Beginn: 17.00 Uhr
Ort: Seminarraum, Zimmer Nr. 2 im EG des Rathauses
TOP 1: Weiterentwicklung Kindertagesstätten- Bewerbungen WABE e. V. und Kita Profil gGmbH (Vorberatung)
Die Stadt Oberndorf plant, eine größere Kindertagesstätte auf dem Lindenhof zu bauen. Hierfür hat sie den Bau und Betrieb dieser Einrichtung öffentlich ausgeschrieben. Beworben haben sich zwei potentielle Träger: WABE e. V. und Kita Profil gGmbH mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten. Der Verwaltungsausschuss berät nun das weitere Vorgehen für den Gemeinderat vor.
TOP 2: Satzung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung – Vorberatung)
Der Landkreis Rottweil ist zuständig für die Erstattung von notwendigen Schülerbeförderungskosten. Dies hat er in einer rechtsverbindlichen Satzung geregelt. Die Stadt Oberndorf will nun diese Satzung für die Schulen übernehmen, die sich in Trägerschaft der Stadt Oberndorf (Gymnasium, Schulverbund, Ivo- Frueth-Schule und die Grundschulen) befinden. Der Verwaltungsausschuss berät dieses Thema für den Gemeinderat vor.
TOP 3: Ehrenordnung (Vorberatung)
Die Stadt Oberndorf hat eine sogenannte Ehrenordnung. Im Rahmen dieser Ehrenordnung können Personen, die sich besonders um die Stadt Oberndorf a. N. verdient gemacht haben, geehrt werden. Es gibt eine Ehrung in drei Stufen:
– die Bürgermedaille, für Persönlichkeiten, die mit ihren Leistungen insbesondere auf kulturellem, sozialem, wirtschaftlichem und kommunalpolitischem Gebiet in hervorragender Weise der Stadt Oberndorf a. N. und ihrer Bürgerschaft gedient oder außergewöhnlichen Bürgersinn beweisen haben.
– der Ehrenring, für Persönlichkeiten, die sich um das Wohl und Ansehen der Stadt Oberndorf a. N. besondere Verdienste erworben haben. Der Ehrenring soll nur verliehen werden, wenn die Verdienste sich nicht auf Leistungen für einzelne Organisationen oder Vereine beschränken, sondern für die gesamte Stadt umfassend wirksam geworden sind.
– das Ehrenbürgerrecht, für Persönlichkeiten, die sich besonders verdient gemacht haben. Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Ehrung der Stadt Oberndorf und wird nur für eine außergewöhnliche Lebensleistung zum Wohle der Stadt verliehen.
Die Verleihung einer Ehrung durch die Stadt Oberndorf a. N. kann wegen unwürdigen Verhaltens auch wieder widerrufen werden.
Über die Verleihung dieser Ehrungen beschließt der Gemeinderat. Hierzu soll nun die einfache Mehrheit der Mitglieder ausreichen, nachdem in der alten Fassung noch eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates Voraussetzung war. Auch hier handelt es sich um eine Vorberatung für den Gemeinderat.
TOP 4: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Spenden an die Stadt Oberndorf a. N. müssen vom Gemeinderat bzw. Verwaltungsausschuss formell angenommen werden. In der aktuellen Sitzung beschließen die Mitglieder die Annahme von Spenden in Höhe von 1.230 Euro für die Sanierung des Hochmössinger Weihers.
TOP 5: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 6: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte