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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 27.04.2021

Beginn: 17.30 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.

Zutritt nur mit medizinischer Maske!

TOP 1: ASP/LZP Talstadt – Weiterentwicklung Wettbewerbsentwurf “Talplatz”

Nachdem im Rahmen einer Livestream- Veranstaltung der überarbeitete Entwurf für die Neugestaltung des Talplatzes der Bevölkerung vorgestellt wurde, berät nun der Gemeinderat. Insgesamt 152 Personen haben an der Livestream-Veranstaltung teilgenommen (bis Dienstagvormittag 20.04.2021, 11.30 Uhr, wurde die Aufzeichnung auf der homepage der Stadt unter www.oberndorf.de bereits 1027 Mal aufgerufen).https://www.ims-cms.net/pub/27320/talplatzoberndorf/

Die Planer capatti staubach Architekten haben Anregungen aus den 650 Stellungnahmen der online-Umfrage vom November 2020 in ihren Entwurf eingearbeitet. Zentrale Aufgabe dabei war, einen Mittelweg zwischen Parkplätzen und Grünflächen zu finden.

Im aktuellen Entwurf konnten 20 zusätzliche Stellplätze untergebracht werden, ohne dass die Aufenthaltsqualität leidet. Dazu muss allerdings die Bushaltestelle verlegt werden.

Im Einzelnen berät und entscheidet der Gemeinderat über folgende Punkte:

  1. Der Bestandsbaum auf dem Klostervorplatz bleibt erhalten (alternativ: Der Bestandsbaum auf dem Klostervorplatz bleibt nicht erhalten).
  2. Am Standort der bisherigen Bushaltestelle an der Talstraße in Richtung Oberstadt werden sechs Stellplätze angelegt (alternativ: Die Bushaltestelle an der Talstraße in Richtung Oberstadt bleibt am bisherigen Standort bestehen).
  3. Vor der Kreissparkasse/dem „Jägerhof“ werden drei Stellplätze angelegt (alternativ: Vor der Kreissparkasse/dem „Jägerhof“ wird eine „grüne Terrasse“ geschaffen).
  4. Im Bereich des Modehauses/Trendhouse werden vier zusätzliche Stellplätze angelegt (alternativ: Im Bereich des Modehauses/Trendhouse werden keine zusätzlichen Stellplätze geschaffen).
  5. In der Färbergasse werden vier Stellplätze angelegt (alternativ: In der Färbergasse werden keine Stellplätze geschaffen).
  6. Der Sulzbach wird so weit wie möglich bis zur Einmündung in den Langen Weg geöffnet (Alternative 1: Der Sulzbach wird weiter geöffnet und im Einmündungsbereich mit einem Wasserbecken gestaltet. Alternative 2: Der Sulzbach wird nicht weiter geöffnet).

TOP 2: Brauereiareal-Bewerberauswahl

Nachdem das Brauereiareal neu ausgeschrieben wurde, stellten in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.03.2021 drei Bewerber ihre Konzepte zur Bebauung des Brauereiareals vor. Nun soll die Bewerberauswahl stattfinden.

Folgende Konzepte wurden von den drei Bewerbern vorgestellt:
IMMAC-Sozialbau GmbH, Hamburg:
Gemischte Nutzung von Pflegewohnheim und betreutem Wohnen;
vorgesehen sind 90 Pflegeplätze, 2 Wohngemeinschaften mit insgesamt 30 Plätzen und 57 betreute Wohneinheiten. Die Wohneinheiten sollen in Realeigentum aufgeteilt und an Kapitalanleger verkauft werden.
Es ist beabsichtig das Pflegeheim und die Betreuung der Servicewohnungen an einen Betreiber zu vermieten. Betreiber soll die Firma CONVIVO Bremen sein.
Das Konzept sieht insgesamt 85 Stellplätze vor, davon 30 öffentliche.
Ein öffentliches Café und ein Ladengeschäft sind im Erdgeschoss geplant.
Als Verbindung zur Oberstadt ist ein Aufzugsturm mit Brücke vorgesehen.
Bauvolumen ca. 30 Millionen Euro.
CONVIVO Holding GmbH, Bremen:
Es ist kein Pflegeheim im eigentlichen Sinne vorgesehen, sondern eine Wohnanlage für Senioren mit ca. 70 Wohneinheiten, 16 Tagespflegeplätzen sowie 2 Wohngemeinschaften mit jeweils 12 Plätzen. Ein Verkauf von Teileigentum ist nicht vorgesehen, die Nutzer zahlen Miete und die beantragten Pflegedienstleistungen. Investor ist CONVIVO Holding GmbH Bremen, Betreiber die CONVIVO Park Bremen.
Ein Aufzugsturm mit Verbindungssteg zur Oberstadt ist vorgesehen.
Geplant sind 60 Stellplätze, davon 30 öffentliche.
Der Einbau eines Selbstversorgungsladens sowie einem Café im Erdgeschoss sind geplant.
Bauvolumen ca. 27 Millionen Euro.
ORPEA-Gruppe Deutschland, Frankfurt a.M.:
ORPEA plant eine Mischung von vollstationärer Pflege mit 90 Betten und 33 Wohneinheiten mit betreutem Wohnen. Investor ist ORPEA, Betreiber der Anlage soll ORPEA Haus Edelberg GmbH Karlsruhe sein. Die Pflegeplätze und Wohnungen sollen nur vermietet und nicht verkauft werden.
Es sind insgesamt 75 Stellplätze geplant, davon 30 öffentliche. Im Erdgeschoss sind ein öffentliches Café und ein Ladengeschäft vorgesehen.
Bauvolumen ca. 27 Millionen Euro.

Die Seniorenbeauftragte der Stadt, Gabriele Schneider, hat sich in einer Stellungnahme, die den Gemeinderäten vorliegt, für das Konzept der CONVIVO Holding GmbH, Bremen ausgesprochen.

Nachdem alle Konzepte eine Bebauung ohne den Sudhausturm vorsehen, ist der Turm zur Baufreimachung des Grundstückes auf Kosten der Stadt (ca. 130.000 €) abzubrechen. Die Stadt erhält hierfür im Rahmen der Städtebauförderung einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der Abbruchkosten.


Kosten und Finanzierung
Kosten (geschätzt): ca. 130.000 Euro für den Abbruch des Sudhausturmes
ca. 420.000 Euro bis 980.000 Euro Baukosten für Aufzugsturm mit Brücke
ca. 4.000 Euro bis 8.000 Euro pro Jahr für Wartung und Strom des Aufzugs
ca. 690.000 Euro bis 750.000 Euro brutto bei 30 öffentlichen Stellplätzen (zzgl. Grunderwerbskosten)
Einnahmen (geschätzt): ca. 78.000 Euro Förderung aus der Stadtsanierung für den Abbruch des Sudhausturmes
ca. 585.000 Euro bis 780.000 Euro Grundstücksverkaufserlös (Schätzung durch Gutachter nach baulicher Ausnutzung)
Finanzierung: Abbruchkosten in 2021 überplanmäßig
Aufzugsturm und Stellplätze in 2022/2023
Verkaufserlös und Zuschuss in 2022

TOP 3: Bebauungsplan “Appelau I, 4. Änderung”, Boll – Satzungsbeschluss

Als Baugrundstück für die Erweiterung des Kindergartens in Boll ist das städtische Flurstück 112 vorgesehen. Gemäß des Bebauungsplans Appelau I 2. Änderung mit Rechtskraft vom 01.02.1992 ist das bisherige Baufenster hierfür nicht ausreichend. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Appelau I soll nun die Baugrenze angepasst werden, damit der Kindergarten erweitert werden kann.

TOP 4: Aufhebungssatzung “Bitzenwiesen, 2. Änderung”, Beffendorf – Satzungsbeschluss

Da eine weitere Realisierung der Dorf-und Mischgebietsflächen im Bereich “Bitzenwiesen”, auch wegen der unmittelbaren Nähe zur Firma Robert Beck GmbH & Co. KG Präzisionstechnik, als nicht mehr realistisch angesehen werden, soll der entsprechende Bebauungsplan aufgehoben werden. Weil aber auch in Beffendorf Nachfrage nach Wohnraum gedeckt werden muss, soll die nicht realisierte Fläche im Flächennutzungsplan einem zukünftigen Baugebiet auf der Nordseite der Schramberger Straße zugeschlagen werden.

TOP 5: Gymnasium – Vergabe Erneuerung Trafostation

Im Gebäude des Gymnasiums befinden sich insgesamt 4 Umspanntransformatoren, von denen 3 im Besitz der Stadt Oberndorf sind (1 Transformator steht im Eigentum der EnbW). Die Transformatoren stammen aus dem Baujahr der Errichtung des Gymnasiums 1971. Sie sind somit 50 Jahre alt und wurden seither nicht erneuert.
Im Zuge der Sanierung der Innenräume im Gymnasium zeigte sich, dass der hier angeschlossene Niederspannungshauptverteiler nicht mehr den heutigen technischen Vorschriften entspricht und ausgetauscht werden muss. Vorgesehen war in 2021 die Ausführungsplanung zur Instandsetzung der Trafostation durchzuführen und diese im Anschluss an die Sanierung der Innenräume im Gymnasium in 2022 zu erneuern und entsprechend umzurüsten.
Im Zuge der parallel durchgeführten Sanierungsplanung für die Turnhallen hat sich gezeigt, dass sich die Trafostation in einem Zustand befindet, in der jeder Zeit mit einem Ausfall von Anlagenteilen zu rechnen ist. Die Erneuerung der Anlage sollte daher bereits vor der Sanierungsmaßnahme der Turnhallen durchgeführt werden. Bei einem Ausfall des Niederspannungshauptverteilers während der Hallensanierung ist auf Grund der beengten Verhältnisse und der eingeschränkten Zugänglichkeit vor Ort ein Austausch und Ertüchtigung der Trafostation nicht möglich.

Nun sollen nach einer Ausschreibung die erforderlichen Arbeiten, sowie die Wartung der Anlagen für die kommenden 4 Jahre vergeben werden.

Der Beschlussvorschlag für den Gemeinderat lautet:

  1. Die Firma Hans Eisele GmbH, Glatten, erhält den Zuschlag für die Erneuerung der Trafostation und der Niederspannungshauptverteilung zum Angebotspreis von 128.985,97 Euro.
  2. Die Firma Hans Eisele GmbH, Glatten, erhält den Zuschlag für die Wartung der Trafostation und der Niederspannungshauptverteilung für die kommenden vier Jahre zum Angebotspreis von 8.996,40 Euro.

TOP 6: Richtlinien für die Vergabe städtischer Wohnbauplätze und für die Vergabe von Gewerbebauplätzen – Antrag des Ortschaftsrates Bochingen

Angesichts des großen Interesses und raschen Abverkaufs von Bauplätzen im neuen Baugebiet “Gehrn Süd” hat der Ortschaftsrat Bochingen einen Antrag auf Änderung der Vergaberichtlinien für städtische Wohnbauplätze sowie für die Vergabe von Gewerbebauplätzen gestellt. Die Ortschaftsräte wollen angesichts des zunehmenden Flächenverbrauchs die Geschwindigkeit des Abverkaufs eines Baugebiets drosseln und die Vergabe der Wohnbauplätze soll nach einem Punktesystem erfolgen, das u.a. Ortsansässigkeit, ehrenamtliches Engagement und Kinderzahl berücksichtigt. Bei den Gewerbebauplätzen soll auch ortsansässigen Unternehmen den Vorzug gegeben werden.

Die Verwaltung lehnt den Antrag des Ortschaftsrates Bochingen ab und will die bisherigen Vergaberichtlinien beibehalten. Bei der Vergabe von Gewerbebaugrundstücken sollen einheimische Bewerber entsprechend ihrer Baukonzepte vorrangig behandelt werden. Die Kriterien Arbeitsplätze und Gewerbesteuern sollen ebenfalls Berücksichtigung finden.

Angesichts der finanziellen Lage der Stadt und der Tatsache, dass jedes Baugebiet erst einmal vor finanziert werden muss, lehnt die Verwaltung auch eine Drosselung des Abverkaufs ab. Auch seien in den letzten Jahren lediglich 23% der Bauplätze an Auswärtige verkauft worden. Der zunehmende Flächenverbrauch spielt in der Argumentation der Verwaltung keine Rolle.

Nach einer emotionalen Diskussion im Verwaltungsausschuss sprachen sich lediglich drei Stadträte für den Bochinger Antrag zur Änderung aus. Nun entscheidet der Gemeinderat endgültig.

TOP 7: Bekanntgaben, insbesondere

7.1: Bekanntgabe von Beschlüssen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden
(9. Februar bis 14. April 2021)

Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen folgende Themen beraten und dazu Beschlüsse gefasst:
Personalangelegenheiten:
 Neuorganisation Amt für Kultur, Bildung und Sport.
Grundstücksangelegenheiten:
 Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet “Im Gehrn Süd, 1. Bauabschnitt“, Bochingen,
 Verkauf von zwei Bauplätzen im Baugebiet „Dorfanger“,
 Verkauf eines Bauplatzes im Gewerbegebiet „Fluorner Straße“,
 Verkauf eines Bauplatzes im Gewerbegebiet „Vogelloch-Erweiterung“, Bochingen,
 Beschluss über Anträge im Rahmen des städtischen Förderprogramms für Innenentwicklung „Leben mittendrin“ aus dem Jahr 2020.
Sonstiges:
Erlass von Abwassergebühren eines Unternehmens für nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitetes Wasser.

TOP 8: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte


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