor. Werden diese im extremen Hochwasserfall zerstört, muss nachgepflanzt werden.
Zum anderen wird die Entwicklung eines gewässerbegleitenden Auwaldstreifens vorgeschlagen. Der Auwaldstreifen soll als Ersatzmaßnahme im Bereich der Dollau auf Gemarkung Altoberndorf entstehen. Grundlage für diese Planung ist das vom Gemeinderat gebilligte Grünkonzept des Büros Ukas.
Frau Weitbrecht vom Büro Fritz & Grossmann, Balingen, wird in der Sitzung anwesend sein und die Ausgleichsmaßnahmen ausführlich erläutern.
Im Vorfeld der Beauftragung des Büros Fritz & Grossmann wurde vom Angel- und Naturschutzverein Oberndorf als Ausgleichsmaßnahme auch die Herstellung einer „Niederwasserrinne“ und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie vorgeschlagen. Die Verwaltung hat diese Vorschläge daraufhin an das für das Bachbett zuständige Regierungspräsidium Freiburg weitergeleitet. Dort wurde hierfür im Bereich der Kernstadt kein besonderer Bedarf gesehen. Mit Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie will sich das Regierungspräsidium aber bei den Hochwasserschutzmaßnahmen auf Gemarkung Aistaig beschäftigen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat das Landratsamt Rottweil als zuständige Fachbehörde die Aufgabe sach- und fachkundig zu prüfen, ob weitere Alternativen zu der von uns vorgeschlagenen Hochwasserschutzmaßnahme in der Kernstadt bestehen. Das Landratsamt wird auch die erforderliche Verfahrensart festlegen. Gleichzeitig sind von den zuständigen Fachbehörden des Landratsamts die Ausgleichsmaßnahmen zu prüfen und zu bewerten. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden vom Landratsamt sämtliche Träger öffentlicher Belange beteiligt. In diesem Zusammenhang hat das Landratsamt auch zugesagt, die Ortsgruppe des NA-BU, des BUND, der ÖDP und des Angel- und Naturschutzvereins Oberndorf anzuhören.
TOP 2: Bebauungsplan “Appelau I, 4. Änderung”, Boll Satzungsbeschluss (Vorberatung)
Als Baugrundstück für die Erweiterung des Kindergartens in Boll ist das städtische Flurstück 112 vorgesehen. Gemäß des Bebauungsplans Appelau I 2. Änderung mit Rechtskraft vom 01.02.1992 ist das bisherige Baufenster hierfür nicht ausreichend. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Appelau I soll nun die Baugrenze angepasst werden, damit der Kindergarten erweitert werden kann.
TOP 3: Aufhebungssatzung “Bitzenwiesen, 2. Änderung, Beffendorf- Satzungsbeschluß (Vorberatung)
Da eine weitere Realisierung der Dorf-und Mischgebietsflächen im Bereich “Bitzenwiesen”, auch wegen der unmittelbaren Nähe zur Firma Robert Beck GmbH & Co. KG Präzisionstechnik, als nicht mehr realistisch angesehen werden, soll der entsprechende Bebauungsplan aufgehoben werden. Da aber in Beffendorf Nachfrage nach Wohnraum gedeckt werden muss, soll die nicht realisierte Fläche im Flächennutzungsplan einem zukünftigen Baugebiet auf der Nordseite der Schramberger Straße zugeschlagen werden.
TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte