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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Mo 29.04.2024

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf am Neckar

TOP 1: Beschaffung MLF Einsatzabteilung Aistaig – Zuschlagserteilung

Die Feuerwehrabteilung Aistaig erhĂ€lt ein neues Fahrzeug. Das ausgeschriebene Mittlere Löschfahrzeug (MLF) soll das Löschgruppenfahrzeug LF8 der Einsatzabteilung Aistaig ersetzen. Das Bestandsfahrzeug weist nach 28 Jahren Einsatzdienst erhebliche MĂ€ngel u.a. am Hauptrahmen und der Feuerlöschkreiselpumpe auf. Der TÜV hat gegen den Weiterbetrieb des Fahrzeuges ebenfalls Bedenken. Das LF8 soll durch ein modernes, dem Stand der Technik entsprechendes MLF ersetzt werden.
Der Gemeinderat hat im Zuge der Verabschiedung des Haushalts 2024 der Beschaffung und mit Beschluss vom 26.09.2023 der Aufhebung eines gesetzten Sperrvermerks zugestimmt.
Das Fahrzeug wurde durch die Stadtverwaltung europaweit im offenen Verfahren
und in drei Losen (Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung) ausgeschrieben.

Nun soll die Beschaffung in drei Losen vergeben werden. Der Beschlussvorschlag fĂŒr den Gemeinderat lautet:

  1. Die Firma Magirus GmbH, Ulm, erhĂ€lt im Rahmen der Beschaffung des MLF fĂŒr
    die Einsatzabteilung Aistaig den Auftrag fĂŒr die Lieferung des Fahrgestells
    (Los 1) zum Gesamtpreis von 60.214,00 € (brutto).
  2. Die Firma Magirus GmbH, Ulm, erhĂ€lt im Rahmen der Beschaffung des MLF fĂŒr
    die Einsatzabteilung Aistaig ebenfalls den Auftrag fĂŒr die Lieferung des Feuerwehrtechnischen Aufbaus (Los 2) zum Gesamtpreis von 222.411,00 € (brutto).
  3. Die Firma Albert Ziegler GmbH, Giengen, erhÀlt im Rahmen der Beschaffung
    des MLF fĂŒr die Einsatzabteilung Aistaig den Auftrag fĂŒr die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 3) zum Gesamtpreis von 43.420,49 €
    (brutto).

Die Freiwillige Feuerwehr Oberndorf a. N. mit Stadtbrandmeister Manuel Suhr sowie
der Einsatzabteilung Aistaig war in die Vorbereitung der Ausschreibung und Angebotswertung umfassend eingebunden und spricht sich fĂŒr eine Vergabe entsprechend
dem Beschlussvorschlag aus.
Es ist mit einer Lieferzeit von voraussichtlich zwei Jahren zu rechnen.

Die Kosten fĂŒr das MLF fĂŒr die Einsatzabteilung Aistaig belaufen sich auf insgesamt
326.045,49 € (brutto). Im Haushalt ist fĂŒr die Ersatzbeschaffung bisher eine VerpflichtungsermĂ€chtigung i. H. v. 300.000 € vorgesehen. Die Mehraufwendungen werden entsprechend in der Planung der HaushaltsansĂ€tze der kommenden Jahre berĂŒcksichtigt.

TOP 2: Bebauungsplan “GE Lindenhof-SĂŒd I, 3. Änderung” – Aufhebung des Satzungsbeschlusses

Der Bebauungsplan „GE Lindenhof-SĂŒd II, 2. Änderung“ befindet sich derzeit im Verfahren und fĂŒr den Bebauungsplan „GE Lindenhof-SĂŒd I“ ist eine 4. Änderung in Planung.
In diesem Bereich hat der Gemeinderat am 19.12.2006 fĂŒr zwei BebauungsplanĂ€nderungen die jeweiligen Satzungen beschlossen. Beide damaligen Geltungsbereiche
sind im Wesentlichen in den aktuellen BebauungsplanĂ€nderungen enthalten und werden neu ĂŒberplant.
Die Änderungen der BebauungsplĂ€ne aus 2006 wurden nie zur Rechtskraft gebracht,
da keine öffentliche Bekanntmachung erfolgte.
FĂŒr die aktuellen BebauungsplanĂ€nderungen ist nun die Aufhebung der SatzungsbeschlĂŒsse aus den Verfahren von 2006 notwendig.

TOP 3: Bebauungsplan “GE Lindenhof-SĂŒd II, 1. Änderung” – Aufhebung des Satzungsbeschlusses

Der Bebauungsplan „GE Lindenhof-SĂŒd II, 2. Änderung“ befindet sich derzeit im Verfahren und fĂŒr den Bebauungsplan „GE Lindenhof-SĂŒd I“ ist eine 4. Änderung in Planung.
In diesem Bereich hat der Gemeinderat am 19.12.2006 fĂŒr zwei BebauungsplanĂ€nderungen die jeweiligen Satzungen beschlossen. Beide damaligen Geltungsbereiche
sind im Wesentlichen in den aktuellen BebauungsplanĂ€nderungen enthalten und werden neu ĂŒberplant.
Die Änderungen der BebauungsplĂ€ne aus 2006 wurden nie zur Rechtskraft gebracht,
da keine öffentliche Bekanntmachung erfolgte.
FĂŒr die aktuellen BebauungsplanĂ€nderungen ist nun die Aufhebung der SatzungsbeschlĂŒsse aus den Verfahren von 2006 notwendig.

TOP 4: Bebauungsplan “GE Lindenhof-SĂŒd II, 2. Änderung” – Satzungsbeschluss

Die BebauungsplanÀnderung dient der Betriebserweiterung im Zuge einer Nachverdichtung und der wirtschaftlichen Standortsicherung der Mafell AG.
Das Konzept fĂŒr die geplante Standortentwicklung sieht zunĂ€chst vor, das bestehende BetriebsgelĂ€nde um einen Logistikneubau an der Westseite des Plangebiets zu ergĂ€nzen. Die Festsetzungen des rechtskrĂ€ftigen Bebauungsplanes „GE Lindenhof SĂŒd II“ einschließlich der 1. Änderung weisen fĂŒr das vorliegende Gebiet teilweise zu kleine Baugrenzen aus, in welchen eine wirtschaftliche Weiterentwicklung im Sinne einer Nachverdichtung und die damit verbundene StandortstĂ€rkung des Unternehmens nicht möglich ist. Zudem mĂŒssen die bisher geltenden Höhenfestsetzungen im
westlichen Teilbereich entlang der Landesstraße L419 fĂŒr die geplante bauliche Erweiterung angepasst werden. Um dem Unternehmen die geplante Betriebserweiterung und Standortsicherung und den aktuellen ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen ohne weiteren FlĂ€chenverbrauch zu ermöglichen, wird deshalb eine Änderung der bisher geltenden BebauungsplĂ€ne erforderlich. Gleichzeitig soll durch dieses Änderungsverfahren eine Anpassung der Festsetzungen und Regelungen an
die tatsÀchlichen EigentumsverhÀltnisse vorgenommen werden.

TOP 5: Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet WĂŒstfeld, 4. Änderung”, Altoberndorf – Satzungsbeschluss

Mit der Verlagerung des Aldi-Markts vom Standort in der Austraße in Oberndorf am
Neckar an den Bereich Rosenfelderstraße / HochbrĂŒcke / Neckarstraße ist im Gewerbegebiet WĂŒstfeld ein Leerstand entstanden. Dieser soll einer Folgenutzung zugefĂŒhrt werden. Aktuell hat ein Non-Food-Discounter Interesse an diesem Standort.
Aufgrund der bisherigen Festsetzungen des rechtskrÀftigen Bebauungsplans, welche
an dieser Stelle zentrenrelevante Sortimente ausschließen, wird eine Änderung des
verbindlichen Bauleitplans erforderlich. Außerdem wird die GrundflĂ€chenzahl von 0,5
auf 0,9 erhöht und so einer möglichen baulichen Erweiterung innerhalb der gegenĂŒber der unverĂ€ndert geltenden Baugrenzen des bisher geltenden Bebauungsplanes Rechnung getragen und der aktuelle Versiegelungsgrad berĂŒcksichtigt.

TOP 6: Gewerbegebiet “Vogelloch Erweiterung”, Bochingen – Änderung der Bauplatzpreise

In der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2021 wurde der Bauplatzpreis auf 65 Euro je
mÂČ festgelegt. Grundlage der Kalkulation waren das Ausschreibungsergebnis des 1.
Bauabschnitts sowie die Kostenberechnung fĂŒr den 2. Bauabschnitt.
Die Herstellung des Gewerbegebiets ist nun weitestgehend abgeschlossen. Aufgrund
der im Vergleich zur Ausschreibung und der Kostenberechnung höheren Kosten und
aufgrund der Kosten fĂŒr die Ausgleichsmaßnahmen fĂŒr den geschĂŒtzten Flussregenpfeifer, der das Gebiet als BrutstĂ€tte gewĂ€hlt hat, wurde eine Neuberechnung des
Bauplatzpreises notwendig. Grundlage der Kalkulation sind die Grunderwerbskosten
sowie die Herstellungskosten der Erschließungsanlagen und AusgleichsflĂ€chen. Das
Ergebnis der Kalkulation liegt bei 71,07 Euro/mÂČ. Die Verwaltung schlĂ€gt vor, eine
Angleichung zum Preis des Gewerbegebietes „BrandĂ€cker III“ in Hochmössingen auf
77 Euro je mÂČ und außerdem einen Aufschlag fĂŒr den Standortvorteil in unmittelbarer NĂ€he der Autobahn in Höhe von 5 Euro je mÂČ auf einen Verkaufspreis in Höhe von 82 Euro je mÂČ vorzunehmen. Die Kalkulation wird in der Sitzung erlĂ€utert.

TOP 7: 4. Änderung der Friedhofssatzung

Aufgrund von höheren Kosten fĂŒr die Grabherstellung und -schliessung sowie DurchfĂŒhrung der Bestattung und höheren Kosten fĂŒr die Herstellung der Fundamente der Grabmale, mĂŒssen die FriedhofsgebĂŒhren erhöht werden.

Anlage zur Friedhofs- und BestattungsgebĂŒhrensatzung -GebĂŒhrenverzeichnis

  1. BestattungsgebĂŒhren (Herstellung und Schließen des
    Grabes; Beisetzung der Urne)
    2.1 Personen im Alter unter 6 Jahren (Grab einfach tief) 298,00 €
    2.2 Personen im Alter von 6 und mehr Jahren (Grab einfach tief) 741,00 €
    2.3 Personen im Alter von 6 und mehr Jahren (Grab doppelt tief) 942,00 €
    2.4 Urnenbeisetzung in einem Erdgrab, auch Baumbestattung
    und gemeinschaftliches Urnengrabfeld
    212,00 €
    2.5 Urnenbeisetzung in einer Mauernische der Urnenwand 109,00 €
    2.6 Beisetzung im muslimischen Grabfeld 638,00 €
    2.7 Beisetzung im FrĂŒhchenfeld 222,00 €
    2.8 Zuschlag zu 2.1 bis 2.7 fĂŒr Bestattungen an Samstagen,
    Sonntagen und Feiertagen von 25%

5.1.1 Ausgraben und Umbetten von Leichen, Gebeinen oder
Urnen, je Hilfskraft und angefangener Stunde –>Berechnung
der tatsÀchlichen Kosten
5.1.2 Zuschlag zu 5.1.1 fĂŒr die Verrichtung an Samstagen 25%
5.2. Sofern bei einzelnen GrabstĂ€tten fĂŒr die Errichtung von
Grabmalen erstmalig ein Fundament errichtet wurde, wird
hierfĂŒr unabhĂ€ngig von der Inanspruchnahme eine GebĂŒhr
berechnet.
5.2.1 Fundament fĂŒr Erdgrab je Grabstelle 284,00 €
5.2.2 Fundament fĂŒr Urnengrab 203,00 €

TOP 8: Satzung ĂŒber die GewĂ€hrung eines Zuschusses zu den BeitrĂ€gen an eine Krankheitskostenversicherung fĂŒr die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr

Bei verbeamteten FeuerwehrkrĂ€ften im Einsatzdienst ist nach § 79 Landesbeamtengesetz grundsĂ€tzlich HeilfĂŒrsorge vorgesehen. Alternativ kann nach § 79 Abs. 4 Landesbeamtengesetz anstelle der HeilfĂŒrsorge, Beihilfe nach den beihilferechtlichen
Vorschriften und ein Zuschuss zu den BeitrÀgen an einer Krankheitskostenversicherung, die den durch die Beihilfe nicht abgedeckten Teil absichert, gewÀhrt werden.
Dies ist allgemein ĂŒblich bei feuerwehrtechnischen BeamtenverhĂ€ltnissen.
Der Gemeinderat muss diese Regelung in Form einer Satzung festlegen.
Danach wird ein monatlicher Zuschuss von 80% (bzw. 85%) des steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwands, mindestens jedoch 75 Euro pro Monat, gewÀhrt.

TOP 9: Kindergartenbedarfsplanung 2024/2025

Mit Stand 19. Februar 2024 leben 893 Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im gesamten Stadtgebiet.

Aktuelle KapazitÀten in der Kinderbetreuung

Die Einrichtungen in der Stadt Oberndorf a. N. bieten fĂŒr das aktuelle Kindergartenjahr
2023/2024 663 PlÀtze, die sich auf 32 Gruppen verteilen. Betreut wird vormittags an
sechs Stunden (VerlĂ€ngerte Öffnungszeiten), an bis zu 46 Stunden in der Woche
(Ganztag) oder wÀhrend der Regelöffnungszeiten (RG) zwischen 8 Uhr und 16 mit
einer zweistĂŒndigen Mittagspause.
Von den 32 Gruppen sind vier Krippengruppen, die insgesamt 38 PlÀtze bieten. Von
den restlichen Kindergartengruppen halten 22 die Altersmischung (AM) vor. Das
bedeutet, es können bis zu fĂŒnf Kinder aufgenommen werden, die das dritte
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Kinder belegen dann aber zwei PlÀtze in
den Gruppen mit Altersmischung.
Bis 31.12.23 wurden fĂŒnf ortsfremde Kinder in unseren Einrichtungen betreut
(Ausgleichszahlungen in Höhe von 12.200 Euro). Im gleichen Zeitraum wurden 23
Kinder aus Oberndorf in anderen Kommunen betreut, was Kosten in Höhe von 24.300
Euro verursacht hat.

Vormerkungen fĂŒr das Kindergartenjahr 2024/2025


Seit dem vergangenen Jahr können Eltern ihre Kinder fĂŒr BetreuungsplĂ€tze online
vormerken lassen. Die Vormerkungen können dabei fĂŒr drei Einrichtungen hinterlegt
werden; auch der Betreuungsbedarf kann angegeben werden. Die Vergabe der PlÀtze
fĂŒr das Kindergartenjahr 2024/2025 erfolgte Ende Februar. Bis zum 15. MĂ€rz wurden
fĂŒr das kommende Kindergartenjahr 525 Vormerkungen vom System verarbeitet. Aus
den Zu- und Absagen ergibt sich die aktuelle Warteliste fĂŒr die KindergartenplĂ€tze.


Warteliste fĂŒr das Kindergartenjahr 2024/2025 und Bedarf


FĂŒr das Kindergartenjahr erfolgt die Platzvergabe nach wie vor im FrĂŒhjahr. Aus den
noch aktiven Vormerkungen und Absagen ergibt sich eine Liste von 154 Kindern, die
fĂŒr das kommende Kindergartenjahr noch auf einen Platz warten. Die folgende
Warteliste ist nach den Betreuungsbedarfen geordnet. Die Eltern konnten diese bei der
Platzwahl auswĂ€hlen. Am hĂ€ufigsten wurde dabei die verlĂ€ngerte Öffnungszeit
ausgewĂ€hlt. Es ist davon auszugehen, dass fĂŒr die Eltern die Betreuungszeit nur
zweitrangig ist. Im Vordergrund steht die Dringlichkeit, ĂŒberhaupt einen Platz zu
erhalten.
In den Ortsteilen ergeben sich unterschiedliche Verteilungen.
Die grĂ¶ĂŸten Wartelisten haben die Einrichtungen auf dem
Lindenhof und der Talstadt. Die geringsten finden sich in
Beffendorf und Hochmössingen.

Ausbaustand und bauliche Erfordernisse

Lindenhof
Nach dem Start der BautĂ€tigkeit auf dem Lindenhof fĂŒr die KindertagesstĂ€tte der WABE
e.V. stehen im Laufe des aktuellen Jahres weitere KindergartenplĂ€tze zur VerfĂŒgung.
Derzeit ĂŒbernimmt der TrĂ€ger WABE die BetriebstrĂ€gerschaft in der ehemals
stÀdtischen Interimseinrichtung auf dem Lindenhof. Diese Kinder sollen im Laufe des
FrĂŒhjahrs in die neue Einrichtung an der Von-Gunzert-Straße umziehen. Die PlĂ€tze
können vergeben werden, sobald diese zur VerfĂŒgung stehen und ausreichend
Personal vorhanden ist. Bei voller Belegung kann der neue WABE – Kindergarten 114 Kinder in den unterschiedlichsten Gruppen aufnehmen. Die noch bestehende Interimseinrichtung wird nach derzeitigem Stand aufgelöst.

Bochingen
Nach dem Abschluss der Planungen im Kindergarten Bochingen startet der Baubeginn
im FrĂŒhjahr 2024. Die Fertigstellung des Erweiterungsbaus ist fĂŒr 2025/2026 vorgesehen.

In die Bedarfsplanung können die neuen PlĂ€tze fĂŒr das Kindergartenjahr 2026/2027
mitaufgenommen werden. Es entsteht dort eine zusÀtzliche Kindergartengruppe, die
mit verlĂ€ngerten Öffnungszeiten (22 PlĂ€tze) oder im Ganztag (20 PlĂ€tze) betrieben
werden kann. Insgesamt sind in Bochingen dann vier Gruppen beheimatet, mit bis zu
85 Kindern. Derzeit sind es 65 PlÀtze in dem Ortsteil.
Nach dem Umzug der Bestandsgruppen in den Neubau, sollen nach einem zweiten
Ausbauschritt nochmals zwei zusÀtzliche Krippengruppen mit insgesamt 20 PlÀtze entstehen.

Kernstadt
Die stĂ€dtischen GebĂ€ude, in denen die KindergĂ€rten St. Raphael (Teckstraße) und
Rosenberg untergebracht sind, weisen einen großen Sanierungsbedarf auf. An beiden
GebÀuden sind Gutachten beauftragt worden, in denen Erhalt und Sanierung den zu
erwartenden Kosten fĂŒr Neubauten gegenĂŒbergestellt werden. Ein Gutachten kommt
zu dem Urteil, dass die GebÀudesubstanz am Rosenberg grundsÀtzlich erhaltenswert
ist. Es steht bereits fest, dass eine Sanierung im Bestand weder am Rosenberg noch
in der Einrichtung St. Raphael möglich sein wird. An beiden HÀusern sind die
DachflÀchen betroffen. Im Falle einer Sanierung der BestandsgebÀude ist kein
Kindergartenbetrieb möglich. FĂŒr diesen Zeitraum sind in jedem Fall AusweichplĂ€tze
zu schaffen. Um den Bedarf im St. Raphael Kindergarten abzudecken, ist mindestens
eine temporÀre Einrichtung nötig, die in der Lage ist, zwei Kindergarten- und eine
Krippengruppe aufzunehmen. FĂŒr den Kindergarten am Rosenberg muss eine
Ausweichmöglichkeit mindestens zwei Gruppen aufnehmen können.

Naturkindergarten/Waldkindergarten
Mit Antrag der CDU-Fraktion vom 18.03.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die
Kosten fĂŒr die Einrichtung eines Natur-, oder Waldkindergartens zu eruieren.
FĂŒr diese zusĂ€tzliche Einrichtung im Webertal sind bereits GesprĂ€che mit KVJS und
UKBW erfolgt. PĂ€dagogisch wird die Stadt derzeit von Helmut Siegl beraten, der vom
Landesverband der Natur- und WaldkindergÀrten ist.
FĂŒr das FlurstĂŒck mit der Nummer 2017 muss eine Änderung des
FlĂ€chennutzungsplans vollzogen werden. Aktuell wird geprĂŒft, mit welchen
zusĂ€tzlichen Kosten fĂŒr Wasser und Stromanschluss zu rechnen ist. Daran
anschließend erfolgt die Beschaffung des entsprechend ausgestatteten Bauwagens
noch vor dem Sommer. Der Skiverein hat der Toilettennutzung durch Personal und
Kinder in der naheliegenden SkihĂŒtte bereits zugestimmt. Die nötigen Umbauten
erfolgen durch die Stadt. Eine entsprechende Vereinbarung ist mit dem Skiverein zu
treffen.
FĂŒr die Betreuung einer Gruppe eines Natur- oder Waldkindergarten, der in
verlĂ€ngerter Öffnungszeit betrieben wird, sind nach Vorgaben des KVJS mindestens
drei pÀdagogische FachkrÀfte vorzusehen (drei Köpfe). Zudem wird empfohlen, eine
geeignete Kraft (FSJ) mit hinzuzuziehen. Die Personalkosten, ohne FSJ-Kraft, werden
mit jÀhrlich 161.100 Euro veranschlagt. Vor dem Sommer soll der Bauwagen
ausgeschrieben werden. Zum Kindergartenjahr 2025/2026 soll die Einrichtung in
Betrieb gehen.
Das Personal muss eine klare AffinitÀt zum Thema Waldkindergarten haben, es wird in
der Regel bereits vor Betriebsbeginn eingestellt, und erstellt auch die nötige
Konzeption fĂŒr die Einrichtung. FĂŒr den Haushalt 2025 sind entsprechende Mittel im
Stellenplan zu berĂŒcksichtigen. Natur- und WaldkindergĂ€rten sind Angebotsformen,
die nicht fĂŒr alle Nutzergruppen infrage kommen. Das beinhaltet die notwendige
MobilitÀt der Eltern, aber auch eine bewusste Entscheidung der
Erziehungsberechtigten, das Kind einen Großteil der Betreuungszeit bei Wind und
Wetter im Freien zu wissen.

Personalsituation:
Aktuell ist in allen stĂ€dtischen Einrichtungen ausreichend Personal fĂŒr die Abdeckung
der Betriebszeiten vorhanden. In Altoberndorf ist eine Stelle nach zu besetzen. Das
Auswahlverfahren lÀuft hier noch.
Derzeit hat die Stadt drei Auszubildende, davon eine PIA, eine Erzieherin im
Anerkennungsjahr sowie eine Kraft fĂŒr den Direkteinstieg. FĂŒr das kommende
Ausbildungsjahr laufen derzeit GesprÀche zur Besetzung einer PIA-Stelle sowie einer
Kraft fĂŒr den Direkteinstieg.

Ausblick:

In den kommenden zweieinhalb Jahren entstehen durch den bereits beschlossenen
Ausbau etwa 121 weitere PlĂ€tze (81 Wabe – 20 Bochingen – 20 Naturkindergarten). Im
zweiten Step kommen noch einmal 20 KrippenplÀtze in Bochingen hinzu. Das ergibt
langfristig 141 PlÀtze, die in Oberndorf entstehen.
Nach diesem Ausbau fehlen noch immer 13 PlÀtze im Stadtgebiet, um die aktuelle
Warteliste bedienen zu können.

TOP 10: Vergaben, insbesondere

10.1 Erweiterung Kindergarten Bochingen – Vergaben

FĂŒr die Erweiterung Kindergarten Bochingen wurden die unten aufgefĂŒhrten Gewerke
öffentlich ausgeschrieben und sollen nun durch den Gemeinderat vergeben werden:

  1. Die Firma Hemmer Haustechnik GmbH aus Haigerloch erhĂ€lt den Zuschlag fĂŒr
    das Gewerk „SanitĂ€rinstallationsarbeiten“ zum Angebotspreis von 150.303,78
    Euro.
  2. Die Firma Hemmer Haustechnik GmbH aus Haigerloch erhĂ€lt den Zuschlag fĂŒr
    das Gewerk „Heizungsinstallationsarbeiten“ zum Angebotspreis von
    119.605,83 Euro.
  3. Die Firma Hausbau und Zimmerei MĂ€der e. K. aus Epfendorf erhĂ€lt den Zuschlag fĂŒr das Gewerk „Holzbau- und Zimmererarbeiten“ zum Angebotspreis
    von 458.778,68 Euro.
  4. Die Firma MF Fassadentechnik GmbH aus Bautzen erhĂ€lt den Zuschlag fĂŒr das
    Gewerk „Fensterbauarbeiten“ zum Angebotspreis von 152.590,13 Euro.
  5. Die Firma Elektro Bayer GmbH aus Rottweil erhĂ€lt den Zuschlag fĂŒr das Gewerk „Elektroinstallationsarbeiten“ Los 1 „ELT“ zum Angebotspreis von
    289.630,61 Euro und Los 2 „Hausalarmierungsanlage“ zum Angebotspreis von
    39.309,14 Euro.
  6. Die Firma Blitzableiterbau SĂŒd erhĂ€lt den Zuschlag fĂŒr „Elektroinstallationsarbeiten Los 3 Blitzschutz fĂŒr 14.465,76 Euro.


III. Kosten und Finanzierung
Kosten 1.-6. insgesamt: 1.224.683,93 Euro
Kostenberechnung fĂŒr 1. – 6.: 1.278.251,20 Euro
Finanzierung: planmĂ€ĂŸig
Förderung: Die Gesamtmaßnahme wird mit 600.000,00 Euro im
Rahmen des Ausgleichsstocks gefördert.

10.2 LZP Talstadt: Neugestaltung Talplatz – Vergabe Straßen- und Tiefbauarbeiten

Die Straßen- und Tiefbauarbeiten der Neugestaltung des Bereich Talplatz, FĂ€rbergasse, SchweizermĂŒhlegĂ€ssle und Teile der Sulzbachstraße wurden entsprechend
den Planungen capattistaubach urbane landschaften PartGmbH nach VOB öffentlich
ausgeschrieben, mit folgenden Ergebnissen:
Straßen- und Tiefbauarbeiten:
Submissionstermin: 27.03.2024
Anzahl der abgeholten Leistungsverzeichnisse: 13
Anzahl der wertbaren Angebote: 3
wirtschaftlichstes Angebot: Heinzelmann Bau GmbH
Höhe des Angebotes brutto: 4.873.413,28 Euro
Bauzeit: Juli 2024 bis FrĂŒhjahr 2026

Die Firma Heinzelmann Bau GmbH, Alpirsbach, soll nun den Zuschlag fĂŒr die Straßen und Tiefbauarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 4.873.413,28 Euro erhalten. Die Finanzierung erfolgt planmĂ€ĂŸig im Haushalt 2024 -2025.

TOP 11: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster BeschlĂŒsse (26.03.2024 – 28.04.2024)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. MÀrz 2024 folgende nichtöffentliche
BeschlĂŒsse gefasst:
 Besetzung der Stelle des Abwassermeisters in der KlĂ€ranlage
 Zustimmung zur Aufnahme eines internen Darlehens des SRH-Krankenhauses
 Ausschreibung der Stelle der/des Beigeordneten (m/w/d)
 Besetzung der Stelle der Amtsleitung im Amt fĂŒr Öffentliche Ordnung
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. April 2024 folgende nichtöffentliche BeschlĂŒsse gefasst:
 Erlass von AbwassergebĂŒhren fĂŒr nachweislich nicht eingeleitete Wassermengen
 Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Am Rathausplatz“, Boll

TOP 12: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 13: Anfragen und Anregungen der GemeinderÀte

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