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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Do 19.03.2026

Beginn: 17 Uhr

Ort: Feuerwehrgebäude, Austraße 26, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Bebauungsplan “GE Lindenhof-Süd I, 5. Änderung” – Satzungsbeschluss

Die Firma Heckler & Koch plant am südlichen Rand des Betriebsgeländes einen mehr
geschossigen Neubau mit Produktions- und Büroflächen. Der Neubau soll an drei Seiten an bestehende Gebäude angeschlossen werden. In nordwestlicher Richtung soll gleichzeitig ein Anbau entstehen.
Die Bebauungsplanänderung beinhaltet insbesondere die Neuregelung der Baugrenzen. Im südlichen Bereich soll die bislang teilweise auf Privatgrundstück ausgewiesene Straße reduziert und als Geh- und Radweg an den tatsächlichen Zustand angepasst werden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung brachte das Landratsamt Rottweil hinsichtlich
des eingeschränkten Gewerbegebiets (GEe), in dem nur „nicht wesentlich störende
Betriebe“ im Sinne eines Mischgebiet zulässig sind, Bedenken vor. Der vorhandene
metallverarbeitende Betrieb sei typischerweise als „wesentlich störend“ einzustufen und entspreche damit nicht der geplanten Festsetzung als GEe, unabhängig von der konkreten Lärmsituation. Es wurde angeregt, die Einschränkung auf „nicht wesentlich störende Betriebe“ entfallen zu lassen und stattdessen ein Gewerbegebiet festzulegen, in dem „Gewerbebetriebe aller Art“ nur ausnahmsweise zulässig sind (GE 2).
Diese Ausnahme wäre im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Eine Voraussetzung
für die Erteilung der Ausnahme ist der Nachweis, dass die maßgeblichen Lärmgrenzwerte eingehalten werden.
Im Bebauungsplanentwurf war eine Regelung zu zulässigen Schallleistungspegeln
enthalten, die aus dem bisherigen Bebauungsplan übernommen wurde. Das Landratsamt Rottweil wies darauf hin, dass eine solche Regelung nach der heutigen Rechtslage nicht zulässig sei und regte an, die Einhaltung der Immissionsrichtwerte stattdessen in die Hinweise aufzunehmen.
Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Die wesentlichen Kosten des Bebauungsplanverfahrens werden vom Vorhabenträger
übernommen.

TOP 2: Bebauungsplan “Hinter der Kirche”, Hochmössingen – Sachstandsbericht und Aufhebung des Bebauungsplans

Um die weitere, insbesondere kurzfristige Wohnbauentwicklung gewährleisten zu
können, hat sich der Gemeinderat der Stadt Oberndorf a. N. dazu entschlossen, im
Bereich „Hinter der Kirche“ in Hochmössingen weiteres Bauland zu entwickeln.

Bereits zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens war bekannt, dass sich das Plangebiet im Bereich denkmalrelevanter Objekte befindet, da diese vom Landesamt für Denkmalpflege im Suchraum kartiert waren.

In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) wurde eine Denkmalsondage beauftragt. Die Arbeiten fanden im Zeitraum vom 28.07.2025 bis 13.08.2025 statt. Insgesamt wurden sechs Sondageschnitte angelegt.
Dabei konnten neun Gräber, 13 Pfostengruben, zehn unsichere Befunde, eine Grube und ein Graben dokumentiert werden. In Schnitt 02 wurden exemplarisch zwei Gräber freigelegt. Das Skelett aus Grab 01 war dabei vollständig erhalten. Das für die Sondage vorgesehene Budget in
Höhe von rund 50.000 € wurde vollständig ausgeschöpft, sodass die Arbeiten zu
nächst eingestellt wurden. Aufgrund der festgestellten Befunde und der örtlichen Gegebenheiten hat das LAD jedoch zusätzliche Sondageschnitte gefordert.
Für diese weiteren Untersuchungen liegt ein ergänzendes
Angebot in Höhe von mindestens 30.000 € vor. Voraussichtlich wird dieser Betrag je
doch nicht ausreichen, da der nördliche Schnitt solange fortgeführt werden muss, bis
keine weiteren Funde mehr auftreten.
Vor diesem Hintergrund wurde eine umfassende Kostenaufstellung erstellt, um die
Wirtschaftlichkeit des Baugebiets insgesamt bewerten zu können. Bislang sind Kosten
in Höhe von rund 111.000 € angefallen. Diese umfassen insbesondere die Sondage
arbeiten, Absteckungen, Luftbildauswertungen, ein hydrologisches Gutachten, das
Bebauungsplanverfahren, artenschutzrechtliche Prüfungen, Kaufoptionen und vertragliche Regelungen, Notarkosten sowie Genehmigungsgebühren. Darüber hinaus sind weitere Kosten zu erwarten, insbesondere für die Erschließung, den Grunderwerb sowie weitere archäologische Untersuchungen. Die noch zu erwartenden Gesamtkosten werden derzeit auf rund 3,3 Mio € geschätzt.
Parallel wurde mit dem LAD erörtert, ob durch alternative Maßnahmen weitere Sondageschnitte vermieden werden können. Als mögliche Variante wurde die Aussparung einer Teilfläche geprüft. Nach Auskunft des LAD dürfte diese Fläche jedoch ausschließlich als Grünfläche genutzt werden. Jegliche bodeneingreifenden Maßnahmen tiefer als 0,50 m wären daher unzulässig. Damit wären
unter anderem die Errichtung eines Spielplatzes, Gebäude – selbst ohne Keller – oder
Baumpflanzungen ausgeschlossen. Zudem kann auch bei einer Flächenaussparung
nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Untergrund weitere archäologische Befunde, beispielsweise Gräber, befinden. Aus Sicht des LAD ist eine weitere Sondage daher zwingend erforderlich.
Auf Grundlage der aktuellen Kostensituation wurde durch den Bereich Liegenschaften
eine Bauplatzkalkulation erstellt. Zur vollständigen Kostendeckung wäre ein Bauplatz
preis von mindestens 300 €/m² Wohnbaufläche erforderlich. In dieser Kalkulation
sind mögliche Kosten für Bebauungsplanänderungen oder Umplanungen sowie eventuelle zusätzliche Aufwendungen für die Bergung weiterer Funde nicht berücksichtigt.

Vergleichbare Bauplatzpreise liegen im Baugebiet „Breite“ in Beffendorf bei rund
140 €/m² und im Baugebiet „Am Rathausplatz“ in Boll bei rund 195 €/m². Seitens
Liegenschaften wird ein Bauplatzpreis von maximal 210 pro m² als marktgängig ein
geschätzt. Bei einem Verkauf zu diesem Preis verbliebe für die Stadt ein Defizit von
rund 1,5 Mio €.

Selbst bei Umsetzung des Baugebiets unter Inkaufnahme der dargestellten finanziellen Belastungen besteht weiterhin das Risiko, dass im Zuge einzelner Bauvorhaben
weitere archäologische Funde auftreten. In diesem Fall wären die Kosten für notwendige Grabungen und Bergungen vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu tragen.

Die geplante Entwicklung des Wohngebiets erweist sich auf Grundlage der aktuellen
Kostenberechnungen als nicht kostendeckend und würde für die Stadt ein erhebliches finanzielles Defizit bedeuten. Eine Realisierung unter diesen Rahmenbedingungen ist daher wirtschaftlich nicht vertretbar.
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan „Hinter der Kirche“ aufgehoben werden.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alternative Möglichkeiten für die Wohnbauentwicklung in Hochmössingen zu prüfen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, in
wieweit bestehende Baulücken in Privatbesitz genutzt werden können, sei es durch
Verkauf an Bauinteressierte oder durch Eigenbebauung. Insgesamt stehen hierfür
rund 21 Baulücken zur Verfügung.

TOP 3: Vergaben

3.1 Karl-Wider-Schule Umbau Ganztagesbetreuung – Vergaben

Um den gesetzlichen Anspruch der Ganztagesbetreuung an Grundschulen ab dem
Schuljahr 2026/27 gewährleisten zu können wurden mit den entsprechenden Umbaumaßnahmen begonnen. Zur Vergabe stehen nun die unten aufgeführten Gewerke an. Der Beschlussvorschlag lautet:

  1. Die Firma Hans-Dieter Rohr aus Hochmössingen erhält den Zuschlag für das
    Gewerk „Trockenbauarbeiten“ zum Angebotspreis von 105.180,89 Euro.
  2. Die Firma Schätzle Botex aus VS-Villingen erhält den Zuschlag für das Gewerk
    „Bodenbelagsarbeiten“ zum Angebotspreis von 71.311,52 Euro.
  3. Die Firma Bau-Steeb aus Sulz a. N. erhält den Zuschlag für das Gewerk „Außenanlagen“ zum Angebotspreis von 66.173,72 Euro.
  4. Die Firma Cohn erhält den Zuschlag für das Gewerk „Brandschutzvorhänge“
    zum Angebotspreis von 68.423,81 Euro.

Die Gesamtsumme der bisher ausgeschriebenen Gewerke der Kostengruppe 300 liegt bei 511.577,78 Euro, in der Kostenberechnung wurden hierfür 612.130,00 Euro vorgesehen.
Förderung:
570.380,00 Euro aus dem Investitionsprogramm Ganztagesausbau des Landes

3.2 Schwedenbau – Hitzeschutz / Klimatisierung Bücherei

In der Bücherei im Dachgeschoss des Schwedenbaus besteht das Problem, dass sich
die Räume in den Sommermonaten durch die Sonneneinstrahlung sehr stark aufheizen. Die Temperaturen steigen an manchen Tagen auf über 30° C, was aus Arbeitsschutz-Gründen nicht zulässig ist. Es wurden in den letzten Jahren bereits verschiedene Optionen zur Regulierung der Raumtemperatur untersucht (Verschattung des Oberlichtes, Ventilatoren zur besseren Durchlüftung), allerdings waren die Optionen
entweder extrem teuer, es gab Probleme mit dem Denkmalschutz oder das Ergebnis
war nicht effektiv und die Ventilatoren sind zu laut. Die Idee der Einhausung des
Thekenbereiches und Klimatisierung des abgeschlossenen Raumes wurde von den
Nutzern als unpraktisch verworfen. Deshalb haben wir Kontakt mit dem Spezialisten
der Firma Cool-Tec Gerd Flaig GmbH aufgenommen.
Nun liegt der Vorschlag einer Klima-Anlage/Wärmepumpe vor, mit der die gesamte
Bücherei im Sommer gekühlt und im Winter beheizt werden kann. Durch den Textil kanal wird die Luft diffus eingeblasen, so dass es zu keinen Zugerscheinungen kommt und der Geräuschpegel sehr gering ist. Diese Systeme werden auch oft in Industriegebäuden und Sporthallen verwendet und haben sich als sehr effektiv erwiesen.
Der Montageaufwand ist relativ gering, da die Geräte und der Schlauch auf die bestehende Konstruktion gebracht werden können. Somit muss die Bücherei nicht für
einen längeren Zeitraum mit Einschränkungen rechnen oder gar geschlossen werden,
weil die Montage in 1-2 Wochen erledigt ist und im laufenden Betrieb erfolgen kann.
Durch die Möglichkeit der Beheizung im Winter können die vorhandenen Nachtspeicheröfen, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, zurück gebaut werden, wodurch die Maßnahme mit 30% der Investitionskosten bezuschusst wird.

In Anbetracht, dass es bis zu den Sommermonaten nicht mehr allzu lange dauert und
es verhindert werden soll, dass die Bücherei aufgrund der hohen Temperaturen wie
der zeitweise geschlossen werden muss, möchten wir den Auftrag direkt an die Firma Cool-Tec Gerd Flaig GmbH vergeben zum Angebotspreis von 63.697,84 Euro vergeben, damit der Einbau zeitnah erfolgen kann.

TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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