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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Do 11.06.2026

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal im Rathaus, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme “Austraße/Webertal”; Aufnahmeantrag in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung

Die Stadt Oberndorf am Neckar hat im April 2026 den Ergebnisbericht zum gesamt –
städtischen Aktivierungskonzept beschlossen. In diesem Konzept werden die künfti –
gen städtebaulichen Aufgaben und Entwicklungsschwerpunkte der Stadt herausgear –
beitet und beschrieben.
Ein zentrales Ziel des Konzepts ist die Modernisierung des Gebäudebestands sowie
die Stärkung der Innenentwicklung in der Kernstadt sowie in den Ortschaften. Für
die Kernstadt kommt dabei dem Bereich „Austraße/Webertal“ eine besondere Bedeu –
tung zu, da hier wesentliche Handlungsschwerpunkte der zukünftigen Stadtentwick –
lung gesehen werden.
Im Bereich des geplanten Erneuerungsgebiets befinden sich mit der Neckarhalle und
dem sogenannten Jetter-Areal zwei für die weitere städtebauliche Entwicklung be –
sonders bedeutsame Bereiche. Die Neckarhalle weist einen erheblichen Sanierungs –
bedarf auf. Hierzu wird derzeit eine Machbarkeitsstudie durch das Planungsbüro „Ku –
bus 360“ erarbeitet. Das Jetter-Areal ist aufgrund seiner Lage und Entwicklungsmög –
lichkeiten ebenfalls von besonderer Bedeutung und mittel- bis langfristig als Standort
für eine Verlagerung des Bauhofs vorgesehen.
Für das Wohnquartier „Webertal“ besteht ebenfalls ein besonderer Handlungsbedarf.
Ein Teil des Gebäudebestands weist altersbedingt einen zunehmenden Modernisie –
rungs- und Sanierungsbedarf auf. Dies gilt voraussichtlich auch für energetische Sa –
nierungsmaßnahmen, die im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Quartiers –
entwicklung von Bedeutung sind.
Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen ist mit erheblichen finanziellen Auf –
wendungen verbunden und wird daher nur mit Unterstützung durch Mittel der Städ –
tebauförderung in der angestrebten Qualität leistbar sein. Vor diesem Hintergrund
soll für den Bereich „Austraße/Webertal“ ein Antrag auf Aufnahme in ein Förderpro –
gramm der städtebaulichen Erneuerung für das Programmjahr 2027 gestellt werden.
Nach Angabe des Landes Baden-Württemberg können Anträge auf Zuschüsse aus
der Städtebauförderung für das Programmjahr 2027 bis zum 2. November 2026 ge –
stellt werden.


TOP 2: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme “Austraße/Webertal”; Vergabe der Leistungen für die vorbereitenden Untersuchungen sowie die Begleitung des Aufnahmeantrags

Zur Vorbereitung der Neuaufnahme des Gebiets „Austraße/Webertal“ in ein Pro –
gramm der Städtebauförderung soll die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung
GmbH mit der Erarbeitung eines gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Ent –
wicklungskonzepts (ISEK) sowie mit der Begleitung des Förderantrags beauftragt
werden.

Zur Vorbereitung einer Antragstellung auf Aufnahme in ein Programm der Städte
bauförderung für das Programmjahr 2027 ist die Erstellung eines gebietsbezogenen
Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) erforderlich. Parallel soll
die fachliche Begleitung des Neuantrags erfolgen. Die Frist für Anträge im Pro –
grammjahr 2027 endet am 2. November 2026, sodass die Maßnahmenzeit knapp be –
messen ist.
Das ISEK ist erforderlich, um die aus dem gesamtstädtischen Aktivierungskonzept
abgeleiteten Entwicklungsschwerpunkte räumlich, inhaltlich und umsetzungsorientiert
zu konkretisieren und in ein schlüssiges Maßnahmenprogramm zu überführen.

Wegen der knappen Frist zur Antragstellung ist eine zügige Beauftragung der fachli –
chen Leistungen notwendig. Die Fortführung der Begleitung durch die LBBW Immobi –
lien Kommunalentwicklung GmbH gewährleistet Kontinuität, örtliche Kenntnis und
förderfachliche Expertise, die für eine antragsfähige und fristgerechte Einreichung er –
forderlich sind.

