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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 11.03.2025

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Telekom, Vorstellung Breitbandausbau Oberndorf a. N.

Die Telekom informiert über den weiteren Breitbandausbau in Oberndorf.

TOP 2: Bebauungsplan “GE Lindenhof-Süd I, 4. Änderung” – Aufstellungsbeschluss mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Firma Heckler & Koch will ihre Parkplätze erweitern. Deshalb ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. In der Sitzung des Gemeinderats am 10.12.2024 wurde darum gebeten, zu prüfen,
ob der Lärmschutzwall über die neu entstehenden Parkplätze hinaus weiter nach
Norden verlängert werden kann.
Diese Prüfung hat ergeben, dass ein längerer Lärmschutzwall baurechtlich bereits
jetzt auf der Basis des bestehenden Bebauungsplans zulässig wäre. In der Begründung zum Bebauungsplan wurden die geprüften Varianten dargestellt.
Die Lärmemissionen aus dem Bestand unterliegen ohnehin dem Bau- und Immissionsschutzrecht und werden bei Problemen auf dieser Ebene behandelt.

Der Bebauungsplan würde durch eine Erweiterung des Geltungsbereichs überfrachtet
ohne die Situation verbessern zu können. Ein Bebauungsplan regelt, welche Bauvorhaben an einem Standort zulässig sind. Das Bauordnungsrecht regelt die Errichtung und Nutzung einer konkreten baulichen Anlage mittels baulich-technischer Anforderungen.
Ein längerer Wall würde hauptsächlich das neue Schieß- und Montagezentrum sowie
das 2022 genehmigte Blockheizkraftwerk abschirmen. Beide Anlagen wurden anhand
von Schallimmissionsprognosen genehmigt und kommen ohne einen Lärmschutzwall
aus.
Durch die Verlagerung und Erneuerung der Gebäudetechnik im Rahmen eines nachhaltigen Energiekonzepts sind seitens des Gewerbebetriebs weitere Optimierungen geplant.

Die wesentlichen Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt der Investor.

TOP 3: European Energy Award – Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2025-2029

Die Stadt Oberndorf nimmt am Programm European Energy Award teil. Um die Zertifizierung zu behalten, ist die Aufstellung und Abarbeitung von Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. -gewinnung notwendig. Das energiepolitische Arbeitsprogramm für die Jahre 2025 -2029 wurde von der Verwaltung mit Unterstützung der Energieagentur Rottweil erstellt. Der Entwurf ist mit der Energiekommission abgestimmt.
Aufgrund der Anpassung der Bewertungshilfe European Energy Awards hin zur CO2-
Neutralität wurde die Stadt neu bewertet.
Auf der Grundlage der aktuellen Bewertungsvorgaben für den European Energy Award erreicht die Stadt Oberndorf a. N. derzeit 61,9 Prozent der erreichbaren Punkte.
Durch die Umsetzung aller im energiepolitischen Arbeitsprogramm geplanten Maßnahmen wäre ein Punktestand von bis zu 78 Prozent erreichbar.
Die Rezertifizierung der Stadt Oberndorf a.N. im European Energy Award steht 2026 an.

TOP 4: Gewährung eines Inneren Darlehens an den Eigenbetrieb Freibad Oberndorf a. N.

Im Wirtschaftsjahr 2023 war beim Eigenbetrieb Freibad zur Finanzierung der Investitionen , vor allem für die Steuerungstechnik, eine Kreditaufnahme in Höhe von
88.000 Euro eingestellt. Tatsächlich benötigt werden nun 80.000 Euro.
Die Stadt kann dem Freibad diese Mittel aus der ZVK-Rücklage, die seit 2017 vollständig einbezahlt ist, als Inneres Darlehen zur Verfügung stellen.
Die Gewährung des Inneren Darlehens ist bis zum Laufzeitende zu einem Zinssatz
von 3,0 % vorgesehen, der Zinssatz wird bis zum 31.12.2039 festgeschrieben. Für
den Fall der Inanspruchnahme aus der ZVK-Rücklage wird ein Sonderkündigungsrecht der Stadt gegenüber dem Eigenbetrieb Freibad eingeräumt. Die Tilgung erfolgt
planmäßig über einen Zeitraum von 15 Jahren.

TOP 5: Projekte 2025, zeitlicher Ablauf

Das Stadtbauamt stellt den im Jahresverlauf geplanten zeitlichen Ablauf von Baumaßnahmen vor.

TOP 6: Vergaben, insbesondere

6.1 Hochwasserschutz und Sanierung Austraße – Vergabe

Mit der Vergabe können die Bauarbeiten zum Hochwasserschutz und zur Sanierung der Austrasse starten..

