Beginn: 17 Uhr Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N. TOP 1: LZP Talstadt, Bemusterung/Auswahl Oberflächen und Beleuchtung Schweizermühlegässle Für das Sanierungsgebiet Talstadt soll die Art der Bepflasterung und Beleuchtung im Schweizermühlegässle ausgewählt werden. TOP 2: SRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrags Der SRH-Konzern plant, seine Servicegesellschaften, die unter anderem auch für dieSRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH tätig sind, mit Beginn des Jahres 2023 indie Gemeinnützigkeit zu überführen. Zu diesem Zweck ist die Änderung der Gesellschaftsverträge sämtlicher beteiligter Gesellschaften notwendig. Da die Stadt Oberndorf Gesellschafter bei der SRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH ist, muss der Gemeinderat d...
Beginn: 17 Uhr Ort: Sitzungssaal im Rathaus, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N. TOP 1: Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (Vorberatung) Die Feuerwehr-Entschädigungssatzung wurde zuletzt im Jahr 2012 geändert. DerFeuerwehrausschuss schlägt nun in Abstimmung mit der Verwaltung die beigefügteNeufassung der Satzung vor. Diese beinhaltet insbesondere Anpassungen der zusätzlichen Entschädigungen für Funktionsträger. Eine solche haben bisher lediglich dieAbteilungskommandanten, die Geräteverwalter, der Stadtkommandant und seineStellvertreter erhalten. Der Feuerwehrausschuss bittet hier künftig auch die stellvertretenden Abteilungskommandanten sowie die Funktionen Jugendwarte, Kleiderwarte und die Gerätewarte, die sich um die Atemschutzgeräte kümmern, zu berücksichtigen. Die jeweiligen...
Beginn: 17 Uhr Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N. TOP 1: SRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrags (Vorberatung) Der SRH-Konzern plant, seine Servicegesellschaften, die unter anderem auch für dieSRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH tätig sind, mit Beginn des Jahres 2023 indie Gemeinnützigkeit zu überführen. Zu diesem Zweck ist die Änderung der Gesellschaftsverträge sämtlicher beteiligter Gesellschaften notwendig. Da die Stadt Oberndorf Gesellschafter bei der SRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH ist, muss der Gemeinderat den Änderungen zustimmen.Aktuell sind die Service Partner im SRH Konzern gewerbliche Gesellschaften. Mit derÜberführung in die Gemeinnützigkeit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffenwerden, dass d...