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Aktuell / Gemeinderat

Gemeinderat Di 23.10.18

Beginn 17.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal

TOP 1 Bürgerfragestunde

Bürger und Bürgerinnen können bei diesem Tagesordnungspunkt Fragen an die Verwaltung stellen. Die Fragen dürfen sich jedoch nicht auf Themen beziehen, die auf der Tagesordnung stehen.

TOP 2 Lärmaktionsplan (Entwurfsfeststellung)

 Aufgrund einer Verpflichtung der EU hat das Land Baden- Württemberg sogenannte Lärmkartierungen durchgeführt, um den Umgebungslärm für die Bevölkerung festzustellen. Auf Basis dieser Kartierung sind betroffene Städte und Gemeinden nun verpflichtet Lärmaktionsplane aufzustellen und entsprechenden Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms umzusetzen. Auch die Stadt Oberndorf muss so einen Lärmaktionsplan aufstellen. Als Hauptlärmquelle ist der Straßenverkehrslärm der Autobahn sowie die Ortsdurchfahrten der L424 (ehemals B14) und der L415 (von der Autobahn durch Bochingen, Boll und Oberndorf) zu betrachten. In der Sitzung wird nun der Entwurf des Oberndorfer Lärmaktionsplans von den beauftragten Büros Planungsgruppe Kölz GmbH, Ludwigsburg und Kurz und Fischer GmbH Winnenden vorgestellt. Der dazugehörige Maßnahmenplan schlägt zum Beispiel Temporeduzierungen auf Tempo 30 in der Talstraße, der Eugen-Frueth-Straße, Wettestraße und der Lindenstraße vor. Ebenso soll auf der Balingerstraße in Bochingen und in der Alt-Dorf-Straße und Unteren Straße in Altoberndorf Tempo 30 bei Tag und in der Nacht eingeführt werden. Der Entwurf wird vom Gemeinderat beraten und festgestellt. Dann soll der Lärmaktionsplan wie in einem Bebauungsplanverfahren für alle Bürger einsehbar ausgelegt werden.

TOP 3 Bebauungsplan „Im Gehrn Süd“, Bochingen (Satzungsbeschluss)

 Im Stadtteil Bochingen soll das neue Wohnbaugebiet „Im Gehrn Süd“ realisiert werden. Es ist geplant in drei Bauabschnitten ca. 75 Wohnbauplätze zu entwickeln. Parallel zum Bebauungsplanverfahren läuft ein freiwilliges Umlegungsverfahren. Zielsetzung der Planung ist es, die im Flächennutzungsplan enthaltenen Gewerbe- und Mischbauflächen aufzugeben, um Nutzungskonflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden und gleichzeitig ein allgemeines Wohngebiet direkt angrenzend an die bestehenden Wohnquartiere zu entwickeln.

Vom Büro Gfrörer wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet, das als Grundlage für den Bebauungsplan dient. Hierbei wird vor allem auf eine wirtschaftliche Erschließung, Qualität der Freiraumstrukturen, auf vielseitige Wohnbauformen sowie auf effiziente Ver- und Entsorgungseinrichtungen geachtet. Die Wohnbauformen beschränken sich im Wesentlichen auf Ein- und Zweifamilienhäuser mit hohem Gestaltungsspielraum.

Mit dem vorgesehenen städtebaulichen Ziel, sich neuen Bau- und vor allem Dachformen zu öffnen, erreicht die Planumsetzung eine größtmögliche Vielfalt baulicher Entwicklung und belebter Dachlandschaften. Die Stellung der Gebäude wird nicht festgeschrieben, um eine optimale Nutzung der Sonnenenergie durch entsprechende energetisch optimierte Gebäudestellungen sicherstellen zu können.

Es ist geplant den Anschluss des Wohngebietes an die L415 durch einen Kreisverkehr herzustellen. Im ersten der drei geplanten drei Bauabschnitte sollen 32 Baugrundstücke entstehen.

 TOP 4 5. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010; Behandlung der Stellungnahmen und Wirksamkeitsbeschluss

Im Stadtteil Bochingen soll ein Verbrauchermarkt entwickelt werden. Der Standort ist zwischen Boll und Bochingen, östlich des Sportgebiets Albeckstraße, vorgesehen. Das Bebauungsplanverfahren wird im Parallelverfahren mit der 5. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes vom Büro Gfrörer Architekten, Ingenieure aus Empfingen, durchgeführt.

Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Hinweise von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und von Bürgern und Bürgerinnen beraten und abwägen, um dann endgültig der Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen.

Die Verfahrenskosten trägt der Vorhabeninvestor, der den Verbrauchermarkt bauen will.

 TOP 5 Auftragsvergaben, insbesondere

 5.1 Straßensanierung „Auf dem Stein“

 Auf dem Lindenhof soll die Straße „ Auf dem Stein“ saniert und auch mit einer neuen Wasserleitung versehen werden. In einer ersten Ausschreibung der Arbeiten zu Beginn des Jahres waren die eingegangenen Angebote der Firmen so hoch, dass die Ausschreibung aufgehoben wurde. Die erneute Ausschreibung ergab insgesamt ein um 347.256 Euro günstigeres Ergebnis als zuvor. Dennoch liegt die Gesamtsumme über der Kostenberechnung von 1,3 Mio Euro, was der allgemeinen Marktlage zuzuschreiben ist. Die Gesamtbaukosten betragen nun 1.824.125,54 Euro. In der Sitzung sollen nun die Arbeiten an folgende Firmen vergeben werden:

  1. Die Firma Gebrüder Bantle, Bösingen, erhält den Zuschlag für die Straßen- und Tiefbauarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 1.674.616,79 Euro.
  2. Die Firma Rack, Renquishausen, erhält den Zuschlag für die Lieferung und Verlegung der Wasserleitung zum Bruttoangebotspreis von 149.508,75 Euro.

5.2 Abbruch Gebäude „Langer Weg 5“

Der Abriss des Gebäudes “Langer Weg 5” ist eine städtebauliche Neuordnungsmaßnahme im Sanierungsgebiet ASP Talstadt. In einem ersten Schritt wurden das Außenlager und die Lagerhalle abgerissen, die Öltanks entsorgt und das Hauptgebäude entrümpelt. Da die Gebäude Langer Weg 5 und 7 einen gemeinsamen Giebel haben, war die Giebelsicherung zugleich mit dem Besitzer des Gebäudes Langer Weg 7 abzustimmen. Eine erste Ausschreibung wurde durchgeführt. Die ausgeschriebenen Arbeiten waren in zwei Lose, Abbrucharbeiten und Sicherungsarbeiten, aufgeteilt. Die Ausschreibung musste aber auf Grund fehlender Angebote für Los 2 aufgehoben werden.

Bei der erneuten beschränkten Ausschreibung sind 17 Firmen angefragt worden. Es gingen nur zwei Angebote ein. Das erste Angebot bezog sich nur auf das Los 1. Das zweite Angebot ging für Los 1 und 2 in Höhe von insgesamt 213.678,27 Euro ein und ist in beiden Losen das günstigste Angebot. Das bepreiste Leistungsverzeichnis belief sich insgesamt auf 145.858,30 Euro. Der Angebotspreis führt zu Mehrkosten in Höhe von 67.819,97 Euro.

Geplante Kosten: 145.858,30 Euro

Vergabesumme: 213.678,27 Euro (der Abbruch wird über das Sanierungsgebiet ASP Talstadt mit 60% bezuschusst)

 Die Firma BERB GmbH & Co. KG, Bösingen, soll nun den Zuschlag für die Abbruch- und Sicherungsarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 213.678,27 Euro erhalten.

TOP 6 Schwedenbau, Austausch Schließanlage (außerplanmäßige Ausgabe)

Im Mai dieses Jahres wurde der Austausch der Schließanlage im Rathaus zur Umstellung auf das neue elektronische Schließsystem planmäßig ausgeschrieben. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Auf Basis der Angebotskonditionen vom Mai hat die damals günstigste Bieterin, die Firma Wagner aus Freudenstadt, ein Folgeangebot für den Austausch der Schließanlage im Schwedenbau vorgelegt. Diese Maßnahme war für das Haushaltsjahr 2019 geplant. Sie könnte nun zu den sehr günstigen Konditionen noch in diesem Haushaltsjahr umgesetzt werden. Bei einer Ausführung erst in 2019 sind konjunkturbedingte Preissteigerungen zu erwarten.

Die Firma Otto Wagner GmbH & Co.KG, Freudenstadt soll nun den Auftrag für den Austausch der Schließanlage im Schwedenbau zum Angebotspreis von 34.324,41 Euro erhalten. Der Gemeinderat muss dieser außerplanmäßigen Ausgabe für dieses Jahr zustimmen.

 TOP 7 Bekanntgaben, insbesondere

7.1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen (Oktober 2018) folgende Themen beraten und Beschlüsse gefasst:

Grundstücksangelegenheiten

 Verkauf eines bebaubaren Grundstücks an der Wasserfallstraße

 Verkauf des Grundstücks Kameralstraße 10

 Verkauf eines Baugrundstücks im Gebiet „Aspen“

 Ablehnung eines Grundstückkaufantrages in Bochingen

 Verkauf eines gewerblich nutzbaren Grundstücks in Bochingen

 Beschluss über einen Antrag im Rahmen des städtischen Förderprogramms für Innenentwicklung „Leben mittendrin“

Personalangelegenheiten

 Besetzung der Stelle des/der Klimaschutzmanagers/in

TOP 8 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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