Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Bericht der Geschäftsleitung der SRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH
Das Oberndorfer Krankenhaus wird von der SRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH betrieben, es ist also in privater Trägerschaft. Die Geschäftsleitung wird im Gemeinderat über das Krankenhaus und aktuellen Pläne für anstehende Investitionen berichten.
TOP 2: Grundschule Aistaig – Umbau Dachgeschoss
Die Schule in Aistaig weist für die kommenden Jahre stabile bis leicht steigende
Zahlen auf. Die vorhandenen vier Klassenräume sind nach derzeitigem Stand
ausreichend, um den künftigen Raumbedarf zu decken.
Zum Schuljahreswechsel 2022/2023 fiel im 1. Obergeschoss der bisherige
Materiallager- und Kopierraum weg, da das angrenzende Klassenzimmer vergrößert
werden musste. Derzeit sind im 1. OG auch noch das Rektorat, das Sekretariat und
das Lehrerzimmer in einem Raum untergebracht.
Die bisher im Dachgeschoss untergebrachte Hausmeisterwohnung kann derzeit nur
über das innere Treppenhaus des Schulgebäudes erreicht werden. Eine Nutzung
durch schulfremde Personen scheidet aufgrund der damit verbundenen hohen
Umbaukosten aus. Für eine schulische Nutzung, wie zum Beispiel die Einrichtung von
zusätzlichen Betreuungs- oder Klassenräumen sind ebenfalls größere
Umbaumaßnamen, wie die Schaffung eines zweiten Zugangs, der den Anforderungen
der Schulbaurichtlinien entspricht und zugleich als zweiter baulichen Rettungsweg
dient, erforderlich. Ohne größere Eingriffe in die Bausubstanz können daher im
Dachgeschoss nur Verwaltungs- und Nebenräume untergebracht werden.
Zur Verbesserung der Raumsituation ist geplant, den von der Schulleitung bei der
Stadtverwaltung angemeldeten Bedarf im Bereich der frei gewordenen
Hausmeisterwohnung unterzubringen und hier das Rektorat mit Sekretariat, ein
Lehrer- und Besprechungszimmer sowie einen Lagerraum einzurichten. Der Zugang
über das interne Treppenhaus zur Erschließung dieser Räume ist hierfür ausreichend.
Der bisher als Rektorat und Sekretariat genutzte Raum wird einer schulischen
Nutzung zugeführt und dient als Differenzierungsraum – eine Nutzung dieses Raumes
durch die Betreuung der verlässlichen Grundschule ist ebenfalls vorgesehen.
Die mit der Schulleiterin abgestimmte Planung sieht zudem vor, die weiteren Flächen
der frei gewordenen Hausmeisterwohnung für die Einrichtung einer
Ganztagesgrundschule freizuhalten. Die konkreten Vorgaben für den Ganztag sind
derzeit noch unklar. Zur Planung der Ganztagesgrundschule sind im kommenden
Haushalt die erforderlichen Mittel einzustellen.
III. Kosten und Finanzierung
Kostenschätzung Umbau Dachgeschoß: ca. 140.000 Euro
Finanzierung: außerplanmäßig (in 2023)
TOP 3: Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028
Vor Gericht sind in Deutschland nicht nur der Richter und die Staatsanwälte, sowie Verteidiger beteiligt. Bei der Urteilsfindung wirken auch sogenannte ehrenamtliche Schöffen mit. Das sind Bürger*innen, die sich dafür bewerben und dann vom Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde, die die Schöffen an das Amtsgericht entsendet, gewählt werden.
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen endet am
31.12.2023. Das Verfahren für die Aufstellung dieser Vorschlagsliste richtet sich
insbesondere nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz und nach der gemeinsamen
Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, des Innenministeriums und des
Sozialministeriums über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der
Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (VwV Schöffen)
vom 08.12.2022.
Das Landgericht Rottweil hat mit Schreiben vom 22.02.2023 darum gebeten,
mindestens 7 Schöffen vorzuschlagen. Diese Vorschlagsliste ist vom Gemeinderat zu
beschließen und nach Auflegung und Ablauf der Einspruchsfrist zusammen mit
eventuell eingegangenen Einsprüchen dem Amtsgericht Oberndorf a. N. vorzulegen.
Anfang März erfolgte der Aufruf zur Bewerbung auf der städtischen Homepage und
im Mitteilungsblatt „Stadtinfo“.
21 Bürgerinnen und Bürger aus Oberndorf a. N. haben Interesse am Schöffenamt
geäußert. Die Bewerberliste ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt, Ergänzungen
durch Nachmeldungen bis zur Sitzung bleiben vorbehalten. In der
Gemeinderatssitzung wird die Liste mit den vorliegenden Bewerbungen öffentlich
ausgelegt. Über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern in die
Vorschlagsliste wird in der Sitzung entschieden
TOP 4: Freiflächen-Photovoltaik Konzeption für das Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. – Epfendorf und Fluorn-Winzeln sollen Flächen zur Errichtung von Freiflächen- Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden.
Vor diesem Hintergrund wurde das Büro Gfrörer aus Empfingen beauftragt, einen
Suchlauf nach geeigneten Freiflächen im gesamten Gebiet der
Verwaltungsgemeinschaft durchzuführen. Tabuflächen, wie Siedlungsgebiete,
Naturschutz- oder Hochwassergefahrengebiete wurden dabei zunächst
ausgeschlossen. Nach weiterer Abgrenzung durch Standortkriterien, wie
Waldabstand, Landschaftsbild usw. wurden Vorrangflächen für die besondere
Eignung mit Photovoltaik festgelegt und planerisch ausgewiesen. Zusätzlich wurden
Flächenanfragen von Gewerbetrieben geprüft.
Die Abstimmung fand in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämtern des
Landratsamtes statt.
Die Freiflächen-Photovoltaik Konzeption wird in der Sitzung vorgestellt.
So soll die Erddeponie Nestelwasen auf dem Lindenhof nach der Verfüllung mit einer Photovoltaikanlage bebaut werden, ebenso die Erddeponie Fluorn. Von Seiten von Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben gibt es ebenfalls mehrere realisierbare Anfragen zur Verwirklichung von PV-Anlagen in der Fläche.
Inzwischen haben auch die betroffenen Ortschaftsräte darüber beraten. Deren Stellungnahmen fließen in die Beratung des Gemeinderates ein.
TOP 5 : Flächennutzungsplan
5. 1 6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 – Entwurfsfeststellung
Ein Investor beabsichtigt in der Gemeinde Epfendorf die Errichtung einer
Photovoltaik Freiflächenanlage. Zur planungsrechtlichen Genehmigung dieses
Vorhabens hat der Gemeinderat der Gemeinde Epfendorf, mit Beschluss vom
26.10.2021, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes eingeleitet. Parallel hierzu muss auch der Flächennutzungsplan
durch die Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. – Epfendorf – Fluorn-Winzeln in
diesem Teilbereich geändert werden.
Entstehen soll eine sogenannte Agri-Photovoltaikanlage. Hierbei handelt es sich um
ein innovatives Anlagenkonzept aus sogenannten „bifazialen“ (beidseitig aktiven) und
senkrecht in Reihen stehenden Modulen. Die Module sind dabei nach Osten und
Westen ausgerichtet. Dieses Konzept eignet sich besonders dazu, um Landwirtschaft
und Photovoltaik miteinander zu verbinden und so den Flächenverbrauch
landwirtschaftlicher Flächen zu verringern.
Am 13.03.2023 wurde im Gemeinderat Epfendorf der Satzungsbeschluss für das
Bebauungsplanverfahren beschlossen.
5.2 7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 – Aufstellungsbeschluss
In der Freiflächen-Photovoltaik Konzeption wurden verschiedene Flächen identifiziert,
auf denen man PV-Anlagen errichten kann. Für eine abschließende Genehmigung der
Anlagen müssen ein Flächennutzungsplanverfahren und einzelne
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft weist in einem zentralen FNP-Verfahren die
Flächen für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaik Anlagen aus. Für die
einzelnen Anlagen werden anschließend noch Bebauungsplanverfahren benötigt.
TOP 6: Brauerei-Areal – vorübergehende Nutzung
Nachdem die Pläne zur zeitnahen Bebauung des Brauerei- Areals in der Talstadt gescheitert sind, möchte die Stadtverwaltung auf dem Gelände eine Parkierungsanlage errichten. Zumal mit der weiteren Talplatzsanierung und dem Ausbau des Schweizermühlengässles weitere Parkplätze in der Talstadt wegfallen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 50.000 Euro, die außerplanmäßig genehmigt werden sollen.
TOP 7: Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat berät über anstehende Grundstücksangelegenheiten.
TOP 8: Finanzbericht 1. Quartal 2023
Die Entwicklung des Haushalts 2023 ist unter den Prognosen einer weiterhin hohen
Inflationsrate, hoher Energiepreise und eines sehr geringen Wirtschaftswachstums zu
sehen.
Aus heutiger Sicht sind im Ergebnishaushalt keine wesentlichen Planabweichungen
zu erwarten. Das Jahresaufkommen bei der Gewerbesteuer ist Ende März bei rund
13,5 Mio. Euro, geplant sind 14,0 Mio. Euro. Die Grundsteuer, Hundesteuer und
Vergnügungssteuer zeigen sich stabil. Die Erträge und Aufwendungen aus dem
Finanzausgleich werden mit der Mai-Steuerschätzung fortgeschrieben, sie liegen
derzeit im Plan.