Kosten und Finanzierung

Für die Maßnahme sind im Haushaltsplan derzeit keine gesonderten Mittel vorgese –
hen. Die Finanzierung erfolgt daher überplanmäßig. Nach derzeitigem Stand kann die
Deckung aus den vorhandenen Planungsmitteln der Stadtplanung erfolgen. Das vor
liegende Angebot beläuft sich ohne optionale Leistungen auf 15.900 € netto (18.921
€ brutto). Die Kosten für das ISEK (ohne Begleitung des Aufnahmeantrags) sind im
Falle einer Programmaufnahme im Jahr 2027 voraussichtlich zu 60% förderfähig (Re –
gelung: zuwendungsfähig „im Kalenderjahr vor Programmaufnahme“). Dies entsprä –
che einer Förderung in Höhe von 8.925 € (60% der Bruttokosten). Eine abschlie –
ßende Förderfähigkeit der Aufwendungen im Rahmen der Städtebauförderung bleibt
der weiteren förderrechtlichen Prüfung vorbehalten.

TOP 3: Bebauungsplan “GE Lindenhof-Süd I, 4. Änderung” – Satzungsbeschluss

Die Firma Heckler & Koch plant südöstlich zwischen dem im Bau befindlichen Be –
triebsgebäude und der Grünfläche zum Wohngebiet die Errichtung eines Mitarbeiter –
parkplatzes. Hierfür soll ein Lärmschutzwall bzw. eine Lärmschutzwand hergestellt
werden.
Die Bebauungsplanänderung beinhaltet insbesondere die Zulassung von Parkplätzen
sowie offenen Lagerplätzen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, die Anpas –
sung der Baugrenzen und die Ausweisung und Festsetzung von Anlagen zum Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm).
Im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung haben sich im Wesentlichen Anpas –
sungen aufgrund von Gesetzesänderungen ergeben. Aus der Öffentlichkeit gingen
keine Stellungnahmen mehr ein.

TOP 4: Bebauungsplan “Härle-Sommerhalde, 8. Änderung” – Satzungsbeschluss

Der Vorhabenträger plant, auf dem Flurstück 1534/1 der Gemarkung Boll das Fir –
mengebäude der Firma Mauth im Verwaltungsbereich um ein zusätzliches Geschoss
zu erweitern. Dieses soll als multifunktionaler Glasbaukörper ausgeführt werden.
Die Vorhabenfläche befindet sich derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Härle-Sommerhalde, 2. Änderung“. Der Bebauungsplan weist eine maximale First –
höhe von 10 m auf. Das geplante Vorhaben ist auf Basis des derzeitigen Bebauungs –
plans nicht realisierbar, weshalb eine Bebauungsplanänderung angefragt wurde.
Die Änderung beinhaltet insbesondere die Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe im
Bereich der geplanten Aufstockung. Die übrigen Festsetzungen (z.B. Baugrenzen, Art
der baulichen Nutzung) werden zu großen Teilen übernommen.

TOP 5: E-Carsharing und Ladesäulenaufbau, Stadtgebiet, Deer

Die Stadt Oberndorf a. N. möchte zusammen mit der Firma Deer GmbH 8 Carsharing
Standorte mit E-Ladesäule realisieren. Hierfür soll in jeden Ortsteil einschließlich dem
Lindenhof, sowie in der Oberstadt ein Standort geschaffen werden. Die Maßnahme
lehnt sich an das Gesamtstädtische Aktivierungskonzept an, welches den Ausbau von
E-Ladeinfrastruktur und E-Carsharing als Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität
identifiziert hat.
Das Carsharing ist stationsflexibel, was bedeutet, dass auch Einwegfahrten mit dem
E-Carsharing-Fahrzeug getätigt werden können. Ausgangs- und Endpunkt einer Bu –
chung ist dabei immer eine Ladesäule an einem der über 400 Standorte in Süd –
deutschland. Gebucht werden können die Fahrzeuge für private, oder auch dienstli –
che Zwecke. Neben der Buchung über die App „deer e-carsharing“ steht auch rund
um die Uhr eine Service-Hotline zur Verfügung.
Deer errichtet an den Standorten eine Normalladesäule mit zwei Ladepunkten. Diese
werden mindestens zehn Jahre betrieben und die Ladepunkte werden – soweit sie
nicht durch Carsharing-Fahrzeuge belegt sind – auch der Öffentlichkeit zur Verfügung
stehen. Der in diesem Jahr in Betrieb gehende Standort am Bahnhof ist vom Konzept
gleich aufgebaut und kann in das Netzwerk der Deer E-Carsharing Standorte der
Stadt beziehungsweise der Region eingebunden werden.
Ziel ist es, in allen Stadtteilen schrittweise ein verlässliches, sichtbares und alltags –
taugliches Mobilitätsangebot aufzubauen. E-Carsharing kann dabei den öffentlichen
Personennahverkehr sinnvoll ergänzen. Ein zusätzlicher Mobilitätsbaustein entsteht.
Dies stärkt die Teilorte und verbessert deren Anbindung an das Gesamtstadtgebiet.
Das Vorhaben leistet einen konkreten Beitrag zur kommunalen Mobilitätswende.

Gesamtkosten, planmäßig aufgeteilt in den Haushalten 2027, 2028, 2029.
8 E-Carsharing Standorte mit Ladesäule (brutto): 118.724 Euro

TOP 6: Gymnasium am Rosenberg – Sanierung Turnhallen G1 bis G3, Nachträge Schreinerarbeiten (Prallwand)

Bei der Sanierung der Turnhallen G1 bis G3 des Gymnasiums am Rosenberg wurden
beim Gewerk Schreinerarbeiten (Prallwände) von der beauftragten Firma VHB Verei –
nigte Holzbaubetriebe Wilhelm Pfalzer & Hans Vogt GmbH & Co. KG insgesamt vier
Nachträge für geänderte und zusätzliche Leistungen gestellt, die in der ursprüngli –
chen Ausschreibung nicht enthalten waren.
Damit es beim Anprall an die Wand bei intensiven Sportausübungen nicht zu Verlet –
zungen kommt, sind an den Wänden Prallwände als Sicherheit erforderlich. Diese
Prallwände müssen schutzfunktionelle Eigenschaften erfüllen, um eine Verletzungs –
gefahr bei Kontakt des Sportlers mit der Wand zu vermeiden. Diese Eigenschaften
sind unter anderem in der DIN 18023 geregelt. Die Regelungen wurden zuletzt im
Dezember 2023 nach der im Mai 2023 durchgeführten Ausschreibung geändert und
insbesondere im Bereich der Ballwurfsicherheit teilweise verschärft.
Die Wandelemente müssen so konstruiert sein, dass sie den Belastungen durch Ball –
würfe und -schüsse standhalten ohne dabei beschädigt zu werden oder ihre Funktion
einzubüßen. Treffen Bälle auf diese Elemente, dürfen die Elemente weder verformt
noch zerstört werden. In der Ausschreibung waren als Prallwandelemente eine Ver –
schalung mit Vollholzpaneelen vorgesehen, die jedoch in Abhängigkeit der Sortier –
qualität bei entsprechendem Beschuss zur Splitterung neigen können. Durch die Nor –
mänderung hat sich diese Gefahr verstärkt.
Es wurde daher entschieden, hier die ursprünglich vorgesehene Wandverkleidung
aus Weißtanne-Paneele auf die nun vorgesehene Ausführung mit Multiplex-Platten zu
wechseln.
Im weiteren Verlauf der Ausführungsplanung wurden zudem Anpassungen an den
Türelementen und Regieraumfenstern vorgenommen, die zum Teil auch zu Kostener –
sparnissen geführt haben.
Die Nachträge Nummer eins bis Nummer vier der Firma VHB Vereinigte Holzbaube
triebe Wilhelm Pfalzer & Hans Vogt GmbH & Co. KG, Memmingen, für geänderte und
zusätzliche Leistungen beim Gewerk Schreinerarbeiten (Prallwände) in Gesamthöhe
von 56.732,20 Euro sollen genehmigt werden.

TOP 7: Vergaben,

7.1 Hochwasserschutz, Tiefensondierung – Kampfmitteluntersuchung Rheinmetall

Die geplante Spundwandtrasse für den Hochwasserschutz Kernstadt Maßnahme M4
befindet sich innerhalb Kampfmittelverdachtsflächen, die im Rahmen von Luftbildaus –
wertungen identifiziert wurden. Ein Teil der Strecke konnte mit Georadar-
Oberflächensondierung untersucht werden. Im Bereich Rheinmetall muss nach Ein –
schätzung der Fachleute wegen der dortigen Bodenbeschaffenheit die Trasse durch
Tiefensondierung überprüft werden.

Die Firma Hettmannsperger Bohrgesellschaft mbH, Ötigheim, soll den Zuschlag für
die Tiefensondierung Hochwasserschutz M4 – Kampfmitteluntersuchung Rheinmetall
zum Bruttoangebotspreis von 51.527,00 Euro erhalten.

TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 9: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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