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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Mo 29.04.2024

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf am Neckar

TOP 1: Beschaffung MLF Einsatzabteilung Aistaig – Zuschlagserteilung

Die Feuerwehrabteilung Aistaig erhält ein neues Fahrzeug. Das ausgeschriebene Mittlere Löschfahrzeug (MLF) soll das Löschgruppenfahrzeug LF8 der Einsatzabteilung Aistaig ersetzen. Das Bestandsfahrzeug weist nach 28 Jahren Einsatzdienst erhebliche Mängel u.a. am Hauptrahmen und der Feuerlöschkreiselpumpe auf. Der TÜV hat gegen den Weiterbetrieb des Fahrzeuges ebenfalls Bedenken. Das LF8 soll durch ein modernes, dem Stand der Technik entsprechendes MLF ersetzt werden.
Der Gemeinderat hat im Zuge der Verabschiedung des Haushalts 2024 der Beschaffung und mit Beschluss vom 26.09.2023 der Aufhebung eines gesetzten Sperrvermerks zugestimmt.
Das Fahrzeug wurde durch die Stadtverwaltung europaweit im offenen Verfahren
und in drei Losen (Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung) ausgeschrieben.

Nun soll die Beschaffung in drei Losen vergeben werden. Der Beschlussvorschlag für den Gemeinderat lautet:

  1. Die Firma Magirus GmbH, Ulm, erhält im Rahmen der Beschaffung des MLF für
    die Einsatzabteilung Aistaig den Auftrag für die Lieferung des Fahrgestells
    (Los 1) zum Gesamtpreis von 60.214,00 € (brutto).
  2. Die Firma Magirus GmbH, Ulm, erhält im Rahmen der Beschaffung des MLF für
    die Einsatzabteilung Aistaig ebenfalls den Auftrag für die Lieferung des Feuerwehrtechnischen Aufbaus (Los 2) zum Gesamtpreis von 222.411,00 € (brutto).
  3. Die Firma Albert Ziegler GmbH, Giengen, erhält im Rahmen der Beschaffung
    des MLF für die Einsatzabteilung Aistaig den Auftrag für die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 3) zum Gesamtpreis von 43.420,49 €
    (brutto).

Die Freiwillige Feuerwehr Oberndorf a. N. mit Stadtbrandmeister Manuel Suhr sowie
der Einsatzabteilung Aistaig war in die Vorbereitung der Ausschreibung und Angebotswertung umfassend eingebunden und spricht sich für eine Vergabe entsprechend
dem Beschlussvorschlag aus.
Es ist mit einer Lieferzeit von voraussichtlich zwei Jahren zu rechnen.

Die Kosten für das MLF für die Einsatzabteilung Aistaig belaufen sich auf insgesamt
326.045,49 € (brutto). Im Haushalt ist für die Ersatzbeschaffung bisher eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 300.000 € vorgesehen. Die Mehraufwendungen werden entsprechend in der Planung der Haushaltsansätze der kommenden Jahre berücksichtigt.

TOP 2: Bebauungsplan “GE Lindenhof-Süd I, 3. Änderung” – Aufhebung des Satzungsbeschlusses

Der Bebauungsplan „GE Lindenhof-Süd II, 2. Änderung“ befindet sich derzeit im Verfahren und für den Bebauungsplan „GE Lindenhof-Süd I“ ist eine 4. Änderung in Planung.
In diesem Bereich hat der Gemeinderat am 19.12.2006 für zwei Bebauungsplanänderungen die jeweiligen Satzungen beschlossen. Beide damaligen Geltungsbereiche
sind im Wesentlichen in den aktuellen Bebauungsplanänderungen enthalten und werden neu überplant.
Die Änderungen der Bebauungspläne aus 2006 wurden nie zur Rechtskraft gebracht,
da keine öffentliche Bekanntmachung erfolgte.
Für die aktuellen Bebauungsplanänderungen ist nun die Aufhebung der Satzungsbeschlüsse aus den Verfahren von 2006 notwendig.

TOP 3: Bebauungsplan “GE Lindenhof-Süd II, 1. Änderung” – Aufhebung des Satzungsbeschlusses

Der Bebauungsplan „GE Lindenhof-Süd II, 2. Änderung“ befindet sich derzeit im Verfahren und für den Bebauungsplan „GE Lindenhof-Süd I“ ist eine 4. Änderung in Planung.
In diesem Bereich hat der Gemeinderat am 19.12.2006 für zwei Bebauungsplanänderungen die jeweiligen Satzungen beschlossen. Beide damaligen Geltungsbereiche
sind im Wesentlichen in den aktuellen Bebauungsplanänderungen enthalten und werden neu überplant.
Die Änderungen der Bebauungspläne aus 2006 wurden nie zur Rechtskraft gebracht,
da keine öffentliche Bekanntmachung erfolgte.
Für die aktuellen Bebauungsplanänderungen ist nun die Aufhebung der Satzungsbeschlüsse aus den Verfahren von 2006 notwendig.

TOP 4: Bebauungsplan “GE Lindenhof-Süd II, 2. Änderung” – Satzungsbeschluss

Die Bebauungsplanänderung dient der Betriebserweiterung im Zuge einer Nachverdichtung und der wirtschaftlichen Standortsicherung der Mafell AG.
Das Konzept für die geplante Standortentwicklung sieht zunächst vor, das bestehende Betriebsgelände um einen Logistikneubau an der Westseite des Plangebiets zu ergänzen. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „GE Lindenhof Süd II“ einschließlich der 1. Änderung weisen für das vorliegende Gebiet teilweise zu kleine Baugrenzen aus, in welchen eine wirtschaftliche Weiterentwicklung im Sinne einer Nachverdichtung und die damit verbundene Standortstärkung des Unternehmens nicht möglich ist. Zudem müssen die bisher geltenden Höhenfestsetzungen im
westlichen Teilbereich entlang der Landesstraße L419 für die geplante bauliche Erweiterung angepasst werden. Um dem Unternehmen die geplante Betriebserweiterung und Standortsicherung und den aktuellen ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen ohne weiteren Flächenverbrauch zu ermöglichen, wird deshalb eine Änderung der bisher geltenden Bebauungspläne erforderlich. Gleichzeitig soll durch dieses Änderungsverfahren eine Anpassung der Festsetzungen und Regelungen an
die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse vorgenommen werden.

TOP 5: Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Wüstfeld, 4. Änderung”, Altoberndorf – Satzungsbeschluss

Mit der Verlagerung des Aldi-Markts vom Standort in der Austraße in Oberndorf am
Neckar an den Bereich Rosenfelderstraße / Hochbrücke / Neckarstraße ist im Gewerbegebiet Wüstfeld ein Leerstand entstanden. Dieser soll einer Folgenutzung zugeführt werden. Aktuell hat ein Non-Food-Discounter Interesse an diesem Standort.
Aufgrund der bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans, welche
an dieser Stelle zentrenrelevante Sortimente ausschließen, wird eine Änderung des
verbindlichen Bauleitplans erforderlich. Außerdem wird die Grundflächenzahl von 0,5
auf 0,9 erhöht und so einer möglichen baulichen Erweiterung innerhalb der gegenüber der unverändert geltenden Baugrenzen des bisher geltenden Bebauungsplanes Rechnung getragen und der aktuelle Versiegelungsgrad berücksichtigt.

TOP 6: Gewerbegebiet “Vogelloch Erweiterung”, Bochingen – Änderung der Bauplatzpreise

In der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2021 wurde der Bauplatzpreis auf 65 Euro je
m² festgelegt. Grundlage der Kalkulation waren das Ausschreibungsergebnis des 1.
Bauabschnitts sowie die Kostenberechnung für den 2. Bauabschnitt.
Die Herstellung des Gewerbegebiets ist nun weitestgehend abgeschlossen. Aufgrund
der im Vergleich zur Ausschreibung und der Kostenberechnung höheren Kosten und
aufgrund der Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen für den geschützten Flussregenpfeifer, der das Gebiet als Brutstätte gewählt hat, wurde eine Neuberechnung des
Bauplatzpreises notwendig. Grundlage der Kalkulation sind die Grunderwerbskosten
sowie die Herstellungskosten der Erschließungsanlagen und Ausgleichsflächen. Das
Ergebnis der Kalkulation liegt bei 71,07 Euro/m². Die Verwaltung schlägt vor, eine
Angleichung zum Preis des Gewerbegebietes „Brandäcker III“ in Hochmössingen auf
77 Euro je m² und außerdem einen Aufschlag für den Standortvorteil in unmittelbarer Nähe der Autobahn in Höhe von 5 Euro je m² auf einen Verkaufspreis in Höhe von 82 Euro je m² vorzunehmen. Die Kalkulation wird in der Sitzung erläutert.

TOP 7: 4. Änderung der Friedhofssatzung

Aufgrund von höheren Kosten für die Grabherstellung und -schliessung sowie Durchführung der Bestattung und höheren Kosten für die Herstellung der Fundamente der Grabmale, müssen die Friedhofsgebühren erhöht werden.

Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung -Gebührenverzeichnis

  1. Bestattungsgebühren (Herstellung und Schließen des
    Grabes; Beisetzung der Urne)
    2.1 Personen im Alter unter 6 Jahren (Grab einfach tief) 298,00 €
    2.2 Personen im Alter von 6 und mehr Jahren (Grab einfach tief) 741,00 €
    2.3 Personen im Alter von 6 und mehr Jahren (Grab doppelt tief) 942,00 €
    2.4 Urnenbeisetzung in einem Erdgrab, auch Baumbestattung
    und gemeinschaftliches Urnengrabfeld
    212,00 €
    2.5 Urnenbeisetzung in einer Mauernische der Urnenwand 109,00 €
    2.6 Beisetzung im muslimischen Grabfeld 638,00 €
    2.7 Beisetzung im Frühchenfeld 222,00 €
    2.8 Zuschlag zu 2.1 bis 2.7 für Bestattungen an Samstagen,
    Sonntagen und Feiertagen von 25%

5.1.1 Ausgraben und Umbetten von Leichen, Gebeinen oder
Urnen, je Hilfskraft und angefangener Stunde –>Berechnung
der tatsächlichen Kosten
5.1.2 Zuschlag zu 5.1.1 für die Verrichtung an Samstagen 25%
5.2. Sofern bei einzelnen Grabstätten für die Errichtung von
Grabmalen erstmalig ein Fundament errichtet wurde, wird
hierfür unabhängig von der Inanspruchnahme eine Gebühr
berechnet.
5.2.1 Fundament für Erdgrab je Grabstelle 284,00 €
5.2.2 Fundament für Urnengrab 203,00 €

TOP 8: Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr

Bei verbeamteten Feuerwehrkräften im Einsatzdienst ist nach § 79 Landesbeamtengesetz grundsätzlich Heilfürsorge vorgesehen. Alternativ kann nach § 79 Abs. 4 Landesbeamtengesetz anstelle der Heilfürsorge, Beihilfe nach den beihilferechtlichen
Vorschriften und ein Zuschuss zu den Beiträgen an einer Krankheitskostenversicherung, die den durch die Beihilfe nicht abgedeckten Teil absichert, gewährt werden.
Dies ist allgemein üblich bei feuerwehrtechnischen Beamtenverhältnissen.
Der Gemeinderat muss diese Regelung in Form einer Satzung festlegen.
Danach wird ein monatlicher Zuschuss von 80% (bzw. 85%) des steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwands, mindestens jedoch 75 Euro pro Monat, gewährt.

TOP 9: Kindergartenbedarfsplanung 2024/2025

Mit Stand 19. Februar 2024 leben 893 Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im gesamten Stadtgebiet.

Aktuelle Kapazitäten in der Kinderbetreuung

Die Einrichtungen in der Stadt Oberndorf a. N. bieten für das aktuelle Kindergartenjahr
2023/2024 663 Plätze, die sich auf 32 Gruppen verteilen. Betreut wird vormittags an
sechs Stunden (Verlängerte Öffnungszeiten), an bis zu 46 Stunden in der Woche
(Ganztag) oder während der Regelöffnungszeiten (RG) zwischen 8 Uhr und 16 mit
einer zweistündigen Mittagspause.
Von den 32 Gruppen sind vier Krippengruppen, die insgesamt 38 Plätze bieten. Von
den restlichen Kindergartengruppen halten 22 die Altersmischung (AM) vor. Das
bedeutet, es können bis zu fünf Kinder aufgenommen werden, die das dritte
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Kinder belegen dann aber zwei Plätze in
den Gruppen mit Altersmischung.
Bis 31.12.23 wurden fünf ortsfremde Kinder in unseren Einrichtungen betreut
(Ausgleichszahlungen in Höhe von 12.200 Euro). Im gleichen Zeitraum wurden 23
Kinder aus Oberndorf in anderen Kommunen betreut, was Kosten in Höhe von 24.300
Euro verursacht hat.

Vormerkungen für das Kindergartenjahr 2024/2025


Seit dem vergangenen Jahr können Eltern ihre Kinder für Betreuungsplätze online
vormerken lassen. Die Vormerkungen können dabei für drei Einrichtungen hinterlegt
werden; auch der Betreuungsbedarf kann angegeben werden. Die Vergabe der Plätze
für das Kindergartenjahr 2024/2025 erfolgte Ende Februar. Bis zum 15. März wurden
für das kommende Kindergartenjahr 525 Vormerkungen vom System verarbeitet. Aus
den Zu- und Absagen ergibt sich die aktuelle Warteliste für die Kindergartenplätze.


Warteliste für das Kindergartenjahr 2024/2025 und Bedarf


Für das Kindergartenjahr erfolgt die Platzvergabe nach wie vor im Frühjahr. Aus den
noch aktiven Vormerkungen und Absagen ergibt sich eine Liste von 154 Kindern, die
für das kommende Kindergartenjahr noch auf einen Platz warten. Die folgende
Warteliste ist nach den Betreuungsbedarfen geordnet. Die Eltern konnten diese bei der
Platzwahl auswählen. Am häufigsten wurde dabei die verlängerte Öffnungszeit
ausgewählt. Es ist davon auszugehen, dass für die Eltern die Betreuungszeit nur
zweitrangig ist. Im Vordergrund steht die Dringlichkeit, überhaupt einen Platz zu
erhalten.
In den Ortsteilen ergeben sich unterschiedliche Verteilungen.
Die größten Wartelisten haben die Einrichtungen auf dem
Lindenhof und der Talstadt. Die geringsten finden sich in
Beffendorf und Hochmössingen.

Ausbaustand und bauliche Erfordernisse

Lindenhof
Nach dem Start der Bautätigkeit auf dem Lindenhof für die Kindertagesstätte der WABE
e.V. stehen im Laufe des aktuellen Jahres weitere Kindergartenplätze zur Verfügung.
Derzeit übernimmt der Träger WABE die Betriebsträgerschaft in der ehemals
städtischen Interimseinrichtung auf dem Lindenhof. Diese Kinder sollen im Laufe des
Frühjahrs in die neue Einrichtung an der Von-Gunzert-Straße umziehen. Die Plätze
können vergeben werden, sobald diese zur Verfügung stehen und ausreichend
Personal vorhanden ist. Bei voller Belegung kann der neue WABE – Kindergarten 114 Kinder in den unterschiedlichsten Gruppen aufnehmen. Die noch bestehende Interimseinrichtung wird nach derzeitigem Stand aufgelöst.

Bochingen
Nach dem Abschluss der Planungen im Kindergarten Bochingen startet der Baubeginn
im Frühjahr 2024. Die Fertigstellung des Erweiterungsbaus ist für 2025/2026 vorgesehen.

In die Bedarfsplanung können die neuen Plätze für das Kindergartenjahr 2026/2027
mitaufgenommen werden. Es entsteht dort eine zusätzliche Kindergartengruppe, die
mit verlängerten Öffnungszeiten (22 Plätze) oder im Ganztag (20 Plätze) betrieben
werden kann. Insgesamt sind in Bochingen dann vier Gruppen beheimatet, mit bis zu
85 Kindern. Derzeit sind es 65 Plätze in dem Ortsteil.
Nach dem Umzug der Bestandsgruppen in den Neubau, sollen nach einem zweiten
Ausbauschritt nochmals zwei zusätzliche Krippengruppen mit insgesamt 20 Plätze entstehen.

Kernstadt
Die städtischen Gebäude, in denen die Kindergärten St. Raphael (Teckstraße) und
Rosenberg untergebracht sind, weisen einen großen Sanierungsbedarf auf. An beiden
Gebäuden sind Gutachten beauftragt worden, in denen Erhalt und Sanierung den zu
erwartenden Kosten für Neubauten gegenübergestellt werden. Ein Gutachten kommt
zu dem Urteil, dass die Gebäudesubstanz am Rosenberg grundsätzlich erhaltenswert
ist. Es steht bereits fest, dass eine Sanierung im Bestand weder am Rosenberg noch
in der Einrichtung St. Raphael möglich sein wird. An beiden Häusern sind die
Dachflächen betroffen. Im Falle einer Sanierung der Bestandsgebäude ist kein
Kindergartenbetrieb möglich. Für diesen Zeitraum sind in jedem Fall Ausweichplätze
zu schaffen. Um den Bedarf im St. Raphael Kindergarten abzudecken, ist mindestens
eine temporäre Einrichtung nötig, die in der Lage ist, zwei Kindergarten- und eine
Krippengruppe aufzunehmen. Für den Kindergarten am Rosenberg muss eine
Ausweichmöglichkeit mindestens zwei Gruppen aufnehmen können.

Naturkindergarten/Waldkindergarten
Mit Antrag der CDU-Fraktion vom 18.03.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die
Kosten für die Einrichtung eines Natur-, oder Waldkindergartens zu eruieren.
Für diese zusätzliche Einrichtung im Webertal sind bereits Gespräche mit KVJS und
UKBW erfolgt. Pädagogisch wird die Stadt derzeit von Helmut Siegl beraten, der vom
Landesverband der Natur- und Waldkindergärten ist.
Für das Flurstück mit der Nummer 2017 muss eine Änderung des
Flächennutzungsplans vollzogen werden. Aktuell wird geprüft, mit welchen
zusätzlichen Kosten für Wasser und Stromanschluss zu rechnen ist. Daran
anschließend erfolgt die Beschaffung des entsprechend ausgestatteten Bauwagens
noch vor dem Sommer. Der Skiverein hat der Toilettennutzung durch Personal und
Kinder in der naheliegenden Skihütte bereits zugestimmt. Die nötigen Umbauten
erfolgen durch die Stadt. Eine entsprechende Vereinbarung ist mit dem Skiverein zu
treffen.
Für die Betreuung einer Gruppe eines Natur- oder Waldkindergarten, der in
verlängerter Öffnungszeit betrieben wird, sind nach Vorgaben des KVJS mindestens
drei pädagogische Fachkräfte vorzusehen (drei Köpfe). Zudem wird empfohlen, eine
geeignete Kraft (FSJ) mit hinzuzuziehen. Die Personalkosten, ohne FSJ-Kraft, werden
mit jährlich 161.100 Euro veranschlagt. Vor dem Sommer soll der Bauwagen
ausgeschrieben werden. Zum Kindergartenjahr 2025/2026 soll die Einrichtung in
Betrieb gehen.
Das Personal muss eine klare Affinität zum Thema Waldkindergarten haben, es wird in
der Regel bereits vor Betriebsbeginn eingestellt, und erstellt auch die nötige
Konzeption für die Einrichtung. Für den Haushalt 2025 sind entsprechende Mittel im
Stellenplan zu berücksichtigen. Natur- und Waldkindergärten sind Angebotsformen,
die nicht für alle Nutzergruppen infrage kommen. Das beinhaltet die notwendige
Mobilität der Eltern, aber auch eine bewusste Entscheidung der
Erziehungsberechtigten, das Kind einen Großteil der Betreuungszeit bei Wind und
Wetter im Freien zu wissen.

Personalsituation:
Aktuell ist in allen städtischen Einrichtungen ausreichend Personal für die Abdeckung
der Betriebszeiten vorhanden. In Altoberndorf ist eine Stelle nach zu besetzen. Das
Auswahlverfahren läuft hier noch.
Derzeit hat die Stadt drei Auszubildende, davon eine PIA, eine Erzieherin im
Anerkennungsjahr sowie eine Kraft für den Direkteinstieg. Für das kommende
Ausbildungsjahr laufen derzeit Gespräche zur Besetzung einer PIA-Stelle sowie einer
Kraft für den Direkteinstieg.

Ausblick:

In den kommenden zweieinhalb Jahren entstehen durch den bereits beschlossenen
Ausbau etwa 121 weitere Plätze (81 Wabe – 20 Bochingen – 20 Naturkindergarten). Im
zweiten Step kommen noch einmal 20 Krippenplätze in Bochingen hinzu. Das ergibt
langfristig 141 Plätze, die in Oberndorf entstehen.
Nach diesem Ausbau fehlen noch immer 13 Plätze im Stadtgebiet, um die aktuelle
Warteliste bedienen zu können.

TOP 10: Vergaben, insbesondere

10.1 Erweiterung Kindergarten Bochingen – Vergaben

Für die Erweiterung Kindergarten Bochingen wurden die unten aufgeführten Gewerke
öffentlich ausgeschrieben und sollen nun durch den Gemeinderat vergeben werden:

  1. Die Firma Hemmer Haustechnik GmbH aus Haigerloch erhält den Zuschlag für
    das Gewerk „Sanitärinstallationsarbeiten“ zum Angebotspreis von 150.303,78
    Euro.
  2. Die Firma Hemmer Haustechnik GmbH aus Haigerloch erhält den Zuschlag für
    das Gewerk „Heizungsinstallationsarbeiten“ zum Angebotspreis von
    119.605,83 Euro.
  3. Die Firma Hausbau und Zimmerei Mäder e. K. aus Epfendorf erhält den Zuschlag für das Gewerk „Holzbau- und Zimmererarbeiten“ zum Angebotspreis
    von 458.778,68 Euro.
  4. Die Firma MF Fassadentechnik GmbH aus Bautzen erhält den Zuschlag für das
    Gewerk „Fensterbauarbeiten“ zum Angebotspreis von 152.590,13 Euro.
  5. Die Firma Elektro Bayer GmbH aus Rottweil erhält den Zuschlag für das Gewerk „Elektroinstallationsarbeiten“ Los 1 „ELT“ zum Angebotspreis von
    289.630,61 Euro und Los 2 „Hausalarmierungsanlage“ zum Angebotspreis von
    39.309,14 Euro.
  6. Die Firma Blitzableiterbau Süd erhält den Zuschlag für „Elektroinstallationsarbeiten Los 3 Blitzschutz für 14.465,76 Euro.


III. Kosten und Finanzierung
Kosten 1.-6. insgesamt: 1.224.683,93 Euro
Kostenberechnung für 1. – 6.: 1.278.251,20 Euro
Finanzierung: planmäßig
Förderung: Die Gesamtmaßnahme wird mit 600.000,00 Euro im
Rahmen des Ausgleichsstocks gefördert.

10.2 LZP Talstadt: Neugestaltung Talplatz – Vergabe Straßen- und Tiefbauarbeiten

Die Straßen- und Tiefbauarbeiten der Neugestaltung des Bereich Talplatz, Färbergasse, Schweizermühlegässle und Teile der Sulzbachstraße wurden entsprechend
den Planungen capattistaubach urbane landschaften PartGmbH nach VOB öffentlich
ausgeschrieben, mit folgenden Ergebnissen:
Straßen- und Tiefbauarbeiten:
Submissionstermin: 27.03.2024
Anzahl der abgeholten Leistungsverzeichnisse: 13
Anzahl der wertbaren Angebote: 3
wirtschaftlichstes Angebot: Heinzelmann Bau GmbH
Höhe des Angebotes brutto: 4.873.413,28 Euro
Bauzeit: Juli 2024 bis Frühjahr 2026

Die Firma Heinzelmann Bau GmbH, Alpirsbach, soll nun den Zuschlag für die Straßen und Tiefbauarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 4.873.413,28 Euro erhalten. Die Finanzierung erfolgt planmäßig im Haushalt 2024 -2025.

TOP 11: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (26.03.2024 – 28.04.2024)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. März 2024 folgende nichtöffentliche
Beschlüsse gefasst:
 Besetzung der Stelle des Abwassermeisters in der Kläranlage
 Zustimmung zur Aufnahme eines internen Darlehens des SRH-Krankenhauses
 Ausschreibung der Stelle der/des Beigeordneten (m/w/d)
 Besetzung der Stelle der Amtsleitung im Amt für Öffentliche Ordnung
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. April 2024 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
 Erlass von Abwassergebühren für nachweislich nicht eingeleitete Wassermengen
 Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Am Rathausplatz“, Boll

TOP 12: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 13: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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