Der Haushalt wurde vom Landratsamt Rottweil mit Erlass vom 22.02.2023
genehmigt. Die allgemeine Bewirtschaftung der eingestellten Mittel ist somit erst seit
gut einem Monat möglich. Die wesentlichsten Aufwendungen insbesondere für
Personal und Energie fallen bisher weitgehend planmäßig an.
Zu diesem frühen Zeitpunkt ist eine Einschätzung der Entwicklung der baulichen
Investitionsmaßnahmen kaum möglich. Nach wie vor besteht eine sehr hohe
Auslastung der Baubetriebe und ein sehr hohes Kostenniveau.
Für die Sanierung der Turnhallen G1 bis G3 sind in 2024 hohe Nachfinanzierungen in
Höhe von rund 410.000 Euro erforderlich.
In 2023 wurden bisher über- und außerplanmäßige Ausgaben von rund 150.000 Euro
genehmigt.
TOP 9: Feststellung Jahresabschluss 2018
Den Gemeinderäten wird der Jahresabschluss 2018 vorgelegt.
Die Schlussbilanz der Stadt Oberndorf a. N. zum 31.12.2018 fasst ein Bilanzvolumen
von insgesamt rund 129.063.700 Euro. Eine bedeutende Größe ist dabei das
Vermögen auf der Aktivseite mit rund 128,9 Mio. Euro. Auf der Passivseite der Bilanz
bildet das Eigenkapital mit rund 68,9 Mio. Euro den größten Posten.
Die Stadt Oberndorf a. N. schließt das Jahr 2018 mit einem ordentlichen Ergebnis
von 903.621,46 Euro und einem außerordentlichen Ergebnis von 1.127.090,81 Euro
ab. Das Gesamtergebnis von 2.030.712,27 Euro wird der Rücklage zugeführt.
Der Finanzhaushalt 2018 der Stadt Oberndorf a. N. war mit einem
Finanzierungsmittelbedarf von insgesamt rund 5,9 Mio. Euro geplant, tatsächlich
wurde ein Finanzierungsmittelüberschuss von rund 1,1 Mio. Euro erreicht. Die
Verbesserung von rund 7 Mio. Euro resultiert insbesondere aus dem investiven
Bereich. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit waren im Jahr 2018 mit rund 15,3
Mio. Euro veranschlagt, tatsächlich wurden rund 7,2 Mio. Euro für Investitionen
getätigt. Entsprechend gingen bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von den
veranschlagten 6,5 Mio. Euro nur rund 2,6 Mio. Euro ein. Das macht im investiven
Bereich eine Verbesserung von rund 4,2 Mio. Euro gegenüber der Planung.
Hinzu kommen Verbesserungen beim Zahlungsmittelüberschuss der
Ergebnisrechnung in Höhe von rund 2,8 Mio. Euro.
Durch das verbesserte Ergebnis konnte im Jahr 2018 auf die geplante
Kreditaufnahme in Höhe von rund 6 Mio. Euro verzichtet werden.
Bei Kredittilgungen in Höhe von 129.681 Euro ergibt sich zum 31.12.2018 ein Stand
an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 592.699 Euro.
Im Jahr 2018 hat die Stadt Oberndorf a. N. dem Eigenbetrieb Wasserwerk ein
Inneres Darlehen von 500.000 Euro gewährt. Aus den Kassenvorgriffen des
Wasserwerks und Freibads bestehen im Kernhaushalt Forderungen gegenüber den
Eigenbetrieben in Höhe von insgesamt 356.615 Euro.
Verfügbare Mittel aus dem Haushaltsjahr 2018 wurden nicht in das Folgejahr
übertragen.
TOP 10: Verkaufsoffene Sonntage 2023
Vom Handels- und Gewerbeverein wurden die Sonntage 7. Mai und 8. Oktober 2023 als verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die Kirchen haben den beiden Terminen zugestimmt. Nun sollen die Gemeinderäte eine entsprechende Satzung beschließen.
