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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Verwaltungsausschuss Di 13.07.2021

Beginn: 17 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstraße 1, 78727 Oberndorf a. N.

Zutritt nur mit medizinischer Maske (FFP2 oder OP-Maske)

TOP 1: Verkaufsoffener Sonntag in Oberndorf a. N. 2021 (Vorberatung)

Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen maximal drei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr festgesetzt werden. Die Gemeinden bestimmen diese Tage in eigener Zuständigkeit. Vom Handels- und Gewerbeverein wurde Sonntag, der 10. Oktober 2021 als verkaufsoffener Sonntag beantragt. Voraussetzung für die Durchführbarkeit ist die Zulässigkeit nach den Corona- Regelungen. Die Kirchen werden zu diesem Termin angehört.

TOP 2: Elternbeiträge in den Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2021/22 (Vorberatung)

Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 sollen um 2,9% erhöht werden. Darauf haben sich landesweit die Vertreter des Gemeindetags, des Städtetags (KLV), der Kirchenleitungen und der
kirchlichen Fachverbände (4KK) geeinigt. Landesweit wird angestrebt, rund 20% der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Die Stadt Oberndorf ist mit 16,8% unter diesem Deckungsgrad.

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss
nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein
Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die
Festlegung von Elternbeiträgen für Kinderkrippen wäre ein Zuschlag von bis zu 100
Prozent gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt. Unser Zuschlag beläuft sich auf lediglich 50 Prozent.

Hier finden sie eine Übersicht über die Elternbeiträge für die verschiedenen Betreuungsformen: https://junges-oberndorf.de/wp-content/uploads/2021/07/Kindergartenentgelte-2021-und-2022.pdf

TOP 3: Haushaltszwischenbericht 2021, vorläufige Rechnungsergebnisse 2018 bis 2020, Aufhebung Kürzung der Vereinszuschüsse 2021 und Zustimmung zur Erhöhung des Zuschusses für die Karg-Elert-Musikschule (Vorberatung)

Die Haushaltslage der Stadt Oberndorf sieht besser aus als befürchtet. Die Rechnungsergebnisse 2018 bis 2020 liegen nun vor und auch der Haushaltszwischenbericht für dieses Jahr sieht Verbesserungen im Ergebnishaushalt von 2,1 Mio Euro vor.

Nach dem aktuellen Stand werden die Gesamtergebnishaushalte positiv abschneiden, vorläufig 2018 mit 1,7 Mio. Euro, 2019 mit 0,8 Mio. Euro, 2020 mit 1,4 Mio. Euro und 2021 mit 40.000 Euro, insgesamt sind dies rund 4,0 Mio. Euro. Diese
Mittel stehen künftig zum Ausgleich der Ergebnishaushalte zur Verfügung.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Kürzung der Vereinszuschüsse 2021 zurückzunehmen und dem von der Karg-Elert-Musikschule beantragten Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro für 2021 zuzustimmen. Das hätte zusammen 64.000 Euro Mehrausgaben für 2021 zur Folge.

Der Verwaltungsausschuss berät die Finanzlage und die Vorschläge der Verwaltung vor. Die endgültige Entscheidung fällt im Gemeinderat am 27.07.2021.

TOP 4: Einführung einer Konzessionsabgabe Wasser zum 01.01.2022 (Vorberatung)

Die Stadt Oberndorf a. N. betreibt die Wasserversorgung als eine öffentliche Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser an ihre Einwohner und Betriebe. Das Recht zur Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen für die Legung von Leitungen wurde der Wasserversorgung bisher unentgeltlich gewährt. In der Betriebssatzung (§ 1 Abs. 4) des Eigenbetriebs ist aktuell der Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht geregelt.
Dadurch erhält die Stadt derzeit keine Konzessionsabgabe.

Die Einführung einer Konzessionsabgabe ist sowohl bei einer anhaltenden Gewinnsituation als auch bei einer Verlustsituation vorteilhaft, da entweder Minderungen der Steuerlast beim Wasserwerk und Zuführungen an den städtischen Haushalt oder gewerbesteuerliche Verlustvorträge festgesetzt werden können.

Eine Konzessionsabgabe muss aber im Wasserwerk erwirtschaftet werden. Das bedeutet, dass entweder die Aufwendungen (Ausgaben) verringert oder aber die Wassergebühren (Einnahmen) erhöht werden müssen.

Der Verwaltungsausschuss berät dieses komplexe Thema für den Gemeinderat vor.

TOP 5: Eigenbetrieb Wasserwerk Oberndorf a. N.; Änderung der Betriebssatzung (Vorberatung)

Wenn eine Konzessionsabgabe Wasser eingeführt werden soll, muss die bisherige Betriebssatzung des Eigenbetriebs Wasser geändert werden. Der bisher in der Betriebssatzung geregelte Verzicht auf Gewinnerzielung muss gestrichen werden. Außerdem ist zur Abführung einer Konzessionsabgabe ein Mindesthandelsbilanzgewinn erforderlich.

TOP 6: IT-Beschaffung Schulen, Digitalpakt 4 – Vergabe Leihgeräte für Lehrkräfte

Die Beschaffung der Lehrergeräte im Rahmen des Lehrkräfteausstattungsprogramms
Digitalpakt 4 wurde über das Deutsche Vergabeportal beschränkt ausgeschrieben.
Drei ortsansässige IT-Händler und vier weitere IT-Firmen wurden zur Abgabe eines
Angebots aufgefordert. Die Gesamtbeschaffung von 71 Notebooks und 46 Tablets
mit Software und sonstigem Zubehör wurde in 9 Lose aufgeteilt.
Zur Angebotseröffnung am 21.06.2021 lagen drei Angebote vor. Ein Angebot musste
als unzulässig gekennzeichnet werden, weil es entgegen der Angebotsrichtlinien in
Papierform einging. Unter den beiden verbleibenden Angeboten erfolgte die Vertelung der 8 Lose jeweils an den günstigsten Bieter. Zu Los 2 gingen keine Angebote
ein. Dieser kleinere Posten wird erneut ausgeschrieben.

Folgende Firmen sollen nun die Zuschläge für die Lieferung der Notebooks und Tablets bekommen:

  1. Die Firma Bechtle direct GmbH, Neckarsulm erhält den Zuschlag für das Los 1
    und die Lose 3-7 zum Gesamtpreis von 78.447,16 Euro.
  2. Die Firma co.Tec, Rosenheim erhält den Zuschlag für die Lose 8 und 9 zum
    Angebotspreis von 7.725,48 Euro

Die Gesamtkosten betragen 86.172,64 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte, Digitalpakt 4 mit einer Restfinanzierung aus Fördermitteln „Zukunftsland BW“.

TOP 7: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen

Der Verwaltungsausschuss muss bei der Stadt eingegangene Spenden förmlich annehmen.

Im Mai und Juni gingen Geldspenden für die Grundschule Bochingen und den Kindergarten Bochingen, sowie für ein Buchprojekt des Museums und für das “Buch der Erinnerung” in Altoberndorf ein.

TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 9: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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