Die Firma Strabag GmbH, Freudenstadt, soll den Zuschlag für die
Betoninstandsetzungs-, Erd-, Stahlbeton-, Kanalisations-, Leitungsverlege- und
Straßenbauarbeiten für den Hochwasserschutz und die Sanierung der Austraße zum
Bruttoangebotspreis von 2.117.192,44 Euro erhalten.


II. Sachverhalt und Begründung
Das sehr günstige Ausschreibungsergebnis liegt etwa eine Million unter der Kostenberechnung.
Das günstige Preisniveau ist der aktuellen konjunkturellen Lage im Tiefbau geschuldet. Davon profitieren insbesondere die Straßenbaupositionen dieser Ausschreibung.
Die Baubeschreibung sieht den Beginn der Arbeiten im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Neckarhalle und der Feuerwehr unter halbseitiger Sperrung vor. Der weiterführende Bauabschnitt bis zur Einmündung des ehemaligen „Aldi“ (jetzt „Action“) wird unter Vollsperrung hergestellt. Die Umleitung erfolgt während dieser Zeit über den inneren Bypass der Austraße.
Die Inhalte der Planung wurden bereits mehrfach öffentlich vorgestellt und sind bekannt.

Bauzeit: April 2025 bis Herbst 2027

6.2 Vergabe “Flächen gewinnen durch Innenentwicklung”

In der Sitzung vom 10.12.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die Vergabe eines
gesamtstädtischen Aktivierkonzepts für Flächen und Bestandsimmobilien im Sinne
der dreifachen Innenentwicklung inklusive Bürgerbeteiligung vorzubereiten.
Hierzu wurde ein Antrag für das Förderprogramm „Flächengewinnung durch Innenentwicklung“ gestellt, der mit einer Fördersumme von 38.547 Euro brutto (50 %) bereits positiv beschieden wurde. Zur Förderantragstellung und zur Abschätzung des Kostenrahmens, war ein Angebot eines Städtebaudienstleisters eingeholt worden.
Zwei Projektleiterinnen dieses Dienstleisters stellten ihre geplante Vorgehensweise
und Projektarbeit bereits im Gremium vor.
Um dieses Angebot besser einschätzten zu können, hat die Verwaltung nun nach einer Markterkundung und Prüfung vergleichbarer gesamtstädtischer Entwicklungskonzepte ein zweites Angebot zur Vergabe eingeholt.
Dieses Angebot der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) ist mit
64.500 EUR netto nahezu identisch zum bereits vorliegenden Angebot des Mitbewerbers vom 10.12.2024. Damit sich der Gemeinderat selbst ein Bild machen kann, wird
diese ihre Vorgehensweise in der Sitzung vom 11.3.2025 vorstellen und für Fragen
zur Verfügung stehen.
Obgleich die vorliegenden Angebote in der Höhe nahezu identisch sind, spricht sich
die Verwaltung für die Vergabe an die KE aus. Auf der Basis intensiver Vergleiche der
angeforderten Referenzprojekte wurde festgestellt, dass folgende Punkte für die Arbeiten der KE sprechen:

  • Der siedlungsgeografisch sehr präzise und stringent aufgebaute Analyseteil
    am Beispiel von Königsfeld vom September 2024 mit verschiedenen gut aufbereiteten Teilaspekten auch als Karten, die auch grafisch gut lesbar sind
  • Die inhaltlich und grafisch überzeugende, markante Plandarstellung der Entwicklungskonzepte für den Kernort sowie jeweils für die Ortsteile
  • Insgesamt mehr Vergleichsprojekte in den letzten 5 Jahren
  • Ein ausführlicher Bericht über eine vergleichbare Bürgerbeteiligung
  • Bessere Vertragsbedingungen in Bezug auf mögliche Endkorrekturen, Datenüberlassung, Protokolle und Pressearbeit
  • Die Zusage, das Projekt wegen der Förderung im Jahr 2025 fertigzustellen
  • Die Zusage der KE, dass Herr Geissler und/oder Herr Fürst das Projekt durchgehend begleiten, um die hohe Qualität zu sichern.
    Eine termingerechte Abwicklung des Projekts inklusive Bürgerbeteiligung ist, unter
    Berücksichtigung der von der Stadt vorgegebenen Parameter, aus Sicht der Verwaltung gegeben. Aus diesem Grund wird das Gremium ersucht, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Der Beschlussvorschlag von Seiten der Verwaltung lautet also:

Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) wird zum Angebotspreis
von 64.500 EUR netto mit der Erarbeitung eines „Gesamtstädtischen Aktivierungskonzepts der dreifachen Innenentwicklung“ beauftragt.

6.3 Grundschule Bochingen – Vergabe Tiefbau- und Asphaltarbeiten Schulhof

Im Zuge der Sanierung der Grundschule Bochingen waren mehrere Eingriffe in den
Schulhof erforderlich. Zum Wiederherstellen der Hoffläche und zur Ausgestaltung eines barrierefreien Zugangs zur Schule und angrenzenden Sporthalle sind nun die
entsprechenden Tiefbau- und Asphaltarbeiten zu vergeben.

Die Firma O.B.B. Tiefbau GmbH, Bochingen, soll den Zuschlag für die Tiefbau- und
Asphaltarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 120.675,76 Euro erhalten. das ist um 6,16 % günstiger als der Kostenanschlag.

6.4 Schulverbund Gebäude B – Vergabe Gerüstturm als 2. Rettungsweg

Öffentliche Gebäude müssen in regelmäßigen Abständen unter brandschutztechnischen Aspekten begutachtet werden. Dies wurde in den letzten 30 Jahren nicht konsequent durchgeführt. Das Baurechtsamt arbeitet diese Rückstände auf. In diesem
Zuge war Ende letzten Jahres der Schulverbund mit der Brandverhütungsschau an
der Reihe.
Es wurden zahlreiche brandschutztechnische Mängel und Schwachstellen angemahnt,
die zeitnah zu beseitigen sind.
Das Hochbauamt hat damit begonnen, die verschiedenen Punkte abzuarbeiten.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass es im Gebäude B aus dem Klassenzimmer B10 im
Erdgeschoss sowie dem Musikraum, der Lehrküche und dem Mehrzweckraum im Untergeschoss keinen 2. Rettungsweg gibt. Diese Situation ist laut der Brandverhütungsschau umgehend zu ändern, da sonst die entsprechenden Räume bis auf weiteres für die Nutzung gesperrt werden müssen. Für zwei der Räume mussten bereits Nutzungsuntersagungen ausgesprochen werden.
Der 2. Rettungsweg ist in diesem Fall durch ein gekennzeichnetes Fenster nach draußen und von dort mittels eines Gerüst-Treppenturmes zum Schulhof bzw. Richtung Graubenstraße (Einfahrt Tiefgarage) vorgesehen.
Um die Standsicherheit des Treppenturmes in dieser starken Hanglage zu gewährleisten, ist es erforderlich, eine Fundamentplatte aus Beton als eine ebene Aufstellfläche herzustellen.

Der Beschlussvorschlag zur Vergabe lautet:

  1. Die Firma Quadrex Gerüstbau GmbH aus Ammerbuch erhält den Zuschlag für
    den Gerüstturm zum Angebotspreis von 28.025,32 Euro.
  2. Die Firma Meisterbau ST aus Bösingen erhält den Zuschlag für das Herstellen
    der Fundamentplatte zum Angebotspreis von 22.682,00 Euro.

Die Gesamtkosten in Höhe von 50.707,32 Euro müssen innerhalb des Gesamtvolumens des Haushaltes 2025 außerplanmäßig gewährleistet werden.

TOP 7: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben in verschiedenen Sitzungen seit Januar 2025 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
Verwaltungsausschuss am 28.01.2025:
Eigenbetrieb Wasserwerk, Anpassung technische Betriebsführung:

  • Ausübung des Sonderkündigungsrechts zum 31.05.2025 nach § 10 Abs. 5
    des Betriebsführungsvertrags vom 01.09.2023 über die Betriebsführungsleistungen in der Trinkwasserversorgung der Stadt Oberndorf a. N.
  • Beauftragung der Verwaltung zur Aushandlung eines neuen Vertrags mit direktem Bezug auf Grundlage des Nebenangebots vom 20.03.2023 zur Ausschreibung für die Betriebsführung der Eigenwasserversorgung der Stadt
    Oberndorf a. N. vom 17.02.2023 mit der badenovaNETZE GmbH
  • Abschluss des neuen Vertrags nach weiterer Beratung im Gemeinderat
  • Adäquate Verwendung des städtischen Personals in anderen städtischen Bereichen
    Ausschuss für Technik und Umwelt am 29.01.2025:
    Bebauungsplan „GE Lindenhof-Süd“:
  • Kenntnisnahme der geprüften Varianten für eine zusätzliche Verbesserung des
    Lärmschutzes
  • Weiterverfolgung der ursprünglichen Variante (enger Geltungsbereich).
    Gemeinderat am 04.02.2025:
    Kaufinteresse Härdtn’ersche Villa:
  • Kein Verkauf des Gebäudes Wasserfallstraße 41
    Abbruch des Gebäudes Wasserfallstraße 41 (Härdtner’sche Villa), da eine wirtschaftliche Sanierung nicht darstellbar ist.
    Verwaltungsausschuss am 18.02.2025:
    Erlass von Abwassergebühren für nicht eingeleitetes Abwasser und Stundung der
    Wassergebühren 2024, OT Aistaig

TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 9: Anregungen und Anfragen der Gemeinderäte

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