Beginn: 17 Uhr
Ort: Foyer der Neckarhalle, Austr. 12, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Stadtbücherei- Gebührenanpassung (Vorberatung)
Die Mahngebühren für die Überziehung der Ausleihfrist sollen erhöht werden:
1. Mahnung (nach 1 Wo Überziehung Rückgabetermin): von 2 auf 4 Euro
2. Mahnung ( nach 2 Wo Überziehung Rückgabetermin): von 4 auf 6 Euro
3. Mahnung ( nach 3 Wo Überziehung Rückgabetermin): von 6 auf 8 Euro
Der Verwaltungsausschuss berät diese Erhöhung für den endgültigen Beschluss im Gemeinderat vor.
TOP 2: Änderung der Hundesteuersatzung zum 1.01.2021 (Vorberatung)
Der Hegering hat die Befreiung von der Hundesteuer für brauchbare Jagdhunde, die eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung nachweisen können, beantragt.
Begründet wird der Antrag u. a. mit der tierschutzrechtlichen Erforderlichkeit und der Pflicht zur Haltung von brauchbaren Jagdhunden bei der Ausübung der Jagd durch das Jagdrecht. Die Befreiung soll auch eine Wertschätzung der Hundehalter mit Prüfung darstellen und eine Motivation für weitere Jäger bewirken, sich mit deren Hunden einer Prüfung zu unterziehen.
Nach Auskunft des Hegerings geht dieser aktuell von 5 betroffenen Hunden aus. Bei der aktuellen Hundesteuer von 120 Euro im Jahr, würde dies zu einer Mindereinnahme von 600 Euro im Jahr führen.
Auch bei diesem Punkt handelt es sich um eine Vorberatung für den Gemeinderat.
TOP 3: Adelheid Bathe/Dr. Karl Wider- Stiftung – Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens
Die Bathe/Dr. Wider-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, besonders begabte junge Oberndorfer zu fördern. Unterstützt werden Schüler, Studenten und Auszubildende bis zu einem Alter von 27 Jahren.
Die Stiftung fördert die Stipendiaten mit jährlich bis zu 1.000,– EUR.
Die Anzahl der Förderungen ist auf zwei Förderungen beschränkt.
Die Stiftungsleistungen werden auch auf die Bereitstellung von Lehr- und Lernmittel ausgedehnt, wenn dies der Begabtenförderung dient.
Die Stadt bewirtschaftet das Vermögen der Adelheid Bathe/Dr. Karl-Wider-Stiftung.
Das Stiftungsvermögen weist zum 31.12.2019 einen Stand von 548.449,76 Euro aus.
Davon sind 451.762,75 Euro Geldvermögen und 96.687,01 Euro Sachvermögen. Das Geldvermögen ist in einem Fonds angelegt. Das Sachvermögen besteht aus einer Wohnung.
Das Stiftungsvermögen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 4.241,41 Euro. Das erhaltungspflichtige Vermögen (576.660,30 Euro) wird noch um 28.210,54 Euro unterschritten.
Die Wohnung Hafenmarkt 4 konnte ab Juni 2019 wieder vermietet werden. Es waren noch kleinere Umbauten und Renovierungen der bisherigen Praxis Boronczyk für die Neuvermietung erforderlich. Die Kosten hierfür betragen 5.726,03 Euro. Dazu kommen weitere Ausgaben (Hausgeld, Strom, Versicherungen u.ä.) in Höhe von 4.633,45 Euro, somit insgesamt 10.359,48 Euro. Die Einnahmen belaufen sich auf 10.025,97 Euro (davon Mieteinnahmen für 2019 in Höhe von 9.068,86 Euro). Somit entsteht ein Abmangel in Höhe von 333,51 Euro. Zuzüglich der Abschreibungen von 12.000 Euro ergibt sich ein Verlust in Höhe von 12.333,51 Euro.
Der Fonds Deka-Nachhaltigkeit Kommunal I(A) hatte im Jahr 2019 eine positive Wertentwicklung von 16.574,92 Euro.
Insgesamt ergibt sich ein Ertrag von 4.241,41 Euro. Der Ertrag wird dazu verwendet, um den Verlust aus dem Vorjahr teilweise auszugleichen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt über die Verwendung des Überschusses in Höhe von 4.241,41 Euro und die Höhe der Abschreibungen in Höhe von 12.000 Euro für die Eigentumswohnung (Praxis) im Gebäude Hafenmarkt 4 für das Kalenderjahr 2019.
TOP 4: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Die Gemeinderäte müssen bei der Stadt eingegangene Spenden förmlich annehmen. Im Zeitraum vom 14. Juli bis 4. August 2020 sind folgende Spenden eingegangen. Jeweils 1.000 Euro pro Grundschule, also insgesamt 6.000 Euro für die Oberndorfer Grundschulen und 2.500 Euro für die Jugendkunstschule Kreisel.
TOP 5: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 6: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte