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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Mi 13.04.22

Beginn: 17 Uhr

Ort: Rathaus, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N., 2. OG

TOP 1: Änderung der Feuerwehrsatzung der Feuerwehr Oberndorf a. N. (Vorberatung)

Die Feuerwehrsatzung der Stadt Oberndorf a. N. stammt aus dem Jahr 1992 und
wurde zuletzt am 15.02.2008 geändert. Änderungsbedarf ergibt sich zum einen daraus, dass im Jahr 2015 das Feuerwehrgesetz novelliert wurde. Die Schaffung der Stelle des hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten im Jahr 2018 war darüber hinaus ebenso noch in der Satzung zu berücksichtigen, wie die im vergangenen Jahr vorgenommenen Änderungen an der Mustersatzung, die vom Gemeindetag in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, der Gemeindeprüfungsanstalt und dem Landesfeuerwehrverband erstellt wurde. Letztere bedeutet die Anpassung der Feuerwehrsatzung in Hinblick auf alternative Möglichkeiten, eine Hauptversammlung, zum Beispiel während einer Pandemie wie der Corona-Pandemie, durchzuführen, wenn Präsenzveranstaltungen nicht möglich sind.
Durch den langen Zeitraum, der seit der letzten Änderung der Feuerwehrsatzung
vergangen ist, ergab sich einiges an Änderungs- und Anpassungsbedarf. Der vorliegende Entwurf wurde vom Feuerwehrkommandanten Manuel Suhr in enger Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet. Der Feuerwehrausschuss der Feuerwehr Oberndorf hat den Änderungen und dem Entwurf bereits zugestimmt.
Auf Grund der Vielzahl an Änderungen wird keine Änderung sondern eine Neufassung der Satzung vorgeschlagen.

Zu § 7 ist zu erläutern, dass die bisher bestehende Jugendsatzung aufgehoben werden soll. Stattdessen sollen die Hauptversammlung der Jugendfeuerwehr und die Hauptversammlung der Feuerwehr in ihren nächsten Versammlungen eine neue Jugendordnung beschließen. Diese übernimmt die Regelungen der bisherigen Jugendsatzung und orientiert sich an der Musterordnung der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg zum Stand 2022. Die Regelungen der Feuerwehrsatzung geben für die Jugendordnung den Rahmen vor, die Jugendordnung selbst gestaltet die Regelungen für die Jugendabteilungen aus. Die Aufhebungssatzung soll zum 1. August in Kraft treten, ebenfalls die neue Jugendordnung. Entsprechend soll auch die neue Feuerwehrsatzung zum 1. August 2022 in Kraft treten.

Die Gemeinderäte des Ausschusses für Technik und Umwelt beraten dieses Thema für den Gemeinderat vor.

TOP 2: Vergaben, insbesondere

2.1 Beschaffung von Einsatzjacken für die Freiwillige Feuerwehr Oberndorf a. N.

Die Freiwillige Feuerwehr Oberndorf a.N. benötigt neue Einsatzschutzjacken, davon
136 Stück nach EN 469:2005 Klasse 2 und 95 Stück nach EN ISO 11612:2015 A1, A2, B1, C1. Die Feuerwehr hat dafür Modelle verschiedener Hersteller bemustert und verglichen und sich für Modelle der Firma Klassiker entschieden. Die Einsatzschutzjacken sollen die im vergangenen Jahr bereits bestellten Einsatzschutzhosen ergänzen und die Ausrüstung vervollständigen. Die ausgeschriebenen Jacken eignen sich sehr gut für die Zwecke der Feuerwehr Oberndorf und weisen ein sehr gutes Preis- Leistungs-Verhältnis auf. Es wurden insgesamt sechs mögliche Lieferanten zur Angebotsabgabe aufgefordert; drei Angebote sind eingegangen.
Der Auftrag soll auf das Angebot der Firma „Der Klassiker“ aus Horb a. N. zum Gesamtpreis von 104.630,51 Euro erteilt werden.
Die Beschaffung erfolgt wie bei den Einsatzschutzhosen für die gesamte Feuerwehr
Oberndorf a. N. inklusive aller Abteilungen. Neuaufnahmen werden bei der Bestellung berücksichtigt.

2.2 Kanalreinigung und Kamerabefahrung nach EKVO – Vergabe

Auf Grundlage der Eigenkontrollverordnung (EKVO) werden in diesem Jahr die Arbeiten (Kanalreinigung und Kamerabefahrung) in Hochmössingen fertiggestellt und Teilbereiche von Aistaig begonnen.
Die Firma RS Kanal- und Umweltservice GmbH, Bisingen, soll den Zuschlag für die
Kanalreinigung und Kamerabefahrung zum Bruttoangebotspreis von 71.727,25 Euro erhalten.

2.3 Fahrzeugbeschaffung Forstrevier

Für den Forstbetrieb soll ein neues Fahrzeug gekauft werden.

TOP 3: Schulverbund Gebäude B (Realschule) – Lüftungsanlage (Vorberatung)

Bei der bisherigen Sanierung der Raumlufttechnischen (RTL) -Anlagen mit dem Einbau der neuen Wärmerückgewinnung (WRG) und dem Austausch der Ventilatoren
einschließlich der Sanierung der Regelungstechnik, wurde der Schwerpunkt auf die
Zentralanlage in der Technikzentrale gelegt. Im Hinblick auf die Pandemie konnte
durch die Maßnahme ein definierter Luftaustausch in den Räumen (funktionierende
Zu- und Abluft) bei gleichzeitiger Reduzierung des Wärmeverbrauchs (Erneuerung
WRG) erreicht werden. Hierfür wurde eine Fördermöglichkeit von ca. 80% der Maßnahme über die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Anspruch genommen.
Bei den Begehungen im Vorfeld der Maßnahme wurde auch über mögliche bauliche
Maßnahmen in den Räumen bzw. im weiteren Lüftungskanalnetz, z.B. einer bedarfsabhängigen Regelung der CO2-Fühler in den Räumen oder ein Umbau des Lüftungskanalnetzes diskutiert. Da mittelfristig eine Entscheidung über eine mögliche Sanierung der Realschule ansteht, wurden diese Überlegungen jedoch bisher zurückgestellt.
Bei der Inbetriebnahme der sanierten Zentralanlage gab es jedoch Schwierigkeiten,
die Klassenzimmer warm zu bekommen. Dies ist nur bei hohen Drehzahlen der Ventilatoren möglich. Selbst bei der maximalen Drehzahl der Ventilatoren und einem sehr
hohen Druck am Anlagenaustritt wurde eine deutliche Differenz zwischen der Zulufttemperatur der Anlage und der Austrittstemperatur in den Räumen gemessen. Es wurde festgestellt, dass zusätzlich zu den bestehenden Mischboxen innerhalb des Lüftungskanals noch zusätzliche mechanische Volumenstromregler (VSR) eingebaut sind. Diese VSR waren ohne weiteres nicht zu erkennen, da es keine außenliegenden Antriebe o.ä. gibt. Die begutachteten VSR sind nicht mehr funktionsfähig und verursachen zudem einen enorm hohen Druckverlust.
Im aktuellen Zustand muss somit unnötig Energie in Form von Strom und Wärme
aufgewendet werden, um die warme Luft in die Räume zu bekommen. Durch Rückbau und Demontage der Mischboxen und dem Austausch der defekten VSR durch neue mechanische Regler mit deutlich geringerem Druckverlust, kann sowohl auf der Strom- als auch auf der Wärmeseite eine Einsparung gegenüber dem Ist-Zustand realisiert werden. Dadurch ist es bereits jetzt sinnvoll, diese Maßnahmen vorab trotz einer mittelfristig angedachten Generalsanierung durchzuführen.
Bei der Ermittlung der möglichen Einsparung wurden sowohl die Stromeinsparung
durch die möglich Absenkung des Anlagendrucks berücksichtigt, als auch eine Absenkung der Zulufttemperatur im Winter durch die bessere Versorgung der Räume.
Die jährliche Energieeinsparung beläuft sich auf etwa 62,5 MWh und einer jährliche
Reduktion des CO2-Ausstoßes um etwa 3,85 Tonnen. Für den Rückbau der Mischboxen und die Erneuerung der VSR wurde durch den Anlagenbetreiber (Engie) Kosten
in Höhe von 30.000 Euro berechnet. Den Kosten steht eine mögliche Kosteneinsparung von etwa 6.400 Euro jährlich gegenüber, welche einer Amortisationszeit von etwa 4,7 Jahren entspricht. Durch eine mögliche BAFA-Förderung verkürzt sich die Amortisationszeit auf 3,7 Jahre.
Kosten und Finanzierung
Kosten: ca 30.000 Euro, eine BAFA-Förderung in Höhe von 20% der
Kosten wird beantragt
Finanzierung: überplanmäßig

TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderät*innen

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