Beginn: 17 Uhr
Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Senioreninitiative Boll – Projekt Öffentliches Wohnzimmer
Antrag auf Förderung für Renovierung sowie Einrichtung und Mietzuschuss
Die Senioreninitiative Boll hat mit dem Bouleplatz neben dem ehemaligen „Cafe Walz“ in der Ortsmitte von Boll seit 2016 einen niederschwelligen Treffpunkt für Senioren*innen geschaffen, der rege genutzt wird. Nachdem das „Cafe Walz“ im April 2018 geschlossen wurde, konnten die Räumlichkeiten von der Senioreninitiative bis Juli 2021 als Treffpunkt genutzt werden. Ab August 2021 wurden die Räumlichkeiten von der Stadt Oberndorf als Ausweichquartier für die ev. Kirchengemeinde angemietet. Dieser Mietvertrag läuft zum 31.12.2021 aus. Um die Räume als Treffpunkt für die Senioren*innen in Boll zu erhalten, bedarf es ab Januar 2022 eines neuen Mietvertrages. Außerdem müssen die Räume entsprechend renoviert und eingerichtet werden.
Die Senioreninitiative Boll ist bereit, hier als Träger unter dem Dach der Mitmachinitiative Oberndorf (MIO e.V.) zu fungieren und entsprechende Verträge abzuschließen.
Obwohl die Senioreninitiative Boll Fördermittel und Spenden akquiriert hat, ist sie zur Verwirklichung und langfristigen Absicherung des Projekts auf Unterstützung der Stadt Oberndorf a. N. angewiesen.
Das Seniorenbüro begrüßt die Initiative und sieht den Bedarf für einen niederschwelligen Treffpunkt in Boll als gegeben.
Die Senioreninitiative Boll beantragt deshalb:
einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.500 Euro für die Renovierung und Einrichtung,
sowie einem laufenden monatlichen Miet-und Nebenkostenzuschuss in Höhe von
25% der Kosten, also 75 Euro monatlich bzw. 900 Euro im Jahr.
TOP 2: Parkhaus Wettestraße – Benutzungsgebühren (Vorberatung)
Das Parkhaus in der Wettestraße wurde Ende November 2014 offiziell in Betrieb genommen. Es hat dazu beitragen, den ruhenden Verkehr in der Oberstadt nachhaltig zu verbessern.
Der Gemeinderat hat am 27.07.2021 der Einführung des schrankenlosen Parkens zugestimmt. Die Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang zugleich um Überprüfung gebeten, inwieweit es möglich ist, das kostenlose Parken zu beschränken und Gebühren für das „Dauerparken“ zu erheben.
In Zusammenarbeit mit der Firma Peter Park, München, soll das schrankenlose Parken mittels Scantechnik mit gleichzeitiger Einführung von Parkgebühren im Jahr 2022 starten. Die Bezahlung der Parkgebühren erfolgt hierbei über Kassenautomaten bzw. über eine App-gesteuerte Lösung.
Die Verwaltung schlägt die Einführung von Benutzungsgebühren im Parkhaus Wettestraße zum 01.01.2022 vor.
Benutzungszeiten und Benutzungsgebühren
(1) Das Parkhaus ist durchgehend geöffnet. Hiervon abweichend kann die Stadt bei Veranstaltungen, sonstigen Anlässen oder aus wichtigem Grund die Benutzung des Parkhauses oder einzelner Parkflächen ausschließen.
(2) Die Gebühr wird nach der Parkdauer bemessen. Sie beträgt für:
Tagtarif: Montag bis Samstag 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Kostenlos für eine Parkdauer von bis zu 2 Stunden
0,50 Euro bis zu einer Parkdauer von über 2 Stunden und bis zu 3
Stunden
0,50 Euro für eine Parkdauer über 3 Stunden und bis zu 4 Stunden
über 4 Stunden Parkdauer je angefangene ½-Stunde 0,50 €
bis max. 10,00 € (Höchstparksatz)
Nachttarif: Montag bis Sonntag 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr pauschal 1 Euro.
Wochenendtarif: Sonn- und Feiertag 07:00 – 20:00 Uhr pauschal 1 Euro.
TOP 3: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 4: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte