Beginn: 17 Uhr Ort: Sitzungssaal im Rathaus, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N. TOP 1: Kindergarten Bochingen – Entwurfsplanung zur Erweiterung In Bochingen fehlen Kindergartenplätze. Deshalb soll der Kindergarten “Villa Kunterbunt” um 3 Gruppen erweitert werden. In der Sitzung werden die Architekten Glück und Partner, Dornhan ihre Entwurfsplanung vorstellen. Kosten: Die Baukosten werden im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung detailliert ermittelt.Finanzierung :Haushalt 2022 50.000 Euro Planungskosten50.000 Euro Rückbau Scheuergasse 14Mittelfristige Finanzplanung: 2023 1.000.000 Euro2024 600.000 Euro TOP 2: Verkaufsoffene Sonntage 2022 In Oberndorf a. N. sollen am 8. Mai und am 9. Oktober 2022 wieder verkaufsoffene Sonntage durchgeführt werden. TOP 3: Änderung der Fe...
Beginn: 17 Uhr Ort: Rathaus, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N., 2. OG TOP 1: Änderung der Feuerwehrsatzung der Feuerwehr Oberndorf a. N. (Vorberatung) Die Feuerwehrsatzung der Stadt Oberndorf a. N. stammt aus dem Jahr 1992 undwurde zuletzt am 15.02.2008 geändert. Änderungsbedarf ergibt sich zum einen daraus, dass im Jahr 2015 das Feuerwehrgesetz novelliert wurde. Die Schaffung der Stelle des hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten im Jahr 2018 war darüber hinaus ebenso noch in der Satzung zu berücksichtigen, wie die im vergangenen Jahr vorgenommenen Änderungen an der Mustersatzung, die vom Gemeindetag in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, der Gemeindeprüfungsanstalt und dem Landesfeuerwehrverband erstellt wurde. Letztere bedeutet die Anpassung der Feuerwehrsatzung in Hinblick auf alt...
Beginn: 17 Uhr Ort: Rathaus, Klosterstr. 3, Sitzungssaal 2. OG TOP 1: Verkaufsoffene Sonntage 2022 (Vorberatung) In Oberndorf a. N. sollen am 8. Mai und am 9. Oktober 2022 wieder verkaufsoffene Sonntage durchgeführt werden. Die entsprechende Satzung dafür wird im Verwaltungsausschuss vor beraten. TOP 2: Änderung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen (Vorberatung) Die aktuell gültige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen siehtgrundsätzlich die Internetbekanntmachung vor. Abweichend hiervon erfolgen die öfentlichen Bekanntmachungen zu Bauleitplänen durch Einrücken in die Tageszeitung „Schwarzwälder Bote“.Eine Bekanntmachung von Bauleitplänen ausschließlich im Internet ist nach wie vornicht zulässig. Zum Jahresbeginn wurde das gesamtstädtische Amtsblatt...