TOP 11: Vergaben, insbesondere
11.1 Gymnasium – Sanierung Turnhallen G1 bis G3 – Vergaben Innenausbau
Die Sanierung der Turnhallen G1 bis G3 am Schulzentrum schreitet voran. Nun soll der Innenausbau vergeben werden. Nach der Ausschreibung und Submission sollen nun folgende Firmen den Zuschlag erhalten:
- Die Firma Vereinigte Holzbaubetriebe Wilhelm Pfalzer & Hans Vogt GmbH &
Co. KG, Woringen, erhält den Zuschlag für die Schreinerarbeiten (Prallwände)
zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 309.065,61 Euro. - Die Firma Gotthilf Benz Turngerätefabrik GmbH & Co. KG, Winnenden, erhält
den Zuschlag für die Sportgeräteausstattung zum Bruttoangebotspreis in Höhe
von 144.156,86 Euro. - Die Firma EverSports GmbH, Berlin, erhält den Zuschlag für den Sportbodenbelag zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 136.878,26 Euro.
- Die Firma STEGO Projektbau GmbH, Gomaringen, erhält den Zuschlag für die
Trockenbauarbeiten (Abhangdecke) zum Bruttoangebotspreis in Höhe von
113.022,20 Euro. - Die Firma diaplan Innenausbau GmbH, Freilassing, erhält den Zuschlag für den
Trennvorhang zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 28.581,18 Euro. - Die Firma Helber Maler & Raumausstatter, Aistaig, erhält den Zuschlag für die
Maler- und Innenputzarbeiten zum Bruttoangebotspreis in Höhe von
17.337,74 Euro.
Kosten und Finanzierung
Kosten der Vergaben unter I. 1-6: 750.991,07 Euro
Nach der aktuellen Kostenfortschreibung belaufen sich die Kosten für die Gesamtmaßnahme auf etwa 8.180.000 Euro.
Finanzierung der Vergaben unter I. 1-6: planmäßig in 2023
Restfinanzierung der Gesamtmaßnahme: 830.000 Euro in 2024
Förderung: Die Gesamtmaßnahme, Sanierung der Turnhallen G1 bis G3, wird im
Rahmen des Städtebauförderungsprogramms mit 2.613.000 Euro und
mit Mitteln des Ausgleichstocks 2021 in Höhe von 600.000 Euro gefördert.
11.2 Gymnasium am Rosenberg – Sanierung Betonbrüstung Eingangsbereich
An den Betonbrüstungen und an einem Hauptträger des Fluchtbalkons, oberhalb des
Haupteingangs des Gymnasiums am Rosenberg wurden im Winter 2023 Hohllagen
sowie Farb- und Betonabplatzungen festgestellt. An diesen Betonbrüstungen wurden
bereits 2003 Ausbesserungsarbeiten vorgenommen. 2018 wurden die Brüstungen im
Zuge der Umbauarbeiten des Foyers zudem malertechnisch überarbeitet.
Das vorliegende Schadensbild lässt auf tieferliegende Schäden an der Bewehrung
infolge von Korrosion schließen, die mittelfristig zu weiteren Abplatzungen führen.
Dadurch ist schlussendlich auch die Standfestigkeit der Brüstungen dauerhaft nicht
gegeben. Da sich die Brüstungen im Bereich des Haupteinganges und des Schulhofes
befinden und zudem als Absturzsicherung für den Fluchtbalkon aus den dahinterliegenden Klassenzimmern dienen, sind diese zeitnah instand zu setzen.
Für die Instandsetzung der Brüstungen wurden, durch das für die Betonsanierungsarbeiten der Turnhallen G1-G3 beteiligte Fachplanungsbüro (Architektur- und Planungsbüro Letsch), Kosten in Höhe von etwa 42.000 Euro brutto geschätzt. Hierin enthalten sind die Kosten für die Betoninstandsetzung, für die erforderlichen Gerüstarbeiten, die Schutzmaßnahmen sowie die Malerarbeiten. Die Kostenschätzung beruht auf Angaben der an der Sanierung der Turnhalle G1-G3 beteiligten Firmen. Die
Arbeiten können im Zuge der dort stattfindenden Maßnahmen mit durchgeführt werden. Bei einer Instandsetzung zu einem späteren Zeitpunkt ist mit deutlich höheren
Kosten zu rechnen.
11.3 Eigenbetrieb Wasserwerk, Vergabe technische Betriebsführung
Da das Wasserwerk Oberndorf nicht mehr über einen Wassermeister verfügt, weil sämtliche Ausschreibungen der Stelle erfolglos waren, soll nun die technische Betriebsführung an eine externe firma vergeben werden.
TOP 12: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
(21. März – 5. April 2023)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21. März 2023 folgende nichtöffentliche
Beschlüsse gefasst:
Besetzung der Stelle des Abwassermeisters in der Kläranlage.
Befristung der Stelle Klimaschutzmanagement.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 4. April 2023 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
Erlass von Abwassergebühren für nachweislich nicht eingeleitete Wassermengen.
Höhergruppierung eines/r Mitarbeiters/in.
TOP 13: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 14: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte