Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Frauen helfen Frauen + AUSWEGE e. V.
Es handelt sich dabei um eine Beratungs-und Anlaufstelle für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. Es wird über eine weitere finanzielle Unterstützung beraten.
TOP 2: Finanzbericht 2. Quartal 2026
Die Mai-Steuerschätzung weist eine verhaltene Einnahmeentwicklung mit weiterhin
bestehenden finanziellen Unsicherheiten aus. Ihre Ergebnisse führen im Ergebnis –
haushalt beim Gemeindeanteil der Einkommensteuer zu Verschlechterungen von
rund 112.000 Euro und bei den Schlüsselzuweisungen vom Land zu Verbesserungen
in Höhe von rund 150.000 Euro. Die Gewerbesteuer liegt derzeit um rund 2,2 Mio.
Euro unter dem Planansatz. Die Ertragsseite liegt derzeit um rund 1,94 Mio. Euro un –
ter der Planung.
Die Personalkosten liegen im Plan. Auswirkungen aus der Umsetzung des Organisati –
onsgutachtens durch Allevo bleiben abzuwarten. Im Unterhaltungsbereich im Hoch-
und Tiefbauprogramm sind zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen Abweichungen
zu erwarten. Durch das geringere Gewerbesteueraufkommen reduziert sich die Ge –
werbesteuerumlage um rund 200.000 Euro. Insgesamt können gegenüber der Pla –
nung rund 912.000 Euro weniger Aufwendungen erwartet werden. Damit wird sich
der Ergebnishaushalt um rund 1 Mio. Euro verschlechtern auf voraussichtlich rund
minus 5,2 Mio. Euro.
Investitionen im Hoch- und Tiefbau sind in Höhe von rund 2 Mio. Euro angefallen,
geplant sind rund 9 Mio. Euro.
Bei einer Umsetzung aller eingeplanten Baumaßnahmen würde die Kreditaufnahme
von 8.649.9000 Euro auf rund 8,9 Mio. Euro steigen.
Im laufenden Jahr ist weiterhin eine vorsichtige und nachhaltige Haushaltsführung
erforderlich, um mögliche negative finanzielle Entwicklungen durch zusätzliche Ein –
sparmaßnahmen ausgleichen zu können.
TOP 3: Neufassung Gebührensatzung und Nutzungssatzung Schulkindbetreuung
Mit dem Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) wurde bundesweit
der stufenweise Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulal –
ter beschlossen. Dieser wird ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassen –
stufe 1 eingeführt. Darüber hinaus gilt der Rechtsanspruch auch für die neu einge –
richteten Juniorklassen, die die bisherigen Grundschulförderklassen ersetzen.
In der Sitzung des Gemeinderats am 4. Februar 2026 wurde das Oberndorfer Kon –
zept zur Umsetzung des Rechtsanspruchs vorgestellt. Dieses sieht vor, den Anspruch
auf eine Betreuung an fünf Tagen pro Woche mit jeweils acht Zeitstunden überwie –
gend über die bestehenden Ganztagsschulen auf dem Lindenhof, in Hochmössingen
sowie am Schulverbund abzudecken. Ergänzend werden kommunale Betreuungsan –
gebote vorgehalten.
Die Halbtagsgrundschulen werden bedarfsgerecht mit Früh- und Mittagsbetreuungs –
angeboten ausgestattet.
Ferienbetreuung
Der gesetzliche Rechtsanspruch umfasst auch Betreuungsangebote in den Ferien. Le –
diglich an bis zu 20 Schließtagen pro Schuljahr besteht keine Verpflichtung zur Be –
treuung.
Die Ferienbetreuung richtet sich an Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 sowie an Kinder
der Juniorklassen an Oberndorfer Grundschulen. Sie findet an schulfreien Tagen ge –
mäß dem Ferienbetreuungsplan der Oberndorfer Schulen statt. Gesetzliche Feiertage
sowie die festgelegten Schließtage sind hiervon ausgenommen.
Die Festlegung der Schließtage erfolgt jeweils bis zum 1. März für das folgende
Schuljahr in Abstimmung mit den Schließtagen der städtischen Kindertageseinrich –
tungen. Die Ferienbetreuung wird zentral am Schulcampus angeboten. Bei entspre –
chendem Bedarf behält sich die Stadt die Einrichtung weiterer Standorte vor.
Nutzungssatzung zur Schulkind- und Ferienbetreuung
Die vorliegende Nutzungssatzung regelt ab dem Schuljahr 2026/2027 die kommuna –
len Betreuungsangebote für Grundschulkinder und Schüler der Sekundarstufe in
Oberndorf am Neckar. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die Veränderungen
durch den Ausbau der Ganztagsschulen sowie das Zusammenspiel zwischen schuli –
schen und kommunalen Betreuungsangeboten.
Die Satzung umfasst ausschließlich die kommunalen Betreuungszeiten. Hierzu zählen
alle Zeitfenster außerhalb des regulären Unterrichts sowie außerhalb der schulischen
Ganztagszeiten am Nachmittag.
Mit Ausnahme der Grundschulen in Aistaig, Bochingen und Beffendorf sind alle
Grundschulen Ganztagsschulen. Zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs kön –
nen Eltern daher grundsätzlich auf die Angebote dieser Ganztagsschulen verwiesen
werden.
Eltern, die ihre Kinder nicht für die schulische Ganztagsschule anmelden, haben kei –
nen Anspruch auf ein paralleles kommunales Betreuungsangebot. Die kommunale
Schulkindbetreuung ergänzt das schulische Ganztagsangebot lediglich bis zum ge –
setzlich vorgesehenen Betreuungsumfang von derzeit fünf Tagen pro Woche mit je –
weils acht Zeitstunden.
Gebührensatzung
Mit der Neufassung der Gebührensatzung werden die Regelungen zur Gebührenerhe –
bung grundlegend neugestaltet. Künftig werden sämtliche kommunalen Betreuungs –
angebote gebührenpflichtig ausgestaltet. Dies betrifft alle Angebote außerhalb der
Zeiten der kostenfreien Ganztagsschule.
Aus Sicht der Verwaltung ist diese Differenzierung sachgerecht, da sich Eltern von
Halbtagskindern bewusst gegen die Teilnahme an der Ganztagsschule entschieden
haben und ihre Kinder ausschließlich kommunale Betreuungsangebote in Anspruch
nehmen.
Bei der Gebührenkalkulation orientiert sich die Verwaltung an den vom Land Baden
Württemberg ermittelten kalkulatorischen Gesamtbetriebskosten. Das Land beteiligt
sich in den Schuljahren 2026/2027 bis einschließlich 2029/2030 mit 68 Prozent der
kalkulierten Betriebskosten an den kommunalen Aufwendungen. Diese Zuwendung
ist bei der vorliegenden Gebührenkalkulation bereits berücksichtigt.
Die vorgesehenen Gebühren bewegen sich im Vergleich mit den umliegenden Kom-
munen im durchschnittlichen Bereich.
Gebührensätze
(1) Die Betreuungsgebühren betragen je Betreuungsplatz und Monat (bis zu 1h Betreuung am
Tag):
1.1 Frühbetreuung:
a) Montag bis Freitag: 30 Euro.
b) Nur Freitag: 6 Euro.
1.2 Mittagsbetreuung:
a) Montag bis Freitag: 30 Euro,
b) nur Freitag: 6 Euro.
1.3 Nachmittagsbetreuung:
a) Nur Freitag: 30 Euro.
1.4 Schulcampusbetreuung
a) Pro Tag 30 Euro (Betreuung von 11.40 Uhr bis 15.45 Uhr möglich)
1.5 Ferienbetreuung
a) Die Kosten für Angebote der Ferienbetreuung betragen je Betreuungsplatz und
Woche (8h Betreuung am Tag) 80 Euro. Die Höhe der Kosten für das Mittagessen
ergibt sich aus den Kosten des Essenslieferanten. Diese sind zusätzlich zu den
Gebühren zu entrichten.
(2)
Die Monate August und September sind bis auf die Ferienbetreuung gebührenfrei.
Gebührenermäßigung
Gebührenschuldnern, die
1.1 im Stadtgebiet der Stadt Oberndorf ihren Hauptwohnsitz haben und
1.2 mehr als ein Kind zur gleichen Zeit in der Schulkindbetreuung oder Ferienbetreuung
angelmeldet haben,
wird eine Gebührenermäßigung gewährt. Sie bemisst sich nach der Zahl der anrechenbaren
Kinder.
TOP 4: Elternbeiträge in den Kindertagesstätten für die Jahre 2026/2027 und 2027/2028
Die Vertreter des Gemeindetags, des Städtetags, der Kirchenleitungen und der kirch –
lichen Fachverbände haben sich darauf geeignet, die Elternbeiträge für das Kinder –
gartenjahr 2026/2027 um 4,5 Prozent und für 2027/2028 um durchschnittlich 4 Pro .-
zent zu erhöhen. Entsprechend sollen die Beiträge für beide Jahre bis ins Kindergar –
tenjahr 2027/2028 an die gemeinsamen Empfehlungen angepasst werden.
Mit Beschluss vom 25. Juli 2023 hat der Gemeinderat der Stadt Oberndorf a. N. fest
gelegt, dass Elternbeiträge, die bisher mit reduzierten Zuschlägen unterhalb der ge –
meinsamen Empfehlungen festgesetzt waren (U3-Plätze in altersgemischten Gruppen
und Krippenplätze), bis zum Kindergartenjahr 2025/2026 in drei jährlich aufeinander
folgenden Schritten auf den Empfehlungssatz angehoben werden. Dieser Beschluss
ist inzwischen abschließend umgesetzt.
In den vergangenen drei Jahren haben die erhobenen Entgelte etwa 13 Prozent der
Aufwendungen gedeckt, die in den städtischen Kindergärten angefallen sind. Der
Kostendeckungsgrad aller Erträge, inklusive der FAG-Zahlungen, lag im vergangenen
Jahr bei etwa 20 Prozent.
Die Träger haben die vorliegende Entgelttabelle bereits in den kirchlichen Gremien
beraten.
Die Kosten für das Mittagessen bleiben auf Vorjahresniveau.
Die Vertreter des Gemeindetags, des Städtetags, der Kirchenleitungen und der kirch
lichen Fachverbände haben sich darauf geeignet, die Elternbeiträge für das Kinder
gartenjahr 2026/2027 um 4,5 Prozent und für 2027/2028 um durchschnittlich 4 Pro
zent zu erhöhen. Entsprechend sollen die Beiträge für beide Jahre bis ins Kindergar
tenjahr 2027/2028 an die gemeinsamen Empfehlungen angepasst werden.
Mit Beschluss vom 25. Juli 2023 hat der Gemeinderat der Stadt Oberndorf a. N. fest
gelegt, dass Elternbeiträge, die bisher mit reduzierten Zuschlägen unterhalb der ge
meinsamen Empfehlungen festgesetzt waren (U3-Plätze in altersgemischten Gruppen
und Krippenplätze), bis zum Kindergartenjahr 2025/2026 in drei jährlich aufeinander
folgenden Schritten auf den Empfehlungssatz angehoben werden. Dieser Beschluss
ist inzwischen abschließend umgesetzt.
In den vergangenen drei Jahren haben die erhobenen Entgelte etwa 13 Prozent der
Aufwendungen gedeckt, die in den städtischen Kindergärten angefallen sind. Der
Kostendeckungsgrad aller Erträge, inklusive der FAG-Zahlungen, lag im vergangenen
Jahr bei etwa 20 Prozent.
Die Träger haben die vorliegende Entgelttabelle bereits in den kirchlichen Gremien
beraten.
Die Kosten für das Mittagessen bleiben auf Vorjahresniveau.
TOP 5: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Der Verwaltungsausschuss muss die Annahme von bei der Stadt eingegangenen Spenden förmlich genehmigen.
Im Zeitraum vom 11.03. bis 20.05. sind für die Feuerwehr 300 Euro und für die Kinderspielstadt “OKIDORF” 1.100 Euro an Geldspenden eingegangen.
TOP 6: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 7: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte