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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 9.02.2021

Beginn: 17:00 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf

Zutritt nur mit medizinischen Masken.

TOP 1: Hochwasserschutz am Neckar, Bereich Kernstadt

Die notwendigen Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Neckar waren in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen im Gemeinderat. Für den Bereich der Kernstadt wurde die Vorplanung zuletzt am 10.07.2019 im Ausschuss für Technik und Umwelt vorgestellt. Darauf aufbauend erfolgten seither weitere vertiefende geotechnisch statische Untersuchungen und Detailplanungen mit dem Ergebnis der nun vorliegenden Genehmigungsplanung.
Herr Rapp, Büro Wald+Corbe, wird in der Sitzung anwesend sein und die Genehmigungsplanung ausführlich erläutern.

Umstritten ist vor allem, wieviel der Bäume entlang des Neckars vom Freibad bis zu den Werkshallen von Mauser und Rheinmetall, vor allem linksseitig in Flussrichtung erhalten bleiben können. Hier sollen Spundwände eingebracht und es muss auch Platz für die erforderlichen Baugeräte geschaffen werden. Im Bereich Freibad bis zur Holzbrücke ist es noch am ehesten möglich die Alleebäume zu erhalten.

Auf Grundlage der Genehmigungsplanung soll nun beim Landratsamt Rottweil die wasserrechtliche Genehmigung beantragt werden. Nach deren Erteilung kann der Antrag auf Landesförderung in Höhe von 70 Prozent gestellt werden. In Abhängigkeit von der Länge der Verfahren hoffen wir mit dem Bau nach Ausschreibung im Herbst 2021 beginnen zu können.


Kosten und Finanzierung
Kosten: 3,4 Mio. Euro
Finanzierung: Landesförderung in Höhe von 70 Prozent,
planmäßige HH-Mittel in 2021/2022 (30 Prozent der Maßnahme)

TOP 2: ASP/LZP Talstadt – Ergebnis der Online-Umfrage und Weiterbeauftragung der Architekten Capatti Staubach

Zur zukünftigen Talplatzgestaltung hat die Stadt Oberndorf eine Online-Umfrage durchgeführt. Über 650 Teilnehmende haben teilgenommen und die Umfrage auch umfangreich beantwortet.

Dabei gingen zahlreiche konstruktive Vorschläge und Anmerkungen ein, die aber größtenteils die bereits geführten Diskussionen in den bisherigen Workshops und der Auslobung widerspiegeln. So beispielsweise die Anregung den Sulzbaches wieder offen zulegen und das zufließende Quell- und Oberflächenwasser zu nutzen. Die Schaffung einer Ausfahrtsmöglichkeit aus der Färbergasse in die Talstraße wurde einmal mehr angeregt. Es gibt Befürworter für die Schaffung von Erlebnisbereichen auf dem Talplatz und ebenso Gegner. Die Verkehrsführung über den Talplatz in ei-nem Einbahnsystem oder mit Gegenverkehr wird diskutiert, ebenso das überhaupt notwendige Verkehrsaufkommen und das erforderliche Stellplatzangebot auf dem Talplatz. Vorschläge zur Bauabfolge und zu vielem weiteren mehr gingen ein.

Der Entwurf des 1. Preisträgers findet in der Onlineumfrage bei den Bürgerinnen und Bürgern, die teilgenommen haben, durchweg eine mehrheitliche Zustimmung.
 59 Prozent befürworten das Nutzungskonzept,
 61 Prozent haben sich positiv zur vorgeschlagenen Aufenthaltsqualität geäußert,
 69 Prozent unterstützen die Begrünungsvorschläge,
 55 Prozent stimmen dem Parkraumkonzept zu.
Insgesamt haben sich 52 Prozent der Oberndorfer/-innen vollumfänglich für den Entwurf Capatti & Staubach ausgesprochen.

Der vom Gemeinderat zur Weiterverfolgung beschlossene Wettbewerbsentwurf lässt sich durchaus noch verbessern bzw. optimieren. Das Büro Capati & Staubach ist diesbezüglich auch sehr aufgeschlossen und für die vorgebrachten Anregungen und Vorschläge dankbar. Das Büro wird deshalb die vorgebrachten Anmerkungen und Hinweise auf deren Umsetzbarkeit im bestehenden Entwurf überprüfen (so beispielsweise die Möglichkeit weitere Stellplätze vor dem Jägerhof bzw. der Kreisparkasse und in der Färbergasse auszuweisen, ebenso Längsparkplätze gegenüber dem Trendhouse, entlang der Talstraße in Richtung Rondell etc.). Anschließend wird der Entwurfsverfasser dem Gemeinderat seine Änderungsvorschläge unterbreiten, über die dann Beschluss zu fassen ist.
Das Büro Capatti & Staubach wird sich natürlich ebenso ausführlich mit der Stellungnahme des Modehauses Hoffmeyer beschäftigen und die darin aufgeführten Vorschläge prüfen.
Herr Architekt Staubach nimmmt an der Sitzung teil und steht für Fragen zur Verfügung.
Kosten und Finanzierung
Kosten:
STEG ca. 12.500 Euro
Komm.ONE ca. 500 Euro
Die Bürgerbeteiligung wird über die Städtebauförderung gefördert

Der Gemeinderat wird über die Ergebnisse der Online-Umfrage informiert und soll das Büro Capatti & Staubach, Berlin beauftragen, die über die Onlineumfrage eingegangenen Vorschläge und Anregungen einschließlich der Stellungnahme des Modehauses Hoffmeyer zu überprüfen und anschließend darzustellen, inwieweit eine Übernahme in den Wettbewerbsentwurf möglich ist.

TOP 3: Bebauungsplan “Brandäcker III”, Hochmössingen (Satzungsbeschluss)

Der Bebauungsplan für das Gebiet „Brandäcker II“ in Hochmössingen wurde 2001 zur Rechtskraft geführt. Das Gebiet ist mittlerweile fast vollständig bebaut. Zur Deckung des Erweiterungsbedarfs für ortsansässige Betriebe werden die südlich angrenzenden Flächen des 3. Gebietsabschnitts benötigt. Diese sind im Flächennutzungsplan als geplante gewerbliche Bauflächen ausgewiesen.

Im Bebauungsplan „Brandäcker III“ ist auch eine schon lang geplante separate Zufahrt für das Gewerbegebiet dargestellt. Hintergrund ist, dass der Verkehr in das Gewerbegebiet nicht durch den Ortskern und die Wohnbaugebiete von Hochmössingen fahren muss. Der Knotenpunkt für den Anschluss an die Landesstraße 413 vom Lindenhof ist hierbei als doppelter Linksabbieger konzipiert.

TOP 4: Bebauungsplan “Am Rathausplatz”, Boll (Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung)

Seit 2015 bestehen Überlegungen die brachliegenden Flurstücke östlich des Rathauses in Boll für ein neues Baugebiet als Maßnahme der Innenentwicklung zu entwickeln. Das dort früher vorhandene landwirtschaftliche Doppelhaus wurde abgebrochen. Die Stadt konnte die Grundstücke erwerben.

Die Verkehrserschließung des Gebiets ist im Anschluss an den bisherigen Parkplatz neben dem Rathaus vorgesehen. Die Stichstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) ausgewiesen werden und ist mit einem für Müllfahrzeuge ausreichenden Wendehammer geplant. Um diesen gruppieren sich 4 Einfamilienhausbauplätze. Auf der südlichen Fläche, direkt neben dem Rathausplatz, weist der Entwurf 2 Bauplätze für Mehrfamilienhäuser aus.

TOP 5: Vertragsgestaltung mit WABE e.V. – Aufnahme in die Kindertagesstättenbedarfsplanung

Auf dem Lindenhof soll in der Von Gunzert-Straße ein neuer Kindergarten gebaut werden. Träger und Bauherr ist die WABE e.V.

Der Gemeinderat hat am 31.03.2020 beschlossen, die WABE e. V. mit 100 Plätzen, davon mindestens 40 Krippenplätze in die Kindertagesstättenbedarfsplanung aufzunehmen. Zugleich wurde beschlossen, der WABE e.V. das Grundstück FlSt-Nr. 1382 an der Von-Gunzert-Straße zum Bau ihres Projektes zu veräußern.
Inzwischen ist der Betreibervertrag mit WABE e.V. weitestgehend ausverhandelt; ebenso auch der Kaufvertrag. Zudem wurde den Fachbehörden die Planung bereits in einem ersten Abstimmungstermin vorgestellt. Die Fachbehörden haben sich dabei durchweg sehr positiv zum WABE-Projekt geäußert.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziale (KVJS) empfiehlt WABE e.V. nun eine Kindertagesstätte mit insgesamt 109 Plätzen, davon 32 Krippenplätze zuzüglich 5 Plätze in einer Altersgemischten Gruppe zu realisieren. Das Bauvorhaben verändert sich dadurch nicht, Mehrkosten entstehen auch keine. Aufgrund dessen hat WABE e.V. bei uns, im Rahmen der Besprechung des Betreibervertrages, eine diesbezügliche Anpassung beantragt.
Aus Sicht des Amts für Kultur, Bildung und Sport bestehen gegen die Empfehlung des KVJS und den darauf gründenden Antrag von WABE e.V. keine Einwendungen. Die bisherige Bedarfsplanung lässt problemlos auch 109 Plätze zu und die Gruppen lassen sich dadurch bedarfsgerechter und flexibler gestalten.

TOP 6: Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Schulbetreuung – Aussetzung für die Zeit der pandemiebedingten Schließungen

Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten sollen für die Dauer der pandemiebedingten Schließungen nicht erhoben werden. Dies gilt gleichfalls für die Gebühren für die erweiterte Schulbetreuung am Schulcampus und für die zusätzliche Betreuung an der Ganztagesschule Lindenhof.

Für den Zeitraum der pandemiebedingten Schließungen der Kindertagesstätten hat der Ministerpräsident am 26. Januar 2021 zugesagt, dass das Land 80 Prozent der Elternbeiträge übernimmt und somit die Stadt Oberndorf nur auf 20% der Kosten sitzen bleibt.

TOP 7: Digitalisierung der Schulen

Im Rahmen ihrer Digitalisierungsstrategie misst die Landesregierung der Digitalisi-rung der Schulen eine besondere Bedeutung bei. Die aktuelle Corona-Situation macht die Dringlichkeit und Notwendigkeit hierfür mehr denn je deutlich. Aufgrund dessen hat die Landesregierung in den zurückliegenden Monaten auch verschiedene Förderprogramme (Digitalpakt 1-4 und das Schulbudget Corona) verabschiedet, die von den Schulträgern – so auch von uns – gerne aufgegriffen wurden und sich bereits überwiegend in der Umsetzung befinden. Parallel dazu hat der Landkreis Rottweil die Offensive „Schulen ans Netz“ gestartet. Das Landkreisprojekt ist inzwischen abgeschlossen.
Die Digitalpakte 2-4 und die Förderung über das Schulbudget Corona sind Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nach und nach vom Land Baden-Württemberg aufgelegt wurden. Zudem wurde der für den Digitalpakt 1 erforderliche Medienentwicklungsplan (MEP) vereinfacht.
Zertifizierte MEPs liegen inzwischen für die Grundschulen Beffendorf, Bochingen, Lindenhof, Hochmössingen und für die Grundschule am Schulverbund vor. Bei den weiterführenden Schulen hat der Schulverbund bereits einen MEP. Das Gymnasium und die Grundschule Aistaig sind kurz vor der Fertigstellung ihrer MEPs. Der MEP der Ivo-Frueth-Schule befindet sich in der Zertifizierungsphase. Für Bewilligungen aus dem Digitalpakt 1 ist es nicht notwendig, über einen zertifizierten MEP zu verfügen. Bei der endgültigen Abrechnung muss dieser aber vorliegen.
Aus dem Digitalpakt 1 stehen der Stadt Oberndorf insgesamt 586.900 Euro für alle Schulen in Oberndorf a. N. zur Verfügung. Der Großteil dieser Förderung ist für die notwendigen baulichen Maßnahmen verplant. Digitale Endgeräte werden bis zu 20% des Gesamtinvestitionsvolumens gefördert. Für alle Maßnahmen und Investitionen hat die Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der eingereichten Investitionskosten aufzubringen. Die Fördermittel sind nicht „schulscharf“ zu verwenden.
Sie können entsprechend dem tatsächlichen Bedarf eingesetzt werden.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass den Grundschulen Bochingen und Lindenhof sowie dem Gymnasium über das Programm „Kommunaler Sanierungsfonds“ bereits Fördermittel für notwendige bauliche Maßnahmen zur Digitalisierung bewilligt wurden. Aufgrund dessen fällt für diese Schulen die Förderung für bauliche Maßnahmen aus dem Digitalpakt 1 weg.
Durch die Landkreisinitiative verfügen inzwischen alle unsere Schulen über einen Glasfaseranschluss. Hierfür hat die Stadt insgesamt 32.621 Euro bereitgestellt. Die Anschlüsse befinden sich im jeweiligen Schulgebäude und werden von dort über einen Server mit den verschiedenen Klassen und Fachräumen verbunden, sodass die Endgeräte entsprechend genutzt werden können.
Im Bereich des Gymnasiums ist diese Maßnahme zum größten Teil umgesetzt, ebenso an der Grundschule Lindenhof. An der Grundschule Bochingen laufen aktuell die Umsetzungsarbeiten. Die Grundschule Beffendorf ist bereits funktionsfähig angeschlossen. Zug um Zug folgen die anderen Grundschulen nach. Die Kosten hierfür bewegen sich je Schule zwischen 5.000 – 15.000 Euro.
Eine größere Herausforderung stellt die Umsetzung der baulichen Maßnahmen am Schulverbund dar. Pläne für die Kabelverbindungen und die „Ausleuchtung“ liegen vor. Zurzeit werden die Kosten ermittelt und die Ausschreibung vorbereitet. Für die Ivo-Frueth-Schule sind die Maßnahmen für dieses Haushaltsjahr vorgesehen (30.000 Euro).
Im Haushaltsjahr 2021 sind zur Umsetzung baulicher Maßnahmen aus dem Digital-pakt 1 insgesamt 175.000 Euro eingeplant. Ein großer Anteil der Endgeräte wurde bereits beschafft. Für die weiteren Anschaffungen nach der MEPs sind im Haushalt 2021 Kosten in Höhe von 125.000 Euro eingestellt. Der Abschluss der Maßnahmen erfolgt dann in 2022. Voraussichtliche Kosten: 100.000 Euro
Das sogenannte Sofortausstattungsprogramm (Digitalpakt 2) ist bereits vollständig umgesetzt. Die der Stadt zugewiesenen Mittel in Höhe von 130.819 Euro sind investiert. Es wurden 102 Notebooks und 217 Tablets für die Schulen angeschafft.
Digitalpakt 3 widmet sich der Betreuung und Wartung des Netzes sowie der Geräte. Hierfür werden den Schulen insgesamt ca. 65.000 Euro zur Verfügung gestellt. Es obliegt dem Träger, ob er den Zuschuss für die eigene Personalausstattung verwendet oder zur Finanzierung von Dienstleistern. Daraus können auch die laufenden Wartungsverträge mit Dienstleistern finanziert werden.
Das Schulbudget Corona und soll die Schulen dazu befähigen, dringende Maßnahmen, beispielsweise im Bereich der Belüftung oder für die zügige Beschaffung notwendiger Hardware und Software, umzusetzen. Dieser Zuschuss ist schulscharf ausgerichtet und beläuft sich für die Oberndorfer Schulen auf insgesamt 50.860 Euro. Diese Maßnahmen müssen nun zügig umgesetzt werden, weil die Mittel bis zum 31.07.2021 zu verwenden sind. Die Stadt und die Schulen stimmen sich zurzeit ab, welche Maßnahmen bzw. Anschaffungen getätigt werden sollen.

III. Kosten und Finanzierung
Haushaltsansatz 2021: 300.000 Euro
Mittelfristige Finanzplanung: 100.000 Euro

TOP 8: Bahnhof Oberndorf a. N. – Verkauf des Gebäudes

Am 27.01.2021 haben die nachfolgend aufgeführten 3 Bewerber ihre Konzepte zur Neuentwicklung des Bahnhofsgebäudes öffentlich im Gemeinderat vorgestellt.
 HH Services, Sulz-Bergfelden, Herr Felix Hofmann und Herr Timo Harpain
 Herr Pol Ekincioglu, Villingen-Schwenningen
 Herr Markus Rauscher, Freudenstadt.

Der Verkaufspreis soll 130.000 Euro betragen.

Die Bewerber HH Services, Felix Hofmann und Timo Harpain möchten im Bahnhof eine Markthalle für landwirtschaftliche Bioprodukte mit einem Bauernhofcafe realisieren. Im ersten OG sollen Büros und in allen weiteren Geschossen Wohnungen eingebaut werden.

Pol Ekincioglu aus Villingen-Schwenningen setzt vor allem auf Gastronomie und einen To-Go-Supermarkt. In den weiteren Geschossen plant er Wohnungen.

Markus Rauscher sieht im EG ebenfalls ein Cafe vor und in den weiteren Geschossen Wohnungen.

Alle Bewerber sehen vor, dass das Reisebüro im Gebäude belieben kann.

Nun muss der Gemeinderat eine Verkaufsentscheidung treffen.

TOP 9: Städtisches Mitteilungsblatt:

Der Gemeinderat hat am 25.07.2017 entschieden, dass die Stadt Oberndorf a. N. ein gesamtstädtisches Mitteilungsblatt (Amtsblatt) in Eigenregie herausgibt. Gleichzeitig wird die Herausgabe der bisher in den Stadtteilen erscheinenden Mitteilungsblätter eingestellt.
Ziel ist es, mit diesem Amtsblatt die Bevölkerung und die Gewerbetreibenden über wichtige Projekte, über die Arbeit im Gemeinderat, im Kernstadtbeirat, und den Ortschaftsräten, sowie über das gesellschaftliche Leben, zu informieren. Die amtlichen Bekanntmachungen, die bisher ergänzend zur Bekanntmachung auf der städtischen Internetseite auch in Printmedien veröffentlicht werden, sollen darin ebenfalls abgedruckt werden.

Das Amtsblatt erscheint wöchentlich (ca. 46 Ausgaben pro Jahr). Alle Haushalte der Stadt Oberndorf a. N. einschließlich aller Stadtteile erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Amtsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Oberndorf a. N.

TOP 10: Mobiles Arbeiten

Die Stadtverwaltung Oberndorf möchte mobile Arbeitsformen weiter ausbauen.

Für alle Formen der flexiblen Arbeit (Homeoffice, Mobile Office, Telearbeit) gilt, dass Mitarbeiter/innen ihre Arbeit ganz oder teilweise außerhalb des Gebäudes des Arbeitgebers verrichten. Ein Rechtsanspruch auf „Mobiles Arbeiten“ besteht nicht.

Aus organisatorischer Sicht ist es erforderlich, geeignete Strukturen und Regeln für mobiles Arbeiten zu schaffen. Neben dem Abschluss einer Dienstvereinbarung mit Festlegungen zur Eignung des Arbeitsplatzes, zum Antragsverfahren, den Modalitäten der Ausgestaltung, zu Arbeitsschutzmaßnahmen, Datenschutz und Datensicherheit,
sind in Abstimmung mit der Personalvertretung auch neue Rahmenbedingungen für eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung zu erarbeiten.

Kosten und Finanzierung
Die Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes kostet je nach Ausstattung 1.500 bis 2.000 Euro. Im Haushalt 2021 sind für weitere 5 bis 6 Arbeitsplätze 10.000 Euro veranschlagt. Die laufenden Kosten für einen mobilen Arbeitsplatz mittels CISCO VPN betragen je nach Staffelung ca. 250,00 Euro jährlich.

TOP 11: Gemeinsamer Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a. N. – Neubestellung der Gutachter

Wenn man ein Haus oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen will, kann man dessen Wert durch einen sogenannten Gutachterausschuss, einem neutralen Gremium, feststellen lassen.

Die Amtszeit des gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Oberndorf a.N. mit den beteiligten Kommunen Oberndorf a.N., Dornhan, Epfendorf und Fluorn-Winzeln läuft im Februar 2021 ab. Neu hinzukommen werden mit der neuen Amtsperiode die Gutachter aus Vöhringen. In der Sitzung vom 24.11.2020 hat der Gemeinderat die Aufnahme der Gemeinde Vöhringen und die Bestellung der Vöhringer Mitglieder für den gemeinsamen Gutachterausschuss beschlossen.

Nun soll der Gutachterausschuss wie folgt neu besetzt werden:

  1. Vorsitzende/r bzw. stellvertretende Vorsitzende
    a) Vorsitzender:
    Alexander Merkt, Diplom-Ingenieur (FH) Vermessung, Epfendorf
    b) Stellvertretende Vorsitzende:
     Erwin Barth, Straßenbaumeister, Oberndorf a.N.
     Frank Schmid, Architekt, Fluorn-Winzeln
     Rainer Rais, Dipl.-Ing. (FH) Architekt, Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten – DIN EN ISO/IEC 17024, Dornhan
     Bernd Thiel, Zimmermannsmeister, Vöhringen
  2. Mitglieder des Gutachterausschusses
    a) Oberndorf a.N.
     Martin Holzer, Schreinermeister
     Ralf Heinzelmann, Zimmerermeister
     Eberhard Schmid, Schlossermeister
     Guido Söll, Malermeister
    b) Dornhan
     Hans-Dieter Glück, Dipl.-Ing. (FH) Architekt
     Horst Braun, Dipl.-Ing. (FH) Architekt
    c) Epfendorf
     Johannes Bantle, Architekt
     Jürgen Holzer, Maurermeister
    d) Fluorn-Winzeln
     Daniel Digel, Landwirtschaftsmeister/Agrartechniker
     Wolfgang Staiger, Maurermeister
    e) Vöhringen
     Friedrich Springer, Landwirt
     Emil Stocker, Maurermeister
  3. Bedienstete der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanz-
    behörde
     Frank Maier, Amtsrat, Albstadt
     Stellvertreterin: Annette Sigrun Kohler, Steuerhauptsekretärin, Rottweil

TOP 12: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat muss bei der Stadt eingegangene Spenden (Sach-und Geldspenden) förmlich annehmen. Im November/Dezember ist für die Volkshochschule eine Sachspende in Form eines Brennofens eingegangen.

Geldspenden bekamen das Museum, die Grundschule Aistaig und Bochingen und die Kindergärten Altoberndorf und Bochingen, sowie explizit bedürftige Aistaiger und Oberndorfer Bürger.

TOP 13: Bekanntgaben, insbesondere

13.1 Bekanntgabe von Beschlüssen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung oder im elektronischen Verfahren gefasst wurden

Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen zu folgenden Themen beraten und Beschlüsse gefasst:
Personalangelegenheiten : Beförderung einer Mitarbeiterin.
Grundstücksangelegenheiten:
 Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Aspen“.
 Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Breite II“ in Beffendorf.
 Verkauf von drei Bauplätzen im Baugebiet „Im Gehrn Süd, 1. Bauabschnitt“ in Bochingen.
Der Energiebericht 2019 wurde im elektronischen Verfahren bekanntgegeben.

TOP 14: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte/innen


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