Beginn: 18 Uhr
Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Gymnasium – Sanierung Turnhallen G1 bis G3, Vergabe ELA-Anlage und Sicherheitsbeleuchtung
Die Firma Hans Eisele GmbH wurde 2019 nach einer öffentlichen Ausschreibung mit
der Erneuerung sowohl der internen Alarmierung- und Lautsprecheranlage (ELA Anlage) als auch der Sicherheitsbeleuchtung im Gymnasium beauftragt.
Die hier zur Vergabe vorgesehenen Leistungen lassen sich nicht ohne Nachteile von
den bisherigen Aufträgen von 2019 trennen, da die Einbindung der neuen Anlagenkomponenten in die bestehende Anlagentechnik erfolgen muss und sonst keine Abgrenzung der Gewährleistung möglich ist. Auf eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung wurde daher verzichtet und die Leistung direkt bei der Firma Eisele GmbH
angefragt.
Die Firma Eisele hat für die Sicherheitsbeleuchtung ein Angebot in Höhe von
33.057,49 Euro (Höhe der Kostenberechnung 20.660,30 Euro) und für die ELA Anlage ein Angebot in Höhe von 48.115,75 vorgelegt (Höhe der Kostenberechnung 43.551,68 Euro).
Die Unterschiede zwischen den Kostenberechnungen und den Angeboten lassen sich
auf die derzeit angespannte Preissituation im Bauwesen zurückführen. In den Angebotsanfragen sind auf Grund der Anpassung an die bestehende Anlage zudem Leistungen enthalten, die voraussichtlich nicht im gesamten Umfang zur Ausführung kommen werden.
Die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung war im Anschluss der Brandschutz- und
Schadstoffsanierung des Gymnasiums bereits vorgesehen und in dem 2019 hierfür genannten Kostenrahmen mit enthalten. Die Erneuerung der ELA-Anlage ist Bestandteil der Turnhalleninnensanierung.
III. Kosten und Finanzierung
Kosten: 81.173,24 Euro
Finanzierung: HH 2022
Förderung: Die Maßnahme wird im Rahmen der Städtebauförderung mit
2.613.000 Euro und über den Ausgleichsstock mit 600.000 Euro gefördert.
Der Ausschuss soll nun in seiner Sitzung der Vergabe der Arbeiten an die Firma Eisele GmbH, Glatten zustimmen.
TOP 2: Barrierefreier Ausbau ÖPNV-Haltestellen
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) legt fest, dass bis 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für ÖPNV- Haltestellen (Bushaltestellen) erreicht werden muss.
Die Haltestellen werden nach dem Nahverkehrsplan in vier Kategorien eingeteilt, je nach Kategorie sind Umsetzungsfristen festgelegt.
Bei Haltestellen in Kategorie 1 ist bis zum 01.01.2022 die Barrierefreiheit sicherzustellen. Dies sind Haltestellen mit einer besonders wichtigen Umsteigefunktion.
Haltestellen der Kategorie 2, sog. Zentrale Haltestellen, sind ebenfalls bis zum 01.01.2022 barrierefrei zu gestalten, ebenso definierte Haupthaltestellen pro Ortschaft, die in Kategorie 3 eingeordnet wurden.
Alle übrigen Haltestellen wurden Kategorie 4 zugeteilt und sind bis 2035 barrierefrei
umzubauen.
Insgesamt gibt es im Stadtgebiet 83 Haltstellen, von denen bereits 12 Haltestellen
barrierefrei gestaltet sind, zehn davon auch mit taktilem Leitsystem.
Der in Kategorie 1 genannte Busbahnhof mit insgesamt acht Haltepunkten ist bereits
seit längerem barrierefrei. Übrig bleibt in Kategorie 2 für Oberndorf die Haltestelle Obertorplatz. Da diese Haltestelle aktuell bodeneben ausgeführt ist und bei einem Umbau auch die Verkehrsführung ggf. neu geplant werden muss, soll die Realisierung in das Jahr 2023 verschoben werden.
Entsprechend der Kategorisierung im Nahverkehrsplan und ersten Prüfung der Umsetzbarkeit ist folgende zeitliche Umsetzung für die kommenden Jahre vorgesehen:
Ortsteil Name Bushaltestelle Frist Umbau geplant
Bochingen Öschle 31.12.2022 2021
Bochingen Im Gehrn 31.12.2022 2022
Altoberndorf Adler 31.12.2022 2022
Altoberndorf Haus Schick 1/Alt-Dorf-Str. 31.12.2022 2022
Lindenhof Lindenhof 1 (L415) 31.12.2022 2022
Lindenhof Lindenhof 2 (L415) 31.12.2022 2022
Oberndorf Obertorplatz 01.01.2022 2023
Beffendorf Ortsmitte 1 31.12.2023 2023
Beffendorf Ortsmitte 2 31.12.2023 2023
Hochmössingen Ignaz-Rohr-Straße 31.12.2023 2023
Boll Linde 31.12.2024 2024
Aistaig Rathaus Aistaig 31.12.2024 2024
Aistaig Aistaig Bahnhof 31.12.2024 2024
Oberndorf Talplatz 1 31.12.2024 2024
Oberndorf Talplatz 2 31.12.2024 2024
Die Planung der restlichen Haltestellen erfolgt nach und nach in Abstimmung zwischen Tiefbauamt und dem Amt für Öffentliche Ordnung.
Kosten und Finanzierung
Für den barrierefreien Umbau der Haltestellen inklusive eines taktilen Leitsystems ist pro Haltestelle mit Kosten von bis zu 25.000 € zu rechnen. Dazu kommt je nach Haltestelle auch der Austausch der Wartehäuschen mit ca. 18.000 bis 20.000 €.
Die Kosten variieren je nach bisheriger Gestaltung der Haltestelle und des Umbauaufwands.
Der Landkreis Rottweil förderte zuletzt den Abbau von Barrieren im ÖPNV mit 50 % der Kosten, die für die Herstellung der Barrierefreiheit aufgewendet werden, höchstens aber mit 10.000 € je Bushaltestelle. Das Förderprogramm endet aktuell am 31.12.2021, die Antragsfrist ist bereits abgelaufen.
Fördermöglichkeiten bestehen außerdem über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), hier können Maßnahmen bis zu 75 % gefördert werden. Die Bagatellgrenze für die Antragsstellung liegt bei 100.000 €.
Die Verwaltung beabsichtigt, die attraktive Förderung nach LGVFG in Anspruch zu nehmen und in den kommenden Jahren jeweils so viele Haltestellen umzubauen, dass die Bagatellgrenze überschritten wird.
In den Investitionshaushalt des Tiefbauamtes wird jährlich ein entsprechender Ansatz aufgenommen. Für das kommende Jahr 2022 sind 120.000 € geplant.
TOP 3: Energiebericht
In der Sitzung wir der Energiebericht der Stadt Oberndorf vorgestellt. Darin enthalten ist der Verbrauch von Wasser, Strom und Wärme für alle städtischen Grundstücke und Gebäude.
TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte